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Grenzüberschreitende XC Flüge Deutschland-Österreich. Was jetzt?

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    was es mit den Flugplänen für Drachen und Gleitschirmflieger auf sich hat, und inwiefern das aus deiner Sicht in der aktuellen Lage mit grenzüberschreitenden Flügen zu tun hat.
    s.o.: "In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten."
    Eigentlich sollte damit klar sein, dass motorloser VFR-Grenz-Verkehr prinzipiell einen Flugplan benötigt.

    Aber ich verstehe natürlich auch, dass man den Weisheiten eines Forums mitunter kein rechtes Vertrauen schenken möchte und es in vielen Fällen auch nicht sollte. Insofern wird Dir ein Flugberater von Austrocontrol sicher und kompetent weiterhelfen.

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    ... Tragende Argumente zur Sache oder Kenntnisse des Luftrechts kann ich jedenfalls nicht ausmachen
    Du bist doch ein schlaues Kerlchen. Wie wäre es, wenn du uns hilfst zur Sache zurück zu kommen, und uns schlüssig erklärst, was es mit den Flugplänen für Drachen und Gleitschirmflieger auf sich hat, und inwiefern das aus deiner Sicht in der aktuellen Lage mit grenzüberschreitenden Flügen zu tun hat.

    Oder findest du es lustiger, mit ein paar Informationsbrocken an zu deuten, dass wir so eigentlich alle garnicht fliegen dürfen, und dabei noch ein paar provokative Andeutungen ein zu bauen? Darin kann ich jedenfalls außer fragwürdiger Unterhaltung auch keinen Inhaltlichen Mehrwert ausmachen.





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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
    Australien ist aber nicht das Heimatland von martin.
    Schade eigentlich, da müsste er sich aber wenigstens über grenzüberschreitenden XC-Flüge keine Gedanken machen.

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Australien ist aber nicht das Heimatland von martin.

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  • shoulders
    antwortet
    Was heißt hier "auch" - und was "bei Euch"?

    "Auch": Weder in D noch in AU ist eine "Duldung gesetzlich verankert". "Bei Euch": was geht es Dich eigentlich an, wie der DHV seine Aufgaben wahrnimmt? Sieht aus, als hättest Du Dich mittlerweile derart in Widersprüchen und Drehungen verheddert, dass Du selber nicht mehr weißt, was Du schon alles erzählt hast - und sagen kannst, ob Du spalten, kraftmeiern oder einfach nur von Deinen geilen Streckenflügen erzählen willst. Tragende Argumente zur Sache oder Kenntnisse des Luftrechts kann ich jedenfalls nicht ausmachen

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

    Du hast natürlich recht, luftrechtliche Regularien zu kennen und/oder sich sogar auch noch daran zu halten, ist wirklich lächerlich!
    Und wie heißt es im großdeutschen Liedgut doch so schön: "... Piloten ist nichts verboten..."
    Kannst ja gerne Flugpläne einreichen - wenn du damit lange genug damit nervst, wird sich vielleicht auch bei euch wer erbarmen, und die großzügige Duldung auch gesetzlich verankern

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Ich finde es lächerlich mit dem Thema Flugplan an zu fangen. Wir geben keine Flugpläne ab. Nicht vor Corona, nicht während Corona und hoffentlich auch nicht nach Corona.
    Du hast natürlich recht, luftrechtliche Regularien zu kennen und/oder sich sogar auch noch daran zu halten, ist wirklich lächerlich!
    Und wie heißt es im großdeutschen Liedgut doch so schön: "... Piloten ist nichts verboten..."

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
    Dem Virus ist es egal, WIE es über die Grenze kommt...
    Sag das mal dem Uli und seine "Verwandten".

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  • FliegenWilli
    antwortet
    Dem Virus ist es egal, WIE es über die Grenze kommt...

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
    Dass Du es warst, der mit hinkenden Vergleichen zum internationalen Flugverkehr dahergekommen ist und die Sache jetzt krampfhaft verdreht, damit es irgendwie noch nach Rechtbehalten aussieht?

    Fakt ist, dass man beim gezielten Flug über fremdes Hoheitsgebiet tatsächlich einen Flugplan braucht. Für den Inlands-Überlandflug mit anschließender "Außenlandung" übrigens auch, da muss er nur nicht vorab eingereicht werden. Bei uns wird dessen Weglassen nur freundlicherweise geduldet - genauso wie vielleicht eine tränenreiche Geschichte beim Grenzübertritt zwecks Rückkehr (und es ist wirklich toll, dass es Dir Deine spezielle Lebenssituation gestattet, eventuelle Folgen abzufedern. Klingt wie ein Porschefahrer mit hinreichend dicker Brieftasche für Knöllchen, der damit angibt, immer einen Parkplatz zu finden).

    Duldung aber begründet kein Recht, und andersherum an ein solches zu erinnern ist kein "vorauseilender Gehorsam" - da begibst Du Dich auf einen gefährlichen Umdeutungspfad, an dessen Ende sich das Reichsbürgerlager verortet...


