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überall starten + landen in Italien?

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    überall starten + landen in Italien?

    Hallo Forum,

    weiß jemand, wie die Start-/Landeplatzregelung in Italien ist? Darf man, wie in Deutschland, nur von zugelassenen Startplätzen fliegen, oder, wie in Österreich, überall, wo's nicht ausdrücklich verboten ist, sofern der Grundstückseigentümer einverstanden ist?


    Gruß
    Bernd

    #2
    AW: überall starten + landen in Italien?

    Eine Regelung wie in DE gibt es nirgens auf der Welt. DE ist einzigartig.

    Da gabs schon mal einen Fred

    Darin enthalten ist folgendes Zitat von Karl Slezak:
    Hallo Leute,

    im Jahr 1993 gab es eine Änderung des Luftrechts in Italien. Vorher hat es wiederholt Probleme für Gastpiloten gegeben, weil das GS/HG-Fliegen für diese nicht gesetzlich geregelt war. 1993 kam dann wie gesagt die Änderung in einem "Erlaß des Präsidenten der Republik Italien", hier wird, in Artikel 4 geregelt, unter welchen Bedingungen Ausländer in Italien mit Gleitschirm und Drachen fliegen dürfen.
    Mit Datum vom 6.12.1993 wurde das Sekretariat von Europe Airsports in Brüssel vom italienischen Aeroclub, dem Beauftragten des Verkehrsministeriums, über die neue Rechtslage informiert. Die Gesetzestexte waren diesem Schreiben als Zusammenfassung, in italienischer und englischer Sprache beigefügt.

    Unter Punkt 06.00 ATTIVITA DI VOLO DEI PILOTI STRANIERI-RIEPILOGO-
    (Flugtätigkeit von ausländischen Piloten-Zusammenfassung-)

    steht als Unterpunkt 06.02:
    I citadini stranieri possono svolgere attivita die VDS* se in possesso della tessera FAI in corso die validita, o altro attestato di volo riconosciuto.
    *Vergnügungs- und Sportflüge.

    In`s Deutsche übersetzt: Ausländische Staatsbürger dürfen VDS-Flüge durchführen, sofern sie im Besitz einer gültigen Karte der FAI oder einer anderen anerkannten Lizenz sind.

    Das Schreiben ist vom Direttore Generale des italienischen Aeroclubs (AeCI), Ing. Vittorio Zardo, unterzeichnet.

    Ich denke, dass durch diese Mitteilung des Generaldirektors der zuständigen italienischen Stelle Rechtssicherheit für Gastpiloten herrscht.

    Die Mitteilungen des italienischen Verbandes FIVL an den DHV bezüglich Gastflugregeln kann man hier nachlesen.

    Beste Grüße

    Karl Slezak
    Ich denke, dass sich hier nichts verändert hat. Vielleicht kann der Karl dies bestätigen.

    VG

    Gipfelflieger

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    Sieh dir auf Facebook Beiträge, Fotos und vieles mehr an.

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      #3
      AW: überall starten + landen in Italien?

      Danke für den Hinweis auf die IPPI Card, an die hatte ich gar nicht gedacht.

      Hab ich die in der Tasche, darf ich also schon mal grundsätzlich in Italien "Vergnügungsflüge" durchführen. Ob ich das aber (mehr oder weniger...) überall machen darf, sehe ich noch nicht als beantwortet an.

      Weiß da jemand Näheres?

      Gruß
      Bernd

      Kommentar


        #4
        AW: überall starten + landen in Italien?

        wer viel fragt....

        Ein erfahrener Flieger hat mir mal folgendes dazu gesagt.

        In Deutschland ist alles verboten was nicht extra erlaubt ist.
        In Frankreich ist allles erlaubt was nicht extra verboten ist.
        Und in Italien macht jeder (sogar offiziell) was nicht ausdrücklich erlaubt und auch verboten ist.

        Ob das so stimmt?
        Meine Erfahrung ist...
        T

        Kommentar


          #5
          AW: überall starten + landen in Italien?

