Hallo,
nachfolgende Mail hat mich erreicht. Ich will damit aber nicht posten, ob ich mit dem Verfasser konform gehe oder nicht, mit HG bin ich kein Fachmann, mit F-Schlepp kenne ich mich gar nicht aus. Mit GS-Schlepp um so mehr und ich habe zu den Infos in der Mail erhebliche Bedenken. Habe alles ... anonymisiert.
Los gehts:
Rundschreiben an die F- und Windenschlepp-Vereine
von ... DHV-Mitglied und Tandempilot seit 1985
Fällt bald der Windenschlepp einer harmlosen Sollbruchstelle zum Opfer?
Diese Frage drängt sich auf, sollte sich ein aktuelles Vorhaben des ... und seines Verantwortlichen, ..., durchsetzen!
Offenbar versucht ... im Schnellverfahren und gegen die Empfehlung der 25 Fluglehrer und Tandempiloten seines eigens dazu veranstalteter F-Schlepp-Workshops einen chronisch niedrigen Sollbruchstellen-Wert durchzusetzen, der aber für die Windenschlepp-Fliegerei das Aus nach sich ziehen könnte.
Die Begründung der 25 Fluglehrer und Tandempiloten des o. g. Workshops ... zugunsten einer 1.200-N-SB (SB = Sollbruchstelle) lautete:
„Begründet wird die gewünschte Erhöhung damit, dass die Flugsicherheit beim Doppelsitzerschlepp bei solchen Wetterbedingungen erheblich verbessert wird, weil nach dem Start und dem Verlassen des Flugplatzes ein Riss der SBST in geringer Höhe vermieden werden kann. Dadurch vermindert sich die Gefahr von Außenlandungen und Hindernisberührungen wie z. B. bei hohem Bewuchs der Felder und Wiesen etc...“
(Link zur Quelle entfernt)
Nichtsdestoweniger wurde nach diesem Workshop vom ... nach wie vor das Dogma propagiert, für den Tandem-F-Schlepp gölte nach wie vor die 1.000N-SB Vorschrift. Meiner Bitte um Vorlage dieser Vorschrift wurde aber nicht entsprochen, bis die Einschaltung eines Anwaltes und des LuftfahrtBundesAmtes zu Tage brachte, dass es diesbezüglich niemals eine Vorschrift gab, wobei das LBA nun auf eine baldige Regelung drängt.
Die eigentliche Problematik, die beide Schlepparten F- und Windenschlepp verbindet, liegt nun in der Begründung des ... für sein 1.000N-SB-Dogma in seiner Mail vom 07.01.2010(1) sowie in der Mail der offenbar neuen ... Expertin ... (!) von 25.05.2010(2):
(1) „Unsere Tests haben bisher ergeben, dass bei flexiblen doppelsitzigen Hängegleitern Sollbruchstellen mit mehr als 1000 N in einer Lock-Out-Situation nicht rechtzeitig abreißen“.
Diese Argumentation ist absurd: Entweder muss die 1000er unterschritten werden, die ja bei Lock-Out nicht reißt, womit definitiv kein Tandem-Schlepp mehr möglich ist, oder aber die 1.200er verschlimmert die Lock-Out-Gefahr gar nicht, vermeidet aber gefährlicheAußenlandungen!
(2) „Beispielsweise muss die Sollbruchstelle bei einem Lockout rechtzeitig reißen, sonst droht ein Unfall mit tödlichem Ausgang, wie die Erfahrung zeigt. Aus diesem Grunde wurde eine Erhöhung der Sollbruchstellen-Nennbruchlast abgelehnt.“
Diese Argumentation ist noch absurder: Warum droht eine Lock-Out-Gefahr „mit tödlichem Ausgang“ bei der 1.200er-SB vom F-Schlepp und nicht aber bei der 1.500-SB oder 2.000er-SB vom Windenschlepp?
Und genau dieser Widerspruch könnte dem Windenschlepp zum Verhängnis werden:
Die Lock-Out-Gefahr ist bekanntlich beim Windenschlepp nicht geringer als beim F-Schlepp, daher muss notgedrungen die gleiche Argumentation zum gleichen Ergebnis führen.
Mit anderen Worten lässt die Logik des ... keinen anderen Schluss zu, als dass die SB-Werte für den Windenschlepp von momentan 1.500N für Mono und 2.000N für Doppelsitzer auf 800 bis 1.000N für Monogeräte und maximal 1.000N für Doppelsitzer heruntergesetzt werden. Diese Werte würden für den Windenschlepp de facto das Aus bedeuten.
Wie die jüngsten Unfälle zeigen, ist die Lock-Out-Gefahr beim Windenschlepp systembedingt eher höher und keinesfalls niedriger als beim F-Schlepp. Ein Schleppverantwortlicher, der eine 1.000N-SB für den Tandem-F-Schlepp wegen angeblicher Lock-Out-Gefahr durchsetzen will, und dabei als Kollateralschaden in Kauf nimmt, den Windenschlepp insgesamt zu gefährden, handelt unverantwortlich.
Ich appelliere hiermit an alle F-Schlepp- und Windenschlepp-Piloten des Bundesgebiets beim DHV gegen dieses Vorhaben zu protestieren.
Ende der Mail. Freue mich über rege und anregende Diskussionsbeiträge.
