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Sollbruchstellendiskussion HG-F-Schlepp und Windenschlepp HG/GS

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    Sollbruchstellendiskussion HG-F-Schlepp und Windenschlepp HG/GS

    Hallo,

    nachfolgende Mail hat mich erreicht. Ich will damit aber nicht posten, ob ich mit dem Verfasser konform gehe oder nicht, mit HG bin ich kein Fachmann, mit F-Schlepp kenne ich mich gar nicht aus. Mit GS-Schlepp um so mehr und ich habe zu den Infos in der Mail erhebliche Bedenken. Habe alles ... anonymisiert.

    Los gehts:

    Rundschreiben an die F- und Windenschlepp-Vereine
    von ... DHV-Mitglied und Tandempilot seit 1985
    Fällt bald der Windenschlepp einer harmlosen Sollbruchstelle zum Opfer?
    Diese Frage drängt sich auf, sollte sich ein aktuelles Vorhaben des ... und seines Verantwortlichen, ..., durchsetzen!
    Offenbar versucht ... im Schnellverfahren und gegen die Empfehlung der 25 Fluglehrer und Tandempiloten seines eigens dazu veranstalteter F-Schlepp-Workshops einen chronisch niedrigen Sollbruchstellen-Wert durchzusetzen, der aber für die Windenschlepp-Fliegerei das Aus nach sich ziehen könnte.
    Die Begründung der 25 Fluglehrer und Tandempiloten des o. g. Workshops ... zugunsten einer 1.200-N-SB (SB = Sollbruchstelle) lautete:
    „Begründet wird die gewünschte Erhöhung damit, dass die Flugsicherheit beim Doppelsitzerschlepp bei solchen Wetterbedingungen erheblich verbessert wird, weil nach dem Start und dem Verlassen des Flugplatzes ein Riss der SBST in geringer Höhe vermieden werden kann. Dadurch vermindert sich die Gefahr von Außenlandungen und Hindernisberührungen wie z. B. bei hohem Bewuchs der Felder und Wiesen etc...“
    (Link zur Quelle entfernt)
    Nichtsdestoweniger wurde nach diesem Workshop vom ... nach wie vor das Dogma propagiert, für den Tandem-F-Schlepp gölte nach wie vor die 1.000N-SB Vorschrift. Meiner Bitte um Vorlage dieser Vorschrift wurde aber nicht entsprochen, bis die Einschaltung eines Anwaltes und des LuftfahrtBundesAmtes zu Tage brachte, dass es diesbezüglich niemals eine Vorschrift gab, wobei das LBA nun auf eine baldige Regelung drängt.
    Die eigentliche Problematik, die beide Schlepparten F- und Windenschlepp verbindet, liegt nun in der Begründung des ... für sein 1.000N-SB-Dogma in seiner Mail vom 07.01.2010(1) sowie in der Mail der offenbar neuen ... Expertin ... (!) von 25.05.2010(2):
    (1) „Unsere Tests haben bisher ergeben, dass bei flexiblen doppelsitzigen Hängegleitern Sollbruchstellen mit mehr als 1000 N in einer Lock-Out-Situation nicht rechtzeitig abreißen“.
    Diese Argumentation ist absurd: Entweder muss die 1000er unterschritten werden, die ja bei Lock-Out nicht reißt, womit definitiv kein Tandem-Schlepp mehr möglich ist, oder aber die 1.200er verschlimmert die Lock-Out-Gefahr gar nicht, vermeidet aber gefährlicheAußenlandungen!
    (2) „Beispielsweise muss die Sollbruchstelle bei einem Lockout rechtzeitig reißen, sonst droht ein Unfall mit tödlichem Ausgang, wie die Erfahrung zeigt. Aus diesem Grunde wurde eine Erhöhung der Sollbruchstellen-Nennbruchlast abgelehnt.“
    Diese Argumentation ist noch absurder: Warum droht eine Lock-Out-Gefahr „mit tödlichem Ausgang“ bei der 1.200er-SB vom F-Schlepp und nicht aber bei der 1.500-SB oder 2.000er-SB vom Windenschlepp?
    Und genau dieser Widerspruch könnte dem Windenschlepp zum Verhängnis werden:
    Die Lock-Out-Gefahr ist bekanntlich beim Windenschlepp nicht geringer als beim F-Schlepp, daher muss notgedrungen die gleiche Argumentation zum gleichen Ergebnis führen.
    Mit anderen Worten lässt die Logik des ... keinen anderen Schluss zu, als dass die SB-Werte für den Windenschlepp von momentan 1.500N für Mono und 2.000N für Doppelsitzer auf 800 bis 1.000N für Monogeräte und maximal 1.000N für Doppelsitzer heruntergesetzt werden. Diese Werte würden für den Windenschlepp de facto das Aus bedeuten.
    Wie die jüngsten Unfälle zeigen, ist die Lock-Out-Gefahr beim Windenschlepp systembedingt eher höher und keinesfalls niedriger als beim F-Schlepp. Ein Schleppverantwortlicher, der eine 1.000N-SB für den Tandem-F-Schlepp wegen angeblicher Lock-Out-Gefahr durchsetzen will, und dabei als Kollateralschaden in Kauf nimmt, den Windenschlepp insgesamt zu gefährden, handelt unverantwortlich.
    Ich appelliere hiermit an alle F-Schlepp- und Windenschlepp-Piloten des Bundesgebiets beim DHV gegen dieses Vorhaben zu protestieren.