    CU
    Shoulders

    Was genau verdrehe ich denn? Ich finde es lächerlich mit dem Thema Flugplan an zu fangen. Wir geben keine Flugpläne ab. Nicht vor Corona, nicht während Corona und hoffentlich auch nicht nach Corona.
    Was soll an meiner Lebenssituation anders sein, als bei anderen Streckenfliegern? Fürs Fliegen brauchen wir alle Zeit. Und wenn ich mit einer Warscheinlichkeit von 2% 10 Tage Quarantäne risikiere, dann ist die Risikorückstellung von 5h für die ein Streckenflieger schon Zeit hat.

    Und jetzt willst du wirklich auch noch mit dem Thema Reichsbürgerlager anfangen? ernsthaft? Dein Satz klingt super schlau. Aber hä? An welches Recht erinnerst du oder der DHV? Du meinst wohl an eine solche (Duldung) zu erinnern, ist kein vorauseilender Gehorsam.
    Vorauseilender Gehorsam ist es, wenn man etwas sicherheitshalber einschränkt, damit die Obrigkeit keine Handlungen setzt. Sei es eine Duldung auf zu heben, oder ein Verbot aus zu sprechen.
    Nur wieso sollte das denn passieren?? Es werden, solange die Grenzkontrollen bestehen, wie sie sind, sicherlich nur sehr, sehr vereinzelt Piloten im Ausland absaufen. Weil der Grenzübertritt mühsam ist - und man eh kaum autostoppen kann. Außerdem ist es, wie gesagt schwer wen zu finden, der einen über die Grenze abholen wird. Es wird wohl so oft vorkommen, wie Außenlandungen, die einen Tagesmarsch zurück in die Zivilisation erfordern. Sicher kein Ausmaß für das sich ein Verband neue Hürden auferlegen muss.

    Und glaubt ihr, irgendwer interessiert sich für die 20 Hanseln, die fliegend die Grenze überqueren? Ich glaube die sind mehr mit den zigtausend Pendlern, und den Ullis beschäftigt, die "ihre Verwandten besuchen"..

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Und nein das Beispiel passt schon. Denn ja - der eingereichte Flugplan der motorisierten Flieger wird eingereicht, geprüft und so wie immer freigegeben. Denn niemand befürchtet, dass sich der Virus dadurch verbreitet dass Flugzeuge Hoheitsgebiete durchfliegen.
    Ich kann mich leider nur wiederholen: Wer nix...

    Wie kommst Du drauf, dass nur bei motorisiertem VFR-Grenz-Verkehr eine Flugplanpflicht besteht??
    Und dass die Pandemie den Flugverkehr (mit)bestimmt, erkennt man unschwer an den aktuell geltenden NOTAMs.

    Ich empfehle Dir dringend das erhellenden Studium der Seiten von Austrocontrol. Und ein persönliches Gespräch mit einem Flugberater könnte auch nicht schaden.

    Aber sei nicht traurig, mit dieser Deiner Erkenntnislage, die anscheinend kaum näherungsweise mit den geltenden Regularien übereinstimmt, bist Du momentan beim DHV bestens aufgehoben.

    shoulders ?
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 09:46.

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  • shoulders
    antwortet
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Haha - Das wird ja immer besser -> jetzt leitest du aus den Coronabestimmungen schon ab, dass wir Freiflieger (...) einen Flugplan einreichen müssen. Was soll man dazu noch sagen?
    Dass Du es warst, der mit hinkenden Vergleichen zum internationalen Flugverkehr dahergekommen ist und die Sache jetzt krampfhaft verdreht, damit es irgendwie noch nach Rechtbehalten aussieht?

    Fakt ist, dass man beim gezielten Flug über fremdes Hoheitsgebiet tatsächlich einen Flugplan braucht. Für den Inlands-Überlandflug mit anschließender "Außenlandung" übrigens auch, da muss er nur nicht vorab eingereicht werden. Bei uns wird dessen Weglassen nur freundlicherweise geduldet - genauso wie vielleicht eine tränenreiche Geschichte beim Grenzübertritt zwecks Rückkehr (und es ist wirklich toll, dass es Dir Deine spezielle Lebenssituation gestattet, eventuelle Folgen abzufedern. Klingt wie ein Porschefahrer mit hinreichend dicker Brieftasche für Knöllchen, der damit angibt, immer einen Parkplatz zu finden).

    Duldung aber begründet kein Recht, und andersherum an ein solches zu erinnern ist kein "vorauseilender Gehorsam" - da begibst Du Dich auf einen gefährlichen Umdeutungspfad, an dessen Ende sich das Reichsbürgerlager verortet...


    CU
    Shoulders


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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

    Tja, wer nix (oder nicht viel) weiß, muss alles (oder viel) glauben.

