- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grenzüberschreitende XC Flüge Deutschland-Österreich. Was jetzt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #76
    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Bloß weil die Auffassung des DHV nicht mit Deiner Auffassung übereinstimmt, heißt nicht, daß er keine Einschätzung vorgenommen hat oder daß sie unrichtig ist. Der Artikel ist die Beurteilung und Empfehlung des DHV, das Ergebnis paßt Dir nur nicht. 8-;
    Das ist natürlich ein unhaltbarer Vorwurf.
    Allein die Unterüberschrift: "Eine Außenlandung ist nach § 18 LuftVO nur dann genehmigungsfrei, wenn das Flugziel nicht erreicht werden kann." ist definitiv falsch und hat rein gar nichts damit zu tun, ob mir das passte oder nicht!

    In § 25 Abs 2 LuftVG steht nämlich das genaue Gegenteil:

    "Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 (Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat...) bedarf es nicht, wenn
    1.der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,
    2.die Landung auf einer Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse im Sinne von Absatz 4 erfolgt oder
    3.die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung."

    Wenige Worte weiter heißt es dann:
    "Finden Flüge im Bereich eines zugelassenen Fluggeländes statt (Start- und Landeplatz), muss auch zwingend auf dem zugelassenen Landeplatz gelandet werden."

    Auch das widerspricht eindeutig den Bestimmungen in vorgenanntem Paragrafen und ist so nicht haltbar!
    In ähnlicher Weise geht es dann weiter.

    Ich erspare mir den kompletten Artikel hier weiter "auseinanderzunehmen".

    So weit so schlecht!
    Tatsache ist, dass es sich beim DHV-info nicht um die Vereinspostille der Fetzenflieger e.V., Kleindödelsdorf handelt, sondern um das offizielle Organ des gesetzlich beauftragten Verbandes, der im Rahmen der Gesamtheit der Luftfahrtadministration die ihm zugedachten hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen hat!!

    Zitat von punk Beitrag anzeigen
    Dieses Forum ist wirklich peinlich.
    Wirklich peinlich ist wohl eher die DHV-Fachabteilung für Flugbetrieb und Luftraum!

    Kommentar


      #77
      Ich erspare mir den kompletten Artikel hier weiter "auseinanderzunehmen".
      Ich mir auch. Halt Dich einfach dran, was der DHV dort geschrieben hat. Denn das gibt immer Ärger und Probleme, wenn Leute in solchen Fluggebieten extra schlau sein wollen.

      Ball flach halten hilft da tatsächlich ebenso. Denn schlußendlich wollen wir ohne dauernd Ärger fliegen. Gut, daß der DHV das verstanden hat.

      Wenn Du Beschwerden hast an den DHV, wende dich persönlich an ihn. Zumindest zuhören tun die. Mitlesen hier übrigens kaum.
      Wenn es piept - eindrehen...

      Kommentar


        #78
        Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
        Halt Dich einfach dran, was der DHV dort geschrieben hat.
        Ganz sicher nicht!! Ich werde mich bestimmt nicht selbst der Möglichkeit berauben, wann immer ich es für notwendig erachte, eine Sicherheitslandung durchzuführen!

        Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
        Denn das gibt immer Ärger und Probleme, wenn Leute in solchen Fluggebieten extra schlau sein wollen.
        Die genaue Kenntnis der jeweilige luftrechtlichen Situation ist ein entscheidender Sicherheitsaspekt. Wer solchen Erkenntnisgewinn mir deratigen Statements im DHV-info leichtfertig hintertreibt, erweist sich nicht nur als weitestgehend inkompetent, sondern lässt auch einen gewissen Mangel an charakterlicher Eignung zum Luftfahrzeugführer vermuten!

        Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
        Denn schlußendlich wollen wir ohne dauernd Ärger fliegen..
        Die Unkenntnis der zivil- und luftrechtlichen Situation wird genau diesen Ärger dauerhaft heraufbeschwören!

        Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
        Gut, daß der DHV das verstanden hat.
        Ich fürchte der DHV hat genau das eben nicht verstanden! Und so macht er anscheinend auch Deinen so dringend nötigen Erkenntnisgewinn unmöglich. Schade!




        Kommentar


          #79
          Nach längerer Forums-Abstinenz lasse ich mich doch mal wieder zu einem Kommentar und ein paar Informationen hinreißen.

