- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unfallversicherung vom ADAC

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unfallversicherung vom ADAC

    Ich habe heute mal wieder so eine Werbung für die ADAC Unfallversicherung bekommen. Da Gleitschirmfliegen nicht explizit ausgeschlossen ist, habe ich mal angerufen und es wurde mir versichert, dass Hobbypiloten auch bei einem GS-Unfall versichert sind. Bei anderen Versicherern habe ich das bisher nicht gefunden, außer bei speziellen Luftpool-Versicherern. Die Tarife sind nicht ganz einfach zu vergleichen wg. Progression u. Tagegeld. Auf jeden Fall scheint mir das Angebot sehr günstig zu sein, insbesondere die Familienversicherung.
    Der ADAC will mir den GS-Risikoeinschluss ins Angebot reinschreiben, bin mal gespannt. Soll übrigens es auch bei ADACplus und Auslandskrankenschutz so sein.
    Vielleicht habe ich ja was übersehen. Daher würde es mich freuen, wenn ihr eure eigenen Recherchen hier gegenüberstellt.

    #2
    AW: Unfallversicherung vom ADAC

    Hi Theo,

    warte lieber ab, ob es hinterher wirklich schriftlich(!) im Vertrag drinsteht.
    In Gegenden, wo unsere Fliegerei nicht so verbreitet ist (Flachland) kann man den einen oder anderen Versicherungsvertreter überreden und es wird mit eingeschlossen. Die gleiche Versicherung einem Freund im tiefen Süden weiterempfohleh, ging es leider nicht :-(

    Kommentar


      #3
      AW: Unfallversicherung vom ADAC

      Hi Theo,

      hab letzte Woche auch nen Brief vom ADAC bekommen mit nem Angebot für eine Unfallversicherung. In dem kleinen Heft dazu waren alle Arten von Luftsport ausgeschlossen. Als Beispiel haben die Gleitschirmfliegen angeführt. Ich seh mal nach, ob ich das nochmal find und scanns dir ein, falls ich es noch nicht weggeworfen hab.

      Gruß
      Philipp

      Kommentar


        #4
        AW: Unfallversicherung vom ADAC

        ADAC-Unfallschutz
        Besondere Informationen und Versicherungsbedingungen (Stand 01. 01. 2010)

        § 3 Wann leisten wir nicht?
        Wie Sie in der Inhaltsübersicht gesehen haben, bieten wir Ihnen bei einem Unfall Hilfe, Rat und
        finanzielle
        Unterstützung. Es gibt aber bestimmte Umstände, bei denen wir keine Leistung erbringen:
        1. Ausgeschlossen sind Unfälle

        a) die durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung der versicherten Person verursacht wurden
        mit Ausnahme derjenigen, die durch einen Herzinfarkt
        oder Schlaganfall ausgelöst wurden;
        b) durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung aufgrund von Alkohol- und Drogeneinfluss;
        c) die der versicherten Person bei dem Versuch oder der vorsätzlichen Durchführung einer Straftat
        zustoßen;
        d) durch Kernenergie und Strahlen;
        e) durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse.
        Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegsoder
        Bürgerkriegsereignissen betroffen werden. Dieser Versicherungsschutz erlischt 14 Tage
        nach Ausbruch des Krieges
        oder Bürgerkrieges;
        f) mit Luftfahrzeugen und Fluggeräten aller Art (auch Luftsportgeräte wie z.B. Gleitschirme) mit
        Ausnahme, wenn die versicherte Person als Fluggast eines
        zugelassenen Flugunternehmens
        betroffen ist;


        Leider sind die gesuchten Inhalte nicht auf unserer Seite zu finden.


        die adac Unfallversicherung leistet nicht!!! oben ein Auszug der Unfallbedingungen, die der ADAC im Internet veröffentlicht hat.

        ich habe selber mit der gerling unfallversicherung gute erfahrungen gemacht. leistungsfall bei einem kleinen sportunfall - nicht beim Fliegen - und es hat soweit alles gepasst.

        ich empfehle dir einfach bei allen angeboten in den Bedingungen als erstes die Ausschluesse anschauen bzw. besondere Bedingungen (dort kann in Abweichung von den allgemeinen Bedingungen das Lustsportrisiko wieder eingeschlossen sein!!!)

        gruß dirk

        Kommentar


          #5
          AW: Unfallversicherung vom ADAC

          Man hatte mir auch schon versucht diese Versicherung unterzujubeln.

          Die ADAC Mitarbeiterin in der Geschäftstelle München Haidhausen versprach hoch und heilig, dass Gleitschirmfliegen mitversichert sei. Bis ich ihr die eigenen Bedingungen vorgelsesn habe. Hier wäre wirklich eine entsprechende Mitarbeiterschulung angebracht.

          Gut ist hingegen der ADAC Schutzbrief. Die holen Dich auch nach einem Gleitschirmunfall nach hause.

          Grüße

          Dirk

          Kommentar


            #6
            AW: Unfallversicherung vom ADAC

            Ich habe heute auch dieses Heftchen bekommen. Es war immerhin schon an der richtigen Stelle aufgeschlagen. Wie oben beschrieben. Was sich bei mir bewährt hat, ist die Auslandskrankenversicherung. 250 € nach einem Schiunfall mit einer Kamikaze habe ich voll erstattet bekommen.
            Das mit der Mitarbeiterschulung scheint ein richtiges Problem zu sein.

            Kommentar


              #7
              AW: Unfallversicherung vom ADAC

              Eine allgemeine Lebenserfahrung besagt, dass die Versicherungen dann zahlen, wenn sie durch das „Nichtzahlen“ die übrigen Verträge gefährden. Wenn also die Versicherungsnehmer beobachten, wie viel ihr Vertrag im Schadensfall, darauf kommt es an, wert ist.

              Mein Rechtsanwalt, ein sog. Fachanwalt, mit dem ich mal eine kleine Sache gegen den ADAC ausfocht wegen Leistungsverweigerung und glatt verlor, erklärte mir schon vor der Verhandlung, dass der ADAC generell nur sehr schwer zum Zahlen zu bringen ist.


              Außerdem, nur der Vorstand einer Versicherung kann die Bedingungen festsetzen.
              Wenn ein Vertreter der Versicherung was extra verspricht, das kann ruhig schriftlich sein, dann ist die Versicherung daran nicht gebunden.
              Man könnte höchstens den Vertreter belangen, im Prozessfall mit höchst unsicherem Erfolg.

              Vor einigen Jahren habe ich mal mit einer Versicherungs-Agentur einen Unfallvertrag durchgespielt. Das Ergebnis war, eine Versicherung über meinen Arbeitgeber war zusammen mit der vom DHV angebotenen Versicherung deutlich günstiger.

              Da die Versicherung alle übrigen Verträge im Falle einer Leistungsverweigerung gefährden würde, entweder beim Arbeitgeber oder beim DHV, ist man da am besten aufgehoben.

              Kommentar


                #8
                AW: Unfallversicherung vom ADAC

                Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                Wenn ein Vertreter der Versicherung was extra verspricht, das kann ruhig schriftlich sein, dann ist die Versicherung daran nicht gebunden.

                Man könnte höchstens den Vertreter belangen, im Prozessfall mit höchst unsicherem Erfolg.
                Das kann ich genau so bestätigen.

                Gruß Conny
                Gruß Conny
                .............................
                Zitat von Sir Isaac Newton: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean.

                Kommentar

                Lädt...
                X