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Grenzüberschreitende XC Flüge Deutschland-Österreich. Was jetzt?

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    #91
    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
    Ich finde es lächerlich mit dem Thema Flugplan an zu fangen. Wir geben keine Flugpläne ab. Nicht vor Corona, nicht während Corona und hoffentlich auch nicht nach Corona.
    Du hast natürlich recht, luftrechtliche Regularien zu kennen und/oder sich sogar auch noch daran zu halten, ist wirklich lächerlich!
    Und wie heißt es im großdeutschen Liedgut doch so schön: "... Piloten ist nichts verboten..."

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      #92
      Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

      Du hast natürlich recht, luftrechtliche Regularien zu kennen und/oder sich sogar auch noch daran zu halten, ist wirklich lächerlich!
      Und wie heißt es im großdeutschen Liedgut doch so schön: "... Piloten ist nichts verboten..."
      Kannst ja gerne Flugpläne einreichen - wenn du damit lange genug damit nervst, wird sich vielleicht auch bei euch wer erbarmen, und die großzügige Duldung auch gesetzlich verankern

      Kommentar


        #93
        Was heißt hier "auch" - und was "bei Euch"?

        "Auch": Weder in D noch in AU ist eine "Duldung gesetzlich verankert". "Bei Euch": was geht es Dich eigentlich an, wie der DHV seine Aufgaben wahrnimmt? Sieht aus, als hättest Du Dich mittlerweile derart in Widersprüchen und Drehungen verheddert, dass Du selber nicht mehr weißt, was Du schon alles erzählt hast - und sagen kannst, ob Du spalten, kraftmeiern oder einfach nur von Deinen geilen Streckenflügen erzählen willst. Tragende Argumente zur Sache oder Kenntnisse des Luftrechts kann ich jedenfalls nicht ausmachen
        Stefan Ungemach
        pfb.ungemachdata.de/

        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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          #94
          Australien ist aber nicht das Heimatland von martin.

          Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

          BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

          Kommentar


            #95
            Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
            Australien ist aber nicht das Heimatland von martin.
            Schade eigentlich, da müsste er sich aber wenigstens über grenzüberschreitenden XC-Flüge keine Gedanken machen.

            Kommentar


              #96
              Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
              ... Tragende Argumente zur Sache oder Kenntnisse des Luftrechts kann ich jedenfalls nicht ausmachen
              Du bist doch ein schlaues Kerlchen. Wie wäre es, wenn du uns hilfst zur Sache zurück zu kommen, und uns schlüssig erklärst, was es mit den Flugplänen für Drachen und Gleitschirmflieger auf sich hat, und inwiefern das aus deiner Sicht in der aktuellen Lage mit grenzüberschreitenden Flügen zu tun hat.

              Oder findest du es lustiger, mit ein paar Informationsbrocken an zu deuten, dass wir so eigentlich alle garnicht fliegen dürfen, und dabei noch ein paar provokative Andeutungen ein zu bauen? Darin kann ich jedenfalls außer fragwürdiger Unterhaltung auch keinen Inhaltlichen Mehrwert ausmachen.





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                #97
                Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                was es mit den Flugplänen für Drachen und Gleitschirmflieger auf sich hat, und inwiefern das aus deiner Sicht in der aktuellen Lage mit grenzüberschreitenden Flügen zu tun hat.
                s.o.: "In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten."
                Eigentlich sollte damit klar sein, dass motorloser VFR-Grenz-Verkehr prinzipiell einen Flugplan benötigt.

                Aber ich verstehe natürlich auch, dass man den Weisheiten eines Forums mitunter kein rechtes Vertrauen schenken möchte und es in vielen Fällen auch nicht sollte. Insofern wird Dir ein Flugberater von Austrocontrol sicher und kompetent weiterhelfen.

                Kommentar


                  #98
                  Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen

                  s.o.: "In Österreich ist die Flugplanpflicht für grenzüberschreitende VFR-Flüge zwar weitestgehend aufgehoben, gilt aber nur dann, wenn im Lfzg ein Mode-S Transponder verbaut und betrieben wird. Außerdem muss das Einflugland, wie z.B. Deutschland, ebenfalls auf die Flugplanpflicht verzichten."
                  Eigentlich sollte damit klar sein, dass motorloser VFR-Grenz-Verkehr prinzipiell einen Flugplan benötigt.

