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Von Großglockner fliegen?

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    Von Großglockner fliegen?

    Hallo.

    Acht jahre her war ich am Großglocknergipfel 3797m, vom Hochalpenstraße besteigen. Damals war ich kein Gleitschirmflieger.
    Es wäre supertoll einmal davon zu fliegen, klar in ruhigsten bedienungen.

    Es wurde wohl von Kleinglockner nach Kals gehen?
    oder von der "Erzherzog Johann Hütte", Adlersruhe 3.454 m nach Kals oder am liebsten nach Heiligenblut?

    Hat jemand erfahrungen davon?
    Oder gibt´s Flugschulen die sowas arrangiert?

    Andere hohe Gipfel, gern leicht erreichbare wäre auch schön wenn jemand weiß!


    Danke von Schweden.

    #2
    AW: Von Großglockner fliegen?

    Würde zuerst fragen, ob Fußstarts im Nationalpark Hohe Tauern erlaubt sind ( http://www.hohetauern.at/ ) - denke eher nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung.

    Kommentar


      #3
      AW: Von Großglockner fliegen?

      Wecke keine schlafenden Hunde...
      Der Flug vom Triglav war auch nicht ohne
      ( und mitten im Nationalpark..)
      Also:
      Ball flach halten.
      Und naturkompatibel fliegen !
      Flydoc
      Gemma liaba fliagn

      Kommentar


        #4
        AW: Von Großglockner fliegen?

        Zitat von meter4478
        Andere hohe Gipfel, gern leicht erreichbare wäre auch schön wenn jemand weiß!
        Hier werden Sie geholfen: Klick

        Viele Grüße
        Robert

        Kommentar


          #5
          AW: Von Großglockner fliegen?

          Paragleiten in Kernzonen von österreichischen Nationalparks (wie z.B. Hohe Tauern bzw. Nockberge) ist lt §6 (3) Abs. b-d Nationalparkgesetz verboten. Auch jegliche Außenlandungen zu sportlichen Zwecken (zu kommerziellen sowieso) sind verboten. Ob dies auch für 'Notlandungen' gilt sei dahingestellt.

          Ob 'Notstarts' z.B. wg. schnellstmöglichem Abstiegs aufgrund von Anzeichen von Höhenkrankheit [...] vom Gesetzgeber toleriert werden, hängt wohl vom jeweiligen Beamten (bei der anschließenden Verhaftung) ab ...

          Ausnahmegenehmigungen könnte hier nur die Landesregierung erteilen.

          lg

          +chh

          ... hier der Auszug:


          §6
          Kernzonen
          (1) Jene Bereiche eines Nationalparks, die völlig oder weitgehend in ihrer
          Ursprünglichkeit erhalten sind und in denen der Schutz der Natur in ihrer
          Gesamtheit aus wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen im öffentlichen
          Interesse liegt, sind als Kernzonen festzulegen.
          (2) in Kernzonen ist unbeschadet der Bestimmungen der Absätze 4 und 5 jeder
          Eingriff in die Natur und in den Naturhaushalt sowie jede Beeinträchtigung des
          Landschaftsbildes verboten.
          (3) Unbeschadet des Abs. 2 ist in Kernzonen verboten:
          a) die Verwendung von Fahrzeugen,
          b) die Durchführung von Außenlandungen zu touristischen, sonstigen kommerziellen
          oder sportlichen Zwecken.
          c) die Verwendung von Luftfahrzeugen in einer Flughöhe von weniger
          als 5000 m Seehöhe zu touristischen Zwecken
          d) die Ausübung des Modellflugsportes, des Drachenfliegens oder Paragleitens.
          (4) Von den Verboten nach Abs. 2 und 3 sind ausgenommen:
          a) Tätigkeiten im Rahmen einer zeitgemäßen, auf die naturräumlichen
          Voraussetzungen abgestimmten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung;
          b) die Ausübung der Jagd und Fischerei unter Einhaltung der jagd- und
          fischereirechtlichen Vorschriften;
          c) Maßnahmen, die beim Bergsteigen, Wandern und beim Tourenschilauf
          herkömmlich üblich sind;
          d) Maßnahmen zu Zwecke der Wartung und Instandsetzung behördlich genehmigter
          Anlagen;
          e) Maßnahmen im Rahmen der Ver- und Entsorgung von Schutz- und Almhütten.

          etc. etc. etc.

