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Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

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    #16
    AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

    Wenn du dein Hauptwohnsitz bereits in der Schweiz hast, nützt es nichts wenn du jetzt noch den B-Schein machst. Erworbene Scheine mit Wohnsitz in der Schweiz geniessen keine Gültigkeit. Ist im Gegenzug auch so.

    Aber jetzt mach dir mal nicht in die Hosen! Die Theorie ist ja nicht so ein Ding und kannst du dir selber aneignen. Dies musst du ja unabhängig vom Schein machen. Die Flüge, bzw. die Befähigung für das Brevet kriegst du auch von einer Flugschule die dir einfach mal auf die Finger schaut und schauen wird ob dein Skill reicht um das Brevet zu bestehen. Dafür wird dir eine gute Schule bestimmt keine 1500Franken abnehmen. Auf der anderen Seite, wenn du dir deines Könnens doch sicher bist, dann sollte der Check bei der Flugschule ja kein Problem sein. Wenn dein Skill eben noch Bedarf für Optimierungen hat, dann ist es doch sinnvoll, dass du dir das Wissen bei einer vernünftigen Ausbildung holst. So nach dem Motto "quasi in einem Tag" den B-Schein machen ist doch nicht Zielführend! Da gibst du Geld aus für einen Schein der dich fliegerisch nicht weiter gebracht hat......

    Wenn du wirklich seriöse Hilfe brauchst und auch bereit bist technisch weiter kommen zu wollen, dann melde dich.....
    Dani

    X-Dream Fly


    "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

    Kommentar


      #17
      AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

      Zitat von X-Dream Dani Beitrag anzeigen
      Wenn du dein Hauptwohnsitz bereits in der Schweiz hast, nützt es nichts wenn du jetzt noch den B-Schein machst. Erworbene Scheine mit Wohnsitz in der Schweiz geniessen keine Gültigkeit. Ist im Gegenzug auch so.
      Das war mir bisher neu, habe dazu jetzt auch nix ergooglen können. Wo kann ich das nachlesen, bzw. worauf genau bezieht sich das? Kann ich mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands gar keinen deutschen B-Schein machen oder wird der vom SHV nachher nur nicht umgeschrieben?
      Dass ich mit dem B-Schein hinterher nicht einfach in der Schweiz fliegen darf ist klar, umgeschrieben müsste er schon werden (+Theorieprüfung).

      Zumindest zur Situation anders rum (Wohnsitz ausserhalb CH und Fliegen in CH) finde ich beim SHV
      Wohnsitz im Ausland
      Biplace: ... Kommerzielle Flüge sind nur mit Schweizer Brevet erlaubt.
      Das lese ich so, dass ein Ausländer nur kommerziell in der Schweiz Tandem fliegen darf, wenn er das Brevet hat. Dann muss es doch auch Möglichkeiten geben, das Brevet als Ausländer zu machen, oder?

      Natürlich möchte ich den B auch nicht in einem Tag mitnehmen, sondern mich grade in der Praxis weiterbilden. D.h. ich will hinterher auch die Kenntnisse haben, die man als B-Pilot eben hat. Und das wollte ich lieber im Rahmen von betreuten Reisen und Fortbildungen mit meiner deutschen Stamm-Flugschule machen. Da erwarte ich mir nen schöneren Urlaub von, als an einem Übungshang in der Schweiz.

      Und versteh mich bitte nicht falsch, ich habe kein Problem mit irgendwelchen Prüfungen und versuche nicht sie um jeden Preis zu umgehen. Ich will eine solide Ausbildung, damit ich sicher fliegen kann. Was ich aber umgehen will, ist zusätzlicher Aufwand durch irgendwelche behördlichen Konstrukte und Hürden, die es nur gibt, weil gegenseitigen Anerkennungen nicht existieren oder Leute Geld machen wollen.
      Mit den normalen Pilotenlizenzen funktioniert es doch auch. Irgendwo machen -> überall fliegen (sofern man das Sprechfunkzeugnis in der jeweiligen Sprache oder englisch hat). Warum bitte ist es hier aufwändiger, mit einem Fetzen Stoff den Berg runter zu rennen, als sich in das Cockpit einer Maschine zu setzen?

