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Wildschutzzone Neunerköpfle Vilsalpsee. Wie ist die aktuelle Lage

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    Wildschutzzone Neunerköpfle Vilsalpsee. Wie ist die aktuelle Lage

    Lucian hat auf seinem Blog auf die neue Seite von Austroconrol hingewiesen, die neben den Lufträumen auch Naturschutzzonen aufzeigt.
    https://sdimd-free.austrocontrol.at/...openlayers/121

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 2021-02-10 15_00_53-Window.jpg Ansichten: 0 Größe: 100,5 KB ID: 901292

    Wenn man da aufs Neunerköpfle zoomt, kommt da gar nichts.


    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht  Name: 2021-02-10 14_59_51-Window.jpg Ansichten: 0 Größe: 211,6 KB ID: 901293

    Ich war immer der Meinung, die SO Flanke des Rossbergs überm Vilsalpsee wäre Wildschutzgebiet und früher ist zumindest eine entsprechende Karte an der Talstation ausgehangen.
    Die letzten Male habe ich dort alledings nichts mehr gesehen und auch sonst finde ich im Internet keinen Hinweis auf ein Flugverbot.
    Ergibt sich ein Flugverbot aus dem Naturschutzgebiet? Das kann eigentlich nicht automatisch so sein und würde den Roßkopf auch nicht betreffen.
    Weiß jemand was genaues?

    Die Sache ist recht interessant, weil der Rossberg die erste Schlüsselstelle für großen Aufgaben vom Neunerköpfle ist.
    Zuletzt geändert von Willi Wombat; 10.02.2021, 15:19.

    #2
    In der Karte der Austrocontrol sind meines Wissens nach nur jene Schutzgebiete mit aufgeführt, für die es gewissermaßen "gesetzliche" Regelungen" für die Luftfahrt gibt - wie z.B. beim Nationalpark Hohe Tauern mit seinem Nationalparkgesetz. Ich denke kleinere, lokale Schutzgebiete und deren Regelungen sind dort nicht enthalten.
    Herausgeber von Lu-Glidz und dem Podcast Podz-Glidz
    [url]https://lu-glidz.blogspot.com[/url]

    Kommentar


      #3
      Wenn man auf der Austrocontrol-Karte ein Gebiet anklickt, erscheint unter der Beschreibung folgender Disclaimer: Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Screenshot_20210210_190632.png
Ansichten: 1159
Größe: 51,9 KB
ID: 901302

      Kommentar


        #4
        Fürs Naturschutzgebiet ist nur "§3, f),die Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen" verboten.


        Kommentar


          #5
          Auf der Website von Delta Club Neunerköpfle http://www.delta-club.at/hinweise/ steht, dass jegliches überfliegen des Naturschutzgebietes strafbar ist.

          Ein Hinweis auf die rechtliche Grundlage dazu gibt es aber nicht. Weiß jemand genaueres?

          Ich hatte immer im Kopf: keine Starts und Landungen und nicht zu nah am Gelände fliegen, aber mit viel höher überfliegen ist ok.

          Wer weiß mehr?

          Kommentar


            #6
            Die grünen Bereiche ziehen sich außerdem durchs Lechtal... Lufträume sinds nicht. Vielleicht Fromme-Wunsch-Areale?

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              #7
              Zitat von Andreas09 Beitrag anzeigen
              Lufträume sinds nicht. Vielleicht Fromme-Wunsch-Areale?
              Der Bereich Vilsalpsee zählt als Naturschutzgebiet. Was dort erlaubt und verboten ist, kannst du im Tiroler Naturschutzgesetz (TNSchG 2005) § 21 Ziffer 2 nachlesen.
              Könnte etwas teuer für dich werden, dort zu starten oder zu landen.
              Überfliegen erlaubt, wenn vorher ausreichend Höhe getankt um sicher drüber zu kommen.
              Zuletzt geändert von FliegenWilli; 13.05.2022, 00:26.

              Kommentar


                #8
                Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
                Überfliegen erlaubt, wenn vorher ausreichend Höhe getankt um sicher drüber zu kommen.
                Eben.

                Kommentar


                  #9
                  ... und zu ergänzen: Außenlandung kann im Falle ausbleibender Thermik aufgrund der Rechtslogik und des Sachzwangs ebenfalls nicht verboten sein.

