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Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

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    #76
    AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

    Zitat von Bruno63 Beitrag anzeigen
    Was könnte schlimmstenfalls passieren? (natürlich vorausgesetzt ich messe und schlaufe richtig)

    Gruss Bruno
    Erlischt wahrscheinlich die Zulassung des Schirms?

    Wobei man in Deutschland mit entsprechender Einweisung den Check aus selbst machen darf wenn vom Hersteller erlaubt (steht in meinem Handbuch).

    Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig genutzten Gleitsegel:

    - Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige anerkannte Lizenz.
    - Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs.

    Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
    https://

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      #77
      AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

      Zitat von Bunthuhn Beitrag anzeigen
      Schade wegen Advance!

      Ich hatte die Schweizer in die nähere Wahl gezogen für meinen Zweitschirm, aber ohne Relativtrimm ein No Go!
      Ich würde da nicht zu schnell urteilen. Es wäre gut möglich, dass die Infos im Handbuch restriktiver gehalten sind als die Checkrealität. Die Tatsache, dass Advance in irgeneiner Form mit eine Antzschen System arbeitet werte ich eher als gutes Zeichen. Du solltest eher einfach nachfragen, wenn Dir die Schirme gefallen, wie genau vorgegangen wird.

      Ein spannender Thread, der mich an meinen Beginn in der Kiteszene vor rundweg 10 Jahren erinnert. Da hat mich beim Kauf interessiert, wie schwer die Geräte sind - komplettes Unverständnis bei den Herstellern und Händlern und auch in den entsprechenden Foren. Für mich war sonnenklar, dass bei einem Gerät der in der Luft bleiben soll, das Gewicht eine Rolle spielt. Heute sind die Daten in jeder vernünftigen Tech-Specs Liste.

      Will damit sagen: Es gibt vielleicht Hoffnung.

      Mich würde auch interessieren, wie Bike&Fly das "Dilemma" löst. Sonst ist er ja regelmässig recht schnell in den Tasten. Was nützt mir das tolle Handling eines Testers, wenn er nach 50 Betriebsstunden beim Einflug in die Thermik doch nickt usw.

      Vielleicht sollte man beim Verkauf des gebrauchten Eigenen dem Kunden einen Satz neue Leinen spendieren und aus den vorgeschrumpften Leinen einen Satz für den eigenen neuen anzufertigen, damit dessen Trim auch ordentlich hält?

      Grösse

      Raschel

      Kommentar


        #78
        AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

        Born2Fly hat, was die rechtliche Seite angeht, völlig recht, siehe das weiter oben schon aufgeführte Zitat von der advance-website:

        Zitat von Ismiregal Beitrag anzeigen
        "Darf ich überhaupt Modifikationen und Änderungen an meinem Gleitschirm vornehmen?
        Nein! Die Grundeinstellung eines ADVANCE Gleitschirms entspricht bei der Auslieferung der Originaltrimmung, die vom ADVANCE Testteam als die beste befunden wurde. In diesem Zustand erhielt das Gerät auch seine Zulassung. Jede eigenhändige Änderung oder Manipulation am Gleitschirm wie z.B. die Veränderung von Leinenlängen oder das Anbringen anderer Tragegurten oder Leinenschlösser durch den Besitzer hat zur Folge, dass der Gleitschirm seine Zulassung verliert."
        Und was den Check betrifft, schreibt ein anderer Hersteller in einem Handbuch beispielsweise

        "Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig genutzten
        Gleitsegel:
        - Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige anerkannte
        Lizenz.
        - Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs.
        Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen
        Benutzung durch Dritte ausgeschlossen."


        Und was der Hersteller unter einer "ausreichenden typenbezogenen Einschulung" versteht, das steht ein paar Zeilen weiter:

        "- Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
        Importeurs
        - Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist."


        Edit: Born2Fly, Du warst schneller. Das' ja witzig, genau der gleiche Text.
        Zuletzt geändert von Ismiregal; 25.09.2019, 13:35.

