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Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

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    #16
    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

    Zitat von Oasis Beitrag anzeigen
    Ich hatte vor Jahren auch diverse Fragen, die ich mir von der Bergrettung beantworten ließ. Das ging ganz flott und ausführlich.
    Ich hatte auch diverse Fragen, und wollte nicht nur eine Werbe-Homepage als Vertragsgrundlage. Hatte deshalb bei der Bergrettung um die Vertragsbedingungen für die Bergeversicherung gebeten.

    Haben sie leider trotz längerem Mail-Kontakt nicht hinbekommen. Schade.

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      #17
      AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

      Hier:

      Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
      _________________________________________

      Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

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        #18
        AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

        Zitat von thermals Beitrag anzeigen
        Und da es ja für den auch guten Zweck ist kann man auch bisschen mehr als 28€ spenden.
        Jo. Oder man kauft sich zusätzlich etwas Nützliches in deren Shop. Der von Salewa gefertigte Rucksack ist beispielsweise gar nicht so übel.

        lg,

        Thomas
        Wir leben alle auf dieser Erde; aber nicht alle haben den selben Horizont.

        Kommentar


          #19
          AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

          ich werde die Kombi air&more (Versicherungssumme € 3 Mio. für Personen- und Sachschäden
          Reine Vermögensschäden bis € 1 Mio.) und Bergekostenersicherung über Bergrettung wählen.
          besonders deutlich ist der Unterschied bei der Versicherungssumme für reine Vermögensschäden.
          Bei der dhv Versicherung sind es Vermögensschadenversicherung bis 15.000 € je Schadenereignis.
          Das ist verdammt wenig im Vergleich zu 1,5Mio bei der air&more.

          gruss

          Thomas

          Kommentar


            #20
            AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

            Zitat von Tommy65 Beitrag anzeigen
            Bei der dhv Versicherung sind es Vermögensschadenversicherung bis 15.000 € je Schadenereignis.
            Ja, das kann im Einzelfall mal knapp werden; das sehe ich genau so.

            lg,

            Thomas
            Wir leben alle auf dieser Erde; aber nicht alle haben den selben Horizont.

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              #21
              AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

              das ist verdammt wenig. da brauch dir nur dein Schirm nach Retterabgang und Trennung vom selbigen auf die Gleise wehen.
              Die Sachschäden am Zug sind gedeckt, Personenschäden auch, aber der Dienstausfall, also die echten Vermögensschäden, sind nur bis 15000.-€ versichert.
              Und ich möchte nicht wissen wie hoch die Rechnung ausfällt für Verdienstausfälle und Regulierung von Ansprüchen der Bahnkunden, die die Bahn dann einem in Rechnung stellt.
              Nur ein Beispiel, schon ist man insolvent....

              Kommentar


                #22
                AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                Bin begeistert von der kompetenten Erörterung der Haftpflicht- und Bergekostenproblematik.

                Zum Thema Absicherung gegen Vermögensschadenersatz habe ich nachgelesen. Bei der DHV-Haftpflichtversicherung wird hier keine Summe genannt sondern lediglich verwiesen auf AHB Lu 2008 Lu H1.

                Dort steht in §7 2.
                Für die Leistung des Versicherers bilden die für den Versicherungsvertrag jeweils geltenden Deckungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Für Vermögensschäden (s. § 1 Ziffer 3. d) gelten die gesetzlichen Pflichtversicherungssummen vereinbart.

                Und in §1 3.
                d) Im Rahmen der LuftfrachtführerHaftpflichtversicherung und der Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz
                auch auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Schaden aus der verspäteten Beförderung von Personen oder Sachen (Vermögensschäden) sowie aus dem Abhandenkommen von Sachen.


                Der §1 3. d) bezieht sich also auf Luftfrachtführer und Reiseveranstalter, nicht auf uns Gleitschirmpiloten. Insofern frage ich, ob das Beispiel mit dem auf die Gleise gewehten Schirm uns vielleicht nicht ersatzpflichtig machen würde?