          Kommentar


            #6
            @ flydoc

            Du könntest das ja testen:

            Gehst einfach in Deutschland (1) in einem nicht zugelassenem Gebiet fliegen, selbstverständlich "naturkompatibel" und gibst dann deine Erfahrungen an meter4478 weiter. So hat er eine gute Entscheidungsgrundlage (2) ob er den anstrengenden Aufstieg mit Gerät wagen kann/soll/will.

            Also, "Ball schön flach halten"

            age.pi

            (1) Damit das raufkommen nicht so anstrengend ist
            (2) Die behördlichen Erfahrungen dürften so einigermaßen gleich sein.
            Zuletzt geändert von age.pi; 04.11.2005, 12:08.

            Kommentar


              #7
              AW: Von Großglockner fliegen?

              Hi Zusammen,

              Irgendwie bin ich mal wieder zu blöd die Luftraumbeschränkungen zu kapieren.
              Bei diesem so kinderleichten Thema wirds mir immer ganz durmelig, auch
              bei Flughöhen unter 5000m ;-)

              Wenn ich mir die Regeln oben so durchlese, sehe ich:
              verboten:
              c) die Verwendung von Luftfahrzeugen in einer Flughöhe von weniger
              als 5000 m Seehöhe zu touristischen Zwecken
              d) die Ausübung des Modellflugsportes, des Drachenfliegens oder Paragleitens.


              Holla! Das ganze ist doch in unmittelbar angrenzender Nachbarschaft zu
              DER Segel&Gleitsport-Rennstrecke in Österreich, wenn nicht den Alpen insgesamt?
              Wenn ich mir da mal eben auf Marcins super SuchWebseite ein paar passende
              Flüge aus dem Gebiet runterlade finde ich da arg viele Flüge (auch nahmhafter Piloten),
              die gegen dieses Verbot verstossen, in dem sie mal über (in!) dem Randbereichen des Nationalparks
              fliegen, quasi jeder 2. Streckenflug.

              Da denke ich mir doch: Wem gehört denn eigentlich der Luftraum über dem Park?
              Kann ja auch nicht anders sein, als der sonstige Luftraum, und wenn es Beschränkungen
              gibt, so müssten die sich in den ICAO Karten etc finden?

              Dazu finde ich in :
              SeeYou: CTA Glockner = Luftraum D zw 4420m MSL und FL195
              Maxpunkte: 14500MSL to 24500MSL

              Da steht weder was von unter 5000m noch was von unzulässigen Gleitschirmflügen?

              Kann mir da einer weiterhelfen? Habe ich nur die falschen Quellen?

              Thanks, Ulli

              Kommentar


                #8
                AW: Von Großglockner fliegen?

                Versuch es doch mal mit dem Ortler! Meiner Meinung nach der geeignetere und schönere Flugberg als der Glockner.Von der Höhe her vergleichbar und super Startmöglichkeiten. Mir hat`s gefallen.
                Helli

                Kommentar


                  #9
                  AW: Von Großglockner fliegen?

                  Zitat von UlrichPrinz
                  Kann mir da einer weiterhelfen? Habe ich nur die falschen Quellen?
                  segelflug-infos zum nationalpark hohe tauern:


                  und eine karte mti den zonen:


                  im nationalparkgesezt hohe tauern ist von motorisierten luftfahrzeugen nicht unter 5000m die rede. und keine außenabflüge und -landungen von luftfahrzeugen allgemein, also auch gleitschirmen.

                  das nationalparkgesetz hierzu:
                  Offizielle Homepage des Nationalparks Hohe Tauern. Der Nationalpark gehört zu den großartigsten Hochgebirgslandschaften der Erde und ist der größte Nationalpark Mitteleuropas.


                  die alpen sind groß genug um diese zone zu umfliegen. nicht alles was machbar ist, muss auch gemacht werden!

                  charlie

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Von Großglockner fliegen?