        Kommentar


          #79
          AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

          Zitat von Raschel Beitrag anzeigen
          Ich würde da nicht zu schnell urteilen. Es wäre gut möglich, dass die Infos im Handbuch restriktiver gehalten sind als die Checkrealität. Die Tatsache, dass Advance in irgeneiner Form mit eine Antzschen System arbeitet werte ich eher als gutes Zeichen.
          Das vermute ich zwar auch. Aber wenn nichts schriftliches rausgereicht wird durch den Hersteller steht der Pilot mit seinem Checkbetrieb trotzdem im Regen. Die Hersteller machen sich mit den restriktiven Handbüchern einen schlanken Fuß auf Kosten der Piloten. Und das ist nicht ok. Deshalb vielleicht mal nachfragen, wie oben vorgeschlagen. Wenn sich nur 20 Leute bei den Herstellern melden wegen dieser Fragen dann wird vielleicht schon das Fliegen für uns alle sicherer. Denn die Hersteller wissen auch, daß die Dunkelziffer wesentlich höher ist - Piloten, die die Diskussion mit Interesse verfolgen ohne deshalb tätig zu werden, haben trotzdem bei ihrer nächsten Kaufentscheidung die Trimmproblematik im Hinterkopf.

          Zitat von Raschel Beitrag anzeigen
          Vielleicht sollte man beim Verkauf des gebrauchten Eigenen dem Kunden einen Satz neue Leinen spendieren und aus den vorgeschrumpften Leinen einen Satz für den eigenen neuen anzufertigen, damit dessen Trim auch ordentlich hält?
          Hahahaha, sehr gut. "Verkaufe alten Leinensatz, mindestens 250h, meistbietend!" Bei Rennradreifen haben wir das früher tatsächlich gemacht - einige Jahre gelagert, damit sie aushärten und widerstandsfähiger werden...
          Zuletzt geändert von Ismiregal; 25.09.2019, 13:53.

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            #80
            AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

            Zitat von Bunthuhn Beitrag anzeigen
            Schade wegen Advance!

            Ich hatte die Schweizer in die nähere Wahl gezogen für meinen Zweitschirm, aber ohne Relativtrimm ein No Go!

            Ich bleibe bei Nova, wegen der einleuchtenden Checksystematik. Alternativen in diesem Sinne gibt es anscheinend wirklich nicht.

            Grüße.
            Alles relativ :-)
            Nova ist hier mit einem guten Ansatz vorangegangen, keine Frage. Nova setzt allerdings auch schon lange bei vielen Modellen und bei den Stammleinen auf die PPSL-Leinen (laut Liros max. Schrumpf 0,5%). Somit bestand hier aufgrund der Materialeigenschaften schon länger ein höherer Trimm-Bedarf. Andere Hersteller haben da nicht so souverän auf die Notwendigkeiten durch Materialauswahl reagiert.
            Advance ging das Thema Check und Trimm meines Wissens bisher eher "traditionell" an. Durch die durchgängige Verwendung von Aramid-Leinen (Edelrid Magix Pro, max. Schrumpf 0,2%) (außer den Bremsleinen) war das Thema aber auch deutlich weniger kritisch.
            Der neue X-Alps Omega ist meines Wissens der erste Schirm in den letzten Generationen mit einem Material-Mix in den Stammleinen.
            Sollte Advance hier einen generellen Strategiewechsel bei der Beleinung vornehmen, so bleibt zu hoffen, dass dem in den Check- und Trimm-Anweisungen entsprechend Rechnung getragen wird.