    Ende der Mail. Freue mich über rege und anregende Diskussionsbeiträge.
    Grüße

    #2
    Sollbruchstellen HG-F-Schlepp und Windenschlepp HG/GS

    Nachträglich der Link zum Beitrag des DHV-Schleppbüros zu diesem Themenfeld von heute, 28.5.:

    http://www.dhv.de/typo/News_Details_...5375&tx_ttnews[backPid]=2&tx_ttnews[tt_news]=3246

    Kommentar


      #3
      AW: Sollbruchstellendiskussion HG-F-Schlepp und Windenschlepp HG/GS

      Auf der DHV-Homepage vom 28.05.2010 nimmt das DHV-Schleppbüro zu meinem Rundschreiben an die Vereine, mit dem ich auf eine gefährliche bevorstehende Fehlentscheidung des Schleppbüros aufmerksam machte:
      "Sollbruchstellen beim UL-Schlepp: Beim UL-Schlepp werden für den Einsitzerschlepp Sollbruchstellen mit einer Nennbruchlast von 80-90 daN empfohlen, für den Doppelsitzerschlepp sind maximal 100 daN zulässig. Höhere Anhängelasten sind ohnehin mit den 100 daN geprüften UL-Schleppklinken nicht erlaubt."
      Die Behauptung vom Schleppbüro soll aber den Eindruck erwecken, F-Schlepp allgemein, also auch für Tandem sei nur mit Sollbruchstellen von maximal 100 daN zugelassen.

      Die Wahrheit ist:
      Viele F-Schlepp-Piloten fliegen mit ihrer alten Windenschlepp-Klinke die bis 300 daN zugelassen ist und für den F-Schlepp nicht verboten wurde. Also können höhere Lasten der Sollbruchstelle im F-Schlepp, insbesondere beim Tandemflug, sehr wohl eingesetzt werden.
      Zu einer etwaigen diesbezüglichen Vorschrift bekam ich erst mit anwaltlicher Hilfe eine Antwort vom Schleppbüro:
      - Erst sollte der DULV zuständig sein, dann plötzlich wieder der DHV!
      - Vom DHV erhielt ich als Vorschrift-Ersatz einen Hinweis auf einen Tandem-Workshop von 2006, in dem sich aber die 25 Teilnehmer für eine 120 daN-Sollbruchstelle aussprachen;
      - und vom DULV erhielt ich einen Artikel vom Schleppbüro aus DHV-Info 1997(!) Über die neuesten Schlepp-Erfahrungen von vor 13 Jahren!
      Das eingeschaltete LBA hat die Verbände angewiesen, in der Sache endlich eine Entscheidung zu treffen.

      Mit anderen Worten: Es gibt seit Jahr und Tag bisher keine Vorschrift und alle Tandempiloten wurden bisher darüber getäuscht!

      Der Riss einer zu schwachen SB in niedriger Höhe zwingt den Tandempiloten dort zu landen, wo er sonst nicht unbedingt landen möchte. D.h. Überschlaggefahr mit Verletzungen. Ausgerechnet 2 Fluglehrer haben sich deswegen bereits verletzt.
      Das Schleppbüro verteidigt dennoch die 100 daN-SB (SB=Sollbruchstelle) (100 daN= 100kg) mit dem Hinweis auf Lock-Out.
      Dieser Hinweis hält keine Prüfung stand:
      Warum nur der F-Schlepp und nicht der Windenschlepp vom Lock-Out mit dieser schwachen SB betroffen wäre, verschwieg das Schleppbüro bisher.
      Erst meine oben zitierte schriftliche Warnung an die Vereine hat das Schleppbüro am 28.05. seiner Stellungnahme auf der DHV-Homepage genötigt.
      Nun wird erklärt, weshalb der Lock-Out nur beim F-Schlepp schon mit 100 daN-SB gefährlich sein sollte und nicht beim Windenschlepp mit 150 bzw. mit 200 daN!

