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Luftraum G

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    Luftraum G

    Hi,

    ich habe eine Frage zum Luftraum G. Bis welche Höhe darf man fliegen, wenn z.B. 1000ft AGL (über Grund) angegeben ist:
    Gilt die Angabe nur senkrecht über Grund?
    Was ist, wenn man neben einer steilen Felswand langfliegt? Gelten die 1000ft auch als horizontalen Abstand zur Felswand? Oder ist ein Fliegen dort gar nicht mehr möglich, weil man schnell mehr als 1000ft über Grund hat?

    Gruss

    #2
    AW: Luftraum G

    Der Luftraum G ist wie ein Teppich über die Landschaft gerollt und 600 m dick. Allerdings gelten die 600m nur in vertikale Richtung, nicht seitlich.
    Es wird quasi das Relief des Berges um 600 m angehoben (nicht verbreitert). Dieser Bereich gilt als G.
    An der steilen Felswand gelten die 600m senkrecht nach unten.

    Deine Angabe AGL interpretiere ich ebendfalls als "above" also senkrecht drüber...

    Kommentar


      #3
      AW: Luftraum G

      Zitat von mats Beitrag anzeigen
      Der Luftraum G ist wie ein Teppich über die Landschaft gerollt und 600 m dick. Allerdings gelten die 600m nur in vertikale Richtung, nicht seitlich.
      Es wird quasi das Relief des Berges um 600 m angehoben (nicht verbreitert). Dieser Bereich gilt als G.
      An der steilen Felswand gelten die 600m senkrecht nach unten.

      Deine Angabe AGL interpretiere ich ebendfalls als "above" also senkrecht drüber...
      Wie kommst du auf 600m? Sind 1000f nicht 305m?

      Kommentar


        #4
        AW: Luftraum G

        Zitat von Uli Schmeck Beitrag anzeigen
        Wie kommst du auf 600m? Sind 1000f nicht 305m?
        Hoi Uli

        die 1000f sind irgendwas um 300m, yepp.
        Bei Luftraum G bin ich reflexartig bei 600m, Sorry
        Beim unterfliegen wäre es wieder 1000f, oder?

        Kommentar


          #5
          AW: Luftraum G

          Luftraum G ist in seiner Höhe nicht überall gleich. Er kann, wo angegeben, bis auf 2500f AGL reichen, auf 1700f AGL oder eben 1000f AGL



          Wenn's heißt bis 1000f AGL, dann darfst du offiziell max. 305m über Grund in dem Bereich
          Zuletzt geändert von Gast; 11.03.2018, 22:57.

          Kommentar


            #6
            AW: Luftraum G

            Sehr schön Uli.
            Du weisst also wie man Google benutzt.
            Zur Fragestellung hat es aber leider nichts beigetragen.

            Ist übrigens eine interessante Fragestellung die mich auch interessieren würde.
            Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, das wenn man diese Wand hochsoart einem plötzlich eine Boing durch die Wand begegnet.
            Eine komplett senkrechte Wand ist selten aber nicht ausgeschlossen. Ich denke mal das das eine echte Grauzone ist.
            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

            Kommentar


              #7
              AW: Luftraum G

              Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
              Sehr schön Uli.
              Du weisst also wie man Google benutzt.
              Zur Fragestellung hat es aber leider nichts beigetragen.

              Ist übrigens eine interessante Fragestellung die mich auch interessieren würde.
              Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, das wenn man diese Wand hochsoart einem plötzlich eine Boing durch die Wand begegnet.
              Eine komplett senkrechte Wand ist selten aber nicht ausgeschlossen. Ich denke mal das das eine echte Grauzone ist.
              Immer locker bleiben...

