Hallo Bernhard,
Datenblatt und Testbericht der Musterprüfung sind wirklich nur zur groben Orientierung gedacht. Der Testbericht ist eine Zusammenfassung des Testflugprotokolls, wobei einige wichtige Details, die zu der jeweiligen Klassifizierung führen im Testbericht fehlen.
Die Aussagekraft der DHV Testberichte möchte ich am Vergleich von Wills Wing Sport 2 135 (Klassifizierung 1-2) und Sport 2 155 (Klassifizierung 2) darstellen:
Sport 2 135
https://www.dhv.de/db1/technictestre...eldvalue=-2608
Sport 2 155
https://www.dhv.de/db1/technictestre...ieldvalue=4151
Der Unterschied zwischen den beiden Drachen liegt in den Bewertungskriterien "Geradeausflug" und "Verhalten beim Strömungsabriss". Der Sport 2 135 hat eine 1-2, der Sport 2 155 eine 2. Es gibt kleine Unterschiede in der Minimal und Maximalgeschwindigkeit, jedoch führen diese lauf LTF nicht zu einer Bewertung Klasse 2.
Beim Bewertungskriterium "Verhalten beim Strömungsabriss" sind die verbalen Beschreibungen aller Flugzustände für beide Drachen identisch, dennoch hat der Sport 2 155 eine 2 erhalten. Wie ist das zu erklären? Ich habe den DHV bereits im Dezember 2016 darauf hingewiesen. Hannes Weininger hat darauf geantwortet, dass die Unterschiede im Detail im Testflugprotokoll stehen. Das Testflugprotokoll wird vom DHV jedoch nicht veröffentlicht. Laut Hannes sollten die Bewertungskriterien 2017 überarbeitet werden.
Teilweise sind die Bewertungskriterien selbst in der Definition der LTF nicht nachvollziehbar. Zu jedem Bewertungskriterium gibt es jeweils Bewertung min. und Bewertung max.. Bei den meisten Punkten ist das nachvollziehbar. nicht jedoch bei
3.4. Geschwindigkeit im stationären Geradeausflug:
Eine Vmax > 80 km/h kann zu 1-2 oder 2-3 führen.
Eine Geschwindigkeit kann nur mit ja oder nein bewertet werden: entweder größer als 80 km/h oder 80 km/h. Wie wird hier die Bewertung min. oder Bewertung max. angewendet? Ich würde verstehen, wenn es wie folgt lauten würde:
Vmax > 80 km/h: 1-2
Vmax > 90 km/h: 2-3
Auch die Punkte niedrige Vmin und hohe Vmin sollten mit konkreten Geschwindigkeitswerten hinterlegt sein. Was genau bedeutet hoch und niedrig? Ansonsten ist das Willkür des Testpiloten und für den Kunden nicht nachvollziehbar.
Übrigens gibt es für Hängegleiter und Gleitsegel eine neue LTF vom 1. September 2020 (NfL 2-565-20) - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/lu..._2018/__1.html
§ 1 Absatz 2 Nummer 3
(2)
3. Hängegleiter und Gleitsegel die „Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel“ vom 1. September 2020 (NfL 2-565-20)
Laut der Übergangsregelung (http://www.gesetze-im-internet.de/lu...2018/__1a.html) ist ab dem 02.03.2021 die neue LTF vom 1. September 2020 (NfL 2-565-20) anzuwenden. Ich habe ein wenig gesucht und bin auf der Seite der Europäischen Komission fündig geworden:
https://ec.europa.eu/growth/tools-da...r=2020&num=319
Was Drachen betrifft ist die Formulierung bezüglich der Nachweise entsprechend der Vorgaben in HGMA und BHPA aus der NfL 2-55-14 hinzugefügt worden:
2.2 Statische Längsstabilität
Der Nachweis ausreichender statischer Längsstabilität kann auch nach den entsprechenden Vorgaben im HGMA-Standard, Ausgabe 2009 oder im BHPAStandard, Ausgabe 2002 erbracht werden.
2.3 Festigkeit
Der Nachweis ausreichender Festigkeit kann auch nach den entsprechenden Vorgaben im HGMA-Standard, Ausgabe 2009 oder im BHPA-Standard, Ausgabe 2002 erbracht werden.
