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Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

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    #46
    AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

    Wie schon in einem früheren Beitrag geschrieben, gelten für Halter eines Gleitschirmes in Deutschland (das ist meiner Einschätzung gegeben, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, sehr klare Regeln. Das ist hier in Beitrag 15 und 16 schon mal erklärt und hat sich seit 2016 auch nicht geändert.
    Glauben an eine preiswertere Alternative als die über den DHV tue ich nur, wenn die entsprechende Bescheinigung des Versicherers vorliegt, und zwar so, wie im Gesetz gefordert.
    Es gibt ein paar - wenige! - Unfallversicherer die genau diesen Ausschluß entweder nicht haben oder ohne horrende Aufpreise auf ihn verzichten. Einfach mal Forumssuche anschmeißen, die Versicherer wurden schon genannt und ja die AVBs wurden geprüft. Falls sich da also nix geändert hat...

    Du hast aber Recht, die meisten Versicherer haben den Ausschluß und verzichten auch nicht so einfach drauf.

    Gegen die Unfallversicherung vom DHV spricht nix, außer der relativ hohe Preis (etwa doppelt so teuer). Die Haftpflicht ist im Gegensatz dazu günstig und hat einen recht guten Leistungsumfang. Da hast Du Probleme eine günstigere oder bessere zu finden.
    Wenn es piept - eindrehen...

    Kommentar


      #47
      AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

      Hi Marcel,
      in der Unfallvers. bin ich selbst bei der Debeka. Mir geht es ja nur darum, daß das, was die Leute haben wollen, auch in den Bedingungen stehen muß, und da ist doch viel Blauäugigkeit am Werk.

      Viele Grüße


      Hi Marcel, hinsichtlich der Unfallversicherung sollte der DHV im Hinblich auf die Prämie einmal nachverhandeln, geringe Abweichungen
      sind sicherlich o.k.aber eine so große Differenz passt nicht. Ich liebe die Debeka auch nicht, denn sie hat zu Versicherungsmaklern ein sehr gespaltenes Verhältnis, sie setzt da mehr auf den Einfirmenvertreter. Aber in der Unfallversicherung ist sie für Gleitschirmflieger gut und preiswert.
      Zuletzt geändert von MURMEL; 06.04.2020, 21:01.

      Kommentar


        #48
        AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

        und da ist doch viel Blauäugigkeit am Werk.
        Korrekt. Man muß sich das entweder schriftlich geben lassen oder die AVB durchlesen. So schwer ist das ja nicht, einfach mal nach "Luft" suchen im pdf. Aber es gibt bei der Unfallversicherung Möglichkeiten außerhalb der DHV Versicherung und die sind deutlich günstiger als die vom DHV. Mehr wollte ich nicht sagen.
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar


          #49
          AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

          Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
          Mal als Anregung: Denkbar wäre ja auch, sich einen anderen Verband zu wählen.
          Hallo,
          in unserem Klub (Markstein Airways in den Vogesen) haben wir Mitglieder mit Wohnsitz in Belgien Deutschland, Schweiz.

          Dabei haben sie eine Hafpflicht via FFVL.

          Kommentar


            #50
            AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

            Die Frage ist, ob das für die Deutschen gemäß Luftverkehrsgesetz ausreicht.Vieleicht leistet die Versicherung aber die Behörde will trotzdem Bussgeld, weil das deutsche LVG ist da ja eindeutig. Besser ist, man fragt in Deutschland mal die Behörde, oder erhält vom französischen Verband die Bestätigung nach LVG. Zumindest wenn man auch in Deutschland fliegt.
            Also im Versicherungsbereich ist Nachfragen
            immer besser.

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              #51
              AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

              Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
              Die Frage ist, ob das für die Deutschen gemäß Luftverkehrsgesetz ausreicht.Vieleicht leistet die Versicherung aber die Behörde will trotzdem Bussgeld, weil das deutsche LVG ist da ja eindeutig. Besser ist, man fragt in Deutschland mal die Behörde, oder erhält vom französischen Verband die Bestätigung nach LVG. Zumindest wenn man auch in Deutschland fliegt.
              Also im Versicherungsbereich ist Nachfragen
              immer besser.
              Hi,

              ich war vor Jahren bei der FFVL versichert, auch meine Flüge waren in Europa versichert. Es ist egal ob du eine Haftpflicht in der Schweiz, Österreich oder sonst wo in Europa abschließt. Die Anforderungen müssen genügen, die landesspezifischen und die des Verbandes/Versicherers.