          Weiß da jemand Näheres?
          Die IPPI Karte kannste für Italien mittlerweile offiziell zu Hause lassen. Das hat sich wohl zuletzt geändert, wobei die auch davor vermutlich nur ein paar Deutsche dabei hatten.
          CTR's und so mußte natürlich wie überall beachten, der Rest sollte unproblematisch sein.

          Lokal vor Ort mal kurz fragen, was so geht, empfiehlt sich natürlich wie immer und überall.
          Wenn es piept - eindrehen...

          Kommentar


            #6
            AW: überall starten + landen in Italien?

            IPPI: schmunzel

            Klar sind die Regeln in I andere. Aber das heisst nicht, dass man einfach so überall starten und landen darf. Und in I regen sich die Besitzer ebenso auf wie hier. Aber eine freundliche Anfrage beim Bauern (+ viele Besitzer von Wochenendhäusern) schafft fast immer eine einvernehmliche Regelung, und man kann raus, wenn es der Wiesenzustand/Graslänge erlaubt. Es kann so einfach sein. Aber einfach starten, z.T. Zäune niederreissen, das geht nicht.
            Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995

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              #7
              AW: überall starten + landen in Italien?

              mit dem B -Schein gilt Internationales Luftfahrtrecht,
              damit darfst Du überall landen. Vor allem als motoloser Flieger.
              Sicherheitslandung heisst das Zauberwort

              Wenn Du in Sperzonen einfliegst und dort landest, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit/Straftat und Du trägst die Konzequenzen.

              In Italien gilt auch noch, dass Du 300m nicht über den höchsten Punkt innerhalb eines gewissen Radiuses steigen darfst.

              Weitere Meinungen und Diskussionen erwünscht

              allzeit happy landings
              air------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: überall starten + landen in Italien?

                die 300 sind Fact und gelten auch für UL, MoSchi, Segler etc.. Deshalb kommen die oft unerwartet tief rein. Wird seitens der ital. Behörden bei allen Flächen recht streng kontrolliert.
                Beim GS ist man da lockerer, solange nichts passiert wie z.B. im Luftraum Aviano > Luigi kontaktieren.

                Die Angaben im Detail stehen in den Karten.
                Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995

                Kommentar


                  #9
                  AW: überall starten + landen in Italien?

                  Er meint ca. 150m über den höchsten Punkt im Umkreis von 3km.
                  Siehe http://www.fivl.it/index.php?option=...02&Itemid=1313 Artikel 3.

                  Infos auf English unter

                  (unten auf "Succ. >" klicken für Folgeseiten)
                  Zuletzt geändert von FliegenWilli; 30.03.2012, 15:46. Grund: Link auf englischen Text hinzugefügt.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: überall starten + landen in Italien?

                    stimmt! Woche 500 feet, WE 1.000 feet.
                    Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995

                    Kommentar


                      #11
                      AW: überall starten + landen in Italien?

                      Das mit den 300m wurde geändert soweit ich mich erinnere. Muss mal nachsehen wie inzwischen die Regelung ist.

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                        #12
                        AW: überall starten + landen in Italien?

                        Zitat von harald e. wolf Beitrag anzeigen
                        die 300 sind Fact und gelten auch für UL, MoSchi, Segler etc.. Deshalb kommen die oft unerwartet tief rein. Wird seitens der ital. Behörden bei allen Flächen recht streng kontrolliert.
                        Beim GS ist man da lockerer, solange nichts passiert wie z.B. im Luftraum Aviano > Luigi kontaktieren.

                        Die Angaben im Detail stehen in den Karten.
                        300 sind Fact.

                        Was immer das auch heißen mag

                        Ich habe irgendwie schon eindeutigere Aussagen gelesen
                        ______________________________________
                        Grüße aus 0m GND,

                        Flynix

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                          #13
                          AW: überall starten + landen in Italien?

                          Wolfgang: So erklären es die Italiener. Und so kannst Du auch legal fliegen. Ob sich aber jeder daran hält ist ein anderes Thema.
                          Über meinen Freund Luigi von little wings erhältst Du alle Infos. Er spricht auch D.
                          Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995

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                            #14
                            AW: überall starten + landen in Italien?

