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Danke DHV

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    #31
    AW: Danke DHV

    Zitat von Quothe_the_Raven Beitrag anzeigen
    Ist alles eigentlich sehr einfach:
    • Der Checkbetrieb muss sich die Checkanweisungen vom Hersteller geben lassen. Der Hersteller ist aber nicht verpflichtet, dies jeder zugänglich zu machen.
    Was aber wiederum eigentlich gegen das Gesetz ist denn, wie soll ein Checkbetrieb einen Schirm nach Werksangaben checken wenn er die Daten nicht bekommt?
    Vom Besitzer ganz zu schweigen.
    • Die hergestellte Geräte und die Trimmungsdaten (sowie Materialien, Stücklisten etc.) müssten theoretisch die Daten von das mustergeprüfte Gerät entsprechen (unter Berücksichtigung von Mess- und Herstellungstoleranzen).
    Wenn er sie denn raus gibt hat es dann aber nicht mal rechtliche Konsequenzen wenn er nicht die validierten Daten her gibt.
    Der Hersteller hat, so sieht es für mich im Moment aus, keine Nachweispflicht seiner Daten sobald der Schirm eine Zulassung durchlaufen hat.
    Und wenn er falsche Daten raus gibt, die zu einem Unfall führen, ist er rechtlich nicht mal zu belangen weil die Schuld, vom Gesetz her, automatisch auf den Besitzer/Checkbetrieb über geht.
    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

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    Kommentar


      #32
      AW: Danke DHV

      Hallo zusammen,

      warum sind denn die Leinlängen für den Check, die absoluten / relativen Toleranzen sowie die sonstigen Nachprüfanweisungen nicht Plicht - Bestandteil des Handbuches und somit quasi automatisch der Musterprüfung? Die Prüfungstelle könnte im Rahmen der Musterprüfung beurteilen, ob die Vorgaben in Bezug zu dem vermessenem Muster, Leinematerial und voraussichtlich zu erwartenden Leinenänderungen plausibel sind.

      Dann hätte ich als Halter die Möglichkeit meinen Schirm wie gestzlich vorgeschrieben zu prüfen bzw. den Checkbetrieb meines Vertrauens zu beauftragen.

      Viele Grüße,

      Patrick

      Kommentar


        #33
        AW: Danke DHV

        Im Betriebshandbuch meines Advance Epsilon 8 sind keine Leinenlängen oder überhaupt Nachprüfanweisungen angegeben. Laut Betriebshandbuch dürfen den Schirm nur von Advance autorisierte Check-Betriebe durchführen. Der einzige in Deutschland (Wasserkuppe) hat den Check ohne Weitergabe des Vermessungsprotokolls an mich durchgeführt. (Advance-Oderen selbst hätte unhaltbar lange gebraucht!) Ob andere Check-Betriebe von Advance Nachprüfanweisungen bekommen bzw. ob für alle ein transparenter Weg zur Erlangung dieses Status angeboten wird ist nirgends öffentlich dargestellt. (Darf der Hersteller in der Nachprüfanweisung den Personenkreis der Nachprüfer unbegründet einschränken oder wäre das wettbewerbsrechtlich nicht Ok? )

        Bin ich als Halter gemäß dem oben zitierten Paragrafen jetzt verpflichtet Advance auf die fehlerhaften (weil möglicherweise überhaupt nicht vorhandenen) Checkanweisungen hinzuweisen?

        Unbefriedigende Gesamtsituation.
        Peter





        Gesendet von meinem SM-G900FD mit Tapatalk

        Kommentar


          #34
          AW: Danke DHV

          Wäre es nicht sinnvoll generell mit Kauf eines neuen Schirms die exakten Leinendaten des Musters und des gekauften Schirms/Auslieferungszustand als Protokoll zu erhalten? So eine Art Bestandsakte, ist in der Luftfahrt (Bordbuch) generell Standard. Somit könnte diese "Akte"/Daten(bank) weitergeführt werden als Grundlage für die nächsten Checks.

          Kommentar


            #35
            AW: Danke DHV

            Zitat von db487 Beitrag anzeigen
            [...] Somit könnte diese "Akte"/Daten(bank) weitergeführt werden als Grundlage für die nächsten Checks.
            Könnte mann genau so wenig wie die Daten im DHV-Datenbank als Solldaten verwenden, weil es Toleranzen und Messunsicherheit gegenüber die eigentliche Solldaten vom Hersteller gibt.