              So fordert FFVL eine jährliche/ zweijährliche medizinische Überprüfung (EKG).
              Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine erweiterte medizinische Untersuchung (jährlich) notwendig.
              Das sind Kosten die zur Versicherung hinzukommen.

              vive la france

              air--------------

              Kommentar


                #52
                AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                Ich wünsche mir ja, das es so ist und bin auch überzeugt, dass ein Franzose, der Halter eines Gleitschirms ist, mit seiner französischen Haftpflichtversicherung auch in Deutschland legal unterwegs ist, genauso wie ein Oesterreicher usw. Das ist ja mit Autos auch so. Französischer Halter, Versicherung in Frankreich, alles o.k. Ob aber die Konstellation Deutscher Halter mit Versicherung in Frankreich auch greift, wäre ich mir nur sicher, wenn ich da eine ganz eindeutige Bestätigung hätte. Welches Gesetz da gilt, weiss ich nicht Wo ein Gesetz gilt, muß im Gesetz stehen. Das Luftverkehrsgesetz gilt in der Bundesrepublick Deutschland.

                Vielleicht liest ja ein Jurist mit.

                Es gilt § 43 Luftverkehrsgesetz und § 113 Versicherungsvertragsgesetz.


                §43 LuftVG – Haftpflichtversicherung
                (1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.

                (2) 1Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.

                (3) 1Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. 2 § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht.

                Und
                § 113 VVG

                Pflichtversicherung
                (1) Eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht (Pflichtversicherung), ist mit einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen abzuschließen.

                (2) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine der zu bezeichnenden Rechtsvorschrift entsprechende Pflichtversicherung besteht.

                (3) Die Vorschriften dieses Abschnittes sind auch insoweit anzuwenden, als der Versicherungsvertrag eine über die vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinausgehende Deckung gewährt.

                Kommentar


                  #53
                  AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                  Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                  Ich wünsche mir ja, das es so ist und bin auch überzeugt, dass ein Franzose, der Halter eines Gleitschirms ist, mit seiner französischen Haftpflichtversicherung auch in Deutschland legal unterwegs ist
                  Ganz klar so.
                  Kann auch nicht sein - vor allem innerhalb EU - dass ich eine Versicherung pro Land haben muss, in dem ich die Gelegenheit habe zu fliegen.

                  Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                  Ob aber die Konstellation Deutscher Halter mit Versicherung in Frankreich auch greift, wäre ich mir nur sicher, wenn ich da eine ganz eindeutige Bestätigung hätte.

                  Die Anmeldung an einen FFVL-Klub findet online statt.
                  Nach dem letzten Schritt (Zahlung) empfängst Du dann mehrere PDFs = FFVL-Lizenz, Versicherungsbestätigung, Vers. Vertrag, ...
                  Ist halt alles nur auf französisch.
                  Für unsere schweizerischen Mitglieder kein Problem, ist eine der eidgenössischen Sprachen.

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                    Wenn du als Deutscher im Ausland fliegst, muss deine Versicherung die im Ausland erforderliche Haftpflichtsumme abdecken. Dies wird von den meisten Versicherungen auch so gemacht. Ausnahmen sind meines Wissens Südafrika, USA und Australien (?), die eine spezielle Versicherung vorschreiben (Grund müsste man noch mal nachschauen).

                    Wenn die Versicherung der FFVL zusagt, für seine Versicherungsnehmer bei Flügen in D die Haftungssummen gemäß des deutschen Luftrechts abzudecken, wird sie das in ihren Beschreibungen stehen haben. Dann steht dem Flugspaß nichts entgegen.

                    Ob eine französiche Versicherung bereit ist, Deutsche als Versicherungsnehmer aufzunehmen, muss sie selber wissen und regeln. Die deutschen Versicherungen lehnen dies meist ab, siehe deren AGB ("mit Wohnsitz in Deutschland").

