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    Neues vom Kallenberg ???

    Hi Gemeinde
    heute war ich nach längerer Zeit mal wieder am Kallenberg....die Stutttgarter kennen ihn.....und wollte Bodenturnen
    bereits beim Eintreffen wurde ich von fünf Modellfliegern begafft, da es aber wenig Wind hattte habe ich nicht ausgepackt und statt dessen den Kontakt zu den Männern gesucht.
    Im Verlaufe des zähen Gespräches kam die Aussage eines der Modellflieger, daß der Pächter des Kallenberg das GH verboten habe, sie, die Modellflieger jedoch die Erlaubnis hätten den Hügel zu nutzen. Es wurde etwas von "Bodenverdichtung durch GH" und "niedertrampeln des Grases" berichtet. Der Pächter habe ein Schild aufgestellt, auf dem das Verbot mitgeteilt wurde, aber irgendwelche "Uneinsichtigen" hätten dieses entfernt.
    Der Gipfel war, als mir einer der Modellflieger gedroht (!) hat, sofort die Polizei zu verständigen, wenn ich hier meine Übungen machen sollte.
    SO:
    weiß wer was?
    kennt jemand den Pächter des Kallenberg? (ich weiß, es ist ein kleiner Ökohof mit Selbstvermarktung, weiß aber keinen Namen)
    Wer geht noch regelmäßig dort hin und kann eventuell die Aussagen widerlegen?
    Wäre für Unterstützung dankbar
    Bernd
    Gott erhalt den Gerstensaft
    und meiner Frauens Arbeitskraft

    #2

    Hallo, ich hab genau das gleiche gelesen wie die Modellflieger zu dir gesagt haben (kann mich nur nicht mehr erinnern wo das stand). Im Moment ist dort Grund-Handling (komplett) verboten, die Modellflieger haben eine Sonderregelung.
    Gruß André

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      #3
      Ich will mal kurz allgemein zum Modellfliegen, in diesem Fall, Wildfliegen schreiben. Bei den Modellfliegern brodelt es gerade und die neuen EU Richtlinien könnten auch uns Gleitschirmflieger, irgendwann einschränken. Geplant ist eine Registrierungspflicht und eine Gewichtsbeschränkung, noch schlimmer Höhenbeschränkung, bis 120 m, über dem Pilotenstandort. Diese Regelung kommt EU weit, ab 2021 mit 2 Jahren Übergansfrist....der Hintergrund, kann durchaus, die kommerzielle Drohnennutzung sein...darum wird es sicherlich auch für uns Gleitis, spannend werden.

      Nun zum eigentlichen Thema: Das Hangfliegen ist erlaubt, bis 5 kg ohne Verbrennungsmotor, mit vorhandenem Versicherungsschutz, Kentnissnachweis und ganz wichtig, der Zustimmung, des Grundstückeigentümers! Abweichungen gibt es je nach Bundesland, mit Einzelaufstiegserlaubnis, bis 25 kg.Wenn der dieser Gruppe das ok erteilt, dann passt das. Ich habe das selber schon, bei mir an einem Hang erlebt. Als Modellflieger war ich akzeptiert, als ich dann mit dem Gleitschirmfliegen angefangen habe und ihn ausgepackt habe....habe ich schon gespürt, das das nicht so willkommen ist. So ein Schirm wirkt optisch schon ganz anderst, wie ein Steckenflieger. Und alle Hänge die ich vom Modellfliegen kenne, würden mir mittlerweile, sehr gut zum Starten und Fliegen reichen...was ja leider,nicht erlaubt ist....

      Grüße Michael
      Meistens in der Luft

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        #4
        Hallo Bernd,
        es ist richtig. Der Pächter/Eigentümer des Grundstücks hat die Nutzung der Wiese für Gleitschirmflieger Mitte des Jahres 2020 untersagt. Die Modellflieger dürfen weiterhin dort fliegen. Das friedliche Nebeneinander zwischen Gleitschirmfliegern und Modellfliegern über viele Jahre hinweg wurde über die Zeit des Lockdowns durch übermäßige Nutzung von Groundhandlern arg belastet und in der Folge dessen kam es zu einer (in meinen Augen berechtigten) Beschwerde der Modellflieger beim Pächter. Ich bin Modellflieger und Gleitschirmflieger und habe früher dort sehr gerne sowohl Groundhandeln als auch Modellfliegen betrieben. Auch ich find es schade, das nur noch Modellfliegen übrig geblieben ist.
        Gruss
        Jörg

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          #5
          Hab damals ein Bild vom Schild gemacht. Zur Info

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            #6
            Allen, vor allem T.Bopp herzlichen Dank. Damit kann ich sehr sehr gut leben. Bodenturnen im Winter ist eh angenehmer.
            Jetzt nur noch der Appell an alle die den Kallenberg auchh so gerne nutzen:
            Haltet euch an die REGELN ! Auch an das Auffahrtsverbot mit dem Auto
            Wenn uns dieser Hügel verloren geht----sieht es mau aus für uns
            Gott erhalt den Gerstensaft
            und meiner Frauens Arbeitskraft

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              #7
              Hä?

              Nochmal zur Klarstellung: Groundhandeln am Kallenberg ist nicht mehr.
              Der Hügel ist „verloren“.

              Kommentar


                #8
                Eigentlich steht auf dem Schild nur: „...in der Vegetationszeit nicht zu benutzen…“. Wenn wir das ganz genau nehmen, dürfen wir außerhalb der Vegetationszeit (im Winter) dort Groundhandeln. Hab das aber irgendwo auch so gehört/gelesen dass man dort gar nicht mehr Groundhandling machen darf.

                Gruß André

                Kommentar


                  #9
                  Bitte weiterlesen.......

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                    #10
                    Ich lese das so. Von März bis Oktober absolut verboten. Von November bis Februar geduldet. Denke das kommt dann auf die Masse an. Als ich zur Corona Zeit mal Abends auf der Autobahn am Kallenberg vorbeigefahren bin war der Hang ziemlich bunt gepflastert. Klar war ja nur Groundhandling erlaubt und bei gutem Nord wo der Stuttgarter normalerweise zum Neuffen fährt um sich dort in die Schlange einzureihen lief ja nichts. Hatte bei dem Anblick schon ein ungutes Gefühl und habe mir gedacht, dass sowas kommt. Jetzt sollten wir stillhalten bis Gras über die Sache bzw. den Kallenberg gewaschen ist. Wäre echt schade um den schönen Buckel.

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                      #11
                      Zitat von punk Beitrag anzeigen
                      Bitte weiterlesen.......
                      ...und was lese ich dann? Steht nichts von einem absoluten Verbot für Gleitschirmflieger...oder Habe ich etwas übersehen?
                      Aber habe sowieso eine andere Wiese...

                      Gruss André

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