                  Interessant ist die Frage, warum der Deltaclub diese Falschinfo rausreicht. Man wird sich bestimmt was dabei gedacht haben. Schreib ihn doch mal an.

                  Kommentar


                    #10
                    Leute, besser den Hund schlafen lassen und ohne viel Gelaber mit angemesserer Höhe drüberfliegen.
                    Rechtlich ist das schon immer ok (siehe Post #4) und was der Club schreibt folgt unter Umständen Zwängen, die wir weder kennen noch die uns interessieren müssen.
                    Für die allegemeine Lenkung der Pilotenmassen ist eine pointierte Darstellung der Lage verständlich.

                    Die Gebietsgrenzen sieht man hier hochoffiziell: https://maps.tirol.gv.at/synserver?u...lue=Vilsalpsee

                    Die Gesetzeslage speziell für das Naturschutzgebiet Vilsalpsee kann man hier in §3, f) nachlesen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20000244
                    Zuletzt geändert von Willi Wombat; 13.05.2022, 10:23.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Andreas09 Beitrag anzeigen
                      ... und zu ergänzen: Außenlandung kann im Falle ausbleibender Thermik aufgrund der Rechtslogik und des Sachzwangs ebenfalls nicht verboten sein.
                      Interessant ist die Frage, warum der Deltaclub diese Falschinfo rausreicht. Man wird sich bestimmt was dabei gedacht haben. Schreib ihn doch mal an.
                      Vermutlich pragmatischer Lösungsweg: Wenn vom Club der Überflug des Naturschutzgebiet unterbunden wird (Verbot ausgesprochen), kommt niemand in die Verlegenheit dort mal mangels Thermik Aussenlanden zu müssen. Hatten wohl schlechte Erfahrungen mit (fremden?) Piloten gesammelt. Und alle vor Ort sind mit dieser Regelung zufrieden.
                      Zuletzt geändert von FliegenWilli; 14.05.2022, 20:10.

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                        #12
                        Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
                        Hatten wohl schlechte Erfahrungen mit (fremden?) Piloten gesammelt.
                        Es gibt eben immer Piloten die meinen durch ein Naturschutzgebiet fliegen zu müssen ohne auch nur die geringste Chance zu haben ohne "Aussenlandung" es zu durchqueren und berufen sich dann auf das Recht eben dieser. Durch solche Vollpfosten kommen dann Fluggebiete in Gefahr obwohl sich Klubmitglieder bemühen die Regeln einzuhalten. Da ist es vollkommen verständlich das der Club für solche Gebiete ein pauschales Überflugverbot ausspricht.
                        Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                        BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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                          #13
                          Am Samstagmittag hat die Polizei einen 70-jährigen Mann aus Roßhaupten erwischt, wie er mit seinem Gleitschirm im Naturschutzgebiet am Bannwaldsee in Halblech ...


                          Nur ein paar Meter weiter...
                          Meistens in der Luft

                          Kommentar


                            #14
                            https://www.all-in.de/halblech/c-pol...e_a5160569/amp

                            Roßhaupten, 70jähriger... 🤔

                            Edit:
                            Oh, da war einer schneller 😂

                            Edit2:
                            Ja, war wohl Manfred...
                            http://www.abschweb.de/abschweb.html...ein/index.html dann 21.05.22

                            Zuletzt geändert von Andreas09; 23.05.2022, 10:32. Grund: Ergänzung

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                              #15
                              Ich wüßte zu gerne, wie der da aufgetreten ist. Einfach sich höflich entschuldigen, sagen daß es nicht geplant war und nicht mehr vorkommt und das gibt vermutlich nicht halb so viel Geschiß. Aber manche Leute können einfach den Ball nicht flach halten und wundern sich dann, wenn der "Gegenspieler" einem den auch mal in die Fresse schießt, nachdem man selbiges probiert hat.

                              Wir haben in Deutschland mit dem Luftrecht ein gewisses Privileg bei Außenlandungen. Aber keine Generalabsolution. Das sollte man nicht mißbrauchen, um geplant dauernd wo rein zu donnern, wo das nicht erwünscht ist. Dann noch nach der Landung auftrumpfen mit "ich darf landen wo ich will" ist immer falsch.
                              Wenn es piept - eindrehen...

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