                    Teilweise existieren im Ausland Vorschriften über Höhe und Umfang der gesetzlichen Haftpflichtversicherungen, die von den deutschen Regelungen abweichen. Die Gerling-Haftpflichtversicherung für DHV-Mitglieder bietet jedoch weltweite Deckung.
                    Quelle: https://www.dhv.de/piloteninfos/ausb...en-im-ausland/
                    Zuletzt geändert von FliegenWilli; 10.04.2020, 21:01.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                      Ich glaube, das Problem liegt im Verborgenen bzw. in Paragraph 1 LVG als deutscher Halter eines Luftfahrzeuges mit der Fragestellung, wo und für wen gilt das Luftverkehrsgesetz.
                      Ich versuche mal, das zu klären.
                      Vielleicht ist es nur ein akademisches Problem.

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                        So ist das in der Schweiz (SHV):

                        Gilt die Versicherung auch im Ausland?

                        Ja, sofern der Versicherte seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, gilt der Versicherungsschutz weltweit. Bei Verletzung der für die Schweiz gültigen Ausweisvorschrift behält sich GENERALI allerdings das Rückgriffsrecht vor.

                        Und wenn der Versicherte seinen Wohnsitz im Ausland hat?

                        Dann gilt die Versicherung nur für Schäden in der Schweiz sowie für Flüge im angrenzenden Ausland, sofern Start oder Landung in der Schweiz erfolgten.

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                          Ich hatte ja versprochen, mich auch noch einmal über den DHV/Rechtsberatung schlau zu machen, wo ich auch eine sehr nette und kompetente Antwort erhalten habe.
                          Dreh- und Angelpunkt ist, in welchem Land du als Halter des Gleitschirms betrachtet wirst.
                          Wenn du also Deutscher bist ohne einen Zweitwohnsitz in dem anderen Land wirst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch als Halter des Gleitschirms in Deutschland betrachtet. Dann gilt das Luftverkehrsgesetz für dich und damit brauchst du eine Haftpflichtversicherung, die die deutschen Rechtsvorschriften erfüllt, mindestens für Flüge in Deutschland.
                          Kannst du glaubhaft nachweisen, daß du Halter des Gleitschirms im Ausland bist, gilt vermutlich dann das Recht des Landes. Als Beispiel wird die Zweitwohnung in Spanien genannt und du dort ein KFZ vorort zulässt und versicherst.

                          Also kann ich mir nicht vorstellen, dass man sich so einfach über einen ausländischen Verband/Versicherer haftpflichtversichert und der Versicherungsschutz dann in Deutschland gilt, wenn doch, wird der Versicherer auch eine spezielle Bestätigung ausstellen und auch die Anerkennung nach deutschem LVG erwähnen.

                          Viele Grüße

                          Michael C.
                          Zuletzt geändert von MURMEL; 23.04.2020, 14:28.

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Günstige Haftpflicht OHNE DHV-Mitgliedschaft

                            Zitat von nitramf Beitrag anzeigen
                            Hallo!

                            ich bin auf der Suche nach einer Gleitschirmhaftpflicht bei der die Mitgliedschaft im DHV nicht notwendig ist.

                            Das günstigste was ich bis jetzt gefunden habe ist diese hier: http://www.parawing.de/haftpflicht/

                            Würde mich über Tipps freuen

                            Viele Grüße,
                            nitramf
                            Mag dann doch was dazu sagen, diese Plattform die Ihr benutzt um alternativen zum DHV zu finden wird von den Mitgliedern des DHV finanziert, ist so, als ob man sich im Fachgeschäft über Prudukte informiert und das Wissen der Fachkräfte abgreift um dann ein paar € zu sparen (wenn überhaupt) und es irgendwo im Internet kauft......Wenn viele über den DHV versichert sind stärkt es den DHV, die Mitglieder und dann natürlich auch die Vorteile in der Versicherung..........denkt vielleicht mal drüber nach

                            Kommentar


                              #59
                              Hi zusammen, bin zwar neu hier habe aber ne Meinung
                              (grad weil ich lang recherchierte zu einer befriedigenden, nicht mangelhaften Versicherung):
                              Das Thema ist immer wieder aktuell, da sich Versicherungsbedingungen ändern, ausgeweitet werden, gekürzt werden, einer reicher wird, einer ärmer, etc pp.

                              Und

                              -ich wußte gar nicht das dieses Forum nur DHV Mitgliedern zur Verfügung steht.
                              Ich dachte einfach mal nach.

