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Instandhaltung von Drachen: Theorie und Praxis

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    Instandhaltung von Drachen: Theorie und Praxis

    Im Thema 'Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)' ergab sich ab Beitrag #52 auf Seite 4 eine Diskussion darüber, ob ein Hersteller in seinen Betriebsanweisungen, die auch Instandhaltungsanweisungen enthalten, verlangen darf, dass (bestimmte) Instandhaltungsmaßnahmen nur in seinen Werkstätten durchgeführt werden dürfen, bzw. wie weit Halter/Piloten die Instandhaltung (ggf. mit Reparaturen) selbst leisten dürfen, können, sollten?
    Siehe http://www.gleitschirmdrachenforum.d...l=1#post398704

    Ansonsten hat es bisher (18.1.2014) im Forum noch kein Thema zu Wartung und Instandhaltung von Drachen gegeben.

    In der Luftfahrt ist natürlich vorbeugende Instandhaltung zu leisten, bevor ein Teil ausfällt. Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Lebensdauer eines Teils aber auch ausgeschöpft werden, was zu ausgeklügelten Instandhaltungssystemen führt. Die Instandhaltungskosten haben im Lebenszyklus eines Flugzeugs einen enormen Anteil.

    Die Instandhaltung von Drachen ist durch § 13 'Nachprüfung' im Abschnitt III 'Instandhaltung' der Prüf-Verordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPV) gesetzlich geregelt. § 13 besagt:
    Der Halter hat selbst auf Lufttüchtigkeit (gemäß des geprüften Musters) nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen und ist für die ... Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Aber: Die Nachprüfungen haben nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen zu erfolgen.
    Mehr zur LuftGerPV unter http://www.gleitschirmdrachenforum.d...nung-LuftGerPV

    Als Standard für Nachprüfungen hat sich durch den DHV über die Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) der '2-Jahres-TÜV' beim Hersteller oder Händler etabliert. Die LTF, nach denen von der Prüfstelle ein Muster auf Lufttüchtigkeit zu prüfen ist, enthält im Kapitel 10 'Aufschriften und Anweisungen' auch etliche Vorgaben zu den Instandhaltungsanweisungen im Handbuch, nämlich:
    - Auflistung der notwendigen Kontrollen für Montage und Funktionen (Checkliste),
    - Empfehlungen für Reinigung und Pflege,
    - Häufigkeit, Art und Umfang von lnstandhaltungsarbeiten,
    - Liste der Ersatzteile,
    - Lebensdauer und Auswechselzeitpunkte von Bauteilen,
    - Hinweise auf Reparaturverfahren,
    - Verfahren für regelmäßige Nachprüfungen, deren Dokumentation, in vorgegebenen Zeitabständen.
    Außerdem muss das Gerät u.A. auch mit 'Zeitabständen für regelmäßige Nachprüfungen' in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Ein Zeitabstand muss aber keine 2 Jahre betragen.
    Dass auch die Durchführung einer Nachprüfung auf dem Gerät zu vermerken ist, was üblicherweise geschieht, kann ich der LuftGerPV und den LTF nicht entnehmen.

    Ansonsten ist der Hersteller für den Inhalt der Betriebsanleitung mit den Instandhaltungsanweisungen zuständig, denn er hat neben dem Halter bzw. Piloten das größte Interesse, dass seine Geräte sorgfältig gewartet werden, damit sie nicht verunglücken.
    Da er weiß, dass seine Wartungsanweisungen vom Halter/Piloten umso eher eingehalten werden, je einfacher sie auszuführen sind, wird er sich gut überlegen, ob er verlangt, dass Nachprüfungen nur von seinen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Im Handbuch des WillsWing U2 145 wird z.B. nur 'empfohlen', Nachprüfungen beim Hersteller durchführen zu lassen.

    Von der Prüfstelle werden Betriebsanweisungen nur auf Einhaltung der LTF-Vorgaben geprüft, denn sonst wäre ihr aufgefallen, dass die Anweisungen vom 30.11.2013 für den U2 145 (und 160) von WillsWing, veröffentlicht in der Gerätedatenbank des DHV, als Zeichnung auf Seite 43 nicht die Gestellkomponenten des U2 enthält, sondern die des T2, ohne Turm und Oberverspannung.