            Kommentar


              #81
              AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

              Zitat von Onk Beitrag anzeigen
              Alles relativ :-)
              Nova ist hier mit einem guten Ansatz vorangegangen, keine Frage. Nova setzt allerdings auch schon lange bei vielen Modellen und bei den Stammleinen auf die PPSL-Leinen (laut Liros max. Schrumpf 0,5%).
              Ich denke, dass diese Schrumpfwerte stark von der Nutzung/Nutzungsdauer abhängen. Meiner Erfahrung mit Leinen entsprechend wird sich das Schrumpfen einer Leine asymptotisch verhalten. Durch die unzähligen registrierten und sicherlich auch ausgewerteten Messungen dürfte recht klar sein, wie genau der Prozess verläuft. Das gratis Trimmtuning nach einem Jahr bzw. nach dem ersten Einfliegen nimmt vermutlich genau die Spitze raus. Das ist halt was andres als wenn jemand einen Schirm in die Luft wirft und dann wird daran jahrelang in Toleranzgrenzen ziellos rumgeschlauft, ohne dass jemand davon was mitbekommt.

              Wenn nur die Nova - Steuerdrücke humaner wären. Ein Ozone Swift oder Gin Explorer Handling auf einem Nova Mentor, das wär's ;-)

              (Oder halt ein Nova Trimmmanagement bei Ozone, Gin, Skywalk, und wie sie alle heissen - wäre ja noch besser.)

              Gruss

              Raschel
              Zuletzt geändert von Raschel; 25.09.2019, 14:47.

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                #82
                AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                Zitat von airline Beitrag anzeigen
                Was soll das für ein Recht sein und wo steht das?
                - gecheckt werden muss nach Herstelleranweisung - das steht geschrieben.. LuftGERPOdingsdaweißichnichtauswendig-Verordnung)
                - lies mal ein paar Hersteller-Checkanweisungen, - da steht nix von Relativtrim, diesbezüglichen Grenzwerten, Torenanzen .. häufig ne Nullnummer
                - dann entspricht ein nachgetrimmter Schirm in gar keinem Fall dem geprüften Muster und
                - der von mir nicht namenhaft erwähnte Sachverständige wird genau dies zu Protokoll geben. - ggf. Arschkarte für den Checker

                Zitat von airline Beitrag anzeigen
                Wie ist die Rechtslage, wenn der Hersteller bei der Auslieferung schon Einschlaufungen eingebaut hat, damit diese später wieder ausgeschlauft werden können?
                Sofern der Hersteller dies in den Checkanweisungen "drin" hat,- ist die Ausschlaufung dann nach Herstelleranweisung. Diese overruled ggf. die "Meinung"/Rechtsvorstellung von anderen Fachleuten. Jedenfalls hat der Checker hier mehr Spielraum und muss ggf. nicht selbst den Kopf hinhalten.

                Zitat von airline Beitrag anzeigen
                Ich würde auch behaupten, dass was allgemeingültig ist (Varianten der Einschlaufungen) kann nicht zum Nachteil der Checker ausgelegt werden, die im Auftrag der Gleitschirmhalter arbeiten.
                "allgemeingültig" war wieder was nun? - die "Varianten der Einschlaufungen" ? Wär schön, wenn's so wär! .... aber......
                Wenn ich im "Auftrag des Halters" etwas mache, bin ich nicht für mein Tun verantwortlich? Sicher? Lustige These!

                Zitat von airline Beitrag anzeigen
                Gibt es vom DHV Sicherheitsmitteilungen, dass die eine oder andere Einschlaufung ein Sicherheitsrisiko birgt?
                Ja klar, sonst gäbe es ja die Sicherheitsmitteilung für die Einschlaufung am UP Mana z.B. nicht. Die Standard-Einschlaufung birgt ein Sicherheitsrisiko! - Wenn 16mm ein Sicherheitsrisiko lösen, werden ggf. ähnliche Falsch-Einschlaufungen Probleme erzeugen.
                Beweisbar ist das sicher schlecht - Nachweisbar, vielleicht unter der Hand ........ dennoch moralisch gesehen ein Problem.
                Ich erfülle nun mal gerne das Vertrauen, das andere in mich stecken.
                ---------------------------------

                Ich checke einen Schirm für einen Kunden
                ne Woche später rumpelt der Pilot im Sackflug ins Landefeld
                Gemäß geltender Checkrichtlinien war den Schirm im engen Rahmen mit +/- 10mm Toleranz überprüft worden.