      EDIT: Ok Daniel, Deine Ausbildung ist preislich deutlich interessanter als bei den Schulen, die ich angeschaut habe. Aber Du gibst den Preis auch in Euro an, da vermute ich, dass es doch eine Möglichkeit für EU-Ausländer ohne Wohnsitz in CH gibt, bei Dir das Brevet zu machen, oder?
      Zuletzt geändert von Discus; 02.07.2017, 00:29.

      Kommentar


        #18
        Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

        Zitat von Discus Beitrag anzeigen
        ....

        Und versteh mich bitte nicht falsch, ich habe kein Problem mit irgendwelchen Prüfungen und versuche nicht sie um jeden Preis zu umgehen. Ich will eine solide Ausbildung, damit ich sicher fliegen kann. Was ich aber umgehen will, ist zusätzlicher Aufwand durch irgendwelche behördlichen Konstrukte und Hürden, die es nur gibt, weil gegenseitigen Anerkennungen nicht existieren oder Leute Geld machen wollen. .....
        Ja, aber du kannst die Vorgaben und Gesetzgebung nun mal nicht ändern und darum lohnt sich eine Diskussion darüber gar nicht[emoji6]

        Als deutscher Staatsbürger brauchst du einen deutschen, bzw. vom DHV anerkannten Schein, zB SoPi, um in Deutschland legal zu fliegen!

        Als Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz brauchst du ein schweizer Brevet um dort legal zu fliegen.

        Punkt [emoji6]
        Darüber kann man zwar diskutieren, nur bringt es dich kein bischen weiter [emoji6]

        Du hast also nur die Möglichkeit eine schweizer Flugschule in Anspruch zu nehmen, die dich darauf vorbereitet.

        Bist du A Schein Pilot werden sie darauf aufbauen!

        Bist du B Schein Pilot werden sie ebenfalls deinem bisherigen Wissen und Können entsprechend vorgehen.

        Von vorne anfangen musst du in beiden Fällen jedenfalls nicht, das haben dir ja auch andere schon bestätigt!

        Darum meinte ich mach den B Schein und dann das Schweizer Brevet. weil es eventuell günstiger wird. Denn trotz Schweizer Brevet bleibst du in Deutschland nur A Schein Pilot, mit entsprechenden Einschränkungen zB an Startplätzen.

        Rechtlich gesehen ist es so wie Dani es schreibt, aktuell brauchst da schnellst möglich das Schweizer Brevet um in der Schweiz legal zu fliegen.

        Ich hab's damals so gemacht das ich in Österreich erst den SoPi und dann den den SoPi mit Überlanberechtigung gemacht habe, weil es schneller, billiger und einfacher war und hab die beim DHV einfach nur umschreiben lassen.

        Denn schließlich brauchte ich als Deutscher ja auch nen deutschen Schein. Zumindest war das damals so.

        Meine Ausbildung habe ich zuvor in der Schweiz bei Fly-Ikarus.ch gemacht, also fliegen konnte ich [emoji6]

        Also, verliere keine Zeit, nimm etwas Geld in die Hand und dann ist gut! Weiterbilden wirst du dich dadurch garantiert, du wirst fliegerisch besser und deine Flugerfahrung innerhalb der Ausbildung in der Schweiz wird dir sehr viel bringen um dort sicher zu fliegen!

        Und jetzt ärgere dich nicht mehr über die Bürokratie sondern denk lieber an die schönen schweizer Fluggebiete und dein schweizer Gehalt [emoji1]


        Sent telepathically
        Zuletzt geändert von Gast; 02.07.2017, 07:39.