                            Art. 3

                            1. L'art. 6 del decreto del Presidente della Repubblica 5 agosto 1988, n. 404, è sostituito dal seguente:

                            " Art. 6 (Conduzione dei voli). -

                            L'attività di volo da diporto o sportivo può essere condotta dall'alba al tramonto, fuori dalle nubi ed in condizioni meteorologiche e di visibilità tali da consentire il continuo riferimento visivo con il terreno sottostante, gli ostacoli e la eventuale presenza di ogni altro tipo di traffico.

                            Salvo quanto previsto dal comma 3, l'attività è consentita fino ad un'altezza massima di 500 piedi (15o metri circa) dal terreno, misurata rispetto al punto più elevato nel raggio di 3 chilometri, tenendosi a distanza di sicurezza dagli ostacoli ed in ogni caso non inferiore ai % Km. Dagli aeroporti non ubicati entro ATZ ( Aerodrome Traffic Zone).

                            Nei giorni di Sabato, Domenica e nelle altre festività nazionali il limite di cui al comma 2 è di 1.000 piedi (300 metri circa). Lo stesso limite si applica nelle aree individuate con decreto del Ministro dei trasporti, di concerto con il Ministro della difesa, pubblicato nella Gazzetta Ufficiale.

                            E' vietato il sorvolo dei centri abitati, degli agglomerati di case ed assembramenti di persone, di caserme, di depositi di munizioni, di porti militari, di aree riservate ai fini della sicurezza dello Stato, di stazioni ferroviarie ed altri centri di vie di comunicazione, di centrali elettriche, di dighe, di ospedali, di carceri, di opifici, nonché il lancio di oggetti e di liquidi in volo. E' altresì vietato il sorvolo delle autostrade, delle strade statali e delle linee ferroviarie, le quali, quando strettamente necessario, potranno tuttavia essere sorvolate in senso ortogonale.

                            E' altresì vietato impegnare spazi aerei controllati dai servizi del traffico aereo, zone di traffico aeroportuale, che non sono controllate, nonché le aree regolamentate, pericolose o proibite, fatti salvi i casi di specifica autorizzazione rilasciata da parte del Ministero dei trasporti - Direzione generale aviazione civile, previo nulla osta del Ministero della difesa per le attività condotte entro le aree di pertinenza militare. Le domande volte ad ottenere la suddetta autorizzazione dovranno comunque essere inviate all'Aero club d'Italia e quindi, se ritenute ammissibili, trasmesse da questo alla Direzione generale dell'aviazione civile, competente per la valutazione finale e l'eventuale rilascio dell'autorizzazione.

                            E' vietato portare a bordo degli apparecchi per volo da diporto o sportivo, in forma fissa o mobile, sensori, mezzi di ripresa, di osservazione e di rilevamento di ogni specie, eccetto quelli costituenti la strumentazione autorizzata di bordo."
                            An Arbeitstagen darf man den höchsten Punkt im Umkreis von 3km um 150m überhöhen. An Feiertagen um ca. 300m.
                            Da wir in Südtirol eher weniger Flughäfen und überall ziemlich hohe Berge rumstehen haben würde ich mir darüber keine Allzugroßen sorgen machen ob man mal höher ist.

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                              #15
                              AW: überall starten + landen in Italien?

                              Zitat von wolfgang62
                              Hat Italien eine andere Luftraumstruktur oder warum haben die den Luftraum E fuer uns gesperrt?
                              Die haben die gleiche ICAO Luftraumstruktur wie wir, vielleicht mit anderen Höhenangaben.
                              Dass wir im Luftraum E fliegen _dürfen_ ist eine Sonderregelung in D, A, CH:
                              Luftraum E ... Hier mischen sich kontrollierter und unkontrollierter Luftverkehr. ... In Deutschland, Österreich und Schweiz dürfen Hängegleiter und Gleitschirme diesen Luftraum mitbenutzen.

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