Schönen Gruß
Carsten
Datenblatt und Testbericht der Musterprüfung sind wirklich nur zur groben Orientierung gedacht. Der Testbericht ist eine Zusammenfassung des Testflugprotokolls, wobei einige wichtige Details, die zu der jeweiligen Klassifizierung führen im Testbericht fehlen.
Die Aussagekraft der DHV Testberichte möchte ich am Vergleich von Wills Wing Sport 2 135 (Klassifizierung 1-2) und Sport 2 155 (Klassifizierung 2) darstellen:
Sport 2 135
https://www.dhv.de/db1/technictestre...eldvalue=-2608
Sport 2 155
https://www.dhv.de/db1/technictestre...ieldvalue=4151
Der Unterschied zwischen den beiden Drachen liegt in den Bewertungskriterien "Geradeausflug" und "Verhalten beim Strömungsabriss". Der Sport 2 135 hat eine 1-2, der Sport 2 155 eine 2. Es gibt kleine Unterschiede in der Minimal und Maximalgeschwindigkeit, jedoch führen diese lauf LTF nicht zu einer Bewertung Klasse 2.
Beim Bewertungskriterium "Verhalten beim Strömungsabriss" sind die verbalen Beschreibungen aller Flugzustände für beide Drachen identisch, dennoch hat der Sport 2 155 eine 2 erhalten. Wie ist das zu erklären? Ich habe den DHV bereits im Dezember 2016 darauf hingewiesen. Hannes Weininger hat darauf geantwortet, dass die Unterschiede im Detail im Testflugprotokoll stehen. Das Testflugprotokoll wird vom DHV jedoch nicht veröffentlicht. Laut Hannes sollten die Bewertungskriterien 2017 überarbeitet werden.
Teilweise sind die Bewertungskriterien selbst in der Definition der LTF nicht nachvollziehbar. Zu jedem Bewertungskriterium gibt es jeweils Bewertung min. und Bewertung max.. Bei den meisten Punkten ist das nachvollziehbar. nicht jedoch bei
3.4. Geschwindigkeit im stationären Geradeausflug:
Eine Vmax > 80 km/h kann zu 1-2 oder 2-3 führen.
Eine Geschwindigkeit kann nur mit ja oder nein bewertet werden: entweder größer als 80 km/h oder 80 km/h. Wie wird hier die Bewertung min. oder Bewertung max. angewendet? Ich würde verstehen, wenn es wie folgt lauten würde:
Vmax > 80 km/h: 1-2
Vmax > 90 km/h: 2-3
Auch die Punkte niedrige Vmin und hohe Vmin sollten mit konkreten Geschwindigkeitswerten hinterlegt sein. Was genau bedeutet hoch und niedrig? Ansonsten ist das Willkür des Testpiloten und für den Kunden nicht nachvollziehbar.
Übrigens gibt es für Hängegleiter und Gleitsegel eine neue LTF vom 1. September 2020 (NfL 2-565-20) - siehe http://www.gesetze-im-internet.de/lu..._2018/__1.html
§ 1 Absatz 2 Nummer 3
(2)
3. Hängegleiter und Gleitsegel die „Lufttüchtigkeitsforderungen für Hängegleiter und Gleitsegel“ vom 1. September 2020 (NfL 2-565-20)
Laut der Übergangsregelung (http://www.gesetze-im-internet.de/lu...2018/__1a.html) ist ab dem 02.03.2021 die neue LTF vom 1. September 2020 (NfL 2-565-20) anzuwenden. Ich habe ein wenig gesucht und bin auf der Seite der Europäischen Komission fündig geworden:
https://ec.europa.eu/growth/tools-da...r=2020&num=319
Was Drachen betrifft ist die Formulierung bezüglich der Nachweise entsprechend der Vorgaben in HGMA und BHPA aus der NfL 2-55-14 hinzugefügt worden:
2.2 Statische Längsstabilität
Der Nachweis ausreichender statischer Längsstabilität kann auch nach den entsprechenden Vorgaben im HGMA-Standard, Ausgabe 2009 oder im BHPAStandard, Ausgabe 2002 erbracht werden.
2.3 Festigkeit
Der Nachweis ausreichender Festigkeit kann auch nach den entsprechenden Vorgaben im HGMA-Standard, Ausgabe 2009 oder im BHPA-Standard, Ausgabe 2002 erbracht werden.
Schönen Gruß
Carsten
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