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Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

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    #31
    AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

    Zitat von mas- Beitrag anzeigen
    Du kannst da für nix garantieren oder sorgen. So was ist wie gesagt im Ermessen des Verbandes und letztendlich Einzelfallentscheidung der Ausbildungsvorstände. In diesem Einzelfall hat der SHV ihm bereits mitgeteilt, daß sie ihm den B-Schein anerkennen werden, auch wenn er ihn erst jetzt macht. Also wünsche ich Discus viel Spaß dabei.
    bis jetzt hat der SHV noch gar nichts gemacht ausser ein E-Mail beantwortet- Mein E-mail an die Gschäftsstelle ist jedenfalls raus und ich bin mir seeeehhhrrr Sicher, dass sich die Geschäftsstelle den Unmut der schweizer Schulen nicht anhalsen will!!! Da dürften die Machtverhältnisse klar sein..... :-)

    Nein, im Gesetz steht unmissverständlich, dass die Ausbildungsflüge in Anwesenheit eines schweizer Fluglehrer absolviert werden. Wie gesagt, bereits absolvierte Ausbildungsschritte bis zum Datum der Wohnsitzname werden angerechnet.....
    Dani

    X-Dream Fly


    "Anderssein ist kein Defekt!", Markku Wilenius

    Kommentar


      #32
      AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

      Sorry, aber ich sehe den ganzen Stress hier nicht. Was wir in der Schweiz aber richtig machen: Wir haben objektive Kriterien für das Bestehen der Prüfungen. Ob die Kreise und Achten in 20 Sekunden und die Ziellandungen im 30m Kreis zur Sicherheit beitragen - andere Zeiten und Masse pro Lizenzkategorie - sei dahingestellt. Aber jeder muss da durch und die Prüfungen nach den Regeln bestehen. Keine Instruktorenwillkür, kein Sympathiebonus und was auch immer. Ich habe selbst 3 Anläufe gebraucht für die kommerzielle Tandemprüfung und Leute getroffen, die nach dem 5. Versuch und einem Jahr Pause immer noch dran waren. Das sind halt die Regeln und die sind klar und werden durchgezogen.
      Und dann kommt der individuelle Teil: Wähle eine Flugschule, die Dich RICHTIG ausbildet und nicht nur auf die Prüfung trimmt. Wir fliegen in den Alpen. Das Wetter, der Wind und die Gefahren in Kombination mit dem Gelände sind vielfältig.
      Meine Ex-Freundin aus den USA hat in der Schule hier sehr viel gelernt, dann die Prüfung aber nicht bestanden. Daheim hat sie dann nochmal am Prüfungshang vorfliegen müssen für die US P-2 Lizenz. Gelernt hat sie aber hier viel mehr, als dafür verlangt.
      Zuletzt geändert von gzimmermann; 04.07.2017, 21:13.

      Kommentar


        #33
        AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz

        Zitat von gzimmermann Beitrag anzeigen
        Sorry, aber ich sehe den ganzen Stress hier nicht. Was wir in der Schweiz aber richtig machen: Wir haben objektive Kriterien für das Bestehen der Prüfungen. Ob die Kreise und Achten in 20 Sekunden und die Ziellandungen im 30m Kreis zur Sicherheit beitragen - andere Zeiten und Masse pro Lizenzkategorie - sei dahingestellt. Aber jeder muss da durch und die Prüfungen nach den Regeln bestehen. ...
        Und dann kommt der individuelle Teil: Wähle eine Flugschule, die Dich RICHTIG ausbildet und nicht nur auf die Prüfung trimmt. Wir fliegen in den Alpen. Das Wetter, der Wind und die Gefahren in Kombination mit dem Gelände sind vielfältig. ...
        Naja, Stress haben wir hier eigentlich nicht. Ich war mir in meiner Situation nur etwas unsicher und habe mich entschieden, das hier zu diskutieren, damit auch andere davon was lernen können. Ich habe schon viele Infos vorher aus diesem Forum bekommen.
        Und was Deinen Beitrag angeht, hatte ich ja schon oben mehrfach ausgeführt, dass es für mich um eine solide Ausbildung geht. Aus Sympathiegründen und weil ich halt keine Verwaltungshürden mag, wollte ich die Weiterbildung im Rahmen eines B bei meiner alten Schule machen.
        Die ganze Diskussion dreht sich einfach um das Kernthema Anerkennung oder keine Anerkennung und wenn ja, dann in wlechem Fall. Ich persönlich finde das hochinteressant, weil das mir (und vielleicht auch anderen) die Optionen aufzeigt und deutlich macht, was geht und was eher nicht. Leider sind die gegenseitigen Regeln ja eben nicht in Gesetzestexte gegossen, sondern DE und CH haben die Regelungskompetenz und die Umsetzung an DHV bzw. SHV abgegeben.