                Das war für mich der Startschuss vor 15 Jahren das ganze System infrage zu stellen. Ich habe die damalige Trimmung mal später mit NTT visualisiert..... und festgestellt, dass der Schirm heute auf keinen Fall so die Werkstatt verlassen hätte -und bezweifel, dass die lustigen Leinenlängen-Listings das Problem hätten erkennen lassen. Ich habe es damals auf jeden Fall nicht im Ansatz erkannt.
                Zuletzt geändert von Ralf Antz; 25.09.2019, 15:24.

                Kommentar


                  #83
                  AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                  Paraclinic trimmte meinen Ozone LM5 problemlos und gut, ebenso den Swift vom Spezl.
                  Skyman Schirme wurden beim Hersteller und Richi Roth gut (spürbar) getrimmt.
                  Nova Ra hatte Ralf mühsam getrimmt

                  Kommentar


                    #84
                    AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                    Die paraclinic.at trimmt meine Schirme immer sensationell und natürlich "relativ". Die Michi und der Richi wissen genau, wer was für einen Trimm braucht.

                    Der Ernesto bei UP in Garmisch fuddelt sogar noch Mini-Leinenstückchen in die oberste Galerie-Ebene, wenn es sein muss. Der kanns auch richtig gut.

                    Mein neuer Sponsor parashop.at will neuerdings auch mit hoher Trimm-Kompetenz glänzen. Da fahr ich bald mal mit meinem Baby hin und werde berichten.
                    Zuletzt geändert von Gast; 25.09.2019, 15:38.

                    Kommentar


                      #85
                      AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                      Zitat von Ralf Antz Beitrag anzeigen
                      - lies mal ein paar Hersteller-Checkanweisungen, - da steht nix von Relativtrim, diesbezüglichen Grenzwerten, Torenanzen .. häufig ne Nullnummer
                      - dann entspricht ein nachgetrimmter Schirm in gar keinem Fall dem geprüften Muster und
                      - der von mir nicht namenhaft erwähnte Sachverständige wird genau dies zu Protokoll geben. - ggf. Arschkarte für den Checker

                      Sofern der Hersteller dies in den Checkanweisungen "drin" hat,- ist die Ausschlaufung dann nach Herstelleranweisung. Diese overruled ggf. die "Meinung"/Rechtsvorstellung von anderen Fachleuten. Jedenfalls hat der Checker hier mehr Spielraum und muss ggf. nicht selbst den Kopf hinhalten.
                      Die Hersteller argumentieren teilweise, daß keine Unfälle bekannt seien wegen vertrimmter Leinen. Insofern sei das Thema überschätzt. Dagegen sprechen z.B. die von Ralf Antz erwähnte Sicherheitsmitteilung zum UP Mana, sowie der Hinweis vom 03.09.19 auf der DHV website (https://www.dhv.de/newsdetails/artic...-eine-loesung/)

                      "In den letzten Jahren war es mehrmals zu Gleitschirmunfällen gekommen, die ihre Ursache in einer Verkürzung der Dyneema - Steuerleinen durch Schrumpfung hatten. Die Folge dieser Schrumpfung ist immer eine Verkürzung des Steuerwegs. Das Strömungsabrissverhalten des Schirmes kann massiv negativ beeinflusst werden. Die technischen Untersuchungen von Unfallgeräten durch den DHV zeigen, dass die Verkürzung der Steuerleinen durch Schrumpfung ein weitverbreitetes Problem ist. Es wurden Verkürzungen bis 11 cm festgestellt. In Einzelfällen schrumpfte der komplette Leerweg der Steuerleinen, sodass der Gleitschirm, trotz völlig freigegebener Steuerleinen, vorgebremst war. Kritisch ist dabei, dass dies den Piloten meist nicht auffällt."