          Der DHV ist u.a. ein Pilotenverband und soll uns Piloten möglichst viel Freiheit beim Fliegen ermöglichen. Aus diesem Grund sind von Verbandsseite seit dem Ende des ersten Lockdowns weder coronabedingte Startverbote noch andere wesentliche Einschränkung bei der Sportausübung veranlasst worden. Das finde ich persönlich sehr gut und begrüße es ausdrücklich, dass die Verantwortung für fliegen oder nicht fliegen beim Piloten liegt. Alle Piloten, und insbesondere die, die ihre Flüge öffentlich machen, sind dafür auch verantwortlich und sind sich hoffentlich der persönlichen und auch auf den Sport im Allgemeinen abfärbenden Folgen bewusst, die bei möglichen Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen drohen könnten.

          Um nicht unbeabsichtigt ins offene Messer einer mehr oder minder schweren Luftraumverletzung quasi per "Selbstanzeige" zu laufen bietet der DHV auf seiner online-Plattform DHV-XC eine Art Sicherheitsabfrage, die den einreichenden Piloten bei einer vom Programm festgestellten möglichen Luftraumverletzung auffordert, zu bestätigen, ob und ggf. warum das so in Ordnung war. Die Auswerter fungieren als weiteres Auffangnetz kurz vor dem Aufschlag in der öffentlich gemachten Illegalität, falls ein Pilot trotz Warnung vom System z.B. seinen offensichtlich illegalen Einflug in eine CTR partout öffentlich machen will. Und als nicht zu unterschätzendes Korrektiv funktioniert die "Community". Teilweise mit Argusaugen wird beobachtet, was die Kollegen denn so treiben - siehe u.a, hier. Dieses System zum Schutz der Piloten und auch des Sportes in Sachen Öffentlichkeit hat sich über Jahre bewährt (über den Ton hier im Forum kann man allerdings diskutieren...).

          Was der DHV jedoch nicht leisten kann, ist, für alle und jede mögliche Flugkonstellation eine Art Musterlösung inkl. Berücksichtigung rechtlicher Einzelfälle in den DHV-XC einzubauen (siehe dazu weiter unten).

          Soviel zum DHV-XC als Möglichkeit, Flüge der Öffentlichkeit zu präsentieren und den damit einhergehenden möglichen Fallstricken.

          Der DHV-XC ist aber nicht nur eine Plattform, um Flüge einem breiten Publikum vorzustellen, sondern auch die Basis diverser sportlicher Wettbewerbe bis hin zu deutschen Meisterschaften. Und bei sportlichen Vergleichen nationaler Tragweite sollte die Fairness eine wichtige Rolle spielen. Coronabedingt ist es nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands momentan nicht überall gleich gut oder schwierig möglich, a) in die Luft zu kommen und b) auch dorthin zu fliegen, wo man gerade will.

          Daher hat der DHV zunächst den Start der Bundesligen nach hinten verschoben, da es sonst für manche Vereine, die momentan einfacher in dier Luft kommen als andere einen womöglich uneinholbaren Wettbewerbsvorteil in dem runden- bzw. wochenendbasierten BL-Format gegeben hätte, noch bevor sich die Coronasituation hoffentlich wieder etwas entspannt.

          Da jahreszeitlich bedingt für die vorderen Plätze bei den Einzelwertungen bisher noch keine wertungsrelevanten Flüge zu erwarten waren, sollte der DHV-XC diesbezüglich aber so lange wie nur möglich "offen" bleiben.

          Jetzt geht die Thermiksaison jedoch los und es können auch schon im April durchaus weite Strecken geflogen werden wie z.B. das Oster-WE gezeigt hat. Und hier kommt wieder die sportliche Fairness ins Spiel. Nicht jeder kann/will/darf die Landesgrenze überfliegen und um hier keine Wettbewerbsverzerrung zu haben wurde ein "salomonischer" Kompromiss gesucht und durch eine temporäre Beschränkung des Wertungsgebietes auf Deutschland gefunden (so haben es die österreichischen Nachbarn letztes Frühjahr erfolgreich vorgemacht).