        Zitat von X-Dream Dani Beitrag anzeigen
        bis jetzt hat der SHV noch gar nichts gemacht ausser ein E-Mail beantwortet- Mein E-mail an die Gschäftsstelle ist jedenfalls raus und ich bin mir seeeehhhrrr Sicher, dass sich die Geschäftsstelle den Unmut der schweizer Schulen nicht anhalsen will!!! Da dürften die Machtverhältnisse klar sein..... :-)
        Und Dich würde ich in dem Zusammenhang bitten, auch dafür die Antwort vom SHV zu veröffentlichen. Einerseits möchte ich persönlich nicht was beginnen, was hinterher doch nicht klappen würde. Andererseits interessiert mich die Gesamthaltung des SHV dazu im Hinblick auf Deine ablehnende Position. Vor allem, weil Du vom Unmut der Schulen in CH sprichst.
        Wollt ihr per Druck auf den SHV veranlassen, dass es noch weniger gegenseitige Anerkennung als jetzt schon gibt? Habt ihr wirklich so viele Verluste, weil Ausländer in ihrem Herkunftsland eine Ausbildung machen und sie dann umschreiben?
        Befürchtet ihr eine Verschlechterung des Ausbildungsstandes der Piloten, wenn sie im Ausland eine vollwertige (!) Ausbildung gemacht haben, anstatt bei Euch umzuschulen?

        Und selbst wenn ja (keine Ahnung, wie viele GS-Piloten überhaupt vor der Situation stehen), denkst Du, diese Leute haben keine Optionen? Wenn eine Umschulung in der Schweiz plötzlich zwingend werden würde, würde ich persönlich (und ich spreche hier nur für mich) sie schon aus Prinzip nicht machen. Lieber erkunde ich die Schweizer Alpen im Segelflieger und gehe mit dem Gleitschirm im Urlaub nach Österreich. Ich bin einfach prinzipiell dagegen, etwas zu machen, nur weil jemand sagt, man braucht das. Meiner Meinung ist eine deutsche B-Ausbildung keinesfalls minderwertiger als das Brevet. Deswegen wird sie mit einer extra Luftrechtprüfung ja auch anerkannt. Ich habe einfach den Eindruck, dass bei gegenseitigem Nicht-Anerkennen von Lizenzen und Vermeiden von Scheintourismus die Motivation eher das Geld der Flugschulen ist. Ansonsten wäre es nämlich völlig wurst, ob man die B schon hat oder erst nachträglich macht. Der Ausbildungsstand hinterher ist derselbe. Und bei jemandem auf B-Niveau setze ich eigentlich voraus, dass der vor Flügen in unbekanntem alpinen Gelände erst die lokalen Kollegen oder eine Flugschule um Rat aufsucht.

        Zitat von X-Dream Dani Beitrag anzeigen
        Nein, im Gesetz steht unmissverständlich, dass die Ausbildungsflüge in Anwesenheit eines schweizer Fluglehrer absolviert werden. Wie gesagt, bereits absolvierte Ausbildungsschritte bis zum Datum der Wohnsitzname werden angerechnet.....
        Ja und nein. Meines Wissens steht es eben in keinem Gesetz, sondern ist eine Vorgabe des SHV. Falls doch, dann bitte ich um die Stelle, oder zumindest den Namen des Gesetzes. Durchlesen und suchen kann ich dann selber. [Deswegen ist es durchaus sinnvoll, Luftrecht beim Umschreiben eines ausländischen Scheins nochmal zu schulen und zu prüfen ]

        Und natürlich muss eine Ausbildung in der Schweiz bei einem Schweizer Fluglehrer gemacht werden. Der Knackpunkt ist einfach, ob es diesen einen Zeitpunkt gibt, ab dem eine ausländische Lizenz eben nicht mehr anerkannt wird, oder nicht. Meine Antwort vom SHV sagt ganz klar, dass es egal ist, wann die Lizenz gemacht wurde. Ich bin gespannt, wie sie Dir die Situation schildern.

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