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Gleitschirmflieger und Flarm

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    #46
    AW: Gleitschirmflieger und Flarm

    Zitat von shoulders
    für letzteren gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen und für den Segelflieger immer noch die VFR, zu denen auch ein Wolkenabstand gehört
    CU
    Shoulders
    Das stimmt so nicht ganz. Segelflugzeuge dürfen mit entsprechender Berechtigung/Instrumentierung auch in Wolken fliegen.

    Gruß

    Uli

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      #47
      AW: Gleitschirmflieger und Flarm

      Zitat von A.E.Neumann Beitrag anzeigen
      Ich kann mir jedenfalls keinen Segelflieger vorstellen, der in seinem Segelflugzeug ein Flarm hat und dann als Gleitschirmflieger ohne eine zumindest passive Flarm-Boje auf Streckenflug geht.
      Doch mich Habe kein Flarm im Gleiti zumindest noch nicht.

      Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
      Das stimmt so nicht ganz. Segelflugzeuge dürfen mit entsprechender Berechtigung/Instrumentierung auch in Wolken fliegen.

      Gruß

      Uli
      Meines Wissnes ist das Falsch. Siehe dazu auch: https://www.dsv.aero/index.php/theme...m-streckenflug

      Kommentar


        #48
        AW: Gleitschirmflieger und Flarm

        Theorie und Praxis.
        Vorab: der Link in der Schwäbischen funktioniert (zumindest bei mir) nicht - Seite nicht auffindbar.

        Googelt man "Kollision Gleitschirm Segelflugzeug" treffe ich zumindest nur einen Unfall von 2010 in Goms. Die Piloten waren zusammen 128 Jahre alt - k.A. ob das eine Rolle spielte.
        Dicht gefolgt von der Meldung "Beinahe Kollision Airbus mit Segelflugzeug" ... und das trotz allem möglichen technischen Schnick Schnack.

        Schaden wirds ja nicht, aber ob's tatsächlich viel hilft? Und wird hier ein Risikoszenario skizziert, das in Wahrheit gar nicht so gravierend ist?
        Shoulders hat's ja schon geschrieben: Segelflieger müssen nach VFR fliegen, so wie wir.
        Persönlich habe ich viel mehr Angst an einem Hotspot wie Bassano von einem Blindgänger bzw. -flieger herunter geholt zu werden, als von einer Superorchidee auf Strecke.

        BTW: siehe mein Avatar: MICH sieht man.

        Bitte nicht falsch verstehen: natürlich sind € 200,00 für noch mehr Sicherheit gut investiert. Besser in FLARM als in sonstigen Kram, nur sehe ich halt derzeit nicht so ein Risiko darin.

        immer safe Flüge

        f.
        Der frühe Wurm hat einen Vogel. (Michael Niavarani)

        http://www.xcontest.org/world/en/pilots/detail:schoepfus
        www.venetflieger.at

        Vimeo: http://vimeo.com/m/user3204136

        Kommentar


          #49
          AW: Gleitschirmflieger und Flarm

          Gibt es hier auch Gleitschirmflieger, die das regelmäßig jetzt schon benutzen und aus praktischer aktueller Erfahrung berichten ?

          Kommentar


            #50
            AW: Gleitschirmflieger und Flarm

            Ich sag ja eh, dass es sicherlich ein Sicherheitsfeature ist oder sein kann.

            Trotzdem fallen auch bei euch nicht jedes Wochenende zusammengestoßene GS/SFZ vom Himmel. Vielleicht gerade deshalb, WEIL noch alle aufpassen müssen.
            Besser die € 200,00 in sowas investiert als in einen zu kleinen Retter, da 50g leichter
            Der frühe Wurm hat einen Vogel. (Michael Niavarani)

            http://www.xcontest.org/world/en/pilots/detail:schoepfus
            www.venetflieger.at

            Vimeo: http://vimeo.com/m/user3204136

            Kommentar


              #51
              AW: Gleitschirmflieger und Flarm

              Zum legalen Wolkenflug mit dem Segelflieger:

              Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
              Meines Wissnes ist das Falsch. Siehe dazu auch: https://www.dsv.aero/index.php/theme...m-streckenflug
              Vielleicht finden die deutschen Segelflieger das nicht ok, aber die Schweizer z.B. dürfen das: http://segelflug.ch/wp-content/uploa...lkenflugV2.pdf

              oder die Österreicher (unter "Streckenfliegen"): http://www.flugplatz-micheldorf.at/i...chulungsablauf

              Wenn man sich also sicher ist, dass nur deutsche Segelflieger im Pinzgau entlang brettern, dann könnte man dort deutlich beruhigter in die Wolke drehen

              Gruß

              Uli
              Zuletzt geändert von Uli Straßer; 04.09.2018, 16:18.

