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Versicherung!

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    #16
    AW: Versicherung!

    Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
    Ja kannst Du!
    Die Halterhaftpflicht wird/muss für das Luftfahrzeug abgeschlossen werden!
    Da aber nur die allerwenigsten nicht motorisierten Gleitschirme und Drachen ein eingetragenes Kennzeichen haben und in der Police das Luftfahrzeug einfach als Gleitschirm oder Gleitsegel bezeichnet wird, ohne Hersteller und/oder Muster zu nennen, kann der Versicherer den Wechsel oder die Verwendung mehrerer solcher Luftfahrzeuge nicht nachvollziehen. Daraus erklärt sich der Irrtum vieler, die meinen, die Halterhaftpflicht sei personenbezogen.

    Michael
    Wie mords praktisch. Dann plädiere ich jetzt dafür, dass wir hier einen finden der eine Versicherung hat und immer wenn was passsiert sagen wir "Das war dem sein Schirm"....

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      #17
      AW: Versicherung!

      Hallo bei Air and more steht z.b. auf der Homepage explizit das der Halter auch bei der Benutzung fremder Schirme versichert ist. Ist das dann nicht Personen bezogen?

      Gesendet von meinem STV100-4 mit Tapatalk

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        #18
        AW: Versicherung!

        Ganz eindeutig ist es eine Halterhaftpflichtversicherung, weil das auch das Luftverkehrsgesetz so vorschreibt in Deutschland. Und es ist schon erstaunlich, dass das Gerät in der Police nicht explizit genannt wird, aber es ist nun mal so .
        Und wenn da Missbrauch betrieben würde, würde sich das auch schnell ändern.
        Und durch die Deckungserläuterung/erweiterung bei Air and More wird die Halterhaftpflicht ergänzt um eine personenbezogene Versicherung, sodass da der Pilot nicht in die Gefahr kommt, ein nicht versichertes Gerät zu fliegen.
        Oder es handelt sich um eine erklärende Erläuterung, die den Begriff Halter erläutert im Gegensatz zum Eigentümer, da kann man sich über den Unterschied im Internet schlau machen.
        Ein Halter ist jemand, der das Verfügungsrecht über die Sache hat. Und da kann man jetzt noch ganz viel juristischen Kram lesen, z.B.

        Fahrzeughalter beim KFZ

        1. Begriff: Person, die ein Kraftfahrzeug (Kfz) für eigene Rechnung gebraucht und die die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Halter und Eigentümer eines Kfz brauchen nicht identisch zu sein. Wer Halter ist, bestimmt sich nach tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.



        2. Merkmale: Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu sorgen, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen gebraucht wird. Ob bei Fahrzeugleasing der Leasinggeber oder der Leasingnehmer Halter ist, entscheidet sich nach Lage des Einzelfalls. Beim sog. Privatleasing wird aber in aller Regel der Nutzer Halter sein.

        Autor(en): Dr. Ulrich Eberhardt, Rolf-Peter Hoenen
        Zuletzt geändert von MURMEL; 12.02.2018, 11:02.

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          #19
          AW: Versicherung!

          Hallo,
          Ich habe meine Haftpflicht Versicherung beim DHV und auf spezielle Nachfrage schriftlich bestätigt das jeder von mir berechtigte Flieger mit meinen Schirmen versichert ist. ( meine Frau fliegt auch)
          Gruss Werner

          Kommentar


            #20
            AW: Versicherung!

            Ich wärme den Fred hier noch mal auf, da es noch Unklarheiten bei mir gibt...

            Da ich jetzt eine Versicherung brauche: Die Bergungskosten hätte ich auch irgendwie gerne mit dabei. Da gibt es ja dann vom DHV diese Versicherung Plus für quasi 50€ mit 10.000€ Bergungskostendeckung bei "nur" 1,5mio € Haftpflichtdeckungssumme.

            Bei Air&More gibt es die "kleine" Haftpflicht mit schon 2Mio € Deckungssumme für 32€ und für 41,65€ die von Air&More empfohlene Versicherung mit 3Mio³ Deckungssumme.

            Schon mal die erste Frage: Sind dann nicht die 1,5Mio€ im Schadensfall schnell aufgebraucht? Ich habe keinen blassen Dunst, wie schnell das Geld dann weg ist.

            Die 10.000€ Bergungskosten sollten in der Regel doch reichen. Nach meiner zugegeben schnellen Google-Suche kommt man damit recht gut hin. Stimmt das so?

            Bei Air&More gibt es keine Bergekostenversicherung, oder?

            Für 28€ gibt es ja die Bergungskostenversicherung der Bergrettung für die ganze Familie mit 25.000€ Deckungssumme. Bei meiner Familie auch eine Option. Da wäre das Fliegen auch mit abgedeckt, wenn meine Google-Recherche stimmt, richtig? https://bergrettung.tirol/bergungskostenversicherung


            Letztlich: Was ist die Empfehlung? Und reicht das dann oder brauche ich noch mehr?