          Und jetzt noch zu ein paar Details, die hier für wilde Diskussionen gesorgt haben:

          Die 2 km Toleranz. Diese Zahl ist nicht in Stein gemeißelt und dient den Auswertern lediglich als Anhaltspunkt, wenn sie entscheiden, ob ein signifikanter Grenzüberflug vorliegt. Das Polygon, das das temporäre Wertungsgebiet D umfasst, ist nicht völlig identisch zum tatsächlichen Grenzverlauf Deutschlands. Das wären zu viele Punkte und würde die Rechenleistung zu sehr beanspruchen. Also wurde - schon vor Jahren - vereinfacht und mehr oder weniger begradigt. In Alpennähe kleinteiliger (wegen dem Deutschlandpokal, der Hochgebirgsflüge nicht zulässt), an anderen Stellen großzügiger. Daher hat man den Auswertern einen Ermessensspielraum eingeräumt und mit ca. 2 km Abweichung vom Polygon nach außen eine zahlenmäßige Größenordnung benannt. Das letzte Wort hat im Fall der Fälle aber der Auswerter, der entscheidet, ob es eine riskante Grenzüberqwuerung inkl. Absaufgefahr im "Feindesland" war oder eher nicht.

          Darf man ins Ausland fliegen? Nicht einfach und vor allem nicht automatisch vom Server zu beantwortende Frage. Ich persönlich darf z.B. nach Österreich und in Österreich fliegen. Ich darf auch in Italien oder der Schweiz fliegen. Andere dürfen das nicht so ohne weiteres. Und warum darf ich? Ich habe Verwandtschaft 1. Grades in A und darf daher nach Österreich einreisen und kann mich dort auch frei bewegen (je nachdem wo und wie lange nur mit negativem Corona-Test). Ich muss dazu online vorab eine Einreiseanmeldung abschicken. Bei der Rückkehr nach D muss ich auch eine Einreisemeldung online oder schriftlich abgeben. Das kann durchaus im Zuge einer Flugvorbereitung erfolgen. In meinem Fall also legal, touristische Reisen nach A gehen jedoch nicht. In Italien darf ich beruflich bedingt zu Testflügen sogar in roten Zonen fliegen,wenn ich meine adminstrativen Hausaufgaben und Papierkram ordentlich gemacht habe, ebenso in der Schweiz. Bei entsprechend kurzem Aufenthalt im Ausland muss ich in D auch nicht in Quarantäne. Andere DHV-XC Teilnehmer aber schon. Der deutsche X-Alps-Kandidat darf das vielleicht auch. Wer weiß das schon (von den geneigten Forumsschreibern)? Das ist rechtlich eben so, sportlich aber nicht fair und daher hat man sich für die Lösung mit der temporären Beschränkung (wie lange, wissen die Götter) des Wertungsgebietes auf das Deutschlandpolygon gemäß Ausschreibung des DHV-XC entschieden. Das ist relativ einfach und kostengünstig umzusetzen, da nur ein neuer "verbotener" theoretischer Luftraum erstellt wurde, der den ganzen Globus umspannt, mit Ausnahme von Deutschland. Quasi ein Loch mit der Form Deutschlands in der Atmosphäre.

          Gruß

          Uli
          Zuletzt geändert von Uli Straßer; 11.04.2021, 19:09.

          Kommentar


            #80
            Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
            Nach längerer Forums-Abstinenz lasse ich mich doch mal wieder zu einem Kommentar und ein paar Informationen hinreißen.

            Der DHV ist u.a. ein Pilotenverband und soll uns Piloten möglichst viel Freiheit beim Fliegen ermöglichen. Aus diesem Grund sind von Verbandsseite seit dem Ende des ersten Lockdowns weder coronabedingte Startverbote noch andere wesentliche Einschränkung bei der Sportausübung veranlasst worden. Das finde ich persönlich sehr gut und begrüße es ausdrücklich, dass die Verantwortung für fliegen oder nicht fliegen beim Piloten liegt. Alle Piloten, und insbesondere die, die ihre Flüge öffentlich machen, sind dafür auch verantwortlich und sind sich hoffentlich der persönlichen und auch auf den Sport im Allgemeinen abfärbenden Folgen bewusst, die bei möglichen Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen drohen könnten.

