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Flugfunk nach LuftPersV

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    Flugfunk nach LuftPersV

    Mein Anliegen mal kurz beschrieben. 1. Habe die Ausbildung Erlaubnis Flugfunk nach LuftPersV gemacht und auch Bestanden. 2. Warum bekomme ich nicht den Eintrag in die Lizenz. Es war nirgends nachzulesen und keiner hat mir auch gesagt, dass man dazu den B- Schein oder B-Theorie braucht. Ich hatte eigentlich nie vor den B- Schein zu machen. Laut Radio Mandatory Zones" (RMZ) Braucht man bei gewissen Startplätze Funk und Hörbereitschaft. Sollen diese Startplätze A-Schein Piloten verwehrt bleiben? Ich habe nämlich keinen Bock, mein Geld den Flugschulen in den Rachen zu werfen, weil jede Reise zu den Fluggebieten die diese Schulen ausrichten immer mit sehr viel Kosten und Zeit verbunden sind. Mein gesunder Verstand sagt mir, wenn eine Prüfung bestanden ist, bekommt man auch ein Zeugnis dafür. Sollte dies beim DHV nicht der Fall sein, ist dies ein Betrug am Kunden, weil so wie es nun aussieht war die Schulung, Theorie und die Prüfung für die Katz. Einzige Gewinner, Flugschule und DHV.
    Zuletzt geändert von Beeped Piano; 25.04.2015, 23:10.

    #2
    AW: Flugfunk nach LuftPersV

    Harry, das ist ne sehr spezielle Frage.
    Da wendest Du Dich am besten direkt an das Ausbildungsreferat des DHV. Die können da sicher mehr - und auch Verbindliches zu sagen. Oder hast Du das schon gemacht und bist mit der Antwort nicht zufrieden? Dann können die das auch sicher besser erklären als fast jeder hier in dem Forum.

    Und wenn es dir nur um lokale Flüge in einem Fluggebiet innerhalb einer RMZ geht - da wird es wohl in den meisten Fällen Absprachen mit dem zuständigen Flughafen geben, die das Problem zumindest bei rein lokalen Flügen lösen dürfte. So wurde es jedenfalls bei Einführung der RMZ vermeldet. Anders wenn Du weg fliegen willst - dafür bräuchtest Du dann eh den "B-Schein".

    Nebenbei bemerkt - für jeden, der wirklich regelmäßig fliegt ist der B-Schein irgendwann mit sehr sehr geringem Aufwand zu haben. Falls sogar nur die B-Theorie benötigt wird, wäre das noch trivialer...
    Wenn es piept - eindrehen...

    Kommentar


      #3
      AW: Flugfunk nach LuftPersV

      Hallo Marcel
      Mir geht es ums Prinzip, wenn ich eine Prüfung ablege, bekomme ich ein Zeugnis. Für Ausbildung, und Prüfung habe ich einen Betrag bezahlen müssen, also verlange ich, dass ich dafür auch ein entsprechendes Zeugnis oder wie es so schön beim DHV heißt, eine Eintragung in die Lizenz bekomme.

      Kommentar


        #4
        AW: Flugfunk nach LuftPersV

        Was hat der B-Schein mit Flugreisen zu tun? Viele Flugschulen bieten das zwar mittlerweile als Kombipaket an um es den Lehrlingen zeitlich einfacher machen zu timen, ist aber wohl bei den meisten obligatorisch. Das Geld wird dabei sehr einfach durch die 2 Tage Theorieseminar eingenommen - sollte man also seperat "buchen" können.
        Die Flüge können per GPS nachgereicht werden und die Manöver hat man innerhalb eines Sicherheitstrainings, welches sehr zu empfehlen ist (Meinungen gehen hier jedoch auch auseinander), sicher drin.

        Wenn man mit den Worten "Betrug" und "Geld in den Rachen werfen" in dieser Szene etwas zu inflationär umgeht, wird man bald nicht mehr lieb gehabt - das Geld wird trotzdem gerne weiter kassiert.

        Was genau ist eigentlich dein Beweggrund für den Flugfunk? Gibt es mehrere Startplätze wo man Rufbereitschaft aufweisen muss? Machst du das gemeinsam mit einem Motorschein?
        Für die meisten macht das nur Sinn mit Motor auf dem Rücken oder während einem Streckenflug (B-Schein)
        Zuletzt geändert von Xysos; 25.04.2015, 23:34. Grund: typo

        Kommentar


          #5
          AW: Flugfunk nach LuftPersV

          Hi.

          Flugfunk nach LuftPersV reicht auch nicht für eine RMZ. Da braucht es schon ein BZF II.
          Flugfunk nach LuftPersV ist soweit ich das weiss keine eigenständige Lizenz.