      Die Erklärung vom Schleppbüro lautet:
      die Sollbruchstelle "reißt nicht bei einem Lock out. Dafür gibt es den Windenführer, der rechtzeitig Seil nachlassen oder kappen kann und natürlich die Schleppklinke, mit der sich der Pilot frühzeitig ausklinken kann."!!!

      Anders formuliert: Da der Pilot sich auf die korrekte und sofortige Reaktion des Windenführers UND auf das korrekte Funktionieren der Winde 100%ig verlassen kann, braucht er keine Sollbruchstelle, die bei einem Lock-Out reissen würde. Deshalb kann sie ruhig den zweifachen Wert der F-Schlepp-Sollbruchstelle, nämlich 200 daN statt 100!
      Der HG-Pilot der 22.05.2010 im Münsterland von 25 Metern abstürzte und tödlich verunglückte hat dies leider nicht gewußt!
      Die Absurdität dieser Argumentation braucht nicht weiter kommentiert zu werden!

      Deshalb ist und bleibt die Lock-Out-Problematik beim F-Schlepp und beim Windenschlepp sehr ähnlich.
      Die meisten von mir befragten Schleppspezialisten bestätigten sogar, dass die Lock-Out-Gefahr beim Windenschlepp höher ist als beim F-Schlepp. Das Schleppbüro scheint dies trotz tödlicher Unfälle nicht zu wissen.

      Weiterer Grund für die Limitierung der SB auf 100 daN laut Schleppbüro:
      "Der HG-Pilot muss damit rechnen, dass das Schleppflugzeug das Schleppseil ausklinkt oder dass die Sollbruchstelle reißt und er mit eingehängtem Schleppseil in Bodennähe fliegt. Hier dient die Sollbruchstelle dem UL-Piloten als Sicherheit und möglicherweise auch dem HG-Piloten, wenn er vergessen hat, sein Schleppseilende rechtzeitig auszuklinken."
      Diese Behauptung trifft für den UL nicht zu:
      In Anbetracht der hohen Masse eines fliegenden UL's und seiner höhen Geschwindigkeit verfügt das UL über eine beträchtliche Energie, die das Schleppseil auch mit einer um 20 daN (20kg) erhöhten Sollbruchstelle völlig problemlos und ohne Gefahr für den UL-Piloten sauber reißt, falls das Seil sich am Boden verfangen sollte.
      Diese Behauptung trifft für den HG ebenfalls nicht so zu, wie es suggeriert wird:
      Ein Verfangen des Seiles am Boden hat für den HG verheerende Folgen, ob er über eine 100 daN oder 120 daN-Sollbruchstelle verfügt. Hier muss der Pilot einfach daran denken, das Seil auszuklinken, zumal wenn die höhere SB an der UL-Seite reisst, weil sie überdehnt ist und deshalb schwächer als die SB an der HG-Seite, wie es mir ausgerechnet bei meiner Prüfung beim DHV-Schleppverantwortlichen passierte.
      Davon abgesehen stellt sich dieses Problem für den Windenschlepp noch viel schärfer, wenn das lange und schwere Stahlseil reisst!
      Der Unterschied aber zwischen 100 und 120 daN entscheidet für Tandem-HG sehr wohl darüber, ob die Sollbruchstelle bei einer geringen Lastspitze reißt oder nicht!
      Und wenn der Riss in Bodennähe geschieht, kann dies für Piloten und Passagieren zum Verhängnis werden, unabhängig davon ob der Pilot sich zuvor Notlandemöglichkeiten ausgesucht hat oder nicht. Fliegen wird mit einer 100 daN-SB zum russichen Roulette-Spiel!

      Wir wollen hoffen, dass die Technik vom DHV die Fehlargumentation vom Schleppbüro erkennt und dessen absurde Beschluss-Vorhaben rechtzeitig verhindert.
      Eigentlich ist die Entscheidung bereits 2006 beim DHV-Tandem-Workshop längst gefallen:

      Immerhin 25 teilnehmende Fluglehrer, UL- und HG-Tandempiloten haben sich FÜR eine 120 daN-Sollbruchstelle ausgesprochen!
      Warum das Schleppbüro sich um jeden Preis gegen die Entscheidung dieser Spezialisten sträubt und außerdem mit nicht haltbarer Argumentation sein 100 daN-Dogma verteidigt, wird auch in seiner letzten Stellungnahme vom 28.05. verschwiegen.

      Gérard
      [YouTube (ascofock)]
      Zuletzt geändert von ascofock; 29.05.2010, 09:40.

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