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Tandem mit Single Tragegurten LTF/EN Zulassung

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    Tandem mit Single Tragegurten LTF/EN Zulassung

    Hallo,

    ich habe einen kleinen Tandem in Aussicht, bei dem es laut Hersteller die Möglichkeit gibt die Tandem Trimmer Tragegurte gegen Solo Tragegurte mit Beschleuniger zu tauschen ( schon ab Werk, Schirm würde also mit Solo Tragegurten geliefert )

    Jetzt sind im DHV Test aber nur die Tandemtragegurte getestet von den Sologurten wird nichts erwähnt. Laut Hersteller aber zugelassen, der Beschleuniger hat laut Hersteller den gleichen Effekt wie der Trimmer .

    Vom Dhv selber habe ich nach fast 2 Wochen auch keine Antwort dazu bekommen.

    Wie würdet ihr folgenden Satz interpretieren Zitat "Beim XYZ ist die kleinere Größe als Soloschirm beim DHV zugelassen. Der Schirm wird dann mit einem Solotragegurt mit Beschleuniger ausgestattet, der denselben Effekt(Anstellwinkeländerung) wie der offene/geschlossene Trimmer hat"

    Wenn ich den Testbericht beim DHV lese, dann steht zwar die Solo Möglichkeit drin, aber nix von einer Modifikation. Laut Hersteller wird der Schirm auch nur mit den Trimmergurten getestet. Die Sologurte anscheinend nur einem Lasttest unterzogen.

    Um was es mir eigentlich geht ist die rechtliche Situation in Hinsicht Unfall und Haftpflichtversicherung. So schreibt z.b meine Haftpflichtversicherung in den Bedingungen, daß die Haftung bei nicht EN/LTF konformen Modifikationen erlischt. Unfallversicherung schreibt da aber nichts dazu.

    Hat dazu jemand eine Idee wie das aussieht ?

    Viele Grüße

    Christian
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