- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elektro Einrad zum Autoholen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Elektro Einrad zum Autoholen

    Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
    Das kleine Mopped passt halt nicht so gut in den Kofferraum.
    Weil ein Einrad oder ein Ninebot oder ähnliches keine Fahrzeuge sind, die man am Ende des Stromes
    auch mit Muskelkraft weiter vorwärts treiben kann, habe ich mich für einen Elektro-Tretroller entschieden.
    Anders als ein echtes E-Bike passt der auch locker in den Kofferraum.
    Dabei ist die Auswahl groß und ich habe auf die etwas größere Batterie-Kapazität und höhere Solidität eines nicht ganz so billigen Modelles gesetzt, wie das große Angebot, was man inzwischen bei großen Elektronik-Fachmärkten oder beim Lebensmittel-Discounter findet.

    Der fährt nur gut auf geteerten Strecken, aber die haben wir in vielen von mir beflogenen Fluggeländen ja,
    sogar vom "Verbrenner-Verkehr" separate Fahrradwege.
    Ich konnte das nun in einigen Fluggeländen ausprobieren.
    Der Hersteller verspricht 30 km Reichweite und Kletterfähigkeit bis 15° Steigung.
    Wie sich das in überwindbaren Höhenunterschied umrechnet, da druckst der Verkäufer herum.
    Mit der obigen Rechnung komme ich auf mindestens 600 m bei meinem Gewicht, ohne Flugausrüstung.

    Die Fahrt zurück zum Berg auf relativ ebener Strecke ist ein Vergnügen.
    Beim Klettern wird der Roller ziemlich langsam bei geschätzten 10 % Steigung.
    Wird er langsamer als 10 km/h, lohnt es sich zu treten. Bei voll gedrücktem Stromhebel geht es dann vorwärts, wie in der Ebene getreten ohne Antrieb.
    Den Melibokus hinauf (400 m, knapp 10 km) ging es, und oben war der Akku noch auf 40 %.
    In anderen Geländen an Mosel und Nahe bleiben über 50 %.

    Die Auffahrt mit Elektroantrieb ist so spaßig, dass ich inzwischen zu Abgleitern raus fahre,
    nur um E-Roller zu fahren
    Beim Bergab fahren lädt das Teil sich sogar wieder auf, aber im Drachenflug-Kontext ergibt sich das nur, wenn die Entscheidung gegen Fliegen gefallen ist.

    Am Landeplatz angeschlossen und in einem Müllsack vor Feuchte geschützt, nimmt kaum jemand davon Notiz,
    sodaß die Diebstahl-Gefahr auch nicht so groß ist.
    Tests an höheren Bergen stehen noch aus, aber an der Stoderzinken-Hochstraße vermute ich, wird der Akku leer sein, vor dem Erreichen des Parkplatzes.

    Nicht das Elektro-Auto ist die E-Mobilität der Zukunft, aber der erleichterte Weg zum Bahnhof (Problem der letzten Meile!)
    wird mir mit diesem Gerät zukünftig leichter machen, das Auto mal wieder stehen zu lassen.
    W.

    Kommentar


      #32
      AW: Elektro Einrad zum Autoholen

      Hallo WinDfried,

      ich trübe ungern Dein Glück. Bitte jedoch beachten: "
      Das Modell SXT light ist im Bereich der StVZO nicht zugelassen." D.h. Du darfst damit im öffentlichen Verkehrsraum, d.h. auch auf dem Gehweg und Fahrradwegen (wie häufiger zu beobachten), auf öffentlichen Parkplätzen, nicht fortbewegen. Private Gelände, die auch von Dritten befahren werden (beschränkt öffentliche Verkehrsflächen), sind auch problematisch. Eigentlich dürfen diese nur auf umfriedeten Privatgeländen gefahren werden.

      Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum bedeutet dies:
      - es handelt sich um ein Kraftfahrzeug
      - der Scooter unterliegt der Zulassungspflicht (ist jedoch nicht zulassungsfähig da keine ABE - außer es wird eine Einzelgenehmigung gem. § 4 FZV eingeholt - ähnlich wie bei unseren Fluggeräten)
      - Fahren ohne Führerschein (da es für diese Fahrzeugart keine Zulassung und keinen Führerschein gibt) und Fahren ohne Versicherungsschutz (s.u.)