                  Aber ich verstehe natürlich auch, dass man den Weisheiten eines Forums mitunter kein rechtes Vertrauen schenken möchte und es in vielen Fällen auch nicht sollte...
                  von shoulders habe ich schon viel Kompetenz gelesen. Deswegen denke ich dass er tatsächlich was beitragen kann.

                  Schau mal:
                  Ergänzende Bestimmung zur Flugplanabgabe gemäß SERA.4001

                  § 21.


                  (1) Grenzüberschreitende Einflüge mit zivilen Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln im Luftraum der Klasse „G“ und „E“ sind von der Pflicht zur Abgabe eines Flugplanes befreit. Für kraftangetriebene Zivilluftfahrzeuge schwerer als Luft mit starren Tragflächen, Hubschraubern und Tragschraubern ist dieses Vorgehen nur mit einem im Flug aktivierten und gemäß § 30 Abs. 2 eingestellten Transponder Mode S zulässig.


                  ließt sich für mich nicht so, dass ein Gleitschirm oder Drache einen Transponder braucht um einem Flugplan zu entgehen. Gilt SERA europaweit?

                  Kommentar


                    #99
                    Du zitierst aus
                    Österreichische Verordnungen
                    >
                    Luftraum & Flugsicherung
                    >
                    LVR 2014
                    >
                    3. Abschnitt (Flugplan)
                    >
                    § 21 (Ergänzende Bestimmungen zur Flugplanabgabe gemäß SERA.4001)

                    Zitat von m.a.r.t.i.n Beitrag anzeigen
                    (1) Grenzüberschreitende Einflüge...
                    Hier ist von den Einflügen die Rede, d.h. wenn ein österreichisches Nachbarland. z.B. Deutschland auf einen Flugplan für den Ausflug aus seinem Hoheitsgebiet verzichtet, darf in der Tat ohne Flugplan eingeflogen werden.* Was ist aber mit den Ausflügen? Also mit Deinen Flügen nach Südtirol? Und was sagt das ital. Luftrecht zum grenzüberschreitenden Einflug?

                    *) Das habe ich tatsächlich falsch kommuniziert, da mir diese nationale, österreichische Abweichung von der anders lautenden SERA-Bestimmung nicht bekannt war. Tut mir leid!
                    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 17:07.

                    Kommentar


                      Driften wir in der Diskussion nicht sehr weit ab?
                      Im Kern geht es doch um Drachen- und Gleitschirm-Flüge über die deutsche Grenze in unsere Nachbarländer und zurück.

                      Ist der Einflug in den Luftraum eines europäischen Staates, speziell des deutschen, nun eine Einreise oder nicht?
                      Im Transitbereich eines internationalen Flughafens ist man rechtlich vor der Einreisekontrolle anscheinend noch nicht eingereist und kann es deshalb bei der geographischen Grenzüberquerung in der Luft auch noch nicht gewesen sein.
                      An einer Landgrenze ist man dagegen unzweifelhaft schon nach dem ersten Schritt über die Grenze eingereist.
                      Ist man also evtl. erst eingereist, wenn man die Erde eines Staates ausserhalb einer Transitzone berührt hat? Reicht ein Fuß?

                      Kaum vorstellbar, dass es dazu keine eindeutige Gesetzeslage geben sollte, die einiges klären würde.

                      Kommentar


                        Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
                        Im Transitbereich eines internationalen Flughafens ist man rechtlich vor der Einreisekontrolle anscheinend noch nicht eingereist und kann es deshalb bei der geographischen Grenzüberquerung in der Luft auch noch nicht gewesen sein.
                        Im deutschen Recht unterscheidet man Einreise und (Grenz)Übertritt. Wer sich auf deutschem Boden in Freilagern, Freihäfen, Freizonen und bestimmten Bereichen von Flughäfen aufhält, gilt als eingereist. Erst beim Verlassen dieser Bereiche in Richtung Bundesrepublik Deutschland erfolgt der endgültige Übertritt.
                        Analog sollte der Wiedereinflug in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland den Tatbestand der Einreise erfüllen. Da man mit einem Drachen oder Gleitschirm fliegend sehr selten auf einem Flughafen im Transitbereich aufschlagen dürfte, sollte die Landung innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland dann den Übertritt darstellen.
                        Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.04.2021, 17:47.

                        Kommentar


                          Zitat von Willi Wombat Beitrag anzeigen
                          Driften wir in der Diskussion nicht sehr weit ab?
                          Im Kern geht es doch um Drachen- und Gleitschirm-Flüge über die deutsche Grenze in unsere Nachbarländer und zurück.