                              -Preisvergleiche sind immer OK, vor allem wenns um richtig viel Geld geht im Falle eines Unglücks -> Preis -Leistung - Absicherung nicht nur für mich -
                              "Subventioniert" oder nicht spielt keine Rolle; Milch, Käse, Butter etc pp werden auch subventioniert aus Steuergeldern und dann wäre die Analogie gegen den Staat zu sein weil der ein und andere dies und jenes kauft oder nicht kauft oder nur bestimmte Produkte oder oder ?
                              Jeder sieht: subventioniertes kann durchaus immense Nachteile haben !
                              Denk mal drüber nach.

                              -ich mag Killerargumente nicht, vor allem wenn diese nur darauf abzielen über ein schlechtes Gewissen eine objektive Diskussion zu unterbinden (Vergleiche zu politischen Zweigen/ Strömungen erspare ich mir, das gehört nicht hierhin), und scheint ja zu funktionieren, die Diskussion ist "tot" seit 3 Jahren, obwohl sinnvoll (siehe Preis-Leistung) und legitim. Und ich finde sojet (Killerargument) gehört auch angeprangert...wieso macht das keiner?
                              Vielleicht stehts ja dort : "Unverbesserliche, Stänkerfritzen, Trolle ..." ​(ein Unding meiner subjektiven Meinung nach, das es solch Kategorie an "Dikussion" gibt..) wo sich jeder nach Lust und Laune austobt und wahre Charakter zu finden möglich sein könnte.
                              Denk mal drüber nach.

                              -der DHV mag vieles Gutes haben, aber es gibt sicher auch Nachteile (?) - das ist subjektiv, wer was zu brauchen meint oder nicht entscheidet selber für sich. Darf man keine Kritik äußern wäre auch eine Analogie.
                              Denk mal drüber nach.

                              So, und jetzt der Klopper:
                              -Zitat "..Ihr benutzt um alternativen zum DHV zu finden.." ? Hab ich da die Ursprungsfrage nicht verstanden oder mein Vorschreiber antwortet völligst am Thema vorbei ? Zumal pauschal auf alle abgewälzt mit "ihr". Fair? Neutral? Objektiv? Eigen e Meinung ok, jaähmnaja.
                              "Denkt vielleicht mal drüber nach" schriebs und alle waren/schienen verstummt

                              -es geht mit Verlaub nicht um ein paar Euro, es geht - denk mal drüber nach - um eine Lebensspanne mit möglichen Einsparungen , Lebensjahrzente in allen möglichen Bereichen wo tausende (und wers richtig macht hat plötzlich nen kleines Häuschen weil ersiees sparte) von Euro Ersparnis möglich sind.


                              Vorteil meinerseits: ich bin nicht betriebsblind und werds auch nicht werden, somit ist immer entscheidend für die Absicherung: persönlicher Umstände:
                              Preis versus Leistung.
                              Und da hat die (der?) HDI (denn es geht um Versicherungen, nicht den DHV) den ersten Platz ?
                              Denk mal drüber nach.

                              Ich bin übrigens - obwohl Unterstützer des DHV - nicht über derdiedas berbibas HDI versichert, ups.

                              Ich dachte mal

                              Übrigens .. da gibts nen Rechtsanwalt der für DHVlerInnen Fragen beantwortet, da stellt doch mal Fragen und berichtet vielleicht - aber psssst, nicht weitersagen die Antworten an wen auch immer LOL

                              Herzliche Grüße und Glückab

                              PS:
                              es geht mir nicht darum jemanden persönlich anzuprangern,
                              sondern ganz allgemein was zu schreiben zu dem was hier (vielleicht) (für mich offensichtlich) geschah,
                              beispielhaft für soo viele verstummenden Menschen die sich plötzlich einem Killerargument gegenübersehen..

                              DenkT da mal drüber nach obs nicht gerade dann wichtig ist nicht zu verstummen
                              Ich bezeichne mich als erwachsen (wahrlich nicht in allen Bereichen, glücklicherweise) und vor allem mündig entgegen der erzeugten Gefühle zu handeln !
                              Zuletzt geändert von Gast; 16.05.2023, 17:37.

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                                #60
                                -ich wußte gar nicht das dieses Forum nur DHV Mitgliedern zur Verfügung steht.
                                Ich dachte einfach mal nach.
                                Es steht ganz klar auch nicht-DHV Mitgliedern zur Verfügung - das sieht man ja - leider sogar der Trollaramada.

                                Und wer so ein Sermon als Erstbeitrag absetzt ist ein Troll. *Plonk*
                                Wenn es piept - eindrehen...

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