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Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

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    Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

    Hallo,
    ich bin der Elias und neu hier im Forum und ich habe da eine Frage an euch. Die Idee, des Paragliden schwirrt mir seit nun mindestens 8 Jahren im Kopf und nun finde ich es an der Zeit es anzugehn, da ich nun kein Schueler mehr bin und mir die Ausbildung und demensprechendes Geraet auch leisten kann.
    Zzt bin ich fuer mindestens ein Jahr in Neuseeland und wollte dort meine Aublildung machen, damit ich auch die wundervolle Landschaft des Landes von oben geniessen kann. Dazu habe ich diverse Schulen angeschrieben und gefragt, ob sie mir ein 'Startpaket' anbieten koennen, also eine Flugscheinausbildung und Ausruestung, daraufhin habe ich auch eine Schule gefunden, die mir das bietet, was ich mir erhofft/erwartet habe. Nun meine Fragen an die deutsche Communty.

    Kann ich mit dem Schein regulaer spaeter in deutschland Fliegen, oder muss ich dazu einen bestimmten internationalen machen? Ich habe von ihm einen IPPI Rank 3 angeboten bekommen und er meinte, das dieser auch in Deutschland gelten wuerde.
    Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Gibt es internationale Standards, die erfuellt werden und man kann sagen, dass die Schulen in neuseeland vergleichbar mit den deutschen sind?
    Die Schirme, die er mir angeboten hat waeren ein Koyot oder ein Hook 2 von Niviuk, wuerdet ihr die einem ausgebildeten Fluganfaenger in die Haende geben (insbesondere der Hook2)?
    Sonstige Anfaengertipps, die man mir geben koennte? Ich lese mich seit ca einem Monat in das Thema ein, bzw befasse mich damit intensiver und bin dankbar um jeden ratschlag, den mir erfahrene Piloten geben koennen.

    Ach ja zum abschluss noch etwas nicht topic bezogenes, ich bin urspruneglich im raum Freiburg ansaessig. Ich weiss, dass man dort fliegen kann und dass es dort einige Startplaetze gibt, aber was ich nicht weiss ist, ob diese Region auch zum 'Streckenfliegen' geeignet ist? Also sagen wir mal 50km und nicht nur vom Feldberg/Schauinsland heruntergleiten.

    fg

    Elias

    #2
    AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

    Servus,

    die Frage nach dem Schein kam schon einige Male, der Tenor ist, dass Du als Deutscher in Deutschland eine deutsche oder österreichische Lizenz brauchst. Wenn Du in Neuseeland eine Ausbildung machst, lass Dir alle Ausbildungsinhalte bestätigen, dann kannst Du den Schein nachher einfacher umschreiben lassen. Die Theorie wirst Du allerdings für den deutschen Schein noch machen müssen.
    Das ganze findest Du unter der Rubrik Ausbildung auf den Seiten des DHV. Stöber einfach einmal dort durch.

    Das Angebot, das Du bekommen hast, wird der Fluglehrer Dir sicher in Neuseeland noch auf den Leib schneidern, nimm das einfach einmal als ein Vorabangebot, das sicherlich nur zu Deiner allgemeinen (Kosten)information gedacht war.

    Die Ausbildung in Neuseeland ist so sicher wie anderswo auch, lass Dich bei aufkommendem Wind nur nicht ins Meer blasen. ;-)
    Wenn Du den Namen der Schule nennst, bekommst Du sicher auch noch ein paar Antworten.

    Viel Spaß in Neuseeland
    Stefan
    --
    http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

    Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

    Kommentar


      #3
      AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

      Hallo Elias,

      eine Anfrage beim DHV wird dir Klarheit bringen.

      Gruß Conny
      Gruß Conny
      .............................
      Zitat von Sir Isaac Newton: Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean.

      Kommentar


        #4
        AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

        Ich habe von ihm einen IPPI Rank 3 angeboten bekommen und er meinte, das dieser auch in Deutschland gelten wuerde.
        Es kommt auf den Wohnsitz und nicht die Nationalität an. Und die neuseeländische Schule meint die Gastflugregelung, die nicht für Leute mit Wohnsitz in Deutschland gilt.
        Sobald Du hier wohnst, darfst Du nur noch mit deutschem oder österr. Schein hier fliegen und mußt schaun, wie viel von dem ausländischen Schein anerkannt wird. Die deutsche Regelung ist für berufsmäßig mobile Menschen leider nicht sehr günstig, aber sie ist so.

