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Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

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    #31
    AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Was die Haftpflicht angeht, ist die DHV Versicherung aktuell das beste Gesamtpaket. Bei der Unfallversicherung ist es eher *nicht* so. Das sollte man beachten.
    Sorry, falls das etwas off-topic, weil in Richtung Unfallversicherung geht. Meine Unfallversicherung (debeka) hatte in der Vergangenheit das Flugrisiko explizit ausgeschlossen. Vor (ich glaube) 2 Jahren wurden die Versicherungsbedingungen für Neuverträge geändert, Flugsport lässt sich jetzt mit versichern. Ich wurde von meiner geschäftstüchtigen Versicherungsagentin darauf gestoßen, die mir die neuen Vertragsbedingungen, natürlich gegen Aufschlag verkaufen wollte. In dem Fall eine echte Win-Win-Situation, weil ich jetzt in meiner sehr günstigen (weil bereits zu Studienzeiten abgeschlossenen) Unfallversicherung für einen geringen Aufschlag endlich auch das Flugunfall-Risiko eingeschlossen habe.

    Vielleicht lohnt es sich auch bei anderen Versicherungsgesellschaften, mal nachzufragen, ob für Altverträge entsprechende neue Vertragsbedingungen angeboten werden, die Flugsport inkludieren.

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      #32
      AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

      Zitat von Michael Buck Beitrag anzeigen

      Vielleicht lohnt es sich auch bei anderen Versicherungsgesellschaften, mal nachzufragen, ob für Altverträge entsprechende neue Vertragsbedingungen angeboten werden, die Flugsport inkludieren.
      das würde ich keines wegs nachfragen die schmeisen dich sonst raus , oder du wirst dementsprechent aufgestockt.
      Das Habe ich nähmlich bei VHv Versicherung erlebt die wollten dann statt 120 € oder so 800€ von mir haben a . Aufpassen Altvertäge kündigt man nicht,die haben nähmlich bessere Rahmenbedinungen ..

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        #33
        AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

        Zitat von Pascal1562 Beitrag anzeigen
        das würde ich keines wegs nachfragen die schmeisen dich sonst raus , oder du wirst dementsprechent aufgestockt.
        Dann bleibt dir aber die Gefahr, dass sie bei deinem Flugunfall die Zahlung verweigern. Genaueres sollten im Kleingedruckten deines Vertrags stehen (Ausschluss Flug(sport)risiko). Wenn du damit "leben" kannst, dann auch ok.

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          #34
          AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

          Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
          Dann bleibt dir aber die Gefahr, dass sie bei deinem Flugunfall die Zahlung verweigern. Genaueres sollten im Kleingedruckten deines Vertrags stehen (Ausschluss Flug(sport)risiko). Wenn du damit "leben" kannst, dann auch ok.
          Man muss sich ja nicht outen, dass man bereits fliegt. Man könnte ja auch beabsichtigen, einen Kurs zu besuchen und wolle sich vorab erkundigen.

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            #35
            AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

            Hi Pascal,

            das ist so nicht richtig : Die Versicherung kündigt dir nicht, wenn bei dir ein Risiko dazugekommen ist, das im Versicherungsschutz gemäß Bedingungen nicht enthalten ist. Sie leistet nur dafür nicht.
            Auch wenn du z.B. deinen Wohnsitz von Deutschland ins Ausland verlegst und z.B.die Geltung nur mit Wohnsitz Deutschland vereinbart ist, dann hast du keine Deckung mehr, und das kann dann im Schadensfall durchaus auffallen. Natürlich kannst du nachfragen, man sollte das sogar. Nur dann hast du Klarheit, ggfs.mußt du dir einen anderen Versicherer suchen.
            Die Versicherung kann den Vertrag abllerdings aufheben, wegen Wegzug aus dem Versicherungsgebiet. Damit verhindert sie aber auch dann, dass du Beiträge zahlst für etwas, wo du sowieso keinen Versicherungsschutz genießt. Das istin deinem Sinne.
            Und in einer Reihe von Versicherungssparten sind heute die Bedingungen oft zu günstigeren Prämien aufgrund von Konkurrenz so viel besser geworden, daß es geradezu dumm ist, nicht zu wechseln.

            Doch, man sollte sich outen, nur dann weisst du Bescheid. Leisten würden die auch beim Flugunfall nicht, wenn du es vorher nicht sagst. Was bedingungsgemäß ausgeschlossen ist, ist auch dann ausgeschlossen, wenn du es nicht sagst.