                    Hallo Flieger,
                    Hab zum Thema "Nationalpark Hohe Tauern" auch mit Hilfe Eurer Links etwas nachgeforscht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
                    Der Nationalpark erstreckt sich über die Bundesländer Tirol, Salzburg und Kärnten. Jedes Land hat dabei ein eigenes Gesetzblatt. Dh. es wird zwar letztendlich das selbe Ziel verfolgt, nämlich die Erhaltung der Ursprünglichkeit und vor allem dem Schutz der Natur aber die Gesetze der Bundesländer bezüglich den Nationalpark betreffend sind nicht gleich.
                    In den Gesetzblättern für Tirol und Salzburg konnte ich über Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen überhaupt nichts finden.
                    In Kärnten scheint es wie das Zitat von chabich zeigt
                    d) die Ausübung des Modellflugsportes, des Drachenfliegens oder Paragleitens.
                    tatsächlich verboten zu sein. In den Gesetzblättern der anderen beiden Bundesländern kommen die Begriffe Paragleiten, Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen überhaupt nicht vor. Gleitsegel und Deltas sind aber auch Luftfahrzeuge. Unter diesem Stichwort fand ich im Tiroler Gesetzblatt folgendes:
                    b) die Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen mit Luftfahrzeugen; davon ausgenommen
                    sind Außenlandungen und Außenabflüge im Rahmen der Wildfütterung, der
                    Viehbergung und der Versorgung von Vieh in Notzeiten, der Ver- oder Entsorgung von Almen,
                    Schutzhütten und Berggasthöfen, der wissenschaftlichen Forschung, der Sanierung von
                    Schutzwäldern, der Holzbringung und der Aufforstung, der Wildbach- und Lawinenverbauung
                    und der Instandhaltung von Rundfunk-, Fernmelde-, Energieerzeugungs- und
                    Energieverteilungsanlagen, sofern der angestrebte Zweck auf eine andere Weise nicht oder nur
                    mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand erreicht werden könnte;
                    was meines Erachtens einem Start und Landeverbot für Paragleiter und Drachenflieger gleichkommt.
                    Das Landesgesetzblatt von Salzburg ist aus dem Jahre 1983. Damal gab es ja noch keine Gleitschirmflieger. Die Bezeichnung kommt demnach auch nicht vor. Bei der Suche nach Luftfahrzeugen wurde ich vier mal fündig aber immer im Zusammenhang mit "motorisiert" oder "motorbetrieben".
                    Zitat von chabich:
                    c) die Verwendung von Luftfahrzeugen in einer Flughöhe von weniger als 5000 m Seehöhe zu touristischen Zwecken
                    Auch das bezieht sich im Tiroler und Salzburger Gesetzesblatt auf motorbetriebene Luftfahrzeuge.
                    Letztendlich komme ich eben zu dem Ergebnis, dass man im Bundesland Salzburg fliegen könnte in Kärnten sicherlich und in Tirol sehr wahrscheinlich nicht.
                    Sollte sich in dieser Sache jemand gut auskennen wäre ein kleines Statement im forum natürlich nicht schlecht.
                    Herzliche Fliegergrüße
                    Sepp Schwitzer
                    Tests für leichte Gleitschirmausrüstung sowie Leichtgurtzeuge oder leichte Gleitschirme, Paragleiter, Wandern und Bergsteigen mit dem Gleitschirm, Hochtouren mit dem Gleitschirm bzw. Paragleiter

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Von Großglockner fliegen?

                      Zitat von Gipfelflieger
                      was meines Erachtens einem Start und Landeverbot für Paragleiter und Drachenflieger gleichkommt.
                      ...
                      Letztendlich komme ich eben zu dem Ergebnis, dass man im Bundesland Salzburg fliegen könnte in Kärnten sicherlich und in Tirol sehr wahrscheinlich nicht.

                      ich kenne mich nicht gut aus, meine aber, dass man sehr wohl in den nationalpark einfliegen darf mit para bzw delta, solange man nicht dort startet oder landet. eine notlandung ist jedenfalls gesetzlich gedeckt.

                      tun das die segelflieger nicht eh, dort drueberfliegen?

                      on air

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Von Großglockner fliegen?