        Was Dir der DHV dann nach Deiner Rückkehr genau anerkennen wird, fragst Du am besten dort nach, denn das ist eine Einzelfallprüfung je nach in Neuseeland vermittelten Ausbildungsinhalten.
        Es kann also nicht schaden, das deutsche Ausbildungsprogramm im Hinterkopf zu haben und sich möglichst viel davon bei der Ausbildung in Neuseeland bescheinigen zu lassen. Und wenn Du es schafft dort viel zu fliegen und mit einer IPPI4 eq. Lizenz zurück zu kommen, schadet das sicher auch nicht, denn der deutsche Schein ist formal eq. IPPI4 (auch wenn das inhaltlich nicht stimmt).

        Zum Schirm ist zu sagen, daß am Anfang die Marke des Schirms fast egal ist. Hauptsache schulungstauglich und technisch ok. Und wer einen gebrauchten und gecheckten Schirm zum angemessenen Preis bekommen kann, fährt damit meist am besten. Vor allem, wenn er dann doch regelmäßig zum Fliegen kommt, was ja eigentlich Ziel sein sollte.
        Nach 1-2 Jahren weiß man dann nämlich viel besser was man will und kann ohne allzu großen Wertverlust umsteigen.
        Zuletzt geändert von marcel1; 04.11.2011, 09:09.
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar


          #5
          AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

          Die IPPI kann man sich wohl sparen...

          xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

          Grüße
          Bertram
          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 01.01.2012, 18:21. Grund: sorry, keine links auf die k-seite

          Kommentar


            #6
            AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

            Zitat von BeKu Beitrag anzeigen
            Die IPPI kann man sich wohl sparen...

            xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

            Grüße
            Bertram
            - sagt hier einer Jehova?

            WA
            Zuletzt geändert von ForumAdmin; 01.01.2012, 18:21. Grund: siehe oben
            Grüßle,
            Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

            Kommentar


              #7
              AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

              IPPI mag sinnvoll sein oder nicht,
              aber sie wird in vielen Gebieten dieser Erde benutzt, um das Können eines Piloten einzuschätzen. (und diese Diskussion hilft dem TO nicht weiter)

              Am besten setzt du dich direkt mal mit dem DHV in Verbindung. Die sind die einzigen, die dir wirklich sagen können, was sie dir anerkennen werden
              (wenn du schon fliegen kannst, wird das Nachholen von irgendwelchen Dingen nicht die Welt sein)
              Wegen Schirm/ Ausrüstung, was Gebrauchtes reicht, Marke egal, aber ich würde schon einen EN A (LTF1) nehmen

              viel Spaß da unten
              woodstock
              __________________________
              jedes Ding hat drei Seiten:
              eine die du nicht siehst, eine die ich nicht sehe und eine die wir beide nicht sehen

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                #8
                AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

                Meiner „unmaßgeblichen“ Meinung nach hat der IPPI Schein den gleichen Status wie ein „Internationaler Führerschein“ für Autos. Wenn man die Länderbestimmungen der Reisebüros liest, braucht man ihn fast überall, real fragt aber nirgendwo jemand danach, weder die Autoverleiher noch die Polizei. Ich weiß das aus Erfahrung aus allen!!
                Kontinenten und fast allen Ländern, wo es Autos zu leihen gibt (hört sich gut an, nicht war).
                Der Grund dafür ist, dass rechtlich gesehen I:F. nur eineÜbersetzung des nationalen Scheins ist und (meist) nur in Verbindung mit dem nationalenSchein Gültigkeit hat. Da inzwischen aber alle Scheine auch die englische Übersetzung enthalten, ist der I.F. „doppeltgemoppelt“ !!
                Dass in Italien am Südrand der Alpen ab und zu nach dem IPPI gefragt wird, wurde mir dort so erklärt, da die Deutschen immer so überkorrekt sind, will man denen zeigen, dass man das auch kann.

                Im Übrigen würde ich mir nicht all zu viele Gedanken über D. machen und erst mal in Neuseeland einfach lernen. Und alles bescheinigen lassen, was die so zu bieten haben.Wenn es später in D. noch was nachzuholen gibt, kann man das sowieso mit dem Neuseeland-Schein nicht vermeiden.
                Das Geld für einen IPPI Schein kann man sich schon deshalb sparen, weil Du als Deutscher hier sowieso den Schein umschreiben lassen musst. Üblicherweise muss man die Länderbestimmungen für D. nachholen, aber das ist sowieso selbstverständlich, dass man die Gesetze des Landes, in dem man fliegt, kennt, Schein hin oder her.