            Um nicht unbeabsichtigt ins offene Messer einer mehr oder minder schweren Luftraumverletzung quasi per "Selbstanzeige" zu laufen bietet der DHV auf seiner online-Plattform DHV-XC eine Art Sicherheitsabfrage, die den einreichenden Piloten bei einer vom Programm festgestellten möglichen Luftraumverletzung auffordert, zu bestätigen, ob und ggf. warum das so in Ordnung war. Die Auswerter fungieren als weiteres Auffangnetz kurz vor dem Aufschlag in der öffentlich gemachten Illegalität, falls ein Pilot trotz Warnung vom System z.B. seinen offensichtlich illegalen Einflug in eine CTR partout öffentlich machen will. Und als nicht zu unterschätzendes Korrektiv funktioniert die "Community". Teilweise mit Argusaugen wird beobachtet, was die Kollegen denn so treiben - siehe u.a, hier. Dieses System zum Schutz der Piloten und auch des Sportes in Sachen Öffentlichkeit hat sich über Jahre bewährt (über den Ton hier im Forum kann man allerdings diskutieren...).

            Was der DHV jedoch nicht leisten kann, ist, für alle und jede mögliche Flugkonstellation eine Art Musterlösung inkl. Berücksichtigung rechtlicher Einzelfälle in den DHV-XC einzubauen (siehe dazu weiter unten).

            Soviel zum DHV-XC als Möglichkeit, Flüge der Öffentlichkeit zu präsentieren und den damit einhergehenden möglichen Fallstricken.

            Der DHV-XC ist aber nicht nur eine Plattform, um Flüge einem breiten Publikum vorzustellen, sondern auch die Basis diverser sportlicher Wettbewerbe bis hin zu deutschen Meisterschaften. Und bei sportlichen Vergleichen nationaler Tragweite sollte die Fairness eine wichtige Rolle spielen. Coronabedingt ist es nicht nur international, sondern auch innerhalb Deutschlands momentan nicht überall gleich gut oder schwierig möglich, a) in die Luft zu kommen und b) auch dorthin zu fliegen, wo man gerade will.

            Daher hat der DHV zunächst den Start der Bundesligen nach hinten verschoben, da es sonst für manche Vereine, die momentan einfacher in dier Luft kommen als andere einen womöglich uneinholbaren Wettbewerbsvorteil in dem runden- bzw. wochenendbasierten BL-Format gegeben hätte, noch bevor sich die Coronasituation hoffentlich wieder etwas entspannt.

            Da jahreszeitlich bedingt für die vorderen Plätze bei den Einzelwertungen bisher noch keine wertungsrelevanten Flüge zu erwarten waren, sollte der DHV-XC diesbezüglich aber so lange wie nur möglich "offen" bleiben.

            Jetzt geht die Thermiksaison jedoch los und es können auch schon im April durchaus weite Strecken geflogen werden wie z.B. das Oster-WE gezeigt hat. Und hier kommt wieder die sportliche Fairness ins Spiel. Nicht jeder kann/will/darf die Landesgrenze überfliegen und um hier keine Wettbewerbsverzerrung zu haben wurde ein "salomonischer" Kompromiss gesucht und durch eine temporäre Beschränkung des Wertungsgebietes auf Deutschland gefunden (so haben es die österreichischen Nachbarn letztes Frühjahr erfolgreich vorgemacht).

            Und jetzt noch zu ein paar Details, die hier für wilde Diskussionen gesorgt haben:

            Die 2 km Toleranz. Diese Zahl ist nicht in Stein gemeißelt und dient den Auswertern lediglich als Anhaltspunkt, wenn sie entscheiden, ob ein signifikanter Grenzüberflug vorliegt. Das Polygon, das das temporäre Wertungsgebiet D umfasst, ist nicht völlig identisch zum tatsächlichen Grenzverlauf Deutschlands. Das wären zu viele Punkte und würde die Rechenleistung zu sehr beanspruchen. Also wurde - schon vor Jahren - vereinfacht und mehr oder weniger begradigt. In Alpennähe kleinteiliger (wegen dem Deutschlandpokal, der Hochgebirgsflüge nicht zulässt), an anderen Stellen großzügiger. Daher hat man den Auswertern einen Ermessensspielraum eingeräumt und mit ca. 2 km Abweichung vom Polygon nach außen eine zahlenmäßige Größenordnung benannt. Das letzte Wort hat im Fall der Fälle aber der Auswerter, der entscheidet, ob es eine riskante Grenzüberqwuerung inkl. Absaufgefahr im "Feindesland" war oder eher nicht.