      Daneben hast Du bei einem Unfall (auch auf Privatgeländen) keinerlei Versicherungsschutz, da es sich um ein zulassungspflichtiges KFZ handelt. Dies ist in der Privathaftpflichtversicherung immer ausgeschlossen, notwendig wäre eine KFZ-Versicherung - die es für den Scooter jedoch nicht gibt).

      Das gleiche gilt z.B. auch für Hoverboards.



      Zuletzt geändert von JKarpf; 27.09.2017, 16:05.

      Kommentar


        #33
        AW: Elektro Einrad zum Autoholen

        Zitat von JKarpf Beitrag anzeigen
        Hallo WinDfried,

        ich trübe ungern Dein Glück. Bitte jedoch beachten: "
        Das Modell SXT light ist im Bereich der StVZO nicht zugelassen." D.h. Du darfst damit im öffentlichen Verkehrsraum, d.h. auch auf dem Gehweg und Fahrradwegen (wie häufiger zu beobachten), auf öffentlichen Parkplätzen, nicht fortbewegen. Private Gelände, die auch von Dritten befahren werden (beschränkt öffentliche Verkehrsflächen), sind auch problematisch. Eigentlich dürfen diese nur auf umfriedeten Privatgeländen gefahren werden.

        Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum bedeutet dies:
        - es handelt sich um ein Kraftfahrzeug
        - der Scooter unterliegt der Zulassungspflicht (ist jedoch nicht zulassungsfähig da keine ABE - außer es wird eine Einzelgenehmigung gem. § 4 FZV eingeholt - ähnlich wie bei unseren Fluggeräten)
        - Fahren ohne Führerschein (da es für diese Fahrzeugart keine Zulassung und keinen Führerschein gibt) und Fahren ohne Versicherungsschutz (s.u.)

        Daneben hast Du bei einem Unfall (auch auf Privatgeländen) keinerlei Versicherungsschutz, da es sich um ein zulassungspflichtiges KFZ handelt. Dies ist in der Privathaftpflichtversicherung immer ausgeschlossen, notwendig wäre eine KFZ-Versicherung - die es für den Scooter jedoch nicht gibt).

        Das gleiche gilt z.B. auch für Hoverboards.



        Im groben fast richtig, was du geschrieben hast:

        Rechtlich gesehen wäre der E-Pocket-Roller ein Kleinkraftrad, da er schneller als 25 km/h ist und somit nicht mehr den Begriff "Mofa" für sich in Anspruch kann. Dafür benötigt man dann zum Betrieb im öVr eine ABE (Allgemeine Betrieberlaubnis, Konformitätserklärung, Einzelabnahme, etc.).
        Kriegste für die Dinger aber nachträglich ohne umfassende Umbauten nicht. Versicherungspflicht besteht ebenfalls; fährt man ohne, begeht man ein Verstoß gg. die Versicherungspflicht und Abgabenverordnung > Straftat (Vergehen).
        Theoretisch könnte man so ein "Kleinkraftroller" mit Pkw-Fahrerlaubnis fahren, wenn die o.g. Bedingungen rechtlich erfüllt wären.
        Einer Zulassung wie Pkw oder Motorrad unterliegt der o.g. Roller nicht, siehe § 3 FZV. Und leider fällt so ein Röllerchen auch nicht unter §1 der Mobilitätshilfeverordnung (MobHV - die heißt wirklich so...). Habe ich überhaupt keinerlei Fahrerlaubnis, handle ich mir noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Auch nicht so prickelnd.

        Mal im Video gesehen, wie die Lenkstange eingeklappt wird? Mittels kleinem Kickknopf am Lenkkopf. Da tritt mal in voller Fahrt gegen... dann aber Hallo die Waldfee.
        Helmpflicht gilt natürlich auch ab 20 km/h. Aber dem EN 996 treuen Gleitschirmflieger ist das nix Neues...

        Summasumarum ist das Ding auf der Straße ein ziemlich teures Eigentor. Die werden bei uns rigoros einkassiert und kann richtig teuer werden - aber jeder fährt ja so, wie er Geld hat....

        Btw. diese E-Roller gibt es allerdings mittlerweile auch mit Betriebserlaubnis käuflich zu erwerben. Die haben dann aber Licht, Rückspiegel, Tacho und sonst alles, was den Fahrspaß´trübt
        Zuletzt geändert von Gast; 16.03.2018, 16:35.

        Kommentar

        Lädt...
        X