                      Ok, da gehts jetzt um Steuerleinen. Aber ist doch ulkig, daß gerade jetzt, wo Skywalk eine "Lösung" hat, plötzlich zufällig 'mehrere Gleitschirmunfälle aus den letzten Jahren' auftauchen...

                      Man darf gespannt sein, ob, wenn erste Hersteller den Relativtrimm freigeben, der DHV eine Titelgeschichte veröffentlicht: "Wie wir alle wissen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu bedauerlichen Unfällen, deren Ursache... Die Hersteller X Y haben sich jetzt zusammengetan und eine ganz tolle Lösung im Angebot..."

                      Die Hersteller argumentieren auch, daß die Checkbetriebe schon längst den Relativtrimm durchführen würden (soweit sie wissen, was ein Relativtrimm ist ). Und sie argumentieren außerdem damit, daß viele der heutigen Schirme an den C/D-Ebenen schon im double loop oder gar Ankerstich eingeschlauft sind, daß also ohne großen Aufwand "relativgetrimmt" werden kann. Das Auslassen der C/D-Schlaufen ist aber noch längst kein Relativtrimm. Und solange die Zulässigkeit der Umschlaufung nicht schriftlich zugesichert wird seitens des Herstellers ist sie nicht zulässig. Erst recht, wenn der Hersteller stattdessen schreibt, daß jegliche (eigenmächtige) Veränderungen den Verlust der Zulassung zur Folge haben!

                      Mein Eindruck ist der, daß die Hersteller vor sich hin schlafen oder jedenfalls kein Unrechtsbewußtsein haben und sich offenbar nicht dessen bewußt sind, daß in ihren Nachprüfanweisungen die Zulässigkeit des Trimmens/Umschlaufens ausdrücklich klargestellt werden muß. Wundert auch nicht, denn für die Hersteller ist es superbequem so: die Checkbetriebe machen ja was sie sollen, der Hersteller muß in den Musterprüfungen keinen Nachweis über nachgetrimmte Schirme führen, und die Piloten fragen - bislang - nicht nach.

                      Ich gebe hier mal eine Aussage von Niviuk wieder:

                      "... wir müssen uns als Importeur von Niviuk an die Richtlinien vom Hersteller halten der klare Leinenlängen und Toleranzen vorgibt halten.
                      Beim Relativtrimmen können sich natürlich die Leinenlängen außerhalb der vorgegebenen Toleranzen befinden, was leider nicht zulässig ist und dadurch auch der Versicherungsschutz gefährdet wird.
                      Ich kann dir leider keine Checkbetriebe nennen die das Relativtrimmen durchführen..."


                      Das ist zwar schade, aber eine ehrliche und vor allem richtige Antwort:

                      1. Der Hersteller macht die Vorgaben, weil er nämlich Inhaber der Musterzulassung ist. (Daher muß er z.B. Sicherheitsmitteilungen publizieren, und daher könnte er auch die Freigabe fürs Relativtrimmen erteilen.)
                      2. Der Versicherungsschutz ist gefährdet beim Relativtrimmen (und sogar beim gewöhnlichen Trimm).
                      3. Es ist nicht so einfach, Checkbetriebe zu finden, die relativtrimmen (oder es zumindest könnten, oder wenigstens wissen was das ist).

                      Langer Rede kurzer Sinn: Es muß den Checkbetrieben Rechtssicherheit gegeben werden für ihre Arbeit, es muß den Piloten Rechtssicherheit gegeben werden hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes.

                      Dies muß erfolgen, indem die Hersteller a) das Trimmen überhaupt und b) den Relativtrimm schriftlich und ausdrücklich genehmigen. Die entsprechenden Verordnungen sind dann noch durch den DHV anzupassen.

                      Als Folge haben die Checkbetriebe die Möglichkeit, legal um die beste Dienstleistung zu konkurrieren und dann wird sich die fachliche Situation auch weiterentwickeln, und eine breite Entwicklung von einem Niedrigpreiswettbewerb zu einem Qualitätswettbewerb stattfinden. Die Checkbetriebe müssen für die Piloten transparenter werden hinsichtlich dessen, was sie überhaupt tun. Eigentlich gehört auch zwingend eine Visualisierung herausgegeben, wie der Flügel vor und nach dem Trimm steht.

