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Anerkennung ausländischer Flugscheine

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    Anerkennung ausländischer Flugscheine

    Anerkennung ausländischer IPPI >= 4 Scheine ab 1.1.19

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Name: 3654A5BD-776A-4393-8550-BDBB7E5747A5.jpg
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ID: 830408

    PS: Aus aktueller DHV-Info
    Zuletzt geändert von BIKEandFLY; 07.01.2019, 12:59.
    Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
    _________________________________________

    Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

    #2
    AW: Anerkennung ausländischer Flugscheine

    Die Anerkennung beschränkt sich auf die in der ausländischen Erlaubnis eingetragenen Startarten, sofern diese in der BRD zulässig sind.
    Wenn ich das richtig lese, hat der DHV damit den (weitgehend unbekannten und kaum beachteten) Kommissionsbeschluß zur Gastflugregelung Windenschlepp gekippt und ausländische Windenflieger können nun auch offiziell ohne "formlose Überprüfung" durch einen Windenschleppfluglehrer geschleppt werden. Gut.

    Ansonsten erkenne ich keine Unterschiede zur bisherigen Regelung, oder übersehe ich was?
    Wenn es piept - eindrehen...

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