            Zitat von DerPeter Beitrag anzeigen
            Bin ich als Halter gemäß dem oben zitierten Paragrafen jetzt verpflichtet Advance auf die fehlerhaften (weil möglicherweise überhaupt nicht vorhandenen) Checkanweisungen hinzuweisen?
            Nein. Der von Advance autorisierter Checkbetrieb verfügt sicherlich über die Anweisungen. Als Halter ist man verantwortlich für die Durchführung des Checks, aber nur berechtigt die selbst durchzuführen wenn die Angaben des Herstellers erfüllt sind. Advance z.B. könnte darauf bestehen, dich eine Schulung zu geben und bestimmte Prüfvorrichtungen vorzuschreiben bevor Sie Dir die Checkanweisungen zur Verfügung stellen. Ein Recht die zu bekommen besteht nicht - aber schreib die mal an, vielleicht bekommst Du die Trimmwerte auch einfach so.

            Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
            Was aber wiederum eigentlich gegen das Gesetz ist denn, wie soll ein Checkbetrieb einen Schirm nach Werksangaben checken wenn er die Daten nicht bekommt?
            Vom Besitzer ganz zu schweigen.

            Wenn er sie denn raus gibt hat es dann aber nicht mal rechtliche Konsequenzen wenn er nicht die validierten Daten her gibt.
            Der Hersteller hat, so sieht es für mich im Moment aus, keine Nachweispflicht seiner Daten sobald der Schirm eine Zulassung durchlaufen hat.
            Und wenn er falsche Daten raus gibt, die zu einem Unfall führen, ist er rechtlich nicht mal zu belangen weil die Schuld, vom Gesetz her, automatisch auf den Besitzer/Checkbetrieb über geht.
            Es gibt kein Gesetz wo steht dass der Hersteller die Checkanweisungen öffentlich machen muss. Wenn der Checkbetrieb oder der Besitzer die aber hat, kann er/sie den Check durchführen. Wenn nicht, dann (streng genommen) nicht! Aber ein guter Checkbetrieb hat bestimmt Wege die Anweisungen zu bekommen

            Wenn ein ausgelieferten Schirm nicht den Muster entspricht (Messunsicherheit und Toleranzen berücksichtigen), hat es keine Musterzulassung! Allerdings beim Trimm ist es so, dass so bald er geflogen wurde, sind der Hersteller sowie der Checkbetrieb aus die Verantwortung. Es könnte sich ja beim Start auf ein Stein verhängt haben und deswegen eine Vertrimmung auftreten, oder der Pilot ist damit Acro geflogen. Und bei ein Unfall ist es sowieso schwierig zu unterscheiden ob irgendwelche Abweichungen erst beim Unfall passiert sind. Der Check ist wie beim Auto den TÜV: es bestätigt nur den Zustand in genau den Moment.

            Es gab vor ein paar Jahre ein Fall, bei ein Wettbewerb in Lateinamerika. Jemand ist auf die Idee gekommen, zu schauen ob die Schirme vor den Start die Musterzulassung entsprachen. Bei das derzeit beliebteste neue Modell von ein bekannter Europäischer Hersteller wurden Abweichungen festgestellt - ich Denke sogar die Streckung war anders-. Mehr als die hälfte der Piloten durften, zu Recht, nicht starten und es gab sehr viel Ärger.

            Edit:
            Also bei mir war es tatsächlich so: Mein Checkbetrieb hat als Sollwerte die vom DHV Datenbank genommen. Ich habe die vom Hersteller bekommen und es gibt ein paar mm Abweichungen. Viel weniger als die 10mm Toleranz.
            Zuletzt geändert von Quothe_the_Raven; 24.04.2019, 18:04.

            Kommentar


              #36
              AW: Danke DHV

              Nein. Der von Advance autorisierter Checkbetrieb verfügt sicherlich über die Anweisungen. Als Halter ist man verantwortlich für die Durchführung des Checks, aber nur berechtigt die selbst durchzuführen wenn die Angaben des Herstellers erfüllt sind. Advance z.B. könnte darauf bestehen, dich eine Schulung zu geben und bestimmte Prüfvorrichtungen vorzuschreiben bevor Sie Dir die Checkanweisungen zur Verfügung stellen. Ein Recht die zu bekommen besteht nicht - aber schreib die mal an, vielleicht bekommst Du die Trimmwerte auch einfach so.
              Zumindest bei einigen Schirmen sind die Leinenlängen bei Advance übrigens auf der Webseite im Downloadbereich veröffentlicht und Advance hat mir bestätigt, daß das auch die Leinenlängen sind, die für die Nachtrimmung verwendet werden.

              Ich möchte auch sehr vermuten, daß Du die auf Nachfrage anstandslos bekommst. Dem Kunden da "nö, kriegste nicht" zu sagen hätte wohl ein ziemliches Geschmäckle und riskiert einen Shitstorm. Würde mich interessieren, ob da Fälle bekannt sind. Mir ist es noch nicht untergekommen.