                      Für mich bleibt es dabei, aktuell Nova.

                      Meine subjektive Meinung.



                      Ergänzung: Vielleicht auch ein gangbarer Weg könnte es sein, wenn man den Hersteller des Schirmes der Begierde anschreibt und ihm mitteilt, man würde seinen Schirm gerne kaufen - aber nur unter der Bedingung, daß man eine schriftliche Erklärung des Inhabers der Musterzulassung mitgeliefert bekommt, auf der dieser mitteilt, daß das Trimmen mit den Verschlaufungen DL, AS etc. am Leinenschloß und in den Galerien gestattet wird, und optimalerweise auch noch ein Relativtrimm bis zu einer Verkürzung der Leinen um 50mm gegenüber Leinenplan. Oder so.
                      Zuletzt geändert von Ismiregal; 25.09.2019, 20:37. Grund: Ergänzung hinzugefügt

                      Kommentar


                        #86
                        AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                        dass Einschlaufungen am Leinenschloss z.B ein Erlöschen der Betriebserlaubnis

                        Mal bitte die Kirche im Dorf lassen!
                        Wo steht, dass Einschlaufungen nicht erlaubt sind?
                        Antwort mit Quellennachweis, bitte!

                        Ich hatte meinen Chili vom Check zurückbekommen und mit das Protokoll genau angesehen. Skywalk hat sogar eingetragen, dass sie einen Loop bzw. DL gemacht haben.
                        Ich war aber nicht ganz zufrieden mit den Abweichungen und habe einen DL in Abstimmungen mit dem Prüfer wieder herausgenommen. Beide Werte waren aber in der Toleranz, nur war nach dem Herausnehmen das Gesamtbild etwas gleichmäßiger. (Kann man sehr schön grafisch mit Excel prüfen)

                        Wenn etwas passiert und die Ursache nciht eindeutig ist, wird ggf. der Schirm vermessen. Wenn alle Werte in der Toleranz sind, passiert in dieser Richtung erst mal nichts, egal, wer da was geschlauft hat.
                        Warum auch.

                        Kommentar


                          #87
                          AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                          Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
                          dass Einschlaufungen am Leinenschloss z.B ein Erlöschen der Betriebserlaubnis

                          Mal bitte die Kirche im Dorf lassen!
                          Wo steht, dass Einschlaufungen nicht erlaubt sind?
                          Antwort mit Quellennachweis, bitte!
                          Hallo Ernie, wo steht, daß sie erlaubt sind?

                          Auf der website von Skywalk steht:

                          "Am I allowed to make modifciations to my skywalk paraglider?
                          No, because the glider is certified the way it is delivered to you. Even the brake line length is part of the trim and must not be changed."

                          Im Handbuch steht meines Erachtens nichts weiter dazu. Insbesondere habe ich keine Nachprüfanweisung gefunden.

                          Quellennachweis: https://skywalk.info/project/chili4/

                          Aber guter Sonderfall, den Du aufbringst - den Check beim Hersteller machen zu lassen - gute Idee! Wenn Guido Reusch als Gutachter sich dann hinstellt und sagt, daß der Unfallschirm unzulässig verändert worden sei, dann trifft die Regreßpflicht wenigstens den Richtigen!
                          Zuletzt geändert von Ismiregal; 25.09.2019, 17:49.

                          Kommentar


                            #88
                            AW: Welche Checkbetriebe machen denn eigentlich Relativtrimm?