                Als Schirm würde ich einen kaufen, der baugleich!! in D.auch zu haben ist. Für einige wenige Euronen bekommt man den Musterprüfungs-Stempel von dem deutschen Importeur oder Hersteller wenn man hier ist, praktisch immer!! Das ist auch eine Frage des Wiederverkaufs, einen ganz unbekannten Schirm wird man schwerlich los.Das kann man alles über das www rauskriegen.
                Zuletzt geändert von Cacao; 01.01.2012, 18:58.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

                  Zitat von BeKu Beitrag anzeigen
                  Die IPPI kann man sich wohl sparen...

                  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                  Grüße
                  Bertram
                  Geändert von ForumAdmin (Gestern um 18:21 Uhr) Grund: sorry, keine links auf die k-seite

                  Oops, was ist jetzt das?
                  Bin ich jetzt beim unbedarften Googlen nach "IPPI-Card" auf ein unerwünschtes Magazin gestoßen?


                  Lieber Richard,

                  sind wir Forumsmitglieder nicht mündig genug, um uns selbst ein Urteil von dem zu bilden, was wir lesen? Was soll jetzt diese Zensur?
                  Ansonsten erweckt es zumindest bei mir den vagen Eindruck, dass in diesem Forum tatsächlich eventuelle Misstände in unserem Sport gezielt vertuscht werden sollen.

                  Viele Grüße
                  Bertram

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

                    Hi Elias,

                    Du kannst als Deutscher nur eine Ausbildung in Deutschland oder in einer anerkannten Schule machen, Hintergrund ist nicht der DHV sondern das deutsche Luftrecht.
                    Aber ich würde Dir das genauso empfehlen wie es schon andere hier gemacht haben: mache natürlich dort Deine Ausbildung und besuche nach Deiner Rückkehr hier eine Schule, mache die Theorie und schau, das Du zeigst, was Du kannst und gelernt hast. Und natürlich werden sie Dir Deine Stunden anrechnen, aber auch genau darauf achten, das Du die Ausbildungsinhalte nachgeschult bekommst, die vielleicht nicht drin waren.

                    Viel Spaß!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

                      Hallo Elias,

                      hier
                      Deutscher Gleitschirmverband und Drachenflugverband, Beauftragter des Bundesministers für Verkehr, Erteilung von Erlaubnissen und Berechtigungen für Piloten,Gleitschirm- und Drachenflugschulen und Geländen,Musterprüfstelle für Gleitschirme und Hängegleiter

                      wird die Thematik relativ ausführlich behandelt.

                      Grüße

                      Karl

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

                        Ich habe die Ausbildung in der Schweiz gemacht. Mit dem Schweizer Brevet und der A-Schein bzw. B-Schein Theorieprüfung bekommst du dann den A-Schein bzw. mit dem Nachweis von 50 oder 100 Flügen (weiss nicht mehr so genau) nach dem Brevet den B-Schein. War schon sehr komisch, denn mit dem Schweizer Brevet in der Tasche als Deutscher in Deutschland lebend durfte ich in "Weltweit" fliegen, nur eben in Deutschland nicht. Wäre ich aber ins bnachbarte Ausland gezogen, wäre das Fliegen in Deutschland wieder legal gewesen.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Flugschein im Ausland und Equipmentfrage

                          War schon sehr komisch, denn mit dem Schweizer Brevet in der Tasche als Deutscher in Deutschland lebend durfte ich in "Weltweit" fliegen, nur eben in Deutschland nicht. Wäre ich aber ins bnachbarte Ausland gezogen, wäre das Fliegen in Deutschland wieder legal gewesen.
                          Ja, wäre schön, wenn man diese Regelung mal etwas entschärfen könnte. Denn im Moment ist es in der Tat so:

                          Zieht ein Deutscher mit deutscher Lizenz ins Ausland, kann er zumindest in vielen europ. Ländern (die Schweiz ist frelich auch nicht europäisch genug) ohne "Anerkennungsprobleme" mit der deutschen Lizenz fliegen. Und muß sich dabei fast schämen, denn die dortigen Flieger können das umgekehrt leider nicht so unproblematisch tun, wenn sie nach Deutschland umziehen.

                          Karl, siehst Du ne Chance, daß der DHV da mal über seinen Schatten springt? Gäbe ja auch andere Mittel um Scheintourismus zu verhindern.
                          Wenn es piept - eindrehen...

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