              Das ist wohl ähnlich wie mit dem "Nachchecken". Natürlich kann der Hersteller im Prinzip ins Handbuch reinschreiben oder später per Sicherheitshinweis nachschieben, daß er das nur noch selber darf. Hat doch Team5 so gemacht, wobei die Marke schon sehr im Allerwertesten war, als das passiert ist. Da gab es nix mehr zu versenken. Sonst hätten sie die Nummer wohl auch nicht gebracht.
              Wenn es piept - eindrehen...

              Kommentar


                #37
                AW: Danke DHV

                Vor ein paar Tagen habe ich beim Hersteller meiner Schirme um die Leinenlängen gebeten und auch tatsächlich die Einzellängen (und nicht nur die Gesamtlängen, die auf der Checkliste stehen) bekommen.
                Da wurde mir auch gesagt, dass man dabei wäre, alle Längen auf der Webseite zu veröffentlichen, weil es (demnächst?) so vorgeschrieben sei.
                Wer also die Werte wissen möchte, wenn sie noch nicht öffentlich zugänglich sind: ruft beim Hersteller an und verlangt sie.

                Ein Schirm kam gerade vom Check (beim Hersteller, auch wenn es etwas teurer war), und auch da werde ich mal nachmessen.
                Stefan

                Kommentar


                  #38
                  AW: Danke DHV

                  Zitat von Quothe_the_Raven Beitrag anzeigen
                  Es gibt kein Gesetz wo steht dass der Hersteller die Checkanweisungen öffentlich machen muss.
                  Genau darum geht es hier doch.
                  Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                  BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Danke DHV

                    Zitat von DerPeter Beitrag anzeigen
                    Im Betriebshandbuch meines Advance Epsilon 8 sind keine Leinenlängen oder überhaupt Nachprüfanweisungen angegeben. Laut Betriebshandbuch dürfen den Schirm nur von Advance autorisierte Check-Betriebe durchführen. Der einzige in Deutschland (Wasserkuppe) hat den Check ohne Weitergabe des Vermessungsprotokolls an mich durchgeführt. (Advance-Oderen selbst hätte unhaltbar lange gebraucht!) Ob andere Check-Betriebe von Advance Nachprüfanweisungen bekommen bzw. ob für alle ein transparenter Weg zur Erlangung dieses Status angeboten wird ist nirgends öffentlich dargestellt. (Darf der Hersteller in der Nachprüfanweisung den Personenkreis der Nachprüfer unbegründet einschränken oder wäre das wettbewerbsrechtlich nicht Ok? )

                    Bin ich als Halter gemäß dem oben zitierten Paragrafen jetzt verpflichtet Advance auf die fehlerhaften (weil möglicherweise überhaupt nicht vorhandenen) Checkanweisungen hinzuweisen?

                    Unbefriedigende Gesamtsituation.
                    Peter





                    Gesendet von meinem SM-G900FD mit Tapatalk
                    Hallo,


                    ohne jetzt nach zu sehen weiss ich, das die Flugschule Mergenthaler, Flughschule Chiemsee und der Wolfi Advance Schirme checken dürfen. Und es gibt noch mehr Checkbetriebe. Auch bekommst du bei den bei mir aufgeführten Flugschulen ein Vermessungsprotokoll.

                    PS: Solltest du deinen Schirm registriert haben, sind deine Daten auch online für dich verfügbar. Sie werden nämlich an Advance übermittelt.

                    Eine befriedigtete Gersamtsituation

                    Gruss Heinz

                    PS: Vielleicht war die Wasserkuppe doch nicht der richtig Ansprechpartner, wenn du solche Aussagen bekommen hast.

                    Und auch die Leinenlängen sind online auf der Advance Seite einzusehen. Sogar immer noch für den Epsilon 8 und sogar noch für weitere ältere Modelle.
                    Zuletzt geändert von Heinz Pusse; 24.04.2019, 23:16. Grund: Was weggenommen. Es könnte sonst in den falschen Hals kommen und das will ich nicht. Wir haben uns ja alle lieb :-)
                    www.gleitschirmjäger-saar.de
                    www.baustellenkoordinator.de

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                      #40
                      AW: Danke DHV

                      Moin Heinz,

                      wer wird denn gleich in die Luft gehen. Ich hätte aber tatsächlich nicht aus dem Gedächtnis heraus schreiben sollen, habe nochmal gesucht und muss mich teilweise korrigieren.

                      Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      was hast du sonst noch geraucht :-) Bitte nicht böse sein.