            Darf man ins Ausland fliegen? Nicht einfach und vor allem nicht automatisch vom Server zu beantwortende Frage. Ich persönlich darf z.B. nach Österreich und in Österreich fliegen. Ich darf auch in Italien oder der Schweiz fliegen. Andere dürfen das nicht so ohne weiteres. Und warum darf ich? Ich habe Verwandtschaft 1. Grades in A und darf daher nach Österreich einreisen und kann mich dort auch frei bewegen (je nachdem wo und wie lange nur mit negativem Corona-Test). Ich muss dazu online vorab eine Einreiseanmeldung abschicken. Bei der Rückkehr nach D muss ich auch eine Einreisemeldung online oder schriftlich abgeben. Das kann durchaus im Zuge einer Flugvorbereitung erfolgen. In meinem Fall also legal, touristische Reisen nach A gehen jedoch nicht. In Italien darf ich beruflich bedingt zu Testflügen sogar in roten Zonen fliegen,wenn ich meine adminstrativen Hausaufgaben und Papierkram ordentlich gemacht habe, ebenso in der Schweiz. Bei entsprechend kurzem Aufenthalt im Ausland muss ich in D auch nicht in Quarantäne. Andere DHV-XC Teilnehmer aber schon. Der deutsche X-Alps-Kandidat darf das vielleicht auch. Wer weiß das schon (von den geneigten Forumsschreibern)? Das ist rechtlich eben so, sportlich aber nicht fair und daher hat man sich für die Lösung mit der temporären Beschränkung (wie lange, wissen die Götter) des Wertungsgebietes auf das Deutschlandpolygon gemäß Ausschreibung des DHV-XC entschieden. Das ist relativ einfach und kostengünstig umzusetzen, da nur ein neuer "verbotener" theoretischer Luftraum erstellt wurde, der den ganzen Globus umspannt, mit Ausnahme von Deutschland. Quasi ein Loch mit der Form Deutschlands in der Atmosphäre.

            Gruß

            Uli
            Bis auf den letzten Absatz stimme ich dir völlig zu. Aber der letzte Absatz - naja. Du machst mit dem Gleitschirm sicher keine geplanten Verwandtschaftsbesuche. Wenn du planst im Ausland zu landen, dann ist das eine Touristische Reise, und die ist dir auch verboten.
            Aber wie gesagt, erkenne ich bis jetzt nichts, was mir verbietet einen Rundflug über die Grenzen aus zu weiten. Wenn der Luftraum gesperrt wäre, dann müsste das auch explizit so verlautbart werden.
            Innerhalb der Grenze könnte es auch passieren, dass ich wo lande, wo ich nicht so einfach raus komme. Z.b. ein Kasernengelände. Da muss man dann im Falle des Falles eine Lösung finden, und nicht vorher schon eine Genehmigung für die "Ausreise" einholen..

            Kommentar


              #81
              Martin ..... (Die Punkte habe ich zur besseren Lesbarkeit sortiert hinten angehängt) , du hast deine Meinung ja schon früher formuliert:
              Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
              Ob Notlandung oder Außenlandung - es geht darum dass eine ungeplante Landung keine Einreise darstellt,
              und nun:
              erkenne ich bis jetzt nichts, was mir verbietet einen Rundflug über die Grenzen aus zu weiten.
              Niemand verbietet es dir explizit, aber du läßt dabei ausser acht, dass eine Überquerung der Landesgrenze nach Deutschland eine Einreise darstellt und diese nach meinem Verständnis den beim Ministerium nachzulesenden Bestimmungen unterliegt. Warum auch nicht?
              Du machst dich, wie ich den Text lese mit der Unterlassung der Vorschriften bei der Einreise strafbar. Wenn Du so einen Flug hochlädst, oder er sonstwie beweiskräftig dokumentiert ist, kannst Du eventuell dafür belangt werden, denn die geforderte Anmeldung ist leicht zu überprüfen.

              Wenn Du anderer Meinung bist, dann interessiert es mich wirklich, auf welcher Rechtsgrundlage Du um die 3 Punkte Anmeldung, Negativtest und Quarantäne rumkommen willst? Ganz konkret und unter Berufung auf nachprüfbare Fakten.
              Zuletzt geändert von Willi Wombat; 11.04.2021, 21:30.

