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    Versicherung!

    Hallo liebe Flugfreunde..

    ganz kurz - welche Haftpflicht habt ihr und welche Unfall?
    Ist dabei das Gerät oder der Pilot versichert? Wie läuft das denn bei Testivals, Probeflüge (zum Beispiel) ab?

    Herzlichen Dank
    Lola

    #2
    AW: Versicherung!

    Air&More

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      #3
      AW: Versicherung!

      Die Haftpflicht-Versicherung läuft über den DHV. Die Unfallversicherung läuft bei mir über die Württembergische Versicherung. Hier ist jedoch zu beachten, dass wie bei den meisten Versicherungen, der Gleitschirmsport ausgeschlossen ist, jedoch wurde eine Zusatzversicherung bei einer anderen Versicherungsgruppe über die Württembergische Versicherung abgeschlossen. Der Preis wurde dabei geringfügig erhöht. Mir war jedoch wichtig, dass mein Versicherungsvertreter weiterhin der Ansprechpartner ist, da ich mit Ihm gute Erfahrungen gemacht habe.

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        #4
        AW: Versicherung!

        Dankeschön! 😊

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          #5
          AW: Versicherung!

          HV über DHV
          UV bei HUK 24. Flugsportrisiko nicht ausgeschlossen.
          Versichert ist der Pilot nicht das Gerät. Ist egal welchen Schirm Du fliegst. Beim Auto ist es andersrum.

          Grüße
          Burkhard

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            #6
            AW: Versicherung!

            Zitat von Milan Beitrag anzeigen
            Versichert ist der Pilot nicht das Gerät. Ist egal welchen Schirm Du fliegst. Beim Auto ist es andersrum.
            Bist Du Dir da sicher?

            In der Praxis wird das wohl letztlich so gehandhabt, aber vorgeschrieben ist eine Halter- und keine Benutzerhaftpflicht...

            Solange das "von anderen Piloten geflogen werden" nicht ausgenutzt/missbraucht wird, wird sich an diesem Modell vermutlich auch nichts ändern, aber tatsächlich müsste man sich eigentlich gut überlegen, ob man einen Schirm verleiht und jemand anderen mit seinem Versicherungsschutz fliegen lässt oder ihn lieber "verkauft", damit die Versicherung des anderen das Risiko trägt.
            Zuletzt geändert von nikolaus; 04.02.2018, 00:31.
            ambitionierter Sonntagsflieger

            Kommentar


              #7
              AW: Versicherung!

              Hallo,

              Zitat von Milan Beitrag anzeigen
              ...Versichert ist der Pilot nicht das Gerät...
              würde ich für Deutschlamd auch so sagen.
              Aber in Österrich ist (oder war?) das, soweit ich mich erinnere, anders.
              Dort ist - glaube ich - das Gerät versichert.

              Gruß
              Sabine

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                #8
                AW: Versicherung!

                Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
                § 43
                (1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.
                (2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.
                (3) Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht.


                Da in Deutschland bei der Halter-Haftpflichtversicherung des DHV nicht nach Typ und Nr. gefragt wird, bist du streng genommen als Halter auch mehrerer Gleitschirme versichert.

                Viele Grüße

                Michael C.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Versicherung!

                  Zitat von Atoemchen Beitrag anzeigen
                  Hallo,



                  würde ich für Deutschlamd auch so sagen.
                  Aber in Österrich ist (oder war?) das, soweit ich mich erinnere, anders.
                  Dort ist - glaube ich - das Gerät versichert.

                  Gruß
                  Sabine
                  Hallo Sabine,

                  da hast du recht! Zumindest hab ich es so gelernt in der Ausbildung.
                  Wobei ich nun aber eine Deutsche Versicherung im Auge habe... Darum auch meine Frage.
                  Ich überlege eben was da wichtiger ist. So wie in der Flugschule, wo ständig jemand anders drunter ist, ist das eigentlich klar.
                  Aber im privaten.. Wie oft verleiht man den Schirm bzw fliegt mit einem anderen..

                  LG und schönen Sonntag
                  Lola

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Versicherung!

                    Hallo Lola,

                    Zitat von Lolafliegt Beitrag anzeigen
                    Hallo Sabine,

                    da hast du recht! Zumindest hab ich es so gelernt in der Ausbildung.
                    Wobei ich nun aber eine Deutsche Versicherung im Auge habe... Darum auch meine Frage.
                    Ich überlege eben was da wichtiger ist. So wie in der Flugschule, wo ständig jemand anders drunter ist, ist das eigentlich klar.
                    Aber im privaten.. Wie oft verleiht man den Schirm bzw fliegt mit einem anderen...
                    Ich schließe daraus jetzt mal, dass Du aus Österreich kommst.

                    Ich habe gerade gesehen, dass bei der Haftpflichtversicherung des ÖAeC seit 2016 auch die Benutzung von fremden Geräten abgedeckt ist.
                    Damit wäre auf jeden Fall abgedeckt, wenn Du mal einen fremden Schirm fliegst, was doch so hin und wieder mal vorkommt, wenn man mal mit jemandem tauscht und einfach mal einen anderen probieren möchte. Wenn Du Deinen Schirm jemand anderem gibst, müsste der aber eben auch eine entsprechende Versicherung haben.

                    Viele Grüße
                    Sabine

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Versicherung!

                      Liebe Sabine,

                      Vielen herzlichen Dank
                      Beim ersten Schirm ist das alles noch Neuland!

                      Liebe Grüße Lola

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Versicherung!

                        Hallo Lola,

                        Zitat von Lolafliegt Beitrag anzeigen
                        ...Beim ersten Schirm ist das alles noch Neuland!...
                        ach so: ja, dann gebe ich Dir recht. Aber später kommst Du sicher mal in die Versuchung zu tauschen und zu probieren .

                        Viele Grüße
                        Sabine

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Versicherung!

                          Vielleicht ist es schon was spät für mich...

                          Wenn ich in Deutschland von einem Freund einen Schirm geliehen bekommen würde, könnte ich diesen dann ohne selber versichert zu sein fliegen? Also ist das Fluggerät versichert oder müsste ich versichert sein?

                          Danke erneut für eine erklärende Antwort!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Versicherung!

                            Nen

                            Gruss

                            Claus

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Versicherung!

                              Zitat von Sboarder Beitrag anzeigen
                              Wenn ich in Deutschland von einem Freund einen Schirm geliehen bekommen würde, könnte ich diesen dann ohne selber versichert zu sein fliegen?
                              Ja kannst Du!
                              Die Halterhaftpflicht wird/muss für das Luftfahrzeug abgeschlossen werden!
                              Da aber nur die allerwenigsten nicht motorisierten Gleitschirme und Drachen ein eingetragenes Kennzeichen haben und in der Police das Luftfahrzeug einfach als Gleitschirm oder Gleitsegel bezeichnet wird, ohne Hersteller und/oder Muster zu nennen, kann der Versicherer den Wechsel oder die Verwendung mehrerer solcher Luftfahrzeuge nicht nachvollziehen. Daraus erklärt sich der Irrtum vieler, die meinen, die Halterhaftpflicht sei personenbezogen.

                              Michael
                              Zuletzt geändert von FlyingDentist; 12.02.2018, 08:24.

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