              Kommentar


                #52
                AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                Zitat von dobo Beitrag anzeigen
                Gibt es hier auch Gleitschirmflieger, die das regelmäßig jetzt schon benutzen und aus praktischer aktueller Erfahrung berichten ?
                Ich hatte viele Jahre das Compeo+ mit passivem FLARM. Insbesondere bei langen und einsamen Streckenflügen in nicht so frequentierten Gegenden, an Tagen, an denen nicht viel Stoff in der Luft war und daher die Aufmerksamkeit bzgl. anderer Luftfahrzeuge um einen herum mit der Zeit etwas nachlässt bin ich einige Male durch den FLARM-Alarmton aufmerksamer gemacht worden und habe beim dann etwas hektischeren Rundumblick einen oder auch mehrere Segelflieger oder auch Drachen ausmachen können, die ich ohne FLARM wohl erst etwas später gesehen hätte (sofern sie nicht von hinten angerauscht wären). Die Reichweite des Compeo-FLARM war jetzt nicht gewaltig, ich schätze mal so um einen Kilometer, aber dann hat die Anzeige zumindest die Zahl der empfangenen Signale angezeigt und man war wieder hellwach. Ich hoffe sehr, dass auch die Segelflieger mein Signal registrieren konnten. Das ist auf alle Fälle ein Sicherheitsgewinn. Da gibt es nichts wegzudiskutieren.

                Beim Compeo+ hatte es allerdings den Nachteil, dass eine Akkuladung nur für einen langen Streckentag gereicht hat. Vor dem nächsten Flugtag musste neu geladen werden.

                Wegen Umstieg auf ein leichteres und moderneres Fluginstrument bin ich aktuell ohne FLARM unterwegs und vermisse es.

                Gruß

                Uli
                Zuletzt geändert von Uli Straßer; 04.09.2018, 16:22.

                Kommentar


                  #53
                  AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                  Zitat von DonQuijote
                  Ok, dann halt UND. Hast Du einen roten Schirm?
                  Ja.
                  Aber ehrlich gesagt nicht nur ;-)
                  Ich achte mich aber tatsächlich beim Neukauf auch auf diesen Aspekt - aber auch, was mir gefällt. So ganz konsequent bin ich dann halt doch nicht immer. Habe dafür FLARM - und Du? ;-)
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                    #54
                    AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                    Zitat von schoepfus Beitrag anzeigen
                    Shoulders hat's ja schon geschrieben: Segelflieger müssen nach VFR fliegen, so wie wir.
                    Wird halt auch nicht wahrer, wenn man's wiederholt.
                    www.slople.com - Über 10'000 Hänge mit Wind- und Wetterprognosen für Modellsegelflug- und Gleitschirmpiloten!

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                      #55
                      AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                      hier wird immer wieder davon gesprochen, dass man ein Flarm für 200€ bekommt,
                      ich hab irgendwie noch kein standalone gefunden, könnte mir jemand einen Link posten?


                      Phil

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                        FLARM-Beacon (also gesehen werden, nicht sehen):
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                          #57
                          AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                          Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen

                          Wenn man sich also sicher ist, dass nur deutsche Segelflieger im Pinzgau entlang brettern, dann könnte man dort deutlich beruhigter in die Wolke drehen
                          Was für ein Schwachsinn !!!

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                            @Schoepfus

                            Klar geht es hier immer nur ums Recht haben und in dem Fall haben halt die anderen Recht.

                            § 14 LVR

                            Wolkensegelflüge

                            § 14b. (1) Wolkensegelflüge dürfen nur in Kumulus- oder Kumulonimbuswolken und nur unter Einhaltung der Bestimmungen der folgenden Absätze durchgeführt werden.

                            (2) Wolkensegelflüge sind nur zulässig, wenn alle Insassen der Segelflugzeuge einen gebrauchsfertigen Fallschirm angelegt haben.

                            (3) Wolkensegelflüge sind nur nach Instrumentenflugregeln gemäß SERA.5015 und mit Transponder gemäß § 30 zulässig.

                            (4) In eine Wolke darf nur dann eingeflogen werden, wenn keine Gefahr eines Zusammenstoßes mit anderen Luftfahrzeugen besteht.
                            Fazit in A sind Wolkensegelflüge unter bestimmten Vorraussetzugen erlaubt, übrigens auch für D- registrierte Segler. Ich darf ja auch mit meinem Ösi-kennzeichen in D schneller als 130 fahren
                            Zuletzt geändert von JHG; 05.09.2018, 08:40.

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                              Zitat von JHG Beitrag anzeigen
                              @Schoepfus

                              Klar geht es hier immer nur ums Recht haben und in dem Fall haben halt die anderen Recht.

                              § 14 LVR



                              Fazit in A sind Wolkensegelflüge unter bestimmten Vorraussetzugen erlaubt, übrigens auch für D- registrierte Segler. Ich darf ja auch mit meinem Ösi-kennzeichen in D schneller als 130 fahren
                              Alle Anderen die nicht in die Wolke dürfen müssen aber den Wolkenabstand in E einhalten, also kommt man sich nicht in die Queere. Falls doch hat der unter der Wolke den Abstand zur Basis nicht eingehalten.

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Gleitschirmflieger und Flarm

                                Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                                Alle Anderen die nicht in die Wolke dürfen müssen aber den Wolkenabstand in E einhalten, also kommt man sich nicht in die Queere. Falls doch hat der unter der Wolke den Abstand zur Basis nicht eingehalten.
                                Daaaaaaaaaaaaaaaaaaanke Harry


                                sF
                                Zuletzt geändert von schoepfus; 05.09.2018, 10:40.
                                Der frühe Wurm hat einen Vogel. (Michael Niavarani)

                                http://www.xcontest.org/world/en/pilots/detail:schoepfus
                                www.venetflieger.at

                                Vimeo: http://vimeo.com/m/user3204136

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