              Kommentar


                #82
                Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                Du machst mit dem Gleitschirm sicher keine geplanten Verwandtschaftsbesuche.
                Aber so was von. Habe ich in der Tat schon öfter gemacht. Allerdings vor Corona und auch nicht nach Österreich. Und rein formal schreibt niermand vor, wie ich nach Österreich zum Verwandtschaftsbesuch einreise. Der Gleitschirm bzw. der Luftweg ist zumindest nicht explizit ausgeschlossen. Ich war auch schon des öfteren während Corona in Österreich (mit dem Auto). Ich muss sogar regelmäßig (ist in A mindestens 1 Mal im Monat) einreisen, bei nur sporadischen Besuchen müsste auch ich dort in Quarantäne. Und ich war und bin auch regelmäßig und ganz legal dort, auch zum Skifahren, Touren gehen und Fliegen. Aber da das Prozedere durchaus komplex und eben nicht für jedermann so einfach möglich ist, hat der DHV durch die temporäre Regeländerung in meinen Augen vernünftig reagiert.

                Kommentar


                  #83
                  Aha also ihr denkt tatsächlich, dass das durchfliegen des fremden Luftraums eine Einreise, bzw. Ausreise darstellt? Und wenn ihr nach China reist, lasst ihr euch ein Visum für jedes Visum pflichtige Land ausstellen, durch das die Maschine fliegen könnte??
                  Das heißt, sobald ihr die Grenze überfliegt, und wieder zurück, werdet ihr euch in Quarantäne begeben? Entschuldigung, so ein Schwachsinn!!

                  Ich bin Österreicher - ich sag euch was ich machen werde, sobald das Wetter passt: Ich werde so wie sonst auch meine Wendepunkte in Südtirol setzen. Dann werde ich meinen Flug hochladen.
                  Sollte ich tatsächlich in Südtirol absaufen, werde ich dem Grenzbeamten meine Geschichte erzählen. Wenn er mich deshalb in Quaratäne schickt, dann gehe ich eben in Quarantäne. Dass ich in Südtirol bleiben muss, halte ich für ausgeschlossen. Wem würde das was bringen? Wo ist also das Problem? Dass er mir sagt, ich hätte garnicht in den italenischen Luftraum dürfen? Wieso, ich wollte ihn nur durchfliegen. Transitverkehr ist in allen Coronabestimmungen ausgeschlossen.

                  Das Risiko, dass ich tatsächlich in Südtirol absaufe, ist schon sehr gering. Dass der Grenzbeamte das Ganze nicht als Transit bewertet ist noch geringer. Quarantäne wäre auch nicht gerade eine existenzbedrohende Sache.

                  Existenzbedrohend ist z.B. eine Außenlandung in unlandbarem Gebiet. Ich darf aber mit Flügen über unlandbarem Gebiet auch ganz normal an jedem dezentralen Wettbewerb teilnehmen. Es gibt sogar zentrale Bewerbe, wo solche Tasks vorkommen. Also um die Fairness gehts nicht bei der temporären Regeländerung. Es geht um vorauseilenden Gehorsam aus meiner Sicht.

                  Kommentar


                    #84
                    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                    Aha also ihr denkt tatsächlich, dass das durchfliegen des fremden Luftraums eine Einreise, bzw. Ausreise darstellt? Und wenn ihr nach China reist, lasst ihr euch ein Visum für jedes Visum pflichtige Land ausstellen, durch das die Maschine fliegen könnte??
                    Das heißt, sobald ihr die Grenze überfliegt, und wieder zurück, werdet ihr euch in Quarantäne begeben? Entschuldigung, so ein Schwachsinn!!
                    Tja, wer nix (oder nicht viel) weiß, muss alles (oder viel) glauben.

                    Der angesprochene internationale Flugverkehr benötigt immer einen Flugplan. Darin sind Start-, Ziel und Ausweichflugplätze (Flughäfen) die Route, Flughöhe usw. festgeschrieben. Überfluge über Hoheitsgebiete anderer Staaten bedürfen immer einer Genehmigung, gilt aber in der ICAO-Gemeinschaft im Allgemeinen als erteilt. Ein eingereichter Flugplan wird auch auf diese Aspekte hin geprüft und u.U. nach Klärung mit den Luftahrtbehörden entsprechender Staaten durch die bearbeitende Behörde genehmigt oder ggfs. auch als nicht durchführbar verworfen.
                    Insofern ein eher schlechtes Beispiel für Deine Argumentation.

