Hall zusammen,
ich fliege seit rund 4 Jahren regelmäßig. Obwohl mein Anliegen schon mehrfach in der Vergangenheit wohl Thema des Forums (und allgemein) war, will ich es zur Diskussion stellen:
Laut https://www.dhv.de/verband/der-dhv/h...informationen/ ist "Der Erhalt und die Gewinnung neuer Fluggelände ein zentrales Anliegen des DHV. Ohne Fluggelände - kein Flugsport."
Nun ist zunehmend zu beobachten, dass nicht wenige Gelände eine restriktive - wenn nicht prohibitive Gelände ordnung-, bzw. Gastflugregelung führen oder "drohen" eine solche einzuführen.
Prinzipiell kann ich die aufgeführten Gründe durchaus nachvollziehen, halte einige Regelungen jedoch für überzogen.
Nicht selten trifft das hauptsächlich Mitglieder des DHV, der sich wie oben zu sehen "dem Erhalt von Fluggeländen" verpflichtet sieht. Gastflieger aus dem Ausland dürften in aller Regel die Gastflugregeln entweder nicht kennen oder gar nicht auf die Idee kommen, sie umständlich zu recherchieren und zu übersetzen!
Als gewissenhaftes DHV Mitglied jedoch, will man den Auflagen nachkommen und ärgert sich dann, wenn man für einen einzelnen Gastflug bei der Durchreise einen ganzen Jahrebeitrag des örtlichen Verein berappen soll oder am Wochenende gar nicht fliegen darf.
Auf der anderen Seite sehe ich schon das Dilemma, dass kleinere Gebiete kaum über die Runden kommen mit ihren Landegebühren - jedoch sind große, gut gehende Gebiete so satt an Fremdeinnahmen, dass sie laut Finanzamt "gezwungen" sind, das angehäufte Vermögen auch mal auszugeben... für ... nein, das schreib ich jetzt nicht.
Was spräche dagegen, wenn der DHV als übergeordnete Instanz von allen DHV Mitgliedern einen Geländeaufschlag erhebt und an alle Geländehalter verteilt (Solidarprinzip)? Dafür dürften dann alle DHV Mitglieder auch überall fliegen - so wie es von Anfang an gedacht war!
ich fliege seit rund 4 Jahren regelmäßig. Obwohl mein Anliegen schon mehrfach in der Vergangenheit wohl Thema des Forums (und allgemein) war, will ich es zur Diskussion stellen:
Laut https://www.dhv.de/verband/der-dhv/h...informationen/ ist "Der Erhalt und die Gewinnung neuer Fluggelände ein zentrales Anliegen des DHV. Ohne Fluggelände - kein Flugsport."
Nun ist zunehmend zu beobachten, dass nicht wenige Gelände eine restriktive - wenn nicht prohibitive Gelände ordnung-, bzw. Gastflugregelung führen oder "drohen" eine solche einzuführen.
Prinzipiell kann ich die aufgeführten Gründe durchaus nachvollziehen, halte einige Regelungen jedoch für überzogen.
Nicht selten trifft das hauptsächlich Mitglieder des DHV, der sich wie oben zu sehen "dem Erhalt von Fluggeländen" verpflichtet sieht. Gastflieger aus dem Ausland dürften in aller Regel die Gastflugregeln entweder nicht kennen oder gar nicht auf die Idee kommen, sie umständlich zu recherchieren und zu übersetzen!
Als gewissenhaftes DHV Mitglied jedoch, will man den Auflagen nachkommen und ärgert sich dann, wenn man für einen einzelnen Gastflug bei der Durchreise einen ganzen Jahrebeitrag des örtlichen Verein berappen soll oder am Wochenende gar nicht fliegen darf.
Auf der anderen Seite sehe ich schon das Dilemma, dass kleinere Gebiete kaum über die Runden kommen mit ihren Landegebühren - jedoch sind große, gut gehende Gebiete so satt an Fremdeinnahmen, dass sie laut Finanzamt "gezwungen" sind, das angehäufte Vermögen auch mal auszugeben... für ... nein, das schreib ich jetzt nicht.
Was spräche dagegen, wenn der DHV als übergeordnete Instanz von allen DHV Mitgliedern einen Geländeaufschlag erhebt und an alle Geländehalter verteilt (Solidarprinzip)? Dafür dürften dann alle DHV Mitglieder auch überall fliegen - so wie es von Anfang an gedacht war!
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