        Kommentar


          #19
          AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

          Die Sachlage ist rechtlich eher klar, wenn du deinen ausschliesslichen Wohnsitz in der Schweiz hast. Da hat Dani sicher recht.
          Kompliziert wird es, wenn du einen Wohnsitz in der Schweiz hast und einen weiteren in Deutschland, an den du nachweislich z.B. im Sinne eines Wochenaufenthalters zurückkehrst, dabei ist es wohl unerheblich wo dein steuerrechtlicher Wohnsitz ist oder wenn es das hier überhaupt gibt- der Hauptwohnsitz ist. Wenn du in diesem Falle einen beschränkten Luftfahrerschein hast, dann ist dieser in der Schweiz ungültig und das Brevet muss neu gemacht werden. Wenn du in diesem Fall einen B Schein hast, dann sind sowohl SHV als auch DHV ratlos. Ob dann ein unbeschränkter Luftfahrerschein (B) mit einer IPPI Card ausreichend ist, kann dir keiner sagen. Meinungen gibt es viele dazu, aber rechtsgültig gibt es keine Lösung. Jedenfalls kann der B Schein mit einer obligatorischen, erfolgreichen Prüfung im Luftrecht in der Schweiz in ein schweizerisches Brevet umgeschrieben werden.
          Soweit ich weiss, bleibt es aber seitens Haftrecht als deutscher Staatsbürger bei der Versicherung des z.B. DHV und man unterliegt trotz schweizerischem Brevet der LTF. In Summe erntet man dann in allen Fällen die schlechteste Variante. Auf gut deutsch, ist in deinem Fall der beschränkte Luftfahrerschein (A) für die Schweiz hinfällig und du kannst dich erst mal bei einer schweizerischen Flugschule zur Ausbildung anmelden.
          Auch für deutsche Piloten (Wohnsitz nicht in der Schweiz) gilt: beschränkter Luftfahrerschein gilt in der Schweiz nicht, unbeschränkter mit IPPI Card schon. Und soweit ich weiss, hat sich an dieser Regelung in den letzten 10 Jahren nichts geändert. Ob du nun den unbeschränkten Luftfahrerschein in Deutschland mit schweizerischem Wohnsitz machen darfst, das weiss ich leider nicht. Einfach ist die Sachlage nur im Falle Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz mit beschränktem Luftfahrerschein: Pech gehabt, Augen zu und nochmal durch!

          Ja auch hier gebe ich Dani und Göldi recht: Lass la bambele!

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            #20
            AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

            Zitat von MRB Beitrag anzeigen
            Auch für deutsche Piloten (Wohnsitz nicht in der Schweiz) gilt: beschränkter Luftfahrerschein gilt in der Schweiz nicht, unbeschränkter mit IPPI Card schon. Und soweit ich weiss, hat sich an dieser Regelung in den letzten 10 Jahren nichts geändert.
            Doch, hat sich geändert: IPPI-Card Level IV (entspricht A-Lizenz, beschränkter Luftfahrerschein) ist seit Januar 2000 in der Schweiz anerkannt.
            Offizielle Seite des Schweizerischen Hängegleiter-Verbandes. Gleitschirmfliegen und Deltafliegen. Flugschulen, Clubs, Biplace-Piloten und Rettungsschirmpacker. Kurse und Prüfungen.

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              #21
              AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