    Da der Verschleiß eines Gerätes aber kaum durch Alterung entsteht, sondern hauptsächlich durch seine Nutzung und Beanspruchung, enthalten heutige Betriebsanweisungen meist differenzierte Instandhaltungsanweisungen, in denen für viele einzelne Bauteile angegeben ist, wie und wann sie zu inspizieren, zu pflegen und durch ein Neuteil zu ersetzen sind.
    Auf jeden Fall sollte man sich diese Wartungspläne sorgfältig durchlesen, da man dadurch ein besseres Verständnis für die Einzelteile seines Drachens und deren Bedeutung und Pflegebedürftigkeit bekommt.
    Die sicherheitsrelevanteste Baugruppe eines Flexiblen ist hinsichtlich Festigkeit aber immer seine Unterverspannung und seine Oberverspannung bzw. sein Querrohr bei Turmlosen, und hinsichtlich Nick-Stabilität immer sein Sprog-System und ggf. seine Segelabspannung bei Turmgeräten. Ich glaube daher, dass das Gros der Piloten praktisch kaum nach diesen Wartungsplänen vorgeht, sondern nach Augenschein und Erhalt der Funktionstüchtigkeit (z.B. Leichtgängigkeit der VG), insbesondere nach starken und besonderen Beanspruchungen durch z.B. verunglückte Landungen, Transport etc.

    Ein gelegentlicher Werkstatt-Check, z.B. nach etwa 2 Jahren regelmäßigen Fliegens, erscheint mir dazu eine sinnvolle Ergänzung zu sein. Aber es sollte keinen 2-Jahres-Zwang geben, denn wenn ich 2 Jahre nicht bzw. kaum geflogen bin, dürfte sich an der Lufttüchtigkeit meines Gerätes kaum etwas verändert haben. Schrumpfung ist bei Industrietuch praktisch kein Thema mehr, und evtl. Verbiss durch Mäuse oder Marder sollte man schnell erkennen können.
    Ein Drachen ist nicht wie ein Auto, das ich regelmäßig benutze, so dass auch regelmäßige Nachprüfungen sinnvoll sind. Beim Fliegen kommt es immer wieder mal vor, dass ein Jahr praktisch ins Wasser fällt, tatsächlich wegen Wetter oder aus privaten oder beruflichen Gründen. Und nach einer längeren Flugpause sollte sich viel eher der Pilot checken lassen als sein Gerät. Ich schätze das Verhältnis von Unfällen wegen mangelhafter Wartung zu Unfällen wegen mangelnder Flugpraxis auf unter 1:99.

    Ich selbst habe bei meinen bisherigen Geräten Impuls IC und Twister recht pünktlich alle 2 Jahre beim Hersteller eine Nachprüfung durchführen lassen. Der Betrieb lag ja auf meinem Weg in die Alpen. Dabei wurde einmal beim Twister ein gesplitterter Carbonsprog entdeckt, was mir selbst nicht aufgefallen war, bis auf ein ganz leichtes Ziehen zu einer Seite (im Nachhinein). Das auf dem Trapez stehende, noch zusammengelegte Gerät war mir davor einmal auf Lanzarote umgeweht und in Greifenburg durch ein Gewitter vom Autodach geweht worden (und zum Glück auf eine Hecke gefallen).

    Wie sind Eure Erfahrungen mit und Vorstellung von der Instandhaltung Eurer Geräte?

    Gruß, Bernhard

    PS 19.1.2014:
    Habe eben erst bemerkt, dass die Prüfstelle in den Anweisungen (Betriebsanweisungen) auch eine 'beschriftete Übersichtszeichnung, insbesondere der für die Bedienung wichtigen Bauelemente' verlangt.
    Insofern hätte die falsche Zeichnung beim U2 auffallen müssen, aber man kann natürlich schon mal was übersehen.
    Habe den Inhaber der Musterzulassung übrigens bereits auf den Irrtum hingewiesen, so dass sicher bald eine Korrektur erfolgt.
    Zuletzt geändert von Bernhard Wienand; 19.01.2014, 13:53. Grund: PS 19.1.2014

    #2
    AW: Instandhaltung von Drachen: Theorie und Praxis

    Nur soviel :

    verglichen mit z.B. WW sind die Manuals der deutschen Hersteller schlicht gesagt "Chinaschrott"...