            Kommentar


              #21
              AW: Versicherung!

              Zitat von Sboarder Beitrag anzeigen
              Ich wärme den Fred hier noch mal auf, da es noch Unklarheiten bei mir gibt...

              Da ich jetzt eine Versicherung brauche: Die Bergungskosten hätte ich auch irgendwie gerne mit dabei. Da gibt es ja dann vom DHV diese Versicherung Plus für quasi 50€ mit 10.000€ Bergungskostendeckung bei "nur" 1,5mio € Haftpflichtdeckungssumme.

              Bei Air&More gibt es die "kleine" Haftpflicht mit schon 2Mio € Deckungssumme für 32€ und für 41,65€ die von Air&More empfohlene Versicherung mit 3Mio³ Deckungssumme.

              Schon mal die erste Frage: Sind dann nicht die 1,5Mio€ im Schadensfall schnell aufgebraucht? Ich habe keinen blassen Dunst, wie schnell das Geld dann weg ist.

              Die 10.000€ Bergungskosten sollten in der Regel doch reichen. Nach meiner zugegeben schnellen Google-Suche kommt man damit recht gut hin. Stimmt das so?

              Bei Air&More gibt es keine Bergekostenversicherung, oder?

              Für 28€ gibt es ja die Bergungskostenversicherung der Bergrettung für die ganze Familie mit 25.000€ Deckungssumme. Bei meiner Familie auch eine Option. Da wäre das Fliegen auch mit abgedeckt, wenn meine Google-Recherche stimmt, richtig? https://bergrettung.tirol/bergungskostenversicherung


              Letztlich: Was ist die Empfehlung? Und reicht das dann oder brauche ich noch mehr?
              Bei der Bergekostenversicherung der Bergrettung ist die Bergung aus alpinem Gelände abgedeckt, egal wie du dort hinkommst. Also auch Flugsportunfälle.
              the gravity does the job

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                #22
                AW: Versicherung!

                Zitat von ShowAir Beitrag anzeigen
                Bei der Bergekostenversicherung der Bergrettung ist die Bergung aus alpinem Gelände abgedeckt, egal wie du dort hinkommst. Also auch Flugsportunfälle.
                Danke! Heißt im Gegenzug, wenn ich im "Flachland" geborgen werden muss greift die nicht?

                Ach so: ADAC Plus und DAV-Versicherung sind fürs Fliegen quasi egal, oder?

                Kommentar


                  #23
                  AW: Versicherung!

                  Zitat von Sboarder Beitrag anzeigen
                  Danke! Heißt im Gegenzug, wenn ich im "Flachland" geborgen werden muss greift die nicht?

                  Ach so: ADAC Plus und DAV-Versicherung sind fürs Fliegen quasi egal, oder?
                  Wenn du im Flachland gerettet werden musst, wirst du im Regelfall keine aufwendige Bergung durch die Bergrettung & co benötigen, sondern vom normalen Rettungsdienst transportiert. Ob hier die Bergekostenversicherung oder die normale Krankenversicherung greift weiß ich ehrlich gesagt nicht. Hätte aber noch nie gehört, dass jemand eine Rechnung bekommen hat weil er zB. beim Landen umgeknöchelt ist und dann mit der Rettung ins Spital gebracht wurde.
                  the gravity does the job

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                    #24
                    AW: Versicherung!

                    Sieht Merkblatt zur Bergekostenversicherung:

                    "a) einen Unfall oder Notfall (auch akute Erkrankung) im unwegsamen Gelände erlitten hat oder in Berg- oder
                    Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss bzw."

                    "Flugsport
                    Unfälle im unwegsamen Gelände bei der Benützung von Luftfahrtgeräten und bei Fallschirmabsprüngen sowie
                    bei der Benützung von Luftfahrzeugen sind mitversichert."

                    Als "unwegsames Gelände" könnte man ja auch den Acker oder Wald auslegen.


                    Großer Vorteil der Bergekostenversichung über die Bergrettung ist der Zusatz "akute Erkrankung". Sprich du gehst zum Startplatz, hast am Weg einen Herzinfarkt und musst vom Hubschrauber o.Ä. abtransportiert werden. Andere Bergekostenversicherungen beziehen sich, meines Wissens, teilweise nur auf Unfälle, nicht aber akute Erkrankungen.
                    the gravity does the job

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Versicherung!

                      Zitat von ShowAir Beitrag anzeigen
                      Wenn du im Flachland gerettet werden musst, wirst du im Regelfall keine aufwendige Bergung durch die Bergrettung & co benötigen, sondern vom normalen Rettungsdienst transportiert. Ob hier die Bergekostenversicherung oder die normale Krankenversicherung greift weiß ich ehrlich gesagt nicht. Hätte aber noch nie gehört, dass jemand eine Rechnung bekommen hat weil er zB. beim Landen umgeknöchelt ist und dann mit der Rettung ins Spital gebracht wurde.
                      Mich interessiert das Thema auch da ich gerade mit dem Fliegen anfange. Im Flachland gibt es auch genügend Möglichkeiten wo man im Notfall geborgen werden muss. Kleinere Berge, Bäume, Dächer etc. Welche Versicherung greift in diesen Fällen?