            Viele Grüße
            Michael C.


            PS: Dämlich geht ohne h
            Zuletzt geändert von MURMEL; 05.04.2020, 16:37.

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              #36
              AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

              Murmel hat das schon Recht gut auf den Punkt gebracht, jedoch kann dir sehrwohl der Versicherer kündigen wenn ein Risiko dazukommt das er nicht versichert

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                #37
                AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                Hi Moses, den Fall kenn ich nicht. Mach mir doch mal ein Beispiel, das hatte ich in der Praxis noch nie.
                Viele Grüße
                Können wir gerne per PM klären, interessiert mich jetzt persönlich, meiner Meinung müsste da schon eine Meldepflicht in den Bedingungen stehen. Und wenn die da steht, erübrigt sich das mit dem Versicherungsschutz ja sowieso.
                Bin da aber lernfähig.

                Marcel (Beitrag direkt hier drunter) hat natürlich recht, fristgerechte Kündigung (z.B. Haftpflichtversicherung,Hausrat, Wohngeb., der gesamte Sachbereich) und auch Kündigung nach Schadensfall (gegenseitiges Recht) ist möglich.
                Es sieht meines Wissens allerdings bei den Personenversicherungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, BU-Versicherung)
                deutlich anders aus bzw. deutlich komplexer.
                Existenz*sicherung: Kein einseitiges Kündigungs*recht

                Diese Verträge dürfen Versicherer nicht einseitig kündigen:

                Kapitallebensversicherung und
                Risikolebensversicherung
                Private Rentenversicherung
                Berufsunfähigkeitsversicherung
                Private Krankenvollversicherung
                Bei der Krankentagegeldversicherung verzichten ordentliche Versicherer auf das Kündigungsrecht.
                Zuletzt geändert von MURMEL; 05.04.2020, 18:46.

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                  #38
                  AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                  jedoch kann dir sehrwohl der Versicherer kündigen wenn ein Risiko dazukommt das er nicht versichert
                  Solange es fristgerecht passiert und nicht den Umständen nach offenkundig diskriminierend ist, kann der Versicherer sogar ohne (!) Angaben von Gründen kündigen. Passiert selten, aber möglich ist es.

                  Es ist z.B. schon vorgekommen, daß Versicherungen bestimmte Altverträge (natürlich mit besseren als den aktuellen Bedingungen) los werden wollten und sie dann gekündigt haben, wenn der Kunde die neuen, schlechtere Bedingungen nicht wollte, denn es gibt oft keine Anpassungsklauseln bei Versicherungsverträgen.

                  Wie gesagt, alles selten, weil man den Kunden nie mehr wieder sieht, aber es kommt vor.

                  Daß nur der Kunde fristgerecht kündigen darf bei Versicherungen ist leider ein Gerücht, was nicht stimmt. Es gibt nur bei bestimmten Pflichtversicherungen ausnahmen. Eine Unfallversicherung ist aber keine Pflichtversicherung.
                  Wenn es piept - eindrehen...

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                    #39
                    AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                    Zitat von Pascal1562 Beitrag anzeigen
                    das würde ich keines wegs nachfragen die schmeisen dich sonst raus , oder du wirst dementsprechent aufgestockt.
                    Das Habe ich nähmlich bei VHv Versicherung erlebt die wollten dann statt 120 € oder so 800€ von mir haben a . Aufpassen Altvertäge kündigt man nicht,die haben nähmlich bessere Rahmenbedinungen ..
                    Man kann natürlich nachfragen, wieso sollten die einen rauswerfen? Bei mir war bisher Flugsportrisiko ausgeschlossen, d.h. bei einem Flugunfall hätte die Versicherung nicht bezaht. War mir so bekannt und auch von mir akzeptiert.

                    Bisher war es wohl so, dass Versicherungen bestimmte Risiken nicht versichern wollten, weil sie schlichtweg zu wenig Kunden hatten, die dies wünschten. Weil deshalb die Versicherungsmathematiker keinen realistischen Riskikozuschlag berechnen konnten, haben die meisten Versicherungen entweder gleich abgewunken oder exorbitante Zuschläge verlangt. Blieben nur die wenigen, darauf spezialisierten Versicherung (aka Gerling (oder jetzt HDI) und Axa).