    Kommentar


      #3
      AW: Instandhaltung von Drachen: Theorie und Praxis

      Die ausführlichen Handbücher von WillsWing mit vielen technischen Zeichnungen und Fotos sind wirklich einzigartig, jedenfalls für technisch Interessierte.

      Ansonsten muss ein gutes Handbuch nicht unbedingt 80 Seiten umfassen.

      Ich muss zugeben: Als ich meinen ersten eigenen Drachen hatte, interessierten mich eigentlich nur die Anleitungen zum Aufbauen und zum Abbauen. Und die sollten möglichst nicht länger als 1 Seite sein, mit Zeichnungen oder Fotos 2 Seiten.
      Und das waren bei jedem meiner Geräte erst einmal die wichtigsten Seiten.

      Die Wartung hat mich anfangs gar nicht interessiert, denn für mich war klar; das gebraucht gekaufte Gerät sollte möglichst schnell zum Hersteller zum Check (einmal sogar vor der Kaufentscheidung) und dann natürlich alle 2 Jahre. Bei Kauf und bis zum Check habe ich es natürlich genauestens inspiziert.

      Nur weil sich mein Twister nicht wie gewünscht benahm, suchte und fragte ich nach Möglichkeiten, die VG leichtgängiger zu machen, die Anströmkante gegen UV zu schützen, die Gier-Roll-Tendenz zu reduzieren, die Hecklastigkeit zu beheben etc.
      So befasste ich mich immer mehr mit der Technik eines Flexiblen, mit seinen Unzulänglichkeiten, mit seinen Einstell- und Trimmmöglichkeiten, mit seiner Abnutzung etc.

      Welche Teile werden durch welche Faktoren wie belastet?
      Was sind die beweglichen Teile, was sind Verschleißteile?
      Was sind die typischen Scheuerstellen, beim Transport, im Flug?
      Worauf ist beim Zusammenlegen und bei der Lagerung besonders zu achten?

      Das ist bei vielen Flexiblen ähnlich, aber natürlich gibt es auch modellspezifische Dinge, insbesondere Scheuerstellen.
      Hierzu ist auch auf den Artikel 'Winterzeit - Nachprüfungszeit' im letzten DHV-Info 185 vom Januar, S. 48-51, hinzuweisen.
      Auf S. 51 wird kurz dargestellt, wie man eine Nachprüfung eines Flexiblen selbst erledigen könnte.

      Ich bevorzuge nach wie vor die Nachprüfung beim Hersteller. Niemand anders kennt seine Geräte mit den Knackpunkten normalerweise so gut, wie der Hersteller. Wird ein Mangel festgestellt, kann dieser sofort mit Original-Ersatzteilen behoben werden. Woanders müsste ich erst einmal unterbrechen und auf das hoffentlich richtige Ersatzteil warten.

      Allein schon den Drachen aus- und eintuchen, das Segel ausbreiten und auf links ziehen, die Nähte überprüfen, mit dem richtigen Garn und 'ner Industrienähmaschine ausflicken etc.

      Was ich mir aber gestatten würde, wäre, später zur Nachprüfung als empfohlen zu gehen, wenn ich sicher weiß, dass ich wenig geflogen bin und das Gerät keinen außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt war (Bumslandung, Fall, Stoß, kritischer Transport etc.). Von Luft stundenlang getragen zu werden, ist keine starke Belastung für einen Flügel, abgesehen von der UV-Strahlung, die aber auch am Boden auf das aufgebaute Gerät wirkt. Stattdessen würde ich das Gerät selbst genauer unter die Lupe nehmen, die Vorflugchecks besonders gewissenhaft machen. Im Zweifel aber Safety first.

      Es gibt für die Nachprüfung übrigens keinen 2-Jahres-Zwang und m.W. auch keinen Hersteller-Zwang bzw. kein Werkstatt-Monopol, weder durch die LuftGerPV, die LTF, noch durch Handbücher, in die ich jetzt mal geschaut habe. 2 Jahre sind nur in Analogie zum Auto-TÜV so eingängig. Es gibt aber Empfehlungen des Herstellers für Wartungsintervalle, für einzelne Teile oft auch sehr viel kürzer als 2 Jahre, und natürlich die nachvollziehbare Empfehlung, die per LuftGerPV geforderte Nachprüfung von einem seiner Betriebe durchführen zu lassen. Mann darf aber auch zu einem anderen Betrieb gehen oder die Nachprüfung selbst machen.

