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Tegelberg Flugverbot privater Tandems

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    #16
    Zitat von Ralf B. Beitrag anzeigen
    .............. (Übernachten im Auto ist überall geduldet).......

    So nicht ganz richtig, in Tirol explizit verboten (siehe Tiroler Campinggesetz), und wird teilweise auch so umgesetzt. Dies hat auch nichts mit der aufkommenden Masse der Womo Touristen
    und deren Verhalten in den letzten Jahren zu tun, das Gesetz ist ~20 Jahre alt....

    [I]In Tirol ist es grundsätzlich verboten, außerhalb von Campingplätzen zu campieren. Als Campieren gilt das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelte, Wohnwagen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile, Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus.
    Ja, aber die Praxis ist da auch geregelt:

    "(2) Die Behörde hat dem Inhaber einer mobilen Unterkunft, in der außerhalb einer Grundfläche nach Abs. 6 kampiert wird oder werden soll, aufzutragen, die Unterkunft innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist zu entfernen."

    Schlimmstenfalls schickt einen also halt wer weg und man fährt einen Kilometer weiter. Ist im Bulli überhaupt kein Ding - viel wichtiger ist aber, dass der (und ein normaler PKW erst recht) gar nicht erst den Schupo auf den Plan ruft, weil er viel unauffälliger als so ein weißer Kasten ist.


    CU
    Shoulders
    Stefan Ungemach
    pfb.ungemachdata.de/

    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

    Kommentar


      #17
      a) es geht nicht um umsonst, sondern um überhaupt. Überall in Europa gibt es Stellplätze oft am Rand von Gemeinden, die etwas mehr Ausstattung als ein Parkplatz haben, einen Parkscheinautomaten und Entsorgungsmöglichkeiten. Hält Besucher im Dorf, bringt Umsatz für Restaurants, Bergbahnen und Märkte etc. .
      b) aber wenn der örtliche Pensionsvermieter und Campingplatzbetreiber meint durch Verbote und Blockierung neue Kunden zu bekommen - hat er sich meistens geschnitten und alle anderen Gewerbetreibenden des Ortes geprellt. Kommt halt drauf an, wer mehr Einfluß im Dorf hat ...
      c) die Apps wie P4N sind ja gerade das Problem, dort ballen sich dann die Fahrzeuge...
      d) Bullis und Pkw (hab ich jahrelang so genutzt) sind häufig erst recht problematisch, da sie nicht voll autark sind - kein Tö an Bord, ergo wird die Umgegend vollge...
      e) es müssen ja nicht gleich die großen, weissen Womos sein, es gibt auch viele kleine schwarze Vans

      Aber wenn denn so pauschal gebasht und geregelt wird, bleibt man Ösiland halt fern. Es gibt auch in anderen Ländern schöne Berge ...

      Kommentar


        #18
        Zitat von utz Beitrag anzeigen
        ein Ticket über 220,- ... Bleibt nur Pendeln oder Österreich meiden, ist wohl so gewünscht... Habt ihr andere Erfahrungen oder Ratschläge?
        Fahr weiter nach Slowenien. Dort kostets nur 80.- die Nacht.

        Die allerdings unabhängig davon, obs ein Dreiachswohnmobil, ein Campervan oder ein PKW Kombi ist. Schlafen zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit ist (nur dort?) lediglich auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt, die haben aber oft Parkverbot für Womos, dazu gerne auch nachts Festbeleuchtung und wenigstens am WE fröhliches rund-um-die-Uhr-Treiben der einheimischen Autofahrer. Und kostenlos ists selbst dann nur, wenn dir die Grünen deine Begründung auch abnehmen (das ist aber machbar, die hören dir schon zu, wenn sie dich um sechs Uhr in der Früh ´rausklopfen).

        Bernd

        * manche Restaurants haben eigene Parkplatzflächen. Wennst nicht grad ein Riesenschiff hast, da vorher gut zu Abend isst und vor allem trinkst, dann wirst mit einer höflichen Bitte sicher auf offene Ohren stossen und die Erlaubnis für eine Nacht erhalten. Und dann bist safe.


        Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Bair Beitrag anzeigen

          * manche Restaurants haben eigene Parkplatzflächen. Wennst nicht grad ein Riesenschiff hast, da vorher gut zu Abend isst und vor allem trinkst, dann wirst mit einer höflichen Bitte sicher auf offene Ohren stossen und die Erlaubnis für eine Nacht erhalten. Und dann bist safe.

          Und wenn nicht kanst eh nicht weg weil zu viel getrunken?

          Kommentar


            #20
            Zitat von Quothe_the_Raven Beitrag anzeigen

            Und wenn nicht kanst eh nicht weg weil zu viel getrunken?
            Ja, fürn Wirt ists ein Catch 22 :-))).

            Bernd

            * aber fairerweise klärt man das eh´ besser solange man noch sitzen kann. Dann hat der Chef die Wahl: Zeche oder Steherlaubnis.
            Zuletzt geändert von Bair; 02.10.2020, 15:19.
            Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

            Kommentar


              #21
              Zitat von PeterSz Beitrag anzeigen
              Ohne den Sinn des Verbotes für private Tandems bewerten zu wollen, zu finden ist das auf tegelbergbahn.de aber durchaus: Aktivitäten --> Gleitschirm --> Flugbetriebsordnung
              Zitat von schneidair Beitrag anzeigen
              Hallo Leute,
              ich weiß es so:

              Es gibt seit Juni 2020 eine neue Betriebsordnung.

              Danach bedarf es einer Ausnahmegenehmigung für ACHTUNG!!
              ! private, nicht gewerbliche Tandemflüge !


              Diese erhaltet ihr seit diesem Jahr nicht mehr bei der Flugschule IKARUS wie bisher, sondern direkt bei der Betriebsleitung Tegelberg.
              Funktioniert, habs selbst so erlebt und konnte dann Dosi Fliegen. Kein Problem. Außer Planbarkeit natürlich. Daran wird gearbeitet (Formular online oder ähnlich soll wohl kommen)

              Grund ist wohl tatsächlich u.a.der GS Unfall vor ein paar Jahren und der HG Unfall mit Passgier letztes Jahr.

              Mein Infostand jedenfalls.
              Genau. Wir haben unsere Gastflieger-FAQ nun angesichts gelegentlicher Anfragen zum Thema um den Punkt "Sind private Tandemflüge erlaubt?" ergänzt. Die Flugbetriebsordnungen/FBOs sind ebenfalls auch auf unserer Website abrufbar.
              ____________________________
              Ostallgäuer Gleitschirmflieger e.V.

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