- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Versicherung!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Versicherung!

    die Frage bezog sich auf Deine Aussage im Ganzen vor allem zu Deiner Aussage was nicht bezahlt wird. Hier muss genau unterschieden werden...

    Kommentar


      #32
      AW: Versicherung!

      Der gemeine Skitourist in den Alpen ist ja normalerweise kein Förderer der Bergrettung und hat somit keine Bergekostenversicherung. Verletzt er sich auf der Piste werden die Kosten der Bergung trotzdem übernommen. Und das so weit ich weiß von der Krankenversicherung. Wenn Du mit dem Gleitschirm verunglückst und Dich verletzt, besteht auch nicht die Frage wer die Kosten für die Bergung übernimmt. Versicherungstechnisch problematisch sind aufwendige Bergungen von unverletzten Personen. Deshalb ist es versicherungstechnisch sogar sinnvoll, sich doch lieber ins Krankenhaus bringen zu lassen, wenn Du aus einem Baum geholt wirst, auch wenn Du der Meinung bist dir fehlt nichts.
      Möglicherweise holt sich die Krankenversicherung Geld von der Bergekostenversicherung zurück, sofern der Verletzte eine hat. Das weiß ich nicht, könnte aber sein.

      Kommentar


        #33
        AW: Versicherung!

        Die Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Bergekosten. Hat man keine zusätzliche Bergekostenversicherung zb über den DHV etc, zahlt man den Rest selber. http://www.krankenkassen.net/gesetzl...ngskosten.html
        _____________________

        Greetz Hilde

        Kommentar


          #34
          AW: Versicherung!

          Zitat von amstef Beitrag anzeigen
          Der gemeine Skitourist in den Alpen ist ja normalerweise kein Förderer der Bergrettung und hat somit keine Bergekostenversicherung. Verletzt er sich auf der Piste werden die Kosten der Bergung trotzdem übernommen. Und das so weit ich weiß von der Krankenversicherung. Wenn Du mit dem Gleitschirm verunglückst und Dich verletzt, besteht auch nicht die Frage wer die Kosten für die Bergung übernimmt. Versicherungstechnisch problematisch sind aufwendige Bergungen von unverletzten Personen. Deshalb ist es versicherungstechnisch sogar sinnvoll, sich doch lieber ins Krankenhaus bringen zu lassen, wenn Du aus einem Baum geholt wirst, auch wenn Du der Meinung bist dir fehlt nichts.
          Möglicherweise holt sich die Krankenversicherung Geld von der Bergekostenversicherung zurück, sofern der Verletzte eine hat. Das weiß ich nicht, könnte aber sein.
          Nein, in österreich eben nicht. Wenn du dir beim Skifahren das Knie verletzt und dich holt der Hubschrauber, dann bleibst du in der Regel auf den Kosten sitzen. Gleiches gilt wenn du beim Klettern einen Stein auf den Kopf bekommst und dich die Bergrettung bergen muss, weil „Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt werden."



          Auch die Aussage mit verletzt/unverletzt stimmt, auf Österreich bezogen, nicht. Auch wenn du unverletzt bist greift die Bergekostenversicherung der BR.
          ("a) einen Unfall oder Notfall (auch akute Erkrankung) im unwegsamen Gelände erlitten hat oder in Berg- oder
          Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss bzw.")
          Wenn du aber keine Bergekostenversicherung hast, du mit dem Gleitschirm abstürzt und verletzt in den Felsen liegst, dann musst du die Kosten für die Bergrettung auch selber tragen.

          Die Bergekostenversicherung über die Bergrettung war nur ein Beispiel. Viele Alpine Vereine bieten solche Versicherungen an. Auch Automobilclubs bzw bei meiner Flugsportunfallversicherung sind die Bergekosten mit abgedeckt.
          the gravity does the job

          Kommentar


            #35
            AW: Versicherung!

            Ich hab mich jetzt noch mal schlau gemacht und irgendwie haben wir beide Recht.
            Anscheinend muss man ganz genau zwischen Bergung und Rettung unterscheiden und in Deutschland ist es anders als in Österreich.
            Eine Rettung ist in Deutschland immer dann gegeben, wenn der Transport auf dem Landweg den Zustand des Verletzten verschlechtern könnte. Somit greift in Deutschland bei Verletzungen am Berg in der Regel die Krankenversicherung, da diese Formulierung ja extrem schwammig ist.
            In Österreich ist es etwas strenger: Da spricht man nur dann von Rettung, wenn die gleiche Verletzung im Tal auch einen Hubschraubereinsatz erforderlich gemacht hätte.
            Bei allem anderen spricht man von Bergung. Liegt man also in Österreich mit verstauchtem Knie auf der Piste und wird mit dem Hubschrauber geholt kann es passieren, dass man einen Teil der Kosten selbst übernehmen muss. Viele Deutsche Krankenkassen beteiligen sich zwar auch an Bergekosten, decken diese aber nicht in vollem Umfang ab.

            Um noch mal konkret auf Sboarders Fragestellung zurück zu kommen: Ich bin Förderer der Bergrettung in Österreich und somit für alpines Gelände abgesichert. Da kann eine Bergung schnell mal 10000€ überschreiten. Für nicht alpines Gelände habe ich keine zusätzliche Bergekosten Versicherung. Nur die 10000€ über den DHV.

            Kommentar

            Lädt...
            X