Hallo,
mein Name ist Martin aus der Nähe von Regensburg.
Nach einem Schnuppertag im Zillertal habe ich beschlossen, jetzt dann im September beim "Flugzentrum Bayerwald" die Grundausbildung zum GS anzufangen.
Nachdem ich hier schon viel gelesen habe, mach ich mir auch Gedanken um die Zeit nach dem Grundkurs. Ich habe für mich entschieden, bereits nach dem Grundkurs schon mit Groundhandling anzufangen um von Anfang an Gefühl für den Schirm zu bekommen.
Auf der Suche nach möglichen GH-Geländen bin ich unter anderem auch auf unseren Sportplatz gekommen. Der hätte eine schöne Größe (2 Fußballfelder) und liegt wahrscheinlich auch immer recht schön im Wind.
Nur habe ich dazu eine Frage:
Der Fußballplatz ist auf der West- und Nordseite von einem Ballfangzaun umgeben. Gibt es durch so einen (Maschendraht)Ballfangzaun Verwirbelungen, die beim GH (für Anfänger?) Probleme bereiten können?
Vielen Dank,
Martin
P.S.: Natürlich würde eine GH-Nutzung nur nach vorheriger Erlaubnis der Vereinshäuptlinge ausserhalb der Trainings- und Spielzeiten stattfinden (können)! (also max. 1-2 mal pro Woche! )
mein Name ist Martin aus der Nähe von Regensburg.
Nach einem Schnuppertag im Zillertal habe ich beschlossen, jetzt dann im September beim "Flugzentrum Bayerwald" die Grundausbildung zum GS anzufangen.
Nachdem ich hier schon viel gelesen habe, mach ich mir auch Gedanken um die Zeit nach dem Grundkurs. Ich habe für mich entschieden, bereits nach dem Grundkurs schon mit Groundhandling anzufangen um von Anfang an Gefühl für den Schirm zu bekommen.
Auf der Suche nach möglichen GH-Geländen bin ich unter anderem auch auf unseren Sportplatz gekommen. Der hätte eine schöne Größe (2 Fußballfelder) und liegt wahrscheinlich auch immer recht schön im Wind.
Nur habe ich dazu eine Frage:
Der Fußballplatz ist auf der West- und Nordseite von einem Ballfangzaun umgeben. Gibt es durch so einen (Maschendraht)Ballfangzaun Verwirbelungen, die beim GH (für Anfänger?) Probleme bereiten können?
Vielen Dank,
Martin
P.S.: Natürlich würde eine GH-Nutzung nur nach vorheriger Erlaubnis der Vereinshäuptlinge ausserhalb der Trainings- und Spielzeiten stattfinden (können)! (also max. 1-2 mal pro Woche! )
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