AW: Lizenzen zwischen Deutschland und der Schweiz
bis jetzt hat der SHV noch gar nichts gemacht ausser ein E-Mail beantwortet- Mein E-mail an die Gschäftsstelle ist jedenfalls raus und ich bin mir seeeehhhrrr Sicher, dass sich die Geschäftsstelle den Unmut der schweizer Schulen nicht anhalsen will!!! Da dürften die Machtverhältnisse klar sein..... :-)
Nein, im Gesetz steht unmissverständlich, dass die Ausbildungsflüge in Anwesenheit eines schweizer Fluglehrer absolviert werden. Wie gesagt, bereits absolvierte Ausbildungsschritte bis zum Datum der Wohnsitzname werden angerechnet.....
Zitat von mas-
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Nein, im Gesetz steht unmissverständlich, dass die Ausbildungsflüge in Anwesenheit eines schweizer Fluglehrer absolviert werden. Wie gesagt, bereits absolvierte Ausbildungsschritte bis zum Datum der Wohnsitzname werden angerechnet.....
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