                    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                    Ich bin Österreicher - ich sag euch was ich machen werde, sobald das Wetter passt: Ich werde so wie sonst auch meine Wendepunkte in Südtirol setzen. Dann werde ich meinen Flug hochladen.
                    In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten. Gibst Du für die "Italienflüge" einen entsprechenden Flugplan auf??
                    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 12:33. Grund: Orthografie

                    Kommentar


                      #85
                      Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

                      Tja, wer nix (oder nicht viel) weiß, muss alles (oder viel) glauben.

                      Der angesprochene internationale Flugverkehr benötigt immer einen Flugplan. Darin sind Start-, Ziel und Ausweichflugplätze (Flughäfen) die Route, Flughöhe usw. festgeschrieben. Überfluge über Hoheitsgebiete anderer Staaten bedürfen immer einer Genehmigung, gilt aber in der ICOA-Gemeinschaft im Allgemeinen als erteilt. Ein eingereichter Flugplan wird auch auf diese Aspekte hin geprüft und u.U. nach Klärung mit den Luftahrtbehörden entsprechender Staaten durch die bearbeitende Behörde genehmigt oder ggfs. auch als nicht durchführbar verworfen.
                      Insofern ein eher schlechtes Beispiel für Deine Argumentation.



                      In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten. Gibst Du für die "Italienflüge" einen entsprechenden Flugplan auf??
                      Haha - Das wird ja immer besser -> jetzt leitest du aus den Coronabestimmungen schon ab, dass wir Freiflieger einen Transponder brauchen und einen Flugplan einreichen müssen. Was soll man dazu noch sagen?

                      Und nein das Beispiel passt schon. Denn ja - der eingereichte Flugplan der motorisierten Flieger wird eingereicht, geprüft und so wie immer freigegeben. Denn niemand befürchtet, dass sich der Virus dadurch verbreitet dass Flugzeuge Hoheitsgebiete durchfliegen.

                      Kommentar


                        #86
                        Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                        Haha - Das wird ja immer besser -> jetzt leitest du aus den Coronabestimmungen schon ab, dass wir Freiflieger (...) einen Flugplan einreichen müssen. Was soll man dazu noch sagen?
                        Dass Du es warst, der mit hinkenden Vergleichen zum internationalen Flugverkehr dahergekommen ist und die Sache jetzt krampfhaft verdreht, damit es irgendwie noch nach Rechtbehalten aussieht?

                        Fakt ist, dass man beim gezielten Flug über fremdes Hoheitsgebiet tatsächlich einen Flugplan braucht. Für den Inlands-Überlandflug mit anschließender "Außenlandung" übrigens auch, da muss er nur nicht vorab eingereicht werden. Bei uns wird dessen Weglassen nur freundlicherweise geduldet - genauso wie vielleicht eine tränenreiche Geschichte beim Grenzübertritt zwecks Rückkehr (und es ist wirklich toll, dass es Dir Deine spezielle Lebenssituation gestattet, eventuelle Folgen abzufedern. Klingt wie ein Porschefahrer mit hinreichend dicker Brieftasche für Knöllchen, der damit angibt, immer einen Parkplatz zu finden).

                        Duldung aber begründet kein Recht, und andersherum an ein solches zu erinnern ist kein "vorauseilender Gehorsam" - da begibst Du Dich auf einen gefährlichen Umdeutungspfad, an dessen Ende sich das Reichsbürgerlager verortet...


                        CU
                        Shoulders


                        Stefan Ungemach
                        pfb.ungemachdata.de/

                        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                        Kommentar


                          #87
                          Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                          Und nein das Beispiel passt schon. Denn ja - der eingereichte Flugplan der motorisierten Flieger wird eingereicht, geprüft und so wie immer freigegeben. Denn niemand befürchtet, dass sich der Virus dadurch verbreitet dass Flugzeuge Hoheitsgebiete durchfliegen.
                          Ich kann mich leider nur wiederholen: Wer nix...