                          Ist der Einflug in den Luftraum eines europäischen Staates, speziell des deutschen, nun eine Einreise oder nicht?
                          Im Transitbereich eines internationalen Flughafens ist man rechtlich vor der Einreisekontrolle anscheinend noch nicht eingereist und kann es deshalb bei der geographischen Grenzüberquerung in der Luft auch noch nicht gewesen sein.
                          An einer Landgrenze ist man dagegen unzweifelhaft schon nach dem ersten Schritt über die Grenze eingereist.
                          Ist man also evtl. erst eingereist, wenn man die Erde eines Staates ausserhalb einer Transitzone berührt hat? Reicht ein Fuß?

                          Kaum vorstellbar, dass es dazu keine eindeutige Gesetzeslage geben sollte, die einiges klären würde.
                          Aber die Frage ist doch trotzdem nur woran sich der Gesetzgeber stören könnte. An der fliegerischen Rückeinreise wird er sich kaum stören, weil da ja nachweislich kein Kontakt mit einem ausländischen Virus entstehen kann.
                          Er könnte sich nur daran stören, dass man sich dem Risiko aussetzt im Ausland landen zu müssen, obwohl man garkeine Reiseberechtigung hat. Nachdem es aber nur ein Risiko ist, und kein geplantes Ereignis, kann man es mit einer Autopanne beim Transit vergleichen. Oder?

                          Kommentar


                            Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen

                            Sag das mal dem Uli und seine "Verwandten".
                            Also, zum einen und nur so am Rande bemerkt hatten der Uli und seine Verwandten 1. Grades bereits das Vergnügen, sich mit dem Virus zu infizieren, sind es zum Glück relativ glimpflich und erfolgreich wieder los geworden und genießen daher vermutlich immer noch eine wesentlich bessere Immunität als viele "vollständig" Geimpfte (bisher kein wissenschaftlich gesicherter Beweis einer Wiederinfektion mit dem gleichen Scheißer kontra Herstellerangaben der Wirksamkeit ihrer Vikzine zwischen <70 bis ca. 95 %)

                            Und zum anderen wird hier immer wieder argumentiert oder davon ausgegangen, dass der böse DHV es freien Piloten verbieten würde, irgendwo hin- oder her zu fliegen. Hat der aber nicht. Er hat lediglich die Regeln in einem DHV-eigenen Wettbewerb ausschreibungskonform geändert. That's it. Sollte das jemandem nicht gefallen dann muss er/sie/es ja auch (temporär) nicht am Wettbewerb teilnehmen. Ist ja alles freiwillig und keine Pflichtveranstaltung. Verstehe die Aufregung nicht vollumfänglich (vielleicht eine Spätfolge vom Virus, kann ja auch auf's Hirn gehen - liest man zumindest ab und an).

                            Gruß

                            Uli

                            Kommentar


                              Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
                              (bisher kein wissenschaftlich gesicherter Beweis einer Wiederinfektion mit dem gleichen Scheißer kontra Herstellerangaben der Wirksamkeit ihrer Vikzine zwischen <70 bis ca. 95 %)
                              Toptrainierte Bekannte von mir (Ende 20) 2x im Abstand von 3/4 Jahr mit mittleren Symptomen erkrankt...

                              Ich hab's schon oft gesagt und bin es langsam müde: Es gibt eine Welt aus angelesenem und ergoogelten Halbwissen, und es gibt das wirkliche Leben, das derzeit Menschen mit Medizinkontakt (wie Andi oder eben auch uns) an die Grenzen treibt. Aber das wird Euch Alleswisser nicht am Posten hindern, ich muss halt noch am Überlesen arbeiten.
                              Zuletzt geändert von shoulders; 13.04.2021, 21:49.
                              Stefan Ungemach
                              pfb.ungemachdata.de/

                              Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                                Niemand hat geschrieben, dass der DHV das fliegen verbietet. Bin gespannt wie die österreichische Streckenflugmeisterschaft am DHV XC Server heuer abgebildet wird. Ich würde es schade finden, wenn heuer weniger Flüge hochgeladen werden, weil Piloten denken sie begehen vielleicht soetwas wie Luftraumverletzungen, wenn sie die Grenze überfliegen. Oder weil ihnen unterstellt wird, dass sie "das Problem Corona außen vor lassen".
                                Traurig wäre das vorallem dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Einschränkung garnicht notwendig war, und z.B. die Segelflieger ganz ungeniert durch ganz Europa geflogen sind..

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