    Der angesprochene internationale Flugverkehr benötigt immer einen Flugplan. Darin sind Start-, Ziel und Ausweichflugplätze (Flughäfen) die Route, Flughöhe usw. festgeschrieben. Überfluge über Hoheitsgebiete anderer Staaten bedürfen immer einer Genehmigung, gilt aber in der ICOA-Gemeinschaft im Allgemeinen als erteilt. Ein eingereichter Flugplan wird auch auf diese Aspekte hin geprüft und u.U. nach Klärung mit den Luftahrtbehörden entsprechender Staaten durch die bearbeitende Behörde genehmigt oder ggfs. auch als nicht durchführbar verworfen.
    Insofern ein eher schlechtes Beispiel für Deine Argumentation.



    In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten. Gibst Du für die "Italienflüge" einen entsprechenden Flugplan auf??
    Haha - Das wird ja immer besser -> jetzt leitest du aus den Coronabestimmungen schon ab, dass wir Freiflieger einen Transponder brauchen und einen Flugplan einreichen müssen. Was soll man dazu noch sagen?

    Und nein das Beispiel passt schon. Denn ja - der eingereichte Flugplan der motorisierten Flieger wird eingereicht, geprüft und so wie immer freigegeben. Denn niemand befürchtet, dass sich der Virus dadurch verbreitet dass Flugzeuge Hoheitsgebiete durchfliegen.

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  • FlyingDentist
    antwortet
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Aha also ihr denkt tatsächlich, dass das durchfliegen des fremden Luftraums eine Einreise, bzw. Ausreise darstellt? Und wenn ihr nach China reist, lasst ihr euch ein Visum für jedes Visum pflichtige Land ausstellen, durch das die Maschine fliegen könnte??
    Das heißt, sobald ihr die Grenze überfliegt, und wieder zurück, werdet ihr euch in Quarantäne begeben? Entschuldigung, so ein Schwachsinn!!
    Tja, wer nix (oder nicht viel) weiß, muss alles (oder viel) glauben.

    Der angesprochene internationale Flugverkehr benötigt immer einen Flugplan. Darin sind Start-, Ziel und Ausweichflugplätze (Flughäfen) die Route, Flughöhe usw. festgeschrieben. Überfluge über Hoheitsgebiete anderer Staaten bedürfen immer einer Genehmigung, gilt aber in der ICAO-Gemeinschaft im Allgemeinen als erteilt. Ein eingereichter Flugplan wird auch auf diese Aspekte hin geprüft und u.U. nach Klärung mit den Luftahrtbehörden entsprechender Staaten durch die bearbeitende Behörde genehmigt oder ggfs. auch als nicht durchführbar verworfen.
    Insofern ein eher schlechtes Beispiel für Deine Argumentation.

    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Ich bin Österreicher - ich sag euch was ich machen werde, sobald das Wetter passt: Ich werde so wie sonst auch meine Wendepunkte in Südtirol setzen. Dann werde ich meinen Flug hochladen.
    In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten. Gibst Du für die "Italienflüge" einen entsprechenden Flugplan auf??
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 12:33. Grund: Orthografie

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  • m.a.r.t.i.n
    antwortet
    Aha also ihr denkt tatsächlich, dass das durchfliegen des fremden Luftraums eine Einreise, bzw. Ausreise darstellt? Und wenn ihr nach China reist, lasst ihr euch ein Visum für jedes Visum pflichtige Land ausstellen, durch das die Maschine fliegen könnte??
    Das heißt, sobald ihr die Grenze überfliegt, und wieder zurück, werdet ihr euch in Quarantäne begeben? Entschuldigung, so ein Schwachsinn!!

    Ich bin Österreicher - ich sag euch was ich machen werde, sobald das Wetter passt: Ich werde so wie sonst auch meine Wendepunkte in Südtirol setzen. Dann werde ich meinen Flug hochladen.
    Sollte ich tatsächlich in Südtirol absaufen, werde ich dem Grenzbeamten meine Geschichte erzählen. Wenn er mich deshalb in Quaratäne schickt, dann gehe ich eben in Quarantäne. Dass ich in Südtirol bleiben muss, halte ich für ausgeschlossen. Wem würde das was bringen? Wo ist also das Problem? Dass er mir sagt, ich hätte garnicht in den italenischen Luftraum dürfen? Wieso, ich wollte ihn nur durchfliegen. Transitverkehr ist in allen Coronabestimmungen ausgeschlossen.

    Das Risiko, dass ich tatsächlich in Südtirol absaufe, ist schon sehr gering. Dass der Grenzbeamte das Ganze nicht als Transit bewertet ist noch geringer. Quarantäne wäre auch nicht gerade eine existenzbedrohende Sache.

    Existenzbedrohend ist z.B. eine Außenlandung in unlandbarem Gebiet. Ich darf aber mit Flügen über unlandbarem Gebiet auch ganz normal an jedem dezentralen Wettbewerb teilnehmen. Es gibt sogar zentrale Bewerbe, wo solche Tasks vorkommen. Also um die Fairness gehts nicht bei der temporären Regeländerung. Es geht um vorauseilenden Gehorsam aus meiner Sicht.

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