                        Zitat von on air:
                        ich kenne mich nicht gut aus, meine aber, dass man sehr wohl in den nationalpark einfliegen darf
                        Meinungen kann man in dieser Hinsicht sicherlich viele haben, sie helfen aber nicht wirklich weiter. Tatsache ist, dass im Kärtntner Landsgesetzblatt unter Verbote steht:
                        d) die Ausübung des Modellflugsportes, des Drachenfliegens oder Paragleitens.
                        und der Sport wird ja bekanntlich nicht nur bei Start und Landung ausgeführt sondern auch dazwischen.
                        Ich denke man kann hier wirklich nicht allgemein von erlaubt oder nicht erlaubt sprechen, denn die Gesetze der drei Länder sind besonders was unseren Flugsport betrifft wirklich nicht auf einer Linie.
                        Zitat von charlie77
                        die alpen sind groß genug um diese zone zu umfliegen. nicht alles was machbar ist, muss auch gemacht werden!
                        Grundsätzlich hat er ja Recht aber der Nationalpark Hohe Tauern ist ja nicht der einzige. Nockberge, Karwendl, Stilfer Joch Nationalpark nur um einige zu nennen. Das sind bereit 4 NP´s auf relativ kleinem Raum und gerade dort befinden sich oft schöne Ziele für Paraalpinisten und diese haben schon manchmal ihre Probleme damit.

                        Sollte sich jemand mit dem NP Hohe Tauern und der jeweilige Gesetzgebung besonders das GS Fliegen betreffend, wirklich gut auskennen, eine kurze Aufklärung wäre schön.
                        Grüße
                        Sepp Schwitzer

                        Tests für leichte Gleitschirmausrüstung sowie Leichtgurtzeuge oder leichte Gleitschirme, Paragleiter, Wandern und Bergsteigen mit dem Gleitschirm, Hochtouren mit dem Gleitschirm bzw. Paragleiter


                        Die einzelnen Gesetzesblätter findet ihr unter
                        Offizielle Homepage des Nationalparks Hohe Tauern. Der Nationalpark gehört zu den großartigsten Hochgebirgslandschaften der Erde und ist der größte Nationalpark Mitteleuropas.
                        Zuletzt geändert von Gipfelflieger; 09.11.2005, 17:28.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Von Großglockner fliegen?

                          Höhen - Beschränkung...
                          Es ist unglaublich , wo überall in Austria Höhen beschränkungen sind:
                          Auch in fast gesamt VORARLBERG !!!
                          Eines der ganz wenigen Gebiete OHNE ist:
                          Silvretta / Galtür.!!

                          Ortler ist ne Prima Empfehlung >>>
                          mir graust es schon vor den vielen Fliegern an der Schöntaufspitze.
                          Passt wenigstens auf den Talwind auf.
                          Und nach Norden startend ist man nach ca. 8m auf dem BLANKEN GLETSCHEREIS !!!
                          Flydoc
                          Gemma liaba fliagn

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Von Großglockner fliegen?

                            Geh einfach rauf zur Franz Adlersruhe, am besten mit einer Übernachtung auf der Stüdlhütte. Am nächsten Tag gehst bis zur Adlersruhe und noch ein Stück weiter und dann kannst schon nach N,O oder S starten. Am besten NO, da hast einen schönen Fkug über die Pasterze und landest dann halt wo es dir passt.

                            Keinen Menschen wird es stören, wenn du mit deinen Packsack raufspazierst und dann runterfliegst.
                            Die Natur belastet das kein bisschen, eher schon wenn die tollen Nationalparkwächter bzw. Förster mit ihren Geländewagen im Nationalpark Hohe Tauern herumfahren, außerdem ist praktisch unmittelbar nebenbei die Großglockner Hochalpenstraße die die Natur so richtig vrschmutzt! (Ich weiß, dass sich die Großglockner Hochalpenstraße nicht mehr im NP befindet, aber halt fast)

                            Viel Spaß dabei!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Von Großglockner fliegen?

                              Ich meine im DHV Forum, vielleicht aber auch in einem anderen Blättchen war mal vor ein paar Jahren (min. 4) ein ausführlicher Bericht von einem Start am Großglockner Gipfel.
                              Hat recht wild ausgesehen in dem steilen Blockgelände und benötigte einen haufen Helfer zum Schirm hochhalten.

                              Kommentar

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