              Bevor das jetzt völlig unübersichtlich wird, nur mal kurz zusammen gefaßt:
              1. Der Kollege hat aktuell den deutschen A-Schein. Mit diesem dürfte er als Gast in der Schweiz fliegen.
              2. Er ist allerdings in die Schweiz umgezogen und hat dort jetzt einen Wohnsitz. Ob das der Haupt- oder steuerliche Wohnsitz ist, spielt keine Rolle. Somit gilt die Gästeflugregelung nicht mehr und er darf aktuell in der Schweiz nicht fliegen. Wohl überall sonst. Seine deutsche Lizenz bleibt dennoch gültig und wird nur in der Schweiz nicht mehr anerkannt.
              3. Er kann natürlich jederzeit den B-Schein in Deutschland zu seinem A-Schein machen. Dieser ist auch gültig. Unabhängig von seinem Wohnsitz.
              4. Auch mit dem dann gemachten B-Schein dürfte er überall fliegen - außer in der Schweiz, weil wieder der Wohnsitz in der Schweiz die Gästeflugregelung ungültig macht (nicht jedoch die dt. Lizenz).
              5. Sowohl A- wie auch B-Schein kann man in der Schweiz umschreiben, ohne die Ausbildung neu machen zu müssen. Bei nur "A-Schein" muß man allerdings Vorfliegen in einer Flugschule und ggf. eine Anzahl Höhenflüge plus praktische Prüfung machen. Das ist aufwändiger und teurer - je nach Gutdünken der Flugschule. Mit B-Schein braucht man nur schweizer Luftrecht, sonst nix. Flugschule hat nix mehr zu melden.
              6. In wie weit die Schweizer einen dt. B-Schein auch dann noch umschreiben, wenn er nach dem Wohnsitzwechsel in die Schweiz gemacht wurde, sollte man sich erkundigen - bei so was sind die Verbände jeweils in ihrem Ermessen frei und das Ermessen ist nicht immer logisch oder fair.
              7. Ein schweizer Brevet würde unserem Kollegen - sobald er es denn hat - vom DHV sicher auch in den dt. B-Schein umgeschrieben werden auf Wunsch. Kostet schlimmstenfalls die dt. Luftrecht-Terrorie. Worauf der DHV aufgrund der ebenfalls vorhanden GPL verzichten sollte und das einfach so umschreibt. Also kein Problem von der Seite.
              Wenn es piept - eindrehen...

              Kommentar


                #22
                AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                Bevor das jetzt völlig unübersichtlich wird, nur mal kurz zusammen gefaßt:
                1. ...
                2. ...
                3. Er kann natürlich jederzeit den B-Schein in Deutschland zu seinem A-Schein machen. Dieser ist auch gültig. Unabhängig von seinem Wohnsitz.
                4. ...
                5. ...
                6. In wie weit die Schweizer einen dt. B-Schein auch dann noch umschreiben, wenn er nach dem Wohnsitzwechsel in die Schweiz gemacht wurde, sollte man sich erkundigen ...
                7. Ein schweizer Brevet würde unserem Kollegen - sobald er es denn hat - vom DHV sicher auch in den dt. B-Schein umgeschrieben werden auf Wunsch. ...
                Super Zusammenfassung, Danke! Möge das auch allen anderen Fliegern in meiner Lage eine Hilfe sein.
                Meine Rückfrage bezog sich ja vor allem darauf, dass ich von Dani überrascht wurde, dass ich den B angeblich jetzt überhaupt nicht mehr machen dürfte. Ich werde die Verbände bezüglich der Punkte oben mal anschreiben, damit ich nicht in eine Falle laufe. Wenn von dort nix im Weg steht, werde ich wohl den B machen und den dann ins Brevet umschreiben.

                Dein letzter Punkt ist aber auch interessant, das wusste ich bisher nicht. Wenn ich mit dem Brevet gleich auch den B "mitnehmen" kann, dann würde sich die Version vielleicht trotzdem lohnen. Dann hätte ich nämlich noch was obendrauf und würde das nicht nur machen, um gezwungenermaßen meinen A umzuschreiben.

                Ich melde mich nochmal mit den Antworten der Verbände. Der Thread soll ja später vielleicht noch anderen Leuten in meiner Situation helfen.

                EDIT: Ok, den letzten Punkt muss ich den DHV nicht fragen, das steht auf deren Webseite. Mit 100 bestätigten Höhenflügen nach dem Brevet bekommt man den B.
                Zuletzt geändert von Discus; 02.07.2017, 17:11.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                  Ich melde mich nochmal mit den Antworten der Verbände. Der Thread soll ja später vielleicht noch anderen Leuten in meiner Situation helfen.
                  Mach das, deren Antworten sind letztendlich die Einzigen, die verbindlich sind.
                  Wenn es piept - eindrehen...