                            Im Zivilprozess können die Parteien dafür sorgen, dass der Gutachter bestimmte Beweisfragen beantworten muss.
                            Dies könnte z.B. sein: 1. Welchen Beitrag hat die ausgeführte Trimmung am Zustandekommen des konkreten Unfalls gehabt? 2. Mit welcher Sicherheit kann diese Aussage getroffen werden?
                            3. Führte die Nachtrimmung zu einem höheren Flug-Risiko als bei einem Flug mit einem Musterkonformen Neuschirm des selben Typs innerhalb der üblichen bzw. vom Hersteller festgelegten Fertigungstoleranzen.
                            Könnte sein, dass der Sachverständige dann sagen muss: "0. Die Nachtrimmung war luftrechtlich problematisch oder gar unzulässig (Reuschs Blog), aber zu 1. und 2. Hat aber mit hoher / an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den konkreten Unfall z.B. einen Strömungsabriss nicht begünstigt. Zu 3. Das Risiko den nachgetrimmten Schirm zu fliegen lag in dem Bereich eines Neuschirm es des selben Musters. Der Verzicht auf das Nachtrimmen hätte zu einem Flugverhalten führen können, das deutlich vom geprüften Muster abweicht..."

                            Dann muss das Gericht klären, was das alles für die konkrete Rechtsfrage bedeutet.
                            Und wenn ich das alles hier lese, würde ich eher als Hersteller kalte Füße kriegen und schleunigst sinnvolle Nachprüfanweisungen entwickeln, denn als überdurchschnittlich guter Checkbetrieb. Denn in diese Richtung würden mir auch noch Beweisfragen einfallen...
                            Außerdem muss das Gericht nicht einen ehemaligen Prüfstellenleiter als Sachverständigen bestellen. Es muss jemand mit Sachkunde für die konkrete Fragestellung sein. Sofern er nicht selbst Partei ist, rufe ich Ralph Antz in den "Zeugenstand". Auf dem eng eingegrenzten Spezialgebiet "wie verändert sich das Start- und Flugverhalten von Schirmen durch das Nachtrimmen" hat er vielleicht sogar eine höhere Sachkunde als der formeller herangehende Prüfstellenleiter.

                            Es wird Zeit, dass die Hersteller hier mal ihre Hausaufgaben machen - und für Klarheit sorgen.

                            Grüße Peter

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                              #89
                              OT: zentrale A B Stammleinen am Schäkel loopen?

                              Zitat von SoaringErnie Beitrag anzeigen
                              Mal bitte die Kirche im Dorf lasse8n!
                              Wo steht, dass Einschlaufungen nicht erlaubt sind?
                              Antwort mit Quellennachweis, bitte!
                              Kann man bei einem Schirm, der auf C/D vorgeloopt auf den Markt kommt, von TrimTune als geeigneter Maßnahme ausgehen?


                              NeslerBuchZitat aus 2008:
                              "... piloten basteln nur zu gerne an ihrem Trimm herum. Sie versuchen, durch Ankerknoten <...> an den Schäkeln die Stammleinen zu kürzen, um <...> Längenänderungen auszugleichen <...> Dieses mehrfache Einschlaufen der Stammleinen in den Schäkeln führt immer zu Quetschungen und reduziert die Festigkeit signifikant. Vor allem bei <...> A und B Stammleinen <...> der inneren Sektion.

                              Längenänderungen <...> deshalb durch mehrfaches Durchfädeln der Galerieleinen durch <...> Loop. <...> mehr Arbeit, aber die Festigkeit leidet <...> kaum".

                              War nicht auch bei Nova die RR-Serie ohne Loops?

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                                #90
                                OT: ohne Relativtrimm auch kein Toleranztrimm?

                                Zitat von Ismiregal Beitrag anzeigen
                                ...
                                Beim Relativtrimmen können sich natürlich die Leinenlängen außerhalb der vorgegebenen Toleranzen befinden, was leider nicht zulässig ist...
                                und das kapier ich nicht.

                                "zeichne ein Rechteck!"
                                Bin ich durchgefallen, wenn ich ein Quadrat zeichne?

                                Ich kann mir nur konstruierte Beispiele vorstellen, bei denen vor dem Relativtrimm der Toleranztrimm erfüllt ist, aber danach nicht mehr.

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