              Es ging in der Kommunikation mit Mats um die Höhe von Luftraum G

              Kommentar


                #8
                AW: Luftraum G

                Trotzdem hilft das bei der Eingangsfrage überhaupt nicht weiter.
                Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Luftraum G

                  Wenn Du Dir die “ergooglten“ Bilder der Lufträume anschaust, dann kannst Du sehr genau die Struktur anschauen, wie es vor einer (bis zu senkrechten) Erhebung aussieht.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Luftraum G

                    wenn über dem Luftraum G der Luftraum E drüber liegt
                    dann dürfen wir in Deutschland auch in den Luftraum E einfliegen,
                    aber in einigen anderen Ländern Z.B. Italien nicht.

                    Also wenn die Felswand in D. ist und der Luftraum E drüberliegt
                    darfst du entlangfliegen bis zur höhe Oberkante des Luftraums E.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Luftraum G



                      Das sollte selbsterklärend sein.

                      Und so ganz pauschal in E einfliegen ist nicht, da sich die Sichtflugminima ändern. Sind diese nicht gegeben, darfst du eben NICHT in E einfliegen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Luftraum G

                        Zitat von Skybiker Beitrag anzeigen
                        wenn über dem Luftraum G der Luftraum E drüber liegt
                        dann dürfen wir in Deutschland auch in den Luftraum E einfliegen,
                        aber in einigen anderen Ländern Z.B. Italien nicht.

                        Also wenn die Felswand in D. ist und der Luftraum E drüberliegt
                        darfst du entlangfliegen bis zur höhe Oberkante des Luftraums E.
                        Gut aufgepasst in Luftrecht! Setzen 6!

                        Darfst Du in D einfliegen?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Luftraum G

                          Zitat von schängelche Beitrag anzeigen
                          Gut aufgepasst in Luftrecht! Setzen 6!

                          Darfst Du in D einfliegen?
                          Mit D. meinte er Deutschland nehme ich an..
                          Wäre auch sehr ungewöhnlich E über D zu haben, oder?!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Luftraum G

                            natürlich meine ich mit D. Deutschland
                            zwei Zeilen weiter oben habe ich geschrieben "dann dürfen wir in Deutschland auch in den Luftraum E einfliegen,"

                            ohne in Luftraum E einfliegen zu dürfen könnten wir auch kaum gute Strecken fliegen
                            G = 1000 ft über 1700 ft und 2500 ft / Gnd
                            Zuletzt geändert von Skybiker; 12.03.2018, 13:35.

                            Kommentar


                              #15
                              Luftraum G

                              Grundsätzlich gilt:
                              Luftraum G ist ein unkontrollierter Luftraum der sich bis zu einer Höhe von 2500 ft AGL erstreckt. In einigen Fällen ist dieser Luftraum jedoch abgesenkt und es gilt 1000 ft AGL (in wenigen Fällen 1700 ft AGL). Über dem Luftraum G kommt in der Regel der Luftraum E (ggf. eine TMZ – hier Transponder und Funk Pflicht).

                              Es gilt im Luftraum G:
                              In/unter 3.000 ft MSL oder 1.000 ft AGL: frei von Wolken, Erdsicht, Flugsicht 1.500 m, bei max. 140 kt IAS.
                              Oberhalb 3.000 ft MSL oder 1.000 ft AGL: Abstand von Wolken von 1.500 m horizontal und 1.000 ft vertikal, Flugsicht 5 km.

                              In Deutschland gilt auch die Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 welche ab dem 11 Dezember 2014 in Deutschland anzuwenden ist. Hier (http://www.lba.de/SharedDocs/Downloa..._923_2012.html) nachzulesen. Das nennt sich dann: Standardised European Rules of the Air kurz SERA!

                              Ebenfalls hat der DHV seinerzeit folgendes bekannt gegeben: https://www.dhv.de/web/fileadmin/use...rungen2015.pdf

                              Im Übrigen hilft immer ein Blick in die aktuellen ICAO-Karten. Hier ist der Beginn des Luftraumes E eingezeichnet. D. h. alles was darunter liegt ist Luftraum G.
                              Und, das Einfliegen in eine Kontrollzone (CTR) ist kein Kavaliersdelikt.

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