Grüße
nachfolgende Mail hat mich erreicht. Ich will damit aber nicht posten, ob ich mit dem Verfasser konform gehe oder nicht, mit HG bin ich kein Fachmann, mit F-Schlepp kenne ich mich gar nicht aus. Mit GS-Schlepp um so mehr und ich habe zu den Infos in der Mail erhebliche Bedenken. Habe alles ... anonymisiert.
Los gehts:
Rundschreiben an die F- und Windenschlepp-Vereine
von ... DHV-Mitglied und Tandempilot seit 1985
Fällt bald der Windenschlepp einer harmlosen Sollbruchstelle zum Opfer?
Diese Frage drängt sich auf, sollte sich ein aktuelles Vorhaben des ... und seines Verantwortlichen, ..., durchsetzen!
Offenbar versucht ... im Schnellverfahren und gegen die Empfehlung der 25 Fluglehrer und Tandempiloten seines eigens dazu veranstalteter F-Schlepp-Workshops einen chronisch niedrigen Sollbruchstellen-Wert durchzusetzen, der aber für die Windenschlepp-Fliegerei das Aus nach sich ziehen könnte.
Die Begründung der 25 Fluglehrer und Tandempiloten des o. g. Workshops ... zugunsten einer 1.200-N-SB (SB = Sollbruchstelle) lautete:
„Begründet wird die gewünschte Erhöhung damit, dass die Flugsicherheit beim Doppelsitzerschlepp bei solchen Wetterbedingungen erheblich verbessert wird, weil nach dem Start und dem Verlassen des Flugplatzes ein Riss der SBST in geringer Höhe vermieden werden kann. Dadurch vermindert sich die Gefahr von Außenlandungen und Hindernisberührungen wie z. B. bei hohem Bewuchs der Felder und Wiesen etc...“
(Link zur Quelle entfernt)
Nichtsdestoweniger wurde nach diesem Workshop vom ... nach wie vor das Dogma propagiert, für den Tandem-F-Schlepp gölte nach wie vor die 1.000N-SB Vorschrift. Meiner Bitte um Vorlage dieser Vorschrift wurde aber nicht entsprochen, bis die Einschaltung eines Anwaltes und des LuftfahrtBundesAmtes zu Tage brachte, dass es diesbezüglich niemals eine Vorschrift gab, wobei das LBA nun auf eine baldige Regelung drängt.
Die eigentliche Problematik, die beide Schlepparten F- und Windenschlepp verbindet, liegt nun in der Begründung des ... für sein 1.000N-SB-Dogma in seiner Mail vom 07.01.2010(1) sowie in der Mail der offenbar neuen ... Expertin ... (!) von 25.05.2010(2):
(1) „Unsere Tests haben bisher ergeben, dass bei flexiblen doppelsitzigen Hängegleitern Sollbruchstellen mit mehr als 1000 N in einer Lock-Out-Situation nicht rechtzeitig abreißen“.
Diese Argumentation ist absurd: Entweder muss die 1000er unterschritten werden, die ja bei Lock-Out nicht reißt, womit definitiv kein Tandem-Schlepp mehr möglich ist, oder aber die 1.200er verschlimmert die Lock-Out-Gefahr gar nicht, vermeidet aber gefährlicheAußenlandungen!
(2) „Beispielsweise muss die Sollbruchstelle bei einem Lockout rechtzeitig reißen, sonst droht ein Unfall mit tödlichem Ausgang, wie die Erfahrung zeigt. Aus diesem Grunde wurde eine Erhöhung der Sollbruchstellen-Nennbruchlast abgelehnt.“
Diese Argumentation ist noch absurder: Warum droht eine Lock-Out-Gefahr „mit tödlichem Ausgang“ bei der 1.200er-SB vom F-Schlepp und nicht aber bei der 1.500-SB oder 2.000er-SB vom Windenschlepp?
Und genau dieser Widerspruch könnte dem Windenschlepp zum Verhängnis werden:
Die Lock-Out-Gefahr ist bekanntlich beim Windenschlepp nicht geringer als beim F-Schlepp, daher muss notgedrungen die gleiche Argumentation zum gleichen Ergebnis führen.
Mit anderen Worten lässt die Logik des ... keinen anderen Schluss zu, als dass die SB-Werte für den Windenschlepp von momentan 1.500N für Mono und 2.000N für Doppelsitzer auf 800 bis 1.000N für Monogeräte und maximal 1.000N für Doppelsitzer heruntergesetzt werden. Diese Werte würden für den Windenschlepp de facto das Aus bedeuten.
Wie die jüngsten Unfälle zeigen, ist die Lock-Out-Gefahr beim Windenschlepp systembedingt eher höher und keinesfalls niedriger als beim F-Schlepp. Ein Schleppverantwortlicher, der eine 1.000N-SB für den Tandem-F-Schlepp wegen angeblicher Lock-Out-Gefahr durchsetzen will, und dabei als Kollateralschaden in Kauf nimmt, den Windenschlepp insgesamt zu gefährden, handelt unverantwortlich.
Ich appelliere hiermit an alle F-Schlepp- und Windenschlepp-Piloten des Bundesgebiets beim DHV gegen dieses Vorhaben zu protestieren.
Ende der Mail. Freue mich über rege und anregende Diskussionsbeiträge.
Grüße
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