          - Joerg

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            #6
            AW: Flugfunk nach LuftPersV

            Hi Joerg,

            Zitat von Joerg Landmann Beitrag anzeigen
            Flugfunk nach LuftPersV reicht auch nicht für eine RMZ. Da braucht es schon ein BZF II.
            wo steht das? Hier jedenfalls nicht:


            LG Klaus
            Motorschirmforum!
            ppgforum.de

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              #7
              AW: Flugfunk nach LuftPersV

              Gibt es überhaupt offizell zugelassene Funken, die wir beim Fliegen mitnehmen dürfen? Ich meine mich zu erinnern, dass es nur Einbaugeräte gibt, die für den Betrieb in der luft zugelassen sind und das wäre ja etwas unhandlich... Oder hat sich hier was geändert, oder irre ich mich?

              Tommi

              Kommentar


                #8
                AW: Flugfunk nach LuftPersV

                Hallo,

                für einen der ein neues Gerät anmelden will, gibt es im Moment kein Gerät das in Deutschland zugelassen ist. Es wird das neue Rasterband von 8,33 MHZ benötigt. Hier ist mal wieder kein einiges Europa und Deutschland macht mal wieder eine Ausnahme.

                Ich würde an deiner Stelle das sogenannte BabyBZF machen und lieber mit einem Funkgerät fliegen, das nicht zugelassen ist, als in einen Bereich hereinfliegen wo du es benötigst.

                Falls du im Ausland bist haben diese Geräte eine Zulassung und du die Berechtigung es auch zu Benutzen.

                PS: In meinem Motorschein ist die Benutzung Ausübung des Flugfunkdienstes nach § 44 LuftPersV eingetragen.

                Gruß Heinz
                www.gleitschirmjäger-saar.de
                www.baustellenkoordinator.de

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                  #9
                  AW: Flugfunk nach LuftPersV

                  Also nach Wikipedia braucht man als GS -Flieger (incl. Personal am Boden) im uns interessierenden Luftraum G+E (außer B, C, D) gar keine Zulassung für Flugfunk:

                  Zuletzt geändert von luvstau; 26.04.2015, 10:57.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Flugfunk nach LuftPersV

                    Es ginge schon...
                    Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D betrieben werden
                    ...aber es geht nicht: mein ICOM IC-A3E Handfunkgerät ist keine Luftfunkstelle. Es ist eine registrierte, zugelassene _Bodenfunkstelle_, deren Verwendung unter Auflagen in einem Luftsportgerät genehmigt ist. Diese Genehmigung fehlt bei den neueren Geräten.

                    eine Eintragung in die Lizenz bekomme
                    Geh nochmal zum Ausbilder. Zumindest kannst Du einen Stempel im Flugbuch bekommen. Hab ich mal so gelöst. Das ist nicht nix.

                    Technischer Aspekt am Rande: selbst wenn Gerät und Pilot der Verordung ensprechen bleibt das Problem, daß die Funkverbindung einwandfrei funktionieren muß. Ich für meinen Fall möchte nicht da unten für Konfusion sorgen wenn meine Funksprüche wegen der mickrigen Wendelantenne der Handfunke kaum verständlich sind. Die mir bekannten, einwandfrei funktionierenden Antennen haben keine Zulassung.

                    Gruß,
                    Hendrik

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                      #11
                      AW: Flugfunk nach LuftPersV

                      Zitat von luvstau Beitrag anzeigen
                      Also nach Wikipedia braucht man als GS -Flieger (incl. Personal am Boden) im uns interessierenden Luftraum G+E (außer B, C, D) gar keine Zulassung für Flugfunk:

                      https://de.wikipedia.org/wiki/Sprech...t%29#Ausnahmen
                      Hallo,

                      stimmt nicht ganz:

                      § 44 LuftPerV Absatz 2:
                      Der Luftfahrerschein berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Er umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.

                      Das heißt du musst eine Ausbildung nachweisen. Du brauchst zwar das BZF I oder II nicht, aber einen Nachweis für die Ausübung am Flugfunkdienst.

                      Luftffunkstellen gibt es nur als fest eingebaute Geräte und sowas nimmst du als Gleitschirmfliegen nicht mit. Handgeräte gibt es als Bodenfundstellen und die wären was für uns. Die alten Geräte mit 25 Mhz Rasterung haben eine Zulassung noch wenn sie schon angemeldet sind (Übergangsfrist).

                      Aber jetzt werden nur noch 8,33 MHz Geräte zugelassen und es gibt kein einziges Gerät in Deutschland das eine Zulassung besitzt.

                      Gruß Heinz
                      www.gleitschirmjäger-saar.de
                      www.baustellenkoordinator.de

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                        #12
                        AW: Flugfunk nach LuftPersV

                        Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                        ....

                        § 44 LuftPerV Absatz 2:
                        ... Er umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.

                        Das heißt du musst eine Ausbildung nachweisen. Du brauchst zwar das BZF I oder II nicht, aber einen Nachweis für die Ausübung am Flugfunkdienst.

