AW: Fliegen in Deutschland
Auf §6 platzen hast du tatsachlich einen rechtsanspruch
Aber was bedeutet das?
§6 LuftVG
Satz (1) Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände)
Da sind wir eigentlich immer aussen vor, die Gelände werden durch private Halter (Verein, FS, Privatpersonen) betrieben und können nach Belieben Regeln aufstellen!
Wir sind im §25 LuftVG zu Hause:
Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. ff
Ernst
Auf §6 platzen hast du tatsachlich einen rechtsanspruch
Aber was bedeutet das?
§6 LuftVG
Satz (1) Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände)
Da sind wir eigentlich immer aussen vor, die Gelände werden durch private Halter (Verein, FS, Privatpersonen) betrieben und können nach Belieben Regeln aufstellen!
Wir sind im §25 LuftVG zu Hause:
Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. ff
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