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                    den B-Schein darfst du schon machen, nur wird er dir nicht angerechnet. Es geht dabei um den Erwerb von ausländischen Lizenzen. Mann will keinen Schein-Tourismus. Du kannst einen in Polen gekauften Segelschein auch in Deutschland nicht umschreiben lassen. Entscheidend ist immer der Hauptwohnsitz und da hat jeder nur einen davon!

                    Wie gesagt, statt hier auf panische Polemik zu machen würde ich bei einer Flugschule mal anklopfen und deren Meinung holen. Wenn die sofort mit Kurs und Kosten beginnen, dann würde ich auf dem Absatz drehen und die nächste Schule anpeilen. Solche Anfragen braucht mir enden in der Regel mit dem Satz "komm vorbei, fliege vor und wir setzen den Hebel dort an wo es nötig ist" - was nicht heisst, dass wir den Übungshang nicht als Ansatzpunkt im Repertoire haben....
                    Dani

                    X-Dream Fly


                    "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                      Also von den Verbänden kamen folgende Aussagen. Der DHV bestätigt, dass man deutsche Lizenzen auch machen kann, wenn man nicht in DE wohnt.

                      Zur Ausbildung in Deutschland ist der Wohnsitz in Deutschland nicht erforderlich.
                      Zur Anerkennung einer Lizenz, die in DE gemacht wurde, als der Wohnsitz bereits in der Schweiz lag, schreibt der SHV.

                      Die Anerkennung gilt unabhängig davon, wann der A- oder B-Schein gemacht wurde. Insbesondere wenn jemand bereits einen Teil der Ausbildung in Deutschland gemacht hat, können wir verstehen, wenn man diese dort beenden möchte.

                      Bei den vielen Fragen die wir rund um das Thema Zulassung beantworten, geht es fast immer darum, wie man am einfachsten und schnellsten zum Brevet kommt. Verständlich. Aber das ist ja nur die Papierseite. Wichtig ist vor Allem zu schauen, wie man am besten zu einer soliden Ausbildung kommt, damit man diesen schönen Sport möglichst sicher betreiben kann.
                      Diese Aussage widerspricht ganz klar Danis Standpunkt. Ich vermute aber, dass Du das aus dem selben Grund so siehst, wie der SHV. Du kennst vermutlich genau diese Fälle, die nur irgendwie schnell zum Brevet wollen und das dann im Ausland schnell runterreissen.

                      Einschränkend muss ich aber sagen, dass sich diese Antwort auf meine Situation bezog, d.h. ich hatte bereits einen A bei Umzug in die Schweiz und habe nach der erweiteren B-Ausbildung gefragt. Bei jemandem, der bereits in der Schweiz wohnt und die komplette Ausbildung von Null an im Ausland macht, kann die Anerkennung anders laufen. Dann greift evtl der zweite Absatz vom SHV.

                      Außerdem ein Lob an den SHV, der super schnell geantwortet hat und die Situation begründet hat. Mir war nicht klar, dass die sich so arg mit dem "wie komme ich am schnellsten zum Brevet" rumschlagen müssen. Vor dem Hintergrund ist es schon nachvollziehbar, dass sie die Leute erstmal in die Flugschulen drücken wollen.

                      Meine Fragen sind damit geklärt und ich hoffe, dass andere davon profitieren, dass ich das hier reingestellt habe. Ich werde mich jetzt für mich persönlich entscheiden, ob ich Brevet -> B oder umgekehrt machen will. Ich tendiere aber zu B -> Brevet, weil ich dann mit meiner alten Flugschule auf Reisen gehen kann.
                      Zuletzt geändert von Discus; 03.07.2017, 11:58.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                        Zitat von Discus Beitrag anzeigen
                        Diese Aussage widerspricht ganz klar Danis Standpunkt.
                        Nein, aber irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass genau du der Kandidat bist, der spätestens bei einer praktischen Prüfung in der Schwei im hohen Bogen durchfallen würdest.
                        Deine Ausbildung zum A-Schein hast du abgeschlossen. Den B-Schein jetzt zu machen bedeutet eine neue Ausbildung anzufangen. Wenn der Ausbildungsbegin, sprich das Datum deiner Flüge und Theorie nach deiner Wohnsitzname in der Schweiz liegt, wird dir der SHV keinen B-Schein anrechnen, das kann ich dir garantieren! Da würde ich persönlich noch dafür sorgen!!!!
                        Dani