                          Wie kommst Du drauf, dass nur bei motorisiertem VFR-Grenz-Verkehr eine Flugplanpflicht besteht??
                          Und dass die Pandemie den Flugverkehr (mit)bestimmt, erkennt man unschwer an den aktuell geltenden NOTAMs.

                          Ich empfehle Dir dringend das erhellenden Studium der Seiten von Austrocontrol. Und ein persönliches Gespräch mit einem Flugberater könnte auch nicht schaden.

                          Aber sei nicht traurig, mit dieser Deiner Erkenntnislage, die anscheinend kaum näherungsweise mit den geltenden Regularien übereinstimmt, bist Du momentan beim DHV bestens aufgehoben.

                          shoulders ?
                          Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 09:46.

                          Kommentar


                            #88
                            Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                            Dass Du es warst, der mit hinkenden Vergleichen zum internationalen Flugverkehr dahergekommen ist und die Sache jetzt krampfhaft verdreht, damit es irgendwie noch nach Rechtbehalten aussieht?

                            Fakt ist, dass man beim gezielten Flug über fremdes Hoheitsgebiet tatsächlich einen Flugplan braucht. Für den Inlands-Überlandflug mit anschließender "Außenlandung" übrigens auch, da muss er nur nicht vorab eingereicht werden. Bei uns wird dessen Weglassen nur freundlicherweise geduldet - genauso wie vielleicht eine tränenreiche Geschichte beim Grenzübertritt zwecks Rückkehr (und es ist wirklich toll, dass es Dir Deine spezielle Lebenssituation gestattet, eventuelle Folgen abzufedern. Klingt wie ein Porschefahrer mit hinreichend dicker Brieftasche für Knöllchen, der damit angibt, immer einen Parkplatz zu finden).

                            Duldung aber begründet kein Recht, und andersherum an ein solches zu erinnern ist kein "vorauseilender Gehorsam" - da begibst Du Dich auf einen gefährlichen Umdeutungspfad, an dessen Ende sich das Reichsbürgerlager verortet...


                            CU
                            Shoulders

                            Was genau verdrehe ich denn? Ich finde es lächerlich mit dem Thema Flugplan an zu fangen. Wir geben keine Flugpläne ab. Nicht vor Corona, nicht während Corona und hoffentlich auch nicht nach Corona.
                            Was soll an meiner Lebenssituation anders sein, als bei anderen Streckenfliegern? Fürs Fliegen brauchen wir alle Zeit. Und wenn ich mit einer Warscheinlichkeit von 2% 10 Tage Quarantäne risikiere, dann ist die Risikorückstellung von 5h für die ein Streckenflieger schon Zeit hat.

                            Und jetzt willst du wirklich auch noch mit dem Thema Reichsbürgerlager anfangen? ernsthaft? Dein Satz klingt super schlau. Aber hä? An welches Recht erinnerst du oder der DHV? Du meinst wohl an eine solche (Duldung) zu erinnern, ist kein vorauseilender Gehorsam.
                            Vorauseilender Gehorsam ist es, wenn man etwas sicherheitshalber einschränkt, damit die Obrigkeit keine Handlungen setzt. Sei es eine Duldung auf zu heben, oder ein Verbot aus zu sprechen.
                            Nur wieso sollte das denn passieren?? Es werden, solange die Grenzkontrollen bestehen, wie sie sind, sicherlich nur sehr, sehr vereinzelt Piloten im Ausland absaufen. Weil der Grenzübertritt mühsam ist - und man eh kaum autostoppen kann. Außerdem ist es, wie gesagt schwer wen zu finden, der einen über die Grenze abholen wird. Es wird wohl so oft vorkommen, wie Außenlandungen, die einen Tagesmarsch zurück in die Zivilisation erfordern. Sicher kein Ausmaß für das sich ein Verband neue Hürden auferlegen muss.

                            Und glaubt ihr, irgendwer interessiert sich für die 20 Hanseln, die fliegend die Grenze überqueren? Ich glaube die sind mehr mit den zigtausend Pendlern, und den Ullis beschäftigt, die "ihre Verwandten besuchen"..

                            Kommentar


                              #89
                              Dem Virus ist es egal, WIE es über die Grenze kommt...

                              Kommentar


                                #90
                                Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
                                Dem Virus ist es egal, WIE es über die Grenze kommt...
                                Sag das mal dem Uli und seine "Verwandten".
                                Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                                BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X