                    Das hat sich erfreulicherweise zumindest bei der Debeka geändert. Ich habe meinen Altvertrag auf die neuen Bedingungen umgestellt bekommen, die auch sonst bessere Leistungen bieten, und bezahle jetzt (bei über 1 Mio bei Vollinvalidität) ca. 10 € pro Monat mehr als bisher. Das ist es mit eindeutig wert. Das soll jetzt keine Werbung für die Debeka sein, ich vermute, die haben mit anderen Versicherungen gleichgezogen.
                    Zuletzt geändert von Michael Buck; 05.04.2020, 19:45.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                      Da weiter oben auch nach einer Unfallversicherung gefragt wurde - Die Huk24 Unfallversicherung schließt laut Versicherungsbedingungen auch Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen etc. mit ein. Steht in den AGB explizit. Ferner auch deutlich flexibler und individueller gestaltbar als die DHV HDI.

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                        #41
                        AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                        Mal als Anregung: Denkbar wäre ja auch, sich einen anderen Verband zu wählen. Ich habe mal beim SHV angerufen, ob ich als Deutscher Mitglied beim SHV werden könnte. Der nette Herr am anderen Ende der Leitung hat es bejaht.
                        Ich habe die Idee nicht weiter verfolgt bisher. Aber vielleicht könnte das eine Möglichkeit sein?

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                          Was spricht den gegen den DHV ?
                          Auch wenn man nicht immer seiner Meinung ist , vertritt er uns und lässt die Startplätze zu.

                          grüße
                          Ralf

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                            Hi Murmel,

                            z.B. haben die meisten Unfallversicherungen unterschiedliche Gefahrengruppen und damit verbunden unterschiedliche Beiträge. Solltest du eine Gefahrerhöhende Änderung haben beruflich oder hobby ist das anzuzeigen. Der Versicherer entscheidet dann anhand seiner Annahmerichtlinien > stehen nicht in den Bedingungen und ändern sich durchaus über die Jahre! wie es mit dem Vertrag weitergeht.

                            Wenn ein Unfallversicherer keinen Motorradrennsport versichert und du ihm Dein Hobby Rennsport ( oder Mtb Downhill etc. ) mitteilst wird er aller wahrscheinlichkeit nach den Vertrag aufheben. Es lässt sich im Nachhinein trefflich streiten ob es eine Trainingsfahrt o.ä. war die zum Schaden führte und daher beendet ein seriöser Versicherer den Vertrag.


                            Gruß Moses

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                              Generali. Da ist meine Frau versichert (ich wohl bald auch).
                              wcp-flugsport.de Since 1985

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                                Da es u.a. Teil meines Jobs ist, sich mit sowas zu beschäftigen :

                                Auszug aus den Bedingungen eines Unfallversicherers. Ist also schon klar in den Bedingungen geregelt. Also Verschweigen nützt gar nichts.

                                6.2 Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
                                Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit
                                oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.

                                6.2.1 Mitteilung der Änderung
                                Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete frei- willige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht
                                darunter.

                                6.2.2 Auswirkungen der Änderung

                                Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei
                                gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere
                                Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab
                                der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten
                                diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach
                                Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für beruf- liche und außerberufliche Unfälle. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen
                                Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht


                                Ausschlüsse

                                Unfälle der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit er
                                nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, Beispiel: Pilot, Gleitschirm-oder Drachenflieger  als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs, Beispiel: Funker, Bordmechaniker, Flugbegleiter  bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs
                                auszuüben sind. Beispiel: Luftfotograf, Sprühflüge zur Schädlingsbekämpfung.
                                5.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen
                                mit Motorfahrzeugen. Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahr- zeugs. Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
                                ankommt.



                                Dann zu Haftpflichtversicherung :

                                Wie schon in einem früheren Beitrag geschrieben, gelten für Halter eines Gleitschirmes in Deutschland (das ist meiner Einschätzung gegeben, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, sehr klare Regeln. Das ist hier in Beitrag 15 und 16 schon mal erklärt und hat sich seit 2016 auch nicht geändert.
                                Glauben an eine preiswertere Alternative als die über den DHV tue ich nur, wenn die entsprechende Bescheinigung des Versicherers vorliegt, und zwar so, wie im Gesetz gefordert.
                                Deshalb macht es auch keinen Sinn, in einem ausländischen Verband zu sein, außer man möchte das gerne einfach so.

                                Viele Grüße

                                Michael C.
                                Zuletzt geändert von MURMEL; 06.04.2020, 17:40.

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