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Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
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Gemeint war sicher "ohne Zulassung", das dürfte auch von den meisten so verstanden worden sein.Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
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Im Beitrag https://lu-glidz.blogspot.com/2025/1...eschichte.html zitiert luaas die Übersetzung einer auf französisch (sic!) beantworteten Frage an das LfBA wie folgt:
„Gemäß Ihrer Anfrage weise ich darauf hin, dass §11 Absatz 4 der LuftGerPV weiterhin gilt. Grundsätzlich können Luftfahrzeuge, die keiner Musterzulassung unterliegen und von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wie beispielsweise Frankreich, zugelassen wurden, daher in Deutschland verwendet werden.“
Er äußert daraufhin die Frage: "Wird das Bundesverkehrsministerium die LTF überarbeiten, um die enthaltenen Widersprüchlichkeiten grundsätzlich aufzulösen?"
Ich wage mal eine Prognose:
Nein das wird sie nicht. Denn es gibt gar keine Widersprüche. Es gibt eine "gelebte Praxis", welche eigentlich die Regelungen überschreitet. Ich verweise hierbei auf meine Untersuchung der Gesetzeslage in Beitrag #10 hin. Das Leergewicht unserer Fluggeräte, bzw. Luftsportgeräte übersteigt NIEMALS 120kg.
Alles was danach kommt, ist nur eine eine Klassifizierung des Fluggerätes.
Die hierfür geflogenen Flugmaneuver wurden ursprünglich (vor Jahrzehnten) vom DHV in Zusammenarbeit mit Testpiloten und Herstellern erarbeitet.
Inzwischen hat sich das "Bild" sehr gewandelt und die akkreditierten (=Lizenz zum Geld drucken, Analogie TÜV, KÜS, etc.) Testinstitute haben sich in Frankreich kostengünstiger professionalisiert. Darum ist der DHV inzwischen weitgehend "aussen vor".
Da sich die "Verantwortlichkeit" für die Klassifizierung ständig zwischen eigentlich Unbeteiligten wie ein Ping-Pong umeinandergeschmissen wird, gibt es nahezu keinen Fortschritt für Gleitschirme, welche nicht in das A-B-C-D-Schema passen.
Die aktuellen Akteure schaffen es nicht, sich an einen Tisch zu setzen und eine "neue Klasse" (E) = (Flugbereit nach Einweisung) zu kreieren und diese den heute notwendigen Erfordernissen anzupassen.
Nachtrag: die Anpassung ist bezeichnenderweise nirgendwo auf der ganzen Welt notwendig, weil es dort keine LTF gibt und eine EN mehr als ausreichend ist. Insofern (Rückschluss auf Little Cloud) ist ersichtlich, weshalb Hersteller auf letztere verzichten.
Diese Akteure gibt es:
LfBA (hat es abgegeben an DHV),
DHV (dieser hat abgegeben an Prüfinstitute),
EU (verweist auf LfBA),
FFVL (fragt beim LfBa nach),
Prüfinstitute (diese machen das was sie schon seit Jahren machen, ohne Änderung)
Hersteller
Ich sehe hier vor allem die Prüfinstitute und die Hersteller in der Pflicht! Denn die Gesetzeslage ist eigentlich vollkommen klar und verlangt:
nur eine Klassifizierung des Flugsportgerätes durch den Hersteller (sic!).
Die Frage oben von luaas ist ergo mit logischer Schlussfolgerung nur so zu beantworten:
Nein das LfBA wird die LTF nicht überarbeiten.
Zusatzfrage: Warum?
Weil es sich hierfür gar nicht zuständig sieht oder gar sehen will! Es hat diese Aufgabe an den DHV ausgelagert! Letzterer hat sie (siehe oben auch schon überwiegend, zwangsweise an "akkreditierte Prüfinstitute" abgegeben).Zuletzt geändert von ESP2019; 06.11.2025, 08:52.👍 2Kommentar
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