                        Luftffunkstellen gibt es nur als fest eingebaute Geräte und sowas nimmst du als Gleitschirmfliegen nicht mit. Handgeräte gibt es als Bodenfundstellen und die wären was für uns. Die alten Geräte mit 25 Mhz Rasterung haben eine Zulassung noch wenn sie schon angemeldet sind (Übergangsfrist).

                        ...
                        Es sind hier zwei überlappende Gesetze:
                        1.
                        §44 "Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer"
                        Hier erhält man zusätzlich zum Fliegen die Erlaubnis, begrenzt am Flugfunk nach Ausbildung teilzunehmen.


                        2.
                        Ausnahme von der Zeugnispflicht des Bedienenden, zugelassenes Gerät an Bord eines Gleitschirmes.


                        Z.B. ein Passagier an Bord eines Tandem-Gleitschirmes/Ballons betreibt eine zugelassene (25Khz-Raster) Flugfunkstelle.


                        PS: bitte kein MHz Raster benutzen :-)

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                          #13
                          AW: Flugfunk nach LuftPersV

                          Hallo Klaus.

                          Korrekt. Da habe ich etwas gelernt. Kein Luftraum, nur eine "Element".
                          Prima, macht vieles einfacher. Abweichend von der Bezechnung "Tower"
                          in dem DHV Artikel, sollte aber "Info" benutzt werden. Und es braucht
                          ein Kennzeichen :-)

                          - Joerg

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Flugfunk nach LuftPersV

                            Hallo,

                            ups mit den Khz hast du recht.

                            Die Befreiung (Zeugnispflicht) bezieht sich auf das BZF I oder BZF II. Du mußt aber eine Bescheinigung haben um am Flugfunkverkehr teilzunehmen. Dieses wird gebräuchlich als BabyBZF bezeichnet. Ohne dieses ist es nicht erlaubt daran teilzunehmen. In meinem Luftfahrtschein vom Motorschirm ist das auch eingetragen.

                            Ein anderes ist das man ein zugelassenes Flugfunkgerät haben muss. Aber es gibt im Moment kein einziges Gerät, das in Deutschland eine Zulassung hat (8,33 kHz Rasterung).


                            [QUOTE]Korrekt. Da habe ich etwas gelernt. Kein Luftraum, nur eine "Element".
                            Prima, macht vieles einfacher. Abweichend von der Bezechnung "Tower"
                            in dem DHV Artikel, sollte aber "Info" benutzt werden. Und es braucht
                            ein Kennzeichen :-)/QUOTE]

                            Das kommt darauf an. Es gibt Tower Plätze und Info Plätze. Du kannst im Flugfunk auch den Tower anfunken falls notwendig (Natürlich nicht für eine Ladegenehmigung :-))

                            Und man braucht auch kein Kennzeichen. Bei einer Meldung kann ich auch sagen D-M- Motorschirm.

                            Gruss Heinz
                            www.gleitschirmjäger-saar.de
                            www.baustellenkoordinator.de

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                              #15
                              AW: Flugfunk nach LuftPersV

                              Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                              Hallo,


                              Das kommt darauf an. Es gibt Tower Plätze und Info Plätze. Du kannst im Flugfunk auch den Tower anfunken falls notwendig (Natürlich nicht für eine Ladegenehmigung :-))

                              Und man braucht auch kein Kennzeichen. Bei einer Meldung kann ich auch sagen D-M- Motorschirm.

                              Gruss Heinz

                              Mit der Ausbildung nach LuftPersV in Verbindung mit FlugfunkV darfst Du nur in Deutsch funken das heisst den Tower rufst Du schon mal nicht. Den Turm aber aber auch nicht da der immer innerhalb vom Luftraum D CTR liegt. Dafür benötigst Du auf jeden Fall ein BZF II.

                              Gleiches gilt für die Kennzeichnung auf einem unkontrollierten Platz (INFO) kannst Du ohne Kennzeichen Starten landen. Im kontrollierten Luftraum brauchst Du auch jeden Fall eins.

                              Näheres erfährt man bei der DFS.
                              http://www.dfs.de/dfs/internet/deuts..._vfr_01_14.pdf


                              Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
                              § 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes




                              (1) Die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes kann im Luftfahrerschein eingetragen werden. Der Umfang richtet sich nach der Verordnung über Flugfunkzeugnisse oder nach § 44 Abs. 2 Satz 2.

                              --------------------------------------------------------------------

                              Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
                              § 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer



                              (2) Der Luftfahrerschein berechtigt zum Führen von Luftsportgerät der im Luftfahrerschein eingetragenen Art und zu den eingetragenen Start- oder Sprungarten am Tage und von Sprungfallschirmen auch bei Nacht. Er umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.

                              --------------------------------------------------------------------------

                              Vom zwingenden Eintrag steht da nichts. Als Nachweis würde ich das Prüfungsprotokoll mitführen. Eine Prüfung hast Du ja gemacht oder ??

                              Grüße Patrick

                              Kommentar

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