                      Ich schau gerade nach ner Unfallversicherung. Bei HUK 24 sind dort auch Bergekosten mit versichert. Wann die genau greift weiß ich noch nicht.

                      Gesendet von meinem STV100-4 mit Tapatalk

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Versicherung!

                        Zitat von Firepilot83 Beitrag anzeigen
                        Mich interessiert das Thema auch da ich gerade mit dem Fliegen anfange. Im Flachland gibt es auch genügend Möglichkeiten wo man im Notfall geborgen werden muss. Kleinere Berge, Bäume, Dächer etc. Welche Versicherung greift in diesen Fällen?

                        Ich schau gerade nach ner Unfallversicherung. Bei HUK 24 sind dort auch Bergekosten mit versichert. Wann die genau greift weiß ich noch nicht.

                        Gesendet von meinem STV100-4 mit Tapatalk
                        Das richtet sich auch ein bisschen nach dem normalen oder unnormalen job den man hat ...
                        der vhv hätte mich genommen darmals vor 2 jahren ...dort war flugsport noch inbegriffen mitlerweile glaube ich nicht mehr
                        ich hätte wegen meinem job ca 1200€ bezahlen müssen dan wäre flugsport und mein job versichert gewesen ... nein danke
                        gleich im anschluss bin ich zum dhv gerling habe die ganz grosse flug unfall mit 500% progression. 307 €

                        oder dhv-info heft letzte seite dort steht alles sehr genau bzw besser
                        Zuletzt geändert von Pascal1562; 24.03.2018, 18:02.

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                          #27
                          AW: Versicherung!

                          Erst mal folgender Hinweis:
                          Bergekostenversicherung greift nur, wenn Du geborgen werden musst, aber unverletzt bist. Also wenn Du am Startplatz einen Herzinfarkt bekommst und mit dem Heli geholt wirst, dann greift die Krankenversicherung.

                          Es gibt einen Fall, wo eine Drachenfliegerin aus einem Baum geborgen wurde und hinterher eine irre hohe Rechnung bekam. Dies war im Flachland und die Pilotin war unverletzt. Die Feuerwehr rückte aber mit Heli und allem möglichen an und die Kosten überstiegen deutlich die 10 000€, die ja beim DHV abgedeckt sind. Es folgte ein Rechtsstreit ob diese Rettungsaktion verhältnismäßig war. Wie das jetzt ausgegangen ist, weiß ich nicht. Da gabs auch einen Fred hier im Forum zu.

                          Ich habe hier im Flachland diverse Rettungsaktionen von Piloten in Bäumen mitbekommen. Auch mit Heli Einsatz und diversen Feuerwehr Fahrzeugen. Die 10 000€, die über den DHV abgedeckt sind waren immer ausreichend. Dies mit der Drachenfliegerin scheint wirklich der totale Einzelfall zu sein.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Versicherung!

                            Zitat von amstef Beitrag anzeigen
                            Erst mal folgender Hinweis:
                            Bergekostenversicherung greift nur, wenn Du geborgen werden musst, aber unverletzt bist. Also wenn Du am Startplatz einen Herzinfarkt bekommst und mit dem Heli geholt wirst, dann greift die Krankenversicherung.
                            Stimmt so nicht. Die Bergekostenversichung greift auch wenn du verletzt bist. Bei Freizeitunfällen (Skifahren, Gleitschirmfliegen, Klettern, Wandern,...) zahlt die Krankenkasse den Einsatz von Bergrettung und Hubschrauber in der Regel nicht. Hier greift die Bergekostenversicherung, egal ob verletzt oder nicht. Wenn du am Berg einen Herzinfarkt hast und aufwendig gerettet werden musst, kann es passieren, dass die Krankenkasse die Kosten nur zum Teil übernimmt. (Die Rechnung der BR bekommst zuerst mal du und musst sie dann bei deiner Krankenkasse einreichen.)
                            the gravity does the job

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Versicherung!

                              @ShowAir: für welche Personen gilt Deine Aussage und bei Bergung in welchem Land? Für deutsche in Deutschland greift die zuvor gepostete Kostenübernahme der KV bei Verletzung.

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                                #30
                                AW: Versicherung!

                                Zitat von moses Beitrag anzeigen
                                @ShowAir: für welche Personen gilt Deine Aussage und bei Bergung in welchem Land? Für deutsche in Deutschland greift die zuvor gepostete Kostenübernahme der KV bei Verletzung.
                                Für alle Förderer der österreichischen Bergrettung, egal ob österreichischer Staatsbürger oder nicht. Weltweit.
                                Siehe Link
                                Durch deinen Förderbeitrag bist du als Förderer bis 25.000€ auf Bergekosten versichert. Schließe eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung ab.
                                the gravity does the job

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