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Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

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    Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

    Hallo zusammen,

    hab vor kurzem ein brief von meiner gs-versicherung erhalten mit dem hinweis, dass wenn ich mich nicht bis zum 19.11.2017 melde ab 2018 eine neue versicherungsvariante angeboten wird.

    die bisherige variante hat eine 400-er progression mit einer grundsumme von 50.000 euro, bei der neuen variante wird zwar die grundsumme auf 70.000 euro erhöht dafür wird die progresion auf 200% gestutzt.

    und das passiiert wie gesagt alles wenn ich mich nicht aktiv melde und ggf. auf meine bestehende versicherung bestehe !?!

    kennt jemand von euch so einen ähnlichen fall oder ist sogar ebenfalls davon betroffen ?

    gruss, hu.
    Zuletzt geändert von Hu-bird; 19.11.2017, 12:30.

    #2
    AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

    Wenn Du dich nicht meldest dann wird der Vertrag zu den neuen dir bekannt gemachten Konditionen fortgeführt.
    Wenn Du das nicht willst dann wird der Versicherer den Vertrag zum Laufzeitende unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
    _____________________

    Greetz Hilde

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      #3
      AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

      Hab ich auch bekommen und denen geschrieben dass ich bei den alten Bedingungen bleiben will. Bestätigung kam prompt.

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        #4
        AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

        Hallo,

        danke für die bisherigen antworten.

        @ hilde, das ist (mir) schon klar aber was ist wenn ich auf geschäftsreise, urlaub, krankenhaus o.ä. bin und mich daher nicht melde, dann wird einfach so mein vertrag umgestellt, das find ich halt die sauerei daran :-(

        Kommentar


          #5
          AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

          Zitat von exponentielles Wachstum Beitrag anzeigen
          Hallo,

          danke für die bisherigen antworten.

          @ hilde, das ist (mir) schon klar aber was ist wenn ich auf geschäftsreise, urlaub, krankenhaus o.ä. bin und mich daher nicht melde, dann wird einfach so mein vertrag umgestellt, das find ich halt die sauerei daran :-(
          Dann hättest Du immer noch die Möglichkeit, einen Antrag auf: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.

          Kommentar


            #6
            AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

            um welchen anbieter geht es denn ?

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              #7
              AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

              Das kann man als Sauerei betrachten ob man will oder nicht. Urlaub hin und Urlaub her.
              Das Schreiben ist gesetzeskonform in deinen Bereich gelangt so dass Du unter normalen Umständen(Urlaub zählt nicht. Auch kein krankenhausaufenthalt) über den Inhalt der Erklärung Kenntnis nehmen konntest.

              @hergottnochmal
              Einen Antrag "Einstellung in den alten Stand" was ist das?? Wenn der Versicherer die alten Konditionen nicht mehr anbietet dann ist Vertrag zum Laufzeitende gekündigt. Fertig aus die Laube.
              Schreib doch mal deiner KFZ-Versicherung, dass du der Beitragserhöhung nicht zustimmst und die Einstellung in den alten Stand (alter Beitrag) willst...
              _____________________

              Greetz Hilde

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                #8
                AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

                Dieser Beitrag wurde entfernt.
                Zuletzt geändert von Gast; 08.10.2019, 18:22.

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                  #9
                  AW: Änderung der Leistungen der Unfallversicherung

                  Zitat von hilde Beitrag anzeigen
                  @hergottnochmal
                  Einen Antrag "Einstellung in den alten Stand" was ist das?? Wenn der Versicherer die alten Konditionen nicht mehr anbietet dann ist Vertrag zum Laufzeitende gekündigt. Fertig aus die Laube.
                  Nun schrieb ich aber: einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand".
                  Wenn Du das mal googlen würdest, dann stellte sich heraus, dass es bei so einem Antrag um Bedingungen geht, die zu einer Fristüberschreitung geführt haben. Also wird bei nachgewiesener Abwesenheit von der Wohnung (Krankenhaus oder Urlaub) die Frist zum Widerspruch um die Dauer der Abwesenheit verlängert.
                  Dass man dadurch nicht die Vertragsinhalte in den alten Stand zurück beantragen kann, ist allerdings völlig klar!

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