                        X-Dream Fly


                        "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

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                          #27
                          AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                          Zitat von MAXL

                          D.h. Österreicher und Schweizer werden hier Deutschen gleichgestellt.


                          Ciao / Maxl
                          ufff, solange dies bei Versicherungen vom DHV so bleibt, passt das. Ansonsten würde ich den Volksaufstand mindestens in der Schweiz vorhersagen... :-)
                          Dani

                          X-Dream Fly


                          "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

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                            #28
                            AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                            Zitat von X-Dream Dani Beitrag anzeigen
                            Nein, aber irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass genau du der Kandidat bist, der spätestens bei einer praktischen Prüfung in der Schwei im hohen Bogen durchfallen würdest.
                            Deine Ausbildung zum A-Schein hast du abgeschlossen. Den B-Schein jetzt zu machen bedeutet eine neue Ausbildung anzufangen. Wenn der Ausbildungsbegin, sprich das Datum deiner Flüge und Theorie nach deiner Wohnsitzname in der Schweiz liegt, wird dir der SHV keinen B-Schein anrechnen, das kann ich dir garantieren! Da würde ich persönlich noch dafür sorgen!!!!
                            Naja, wenn das Brevet ja anscheinend eher auf Niveau des deutschen B liegt, könnte es schon sein, dass ich die Praxisprüfung mit dem reinen Ausbildungsniveau von meinem A nicht auf Anhieb schaffe. Das würde ja grade belegen, dass das Brevet höherwertiger ist und dass eine wie auch immer geartete Weiterbildung nötig ist. Ob jetzt im Rahmen einer Umschulung in der Schweiz oder einer B-Ausbildung wie von mir geplant sei mal dahingestellt. Ich habe mir die Übungen für die Prüfung noch nicht durchgeschaut, deswegen kann ich nicht sagen, ob da was spezielles dabei ist, was ich jetzt nicht kann. Aber ich sagte ja bereits, dass ich den Schein nicht im Vorbeigehen irgendwie mitnehmen will.

                            Und ich sehe auf der einen Seite die Aussage vom SHV, der Lizenzen unabhängig davon anerkennen will, wann sie gemacht wurden und auf der anderen Seite Dich, der sagt, das wäre nicht so. Für mich ist das schon ein Widerspruch. Warum behauptest Du dann in deinem Beitrag, es wäre keiner? Ich hatte in meiner Mail ja explizit nach der Situation gefragt, dass ich die B eben erst jetzt anfangen will, wo ich schon hier wohne.

                            Dein letzter Satz lässt mich eher vermuten, dass es dir persönlich einfach nicht passt, wenn Leute die Lizenz im Ausland und nicht in deiner Flugschule machen. Das ist auch ok, schließlich verdienst du ja dein Geld damit. An der Qualität der Ausbildung kann es aber nicht liegen, eine solide B-Praxis bei einer guten Flugschule ist m.M gleichwertig wie das Brevet.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                              Es ist nun mal so, dass wir eine Gesetzgebung haben. Dabei geht es unter anderem darum, dass man Scheinerwerb-Tourismus verhindern will. Ob dies gut oder sinnvoll ist, muss hier nicht diskutiert werden. Diese Vorgaben werden von den europäischen Ländern wie auch der Schweiz so gehandhabt. Dies bedeutet, dass mit dem Datum wo du den Wohnsitz in der Schweiz angenommen hast, keine weitere, bzw. begonnene und angefangene Ausbildung für den Erwerb eines Scheins angerechnet wird, Punkt! Dies wird der SHV so sehen wollen, da die alternative nicht nur illegal ist, sondern auch die Aufmerksamkeit der Flugschulen, die immehin die Hauptlieferanten für Neumitglieder bedeuten, auf sich ziehen würde. Selbes ist in Deutschland, Österreich oder Frankreich so....

