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Startplatz Mittag

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    Startplatz Mittag

    Und weil es schon einen Thread wegen drohender Geländeschliessung gibt auch noch diesen hier:
    Geländeordnung Fluggebiet Mittag Zu Beginn des Fliegerjahres 2019 möchten wir gerne auf verschiedene Geländeordnungen der sich hier im Umkreis befindlichen Fluggebiete aufmerksam machen. Leider kam es im Fluggebiet Mittag dieses Jahr bereits zu verschiedenen Verstössen, so dass wir nochmals ausdrücklich dadurch aufmerksam machen möchten, dass die Extravaganzen Einzelner zu Lasten der ganzen Fluegerschaft gehen. Nicht umsonst,
    Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

    BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

    #2
    AW: Startplatz Mittag

    "Zwischen Mittag und Grünten befindet sich der Segelflugplatz Agathazell. Die Vorstandschaft des Flugplatzes Agathazell hat mitgeteilt, das es in letzter Zeit vermehrt dazu gekommen ist, dass Gleitschirmflieger vom Mittag zum Grünten queren und dabei den Flugbetrieb am Flugplatz Agathazell behindern und u.a. in die Platzrunde einfliegen bzw. diese durchqueren. Den Segelflugpaltz gilt es weiträumig zu umfliegen!"

    Wenn ich sowas lese, geht mir schlicht der Hut hoch!

    Gleitschirme sind luftrechtlich "normale" Luftfahrzeuge mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die hier zitierten Segelflieger auch. Eine Platzrunde genießt überhaupt keine luftrechtliche Sonderstellung, was das Befliegen dieses Luftraums (G) angeht. Lediglich landende Luftfahrzeuge (erkennbarer Endanflug!) haben in dieser Region eine Sonderstellung, was die Ausweichpflicht in der Nähe befindlichen Lfze angeht.
    Es kann also gar nicht angehen, dass ein Vereinsvorstand eine etwaige Behinderung des Flugbetriebs beklagt, wenn es nicht zu luftrechtlichen relevanten Verstößen gekommen sein sollte.
    Natürlich darf ein Gleitschirmpilot unter Wahrung der gebotenen luftrechtlichen Regeln (Ausweichpflicht, Luftraum etc.) einen Segelflugplatz queren, selbst wenn ihm dabei ausweichpflichtige Segelflieger ausweichen müssen. Dass man sich dabei immer defensiv verhält, versteht sich von selbst.

    Die Forderung aber, den Segelflugplatz generell weiträumig zu umfliegen, ist einfach absurd und zeugt von einer absolut zu verurteilenden Gutsherrenmentalität der dort ansässigen Fliegerkollegen. Ich meine man sollte einem solchen Ansinnen höflich, aber in der Sache bestimmt, entgegentreten!!


    "Das Landen auf den Wiesen direkt an der Talstation der Mittagbahn ist verboten. Anwohner erstatten Anzeige bei der Polizei."

    Das ist natürlich genauso dummes Zeug. Ein Gleitschirmpilot darf schlicht und ergreifend überall straffrei landen! (10 Ausrufezeichen). Das ist Luftrecht und gilt für alle Luftfahrzeuge, die den Landeort nicht zuverlässig vorherbestimmen können. Natürlich haftet der Pilot bei einer solchen Außenlandung für den evtl. entstandenen (Flur)schaden. Nur die Polizei hat bei einem solchen Ereignis keinerlei Befugnisse, von einer „Beweissicherung“ einmal abgesehen. Selbst wenn derselbe Pilot immer wieder auf derselben Wiese eine Außenlandung fabriziert, ändert sich die Rechtslage nicht!
    Natürlich wird jeder Gleitschirmflieger versuchen solche Außenlandungen zu vermeiden, aber verboten ist es definitiv nicht und eine Strafverfolgung nach Erstattung einer Anzeige wird es auch nicht geben!

    Liebe (ernsthafte) Gleitschirmpiloten werdet endlich erwachsen! Ein Gleitschirm ist ein Luftahrzeug mit gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere auch. Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Voraussetzung für ein vernünftiges Miteinander. Meine fliegerische Heimat ist auf der Wasserkuppe und ich weiß genau, was das bedeutet!!
    Aber solange Segel- und andere Flieger meinen, sie hätte mehr Rechte und sich in oben zitierter Art und Weise äußern, dürfen wir uns nicht einfach wegducken und solche Ansprüche widerspruchslos akzeptieren.