                      Ohne jetzt nach zu sehen weiss ich, das die Flugschule Mergenthaler, Flughschule Chiemsee und der Wolfi Advance Schirme checken dürfen. Und es gibt noch mehr Checkbetriebe. Auch bekommst du bei den bei mir aufgeführten Flugschulen ein Vermessungsprotokoll.
                      Stimmt, es gibt ein paar mehr "Advance Servicecenter" in Europa - Hatte meine letzte Recherche falsch in Erinnerung.
                      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Servicecenter.PNG
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Größe: 139,6 KB
ID: 823948

                      Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                      PS: Solltest du deinen Schirm registriert haben, sind deine Daten auch online für dich verfügbar. Sie werden nämlich an Advance übermittelt.
                      Das stimmt leider nicht. Es ist nur das 2-seitige Checkprotokoll als PDF hinterlegt, das ich auch in Papierform bekommen habe.
                      Im Online-Bereich myAdvance sind auch die Leinenlängen nicht verfügbar, lediglich ein Leinenplan mit Bezeichnungen.

                      Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                      Und auch die Leinenlängen sind online auf der Advance Seite einzusehen. Sogar immer noch für den Epsilon 8 und sogar noch für weitere ältere Modelle.
                      Die Gesamtleinenlängen habe ich allerdings inzwischen an anderer Stelle, neben den Downloads - "alle Dokumente" gefunden.
                      Einzelleinenlängen stockwerksweise sind nicht hinterlegt. Den exakten Leinentyp einer bestimmten Gallerieleine habe ich aus diesen öffentlich verfügbaren Dokumenten auch nicht herauslesen können. (Auszug Handbuch: "Obere GalerieEdelrid Technora (Aramid), 8000U, 190/130/090/050, ummantelt, 1 .3 mm/1 .0 mm/0 .8mm/0 .5 mm")

                      Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                      PS: Vielleicht war die Wasserkuppe doch nicht der richtig Ansprechpartner, wenn du solche Aussagen bekommen hast.
                      Ich habe dort nicht um Auskunft gebeten, sondern um einen (ersten) 2-Jahres-Check, und den habe ich bekommen, auch rechtzeitig so dass ich auf keinen Flug verzichten musste. Das war mir zu dem Zeitpunkt besonders wichtig ;-)
                      Ich habe lediglich berichtet, dass die Dokumentation, die man dort standardmäßig bekommt entsprechend schlank ist.

                      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Nachprüfanweisung.PNG
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ID: 823949
                      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Suche Nachprüfanweisung.PNG
Ansichten: 1
Größe: 15,7 KB
ID: 823950

                      Was mir immer noch fehlt ist die Nachprüfanweisung, die laut Advance Bestandteil des Betriebshandbuches ist.

                      Grüße Peter

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Danke DHV

                        Hallo Peter,

                        hatte ja meinen Beitrag ja schon ein wenig korrigiert, damit man das nicht in den falschen Hals bekommt. In die luft gehe ich nicht mal nach einer HB :-)

                        Auf der Seite von Advance sind nur Händler abgebildet. Das hat aber nichts mit Checkbetrieben zu tun. Der Wolfi zB.(para-service.de) ist kein Händler und kann trotzdem deinen Schirm checken. Der kann sogar in deinen Schirm eine neue Bahn einnähen. Dies gilt natürlich für alle Checkbetriebe, die nach Herstellervorgaben arbeiten.

                        Einzellängen bekommst du auf Anfrage. Die braucht du im Normalfall aber selten, denn bei gebrauchten nimmt dann die gespiegelte Leine und nicht eine Originale.

                        PS: Und was nutzen einem die Längen, wenn mann nicht weiss wie man sie nachher auch messen tut. Das ist wiederum ein ganz anderes Thema :-)

                        Wie gesagt, nicht böse sein. Aber manchmal beim Hersteller nachfragen und auf Antwort warten. Sollte die nicht befriedigend sein, kann man meckern. Angaben werden teilweise nicht gemacht, da sie verwirren können. Bestes Beispiel sind Leinenlängen.

                        Leinen werden nicht nur gemessen, sondern auch noch mit Gewicht belastet und das macht schon was aus.

                        Die Nachprüfanweisung bekommst du bestimmt auch. Aber was willst du damit. Äusserliche Schäden nachschauen und Leinen messen geht ja noch. Aber Luftundurchlässigkeit und Trimm einstellen, sowie Leinen zerreissen und Festigkeit feststellen wird schon schwieriger und dann musst du eine individuelle Leine neu nähen, da man nicht die Originale verwendet, sondern die gespiegelte.

                        Gruss Heinz

                        PS: Die allgemeine Nachprüfanweiung im Handbuch besagt, dass der Schirm einer Nachprüfung nach einer gewissen Zeit oder Monaten erfolgen muss. Damit ist nicht der Inhalt der Nachprüfung gemeint.



                        PS: Fordere doch ganz einfach deinen geprüften Leinenlängen von der Wasserkuppe an. Die sind im Computer hinterlegt und können dir ausgedruckt werden. Diese werden beim Advancecheck hinterlegt.
                        Zuletzt geändert von Heinz Pusse; 25.04.2019, 00:10. Grund: PS hinzugefügt
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