      Es ist verständlich, wenn der Hersteller mit kurzen Wartungsintervallen und solchen Empfehlungen auf die sichere Seite geht, oft m.E. aber übertrieben.
      Das bringt den Halter bzw. Piloten entweder in diesen Wartungszwang oder in das Risiko, bei einem Unfall sich rechtfertigen zu müssen. Auf jeden Fall sollte man, um seine Sorgfalt zu belegen, alle Wartungsarbeiten dokumentieren, auch selbst ausgeführte.

      Was die Einstellung der Schränkung betrifft (Sprogs, Lufflines), so ist auch dafür allein der Halter/Pilot verantwortlich. Er kann sich nicht auf den Checkbetrieb verlassen oder im Unglücksfall auf den Vermerk 'Nach Datenblatt' (mit Stempel und Unterschrift) berufen. Wenn die Einstellungen nicht verplombt sind (Loctite reicht nicht), könnte der Checkbetrieb im Konfliktfall behaupten, die Schränkung sei nachträglich verstellt worden oder habe sich nachträglich verstellt (oder sei auf Wunsch des Kunden so vorgenommen worden).
      Daher die Schränkung nach Datenblatt gemeinsam einstellen.

      Gruß, Bernhard

      Kommentar


        #4
        AW: Instandhaltung von Drachen: Theorie und Praxis

        Anlässlich des Themas zur Nachprüfung von Seedwings-Geräten,
        siehe http://www.gleitschirmdrachenforum.d...sanfällig-),
        ein paar ergänzende Anmerkungen hier, da sie generell die Instandhaltung betreffen:

        Jeder Hersteller ist daran interessiert, dass sich seine Produkte im Betrieb bewähren. Und das hängt natürlich von einer guten Instandhaltung ab.
        Von daher neigt er zur Vorgabe von kurzen Wartungsintervallen, Wartung nur in seinen Betrieben etc.
        Außerdem kann er so noch Umsatz aus dem Service mitnehmen.
        Auf der anderen Seite verkaufen sich Produkte sicher besser, wenn sie nicht so oft vorbeugend in die Werkstatt müssen.
        Da muss er also einen marktgängigen Kompromiss eingehen.

        Ich würde z.B. keinen Drachen kaufen, für den eine Nachprüfung beim Hersteller bzw. bestimmten Betrieben vorgeschrieben ist, denn dann wäre mein Gerät wertlos, wenn es einmal keinen solchen Betrieb mehr geben sollte.
        Daher kann ich mich auch an kein Handbuch erinnern, das so etwas fordert. Es wird immer nur (dringend) empfohlen.

        Halte ich mich als für die Nachprüfung verantwortlicher Halter nicht an die Vorgaben des Herstellers, so ist es keineswegs so, dass ich meinen Versicherungsschutz (Halter-Haftpflicht, evt. Berufsunfähigkeit etc.) verliere. Ich muss allerdings nachweisen können, dass der Schaden nichts mit der nicht vorschriftsmäßigen Wartung zu tun hat, was einen langwierigen Gutachterprozess bedeuten kann.

        Die entscheidende Einflussgröße für die Beanspruchung eines Drachens ist, abgesehen von harten Landungen und sonstigen besonderen Ereignissen, m.E. die Anzahl von Flugtagen, mit ihrem Transport, ihrem Auf- und Abbau, dem Ausgesetztsein der Witterung (Sonne ...). Die Flugzeit ist nur für wenige Verschleißteile maßgeblich, wie etwa die VG-Schnur. Vergangene Zeit hat bei einer geschützten Lagerung erst einmal keinen Einfluss, abgesehen von Besonderheiten, wie etwa einer deutlichen Schrumpfung eines Segeltuchs.
        Nur da wir nicht verpflichtet sind, unsere Flüge zu dokumentieren, nennt man Zeitintervalle, wie auch beim Autofahren.
        Für eine Nachprüfung bei einem Gerät, dass noch tip-top ist, fallen die Kosten natürlich geringer aus, wobei trotzdem alles wegen möglicher versteckter Mängel durchgeprüft werden muss.

        Glückliche Landungen,

        Bernhard

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