Dieses Schreiben ging an unseren Dachverband mit der Bitte um zeitnahe Klärung, bisher leider ohne Reaktion, was denkt ihr darüber ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessiert unter welchen Bedingungen der Betrieb von CCC Schirmen in Deutschland möglich ist.
Nach meinem Kenntnisstand vertritt der DHV die Auffassung, dass das CCC kein in Deutschland anerkanntes Zertifizierungsverfahren darstellt, steht damit aber im Widerspruch zu Herstellern wie z. Bsp. Ozone die dieses anerkennen und demzufolge auch keine Breitenerprobungsnachweise an die Piloten ausstellen.
Dies hätte gemäß Aussage Gerling und DHV zur Folge, dass kein Versicherungsschutz möglich ist.
Welche Auswirkungen hat das auf den momentanen Wettbewerbsbetrieb ?
Sind damit die aktuellen Ranglisten und anerkannten Rekorde und sportlichen Leistungen der betroffenen Piloten und Leistungssportler delegitimiert ?
Ich denke diese Problematik ist den meisten Wettbewerbspiloten aktuell nicht bewusst und bedarf der umgehenden Klärung, auch im Hinblick auf die Anerkennung sportlicher Leistungen und daran anknüpfender medialer Nutzung seitens des DHV.
Mit der Bitte um zeitnahe Klärung
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Christian Müller
Ps.
Dieses Schreiben erreicht den DHV hiermit zum zweiten bzw. dritten Mal, wünschenswerterweise diesesmal auch zeitnah beantwortet.
Als Dachverband der deutschen Gleitschirm- und Drachenflieger wundert es , daß der DHV innerhalb der EU und dem Rest der Welt als einziger Dachverband die Auffassung vertritt das CCC nicht als zulässiges Zulassungsverfahren anzuerkennen.
Das LBA wird sich der Expertise des DHV sicherlich anschließen, falls dieser nach umfassender Prüfung beschließt seine Empfehlung, dieses als zulässiges Prüfverfahren anzuerkennen, auszusprechen.
Somit wären die Vorraussetzungen für einen Versicherungsschutz und somit des legalen Betriebs der CCC Wettbewerbsschirme auch für deutsche Piloten innerhalb Deutschlands erfüllt , und der DHV käme seiner Funktion als Interessensvertretung der Pilotenschaft einschließlich deutscher Wettbewerbspiloten uneingeschränkt nach.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessiert unter welchen Bedingungen der Betrieb von CCC Schirmen in Deutschland möglich ist.
Nach meinem Kenntnisstand vertritt der DHV die Auffassung, dass das CCC kein in Deutschland anerkanntes Zertifizierungsverfahren darstellt, steht damit aber im Widerspruch zu Herstellern wie z. Bsp. Ozone die dieses anerkennen und demzufolge auch keine Breitenerprobungsnachweise an die Piloten ausstellen.
Dies hätte gemäß Aussage Gerling und DHV zur Folge, dass kein Versicherungsschutz möglich ist.
Welche Auswirkungen hat das auf den momentanen Wettbewerbsbetrieb ?
Sind damit die aktuellen Ranglisten und anerkannten Rekorde und sportlichen Leistungen der betroffenen Piloten und Leistungssportler delegitimiert ?
Ich denke diese Problematik ist den meisten Wettbewerbspiloten aktuell nicht bewusst und bedarf der umgehenden Klärung, auch im Hinblick auf die Anerkennung sportlicher Leistungen und daran anknüpfender medialer Nutzung seitens des DHV.
Mit der Bitte um zeitnahe Klärung
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Christian Müller
Ps.
Dieses Schreiben erreicht den DHV hiermit zum zweiten bzw. dritten Mal, wünschenswerterweise diesesmal auch zeitnah beantwortet.
Als Dachverband der deutschen Gleitschirm- und Drachenflieger wundert es , daß der DHV innerhalb der EU und dem Rest der Welt als einziger Dachverband die Auffassung vertritt das CCC nicht als zulässiges Zulassungsverfahren anzuerkennen.
Das LBA wird sich der Expertise des DHV sicherlich anschließen, falls dieser nach umfassender Prüfung beschließt seine Empfehlung, dieses als zulässiges Prüfverfahren anzuerkennen, auszusprechen.
Somit wären die Vorraussetzungen für einen Versicherungsschutz und somit des legalen Betriebs der CCC Wettbewerbsschirme auch für deutsche Piloten innerhalb Deutschlands erfüllt , und der DHV käme seiner Funktion als Interessensvertretung der Pilotenschaft einschließlich deutscher Wettbewerbspiloten uneingeschränkt nach.
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