    PS: Ich bin seit vielen,vielen Jahren selbst Segelflieger, habe einen PPL (SEP, TMG) und mehrere UL-Lizenzen und war einige Zeit Vorstand eines Motorflugvereins.
    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 09.06.2019, 11:33.

    Kommentar


      #3
      AW: Startplatz Mittag

      Toller Beitrag, danke.

      Kürzlich gab es auch auf fb eine Diskussion wofür eigentlich die Zulassungspflicht für Start- und Landeplätze notwendig sein soll, wenn dabei solche herauskommen wie am Mittag, die an fliegbaren Tagen die meiste Zeit in Leeturbulenzen liegen.

      Kommentar


        #4
        AW: Startplatz Mittag

        Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
        ........ Ein Gleitschirm ist ein Luftahrzeug mit gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere auch. Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind die Voraussetzung für ein vernünftiges Miteinander. Meine fliegerische Heimat ist auf der Wasserkuppe und ich weiß genau, was das bedeutet!!
        Aber solange Segel- und andere Flieger meinen, sie hätte mehr Rechte und sich in oben zitierter Art und Weise äußern, dürfen wir uns nicht einfach wegducken und solche Ansprüche widerspruchslos akzeptieren....

        Danke für den Hinweis!

        Ja wir dürfen theoretisch(rein rechtlich) auf fast jeder Wiese landen, wenn es runter geht bleibt einem ja auch nichts anderes übrig.
        Ja rein rechtlich ist ein nicht anders deklarierter Segelflugplatz nicht zu umfliegen oder mit einer Mindesthöhe zu überfliegen.
        Und ja, rein rechtlich müssen wir auch nicht den Luftraum verlassen, nur weil dort ab und an Fallschirmspringer abgesetzt werden.


        Aber das wird nicht mehr lange so bleiben, wenn wir GS und HG Flieger weiterhin auf unsere Rechte bestehen keine Rücksicht nehmen. Leider reichen schon unter 10 % "rechtlich korrekt" aber "moralisch fragliche " Flieger aus um Plätze und Gelände zu gefährden.

        Bei uns am Platz mit Mischbetrieb war früher alles erlaubt. Niemand schaute so genau hin. - Nach einigem Fehlverhalten und Meldungen drohte die Schließung des Platzes. Also beschloß man die Drachen zu verbieten. Mit viel Verhandlung konnte man dies noch verhindern. Bedingung wurde jedoch anmelden von Landungen durch Drachen. Leider wurde auch das wieder sehr locker gesehen, so dass inzwischen jeder Flieger Flugfunk an Bord haben muss. Das Fazit ist es kommt kaum noch jemand weil der Aufwand und die ständige Kontrolle abschrecken.

        In Mellenthin war letztes Jahr noch Freifliegen erlaubt, trotz Kontrollzone Herringsdorf wurde bei Start,Landung und Flugroute gerne ein Auge zugedrückt, solange niemand meckerte. Dank ein paar Motorschirmen, die Sonntags zwischen 04:00 und 7:00 Uhr im Tiefflug über Häuser innerhalb der Kontrollzone flogen(genauere Details würden den Rahmen sprängen) ist seit diesem Jahr der Flugbetrieb nur noch innerhalb strikter Grenzen und unter Aufsicht zulässig.

        Danke dafür, an alle die sich rein rechtlich korrekt verhalten haben.

        Kommentar


          #5
          AW: Startplatz Mittag

          Danke Spyder14. Dem ist nichts hinzuzufügen.

          Gruß.

          Kommentar


            #6
            AW: Startplatz Mittag

            10 mal in der selben Wiese aussenzulanden mag rechtlich in Ordnung zu sein, andererseits bewirkt ein solches Verhalten, dass Grundeigentümer über andere Hebel versuchen das Textilfliegen zu bekämpfen. Da wird dann eben Einfluss geltend gemacht eine benötigte Landewiese nicht zu genehmigen, Verpachtungen zu verhindern etc. Es ist besser auf solche Provokationen und genau das ist Zitat: "Selbst wenn derselbe Pilot immer wieder auf derselben Wiese eine Außenlandung fabriziert, ändert sich die Rechtslage nicht!"... zu verzichten.
            LG Bert

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