                              Wenn dir eine Flugschule aus Goodwill einen Teil des Übungshanges oder der Höhenflüge anrechnet, weil duein guter Pilot bist, dann liegt es im Ermessen der Flugschule und nicht des Verbandes!

                              Drehe es wie du willst - nimm die Vorteile die du gewonnen hast mit dem Zuzug in die Schweiz und akzeptierte die Nachteile! Es gibt nun mal kein Rosininenpicken. Auch bei uns in der Schweiz hat man Rechte aber auch Pflichten!
                              Zuletzt geändert von X-Dream Dani; 04.07.2017, 11:03.
                              Dani

                              X-Dream Fly


                              "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

                                Den Wunsch Scheintourismus zu verhindern, haben sowohl DHV als auch SHV. Unter anderem deshalb sind die Gastflugregelungen so beschränkt.

                                wird dir der SHV keinen B-Schein anrechnen, das kann ich dir garantieren! Da würde ich persönlich noch dafür sorgen!!!!
                                Du kannst da für nix garantieren oder sorgen. So was ist wie gesagt im Ermessen des Verbandes und letztendlich Einzelfallentscheidung der Ausbildungsvorstände. In diesem Einzelfall hat der SHV ihm bereits mitgeteilt, daß sie ihm den B-Schein anerkennen werden, auch wenn er ihn erst jetzt macht. Also wünsche ich Discus viel Spaß dabei.

                                Sehr vermutlich wäre dies anders entschieden worden, wenn er Schweizer wäre oder noch keinen A-Schein hätte.

                                dass wir eine Gesetzgebung
                                Die Anerkennung von ausländischen Scheinen ist keine Gesetzgebung sondern liegt im Ermessen des Verbandes. Hier scheint der Schweizer Verband etwas vernünftiger als du zu sein und das in diesem Einzelfall nicht als Scheintourismus anzusehen.

                                Es gibt nun mal kein Rosininenpicken
                                Leider schon - große Firmen sind sehr bekannt dafür. Als Privatperson sind die Chancen meist geringer. Hier hat höflich nachfragen jedoch was gebracht und er darf nun selber wählen.

                                Selbes ist in Deutschland, Österreich oder Frankreich so....
                                Der DHV für Deutschland erlaubt es ausländischen Piloten meines Wissens ebenfalls, so zu verfahren wie der SHV in diesem Einzelfall. Du liegst hier also schief. Ich kenne so einen Fall, wo der DHV da kein Problem hatte.

                                da ich die Staatsbürgerschaft gewechselt habe, wäre ich hier in die Versicherungsfalle gegangen, wenn nicht folgendes in den Vertragsbedingungen enthalten wäre
                                Wenn ich das richtig sehe, wärst du nicht in die Falle getappt, sondern die hätten dir nur zum Jahresende die Versicherung gekündigt. Alles andere wäre auch nicht in Ordnung.

                                Ich wußte übrigens bisher nicht, daß Österreicher und Schweizer auch im Ausland vom DHV versichert werden. Da hat offensichtlich ein recht gutes Verhältnis der Verbände untereinander zu diesem Zugeständnis geführt.

                                Letztendlich ist so was ne Preisfrage. Der DHV könnte die Versicherung auch öffnen - dann wäre sie vermutlich teurer - zu unseren Lasten. Ergo passiert das nicht. Man hat ja kein Interesse daran, anderen die eigene Versicherung anzudienen, damit es hier dann teurer wird.
                                Zuletzt geändert von marcel1; 04.07.2017, 18:56.
                                Wenn es piept - eindrehen...

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