                Und was für Fälle blieben dann für den §7 2., und ist es tatsächlich so, daß die 15.000€ vom DHV/HDI dafür nicht ausreichen?


                Hier das link zur AHB: https://www.dmfv.aero/files/HGI_Lu_H_1_20081.pdf

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                  #23
                  AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                  schwierige Frage.
                  ich bin ja nun auch kein Jurist, war einfach nur ein Beispiel.
                  Im Falle des Falles sind es wohl meist Sach - und Personenschäden.
                  Aber wenn dann mal echte Vermögensschäden auftreten sollten sind 15000.- nicht wirklich viel.
                  Die paar euro pro Jahr, da gehe ich das Risiko nicht ein.


                  grüzi

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                    Es könnte ja sein, daß der niedrige Betrag seine Berechtigung hat - vielleicht ist der Bedarf nicht groß.

                    Hier mal eine Definition, die als erstes Link bei google kam:

                    Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechten» Vermögensschäden unterschieden.

                    Beispiel der Definition eines Versicherers:
                    «Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust sowie die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.»


                    Ein Vermögensschaden muß auch erstmal gerichtsfest nachgewiesen werden. Das ist u.U. nicht so einfach. Z.B. kannst Du nicht sagen, da lag ein Gleitschirmflieger eine 3/4h auf der Straße, ich konnte nicht durch, dadurch ist mir ein Job durch die Lappen gegangen, Schaden 2000€.

                    Es gibt ja auch noch den Begriff des allgemeinen Lebensrisikos oder so, wofür andere nicht direkt haftbar gemacht werden können.

                    Oder nimm einen Autounfall. Du bekommst Deine Stoßstange bezahlt und den Kotflügel, und auf Antrag noch 20€ für Foto-Aufwand, und das war's. Weder handling Zeit noch Nerven werden ersetzt.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                      Hallo in die Runde!
                      Bin ich als DHV Versicherter auch mit meinem Segelflugmodell versichert?

                      LG Ralph
                      "Wir sind hier nicht zum Spaß!"

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                        Zitat von RalphiIGL Beitrag anzeigen
                        Hallo in die Runde!
                        Bin ich als DHV Versicherter auch mit meinem Segelflugmodell versichert?

                        LG Ralph
                        Nein. https://www.dhv.de/service/versicherung/

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                          Dankeschön!
                          "Wir sind hier nicht zum Spaß!"

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                            Zitat von Ismiregal Beitrag anzeigen
                            Es könnte ja sein, daß der niedrige Betrag seine Berechtigung hat - vielleicht ist der Bedarf nicht groß.

                            Hier mal eine Definition, die als erstes Link bei google kam:

                            [I]Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechten» Vermögensschäden unterschieden.

                            ......
                            ja, man kann sich all diese Fragen bis ins kleinste Detail stellen und abwägen wie wahrscheinlich es ist, oder aber halt ein paar Euro drauflegen und gut ist.. :-)

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                              Servus,

                              eine Vermögenshaftpflicht deckt zB einen Verdienstausfall des Verletzten ab. Ich hatte 2004 nach einem fremdverschuldeten Unfall ein Schmerzensgeld von 5.000 € bekommen plus Verdienstausfall iHv 20.000 €. Und das waren bloß ein paar Monate...

                              Lass mal 2 Jahre Rekonvaleszenz bei einem wirklich Gutverdienenden in die Rechnung einfließen und Du weißt, was ein hoher Deckungsbeitrag wert sein kann.

                              HTH

                              Knolli
                              Gravity is a bitch!

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Haftpflichtversicherung, Bergekostenversicherung

                                Vermögensschaden:


                                Nach einem Seilbahnunfall nahe dem Schloss Neuschwanstein im Allgäu sind alle 20 Menschen gerettet worden. Die mehr als 18 Stunden in einer Gondel eingeschlossenen Touristen sowie der Gondelführer wurden mit einem Seil nach oben in einen Hubschrauber gezogen und in Sicherheit gebracht. Am Freitagnachmittag hatte sich ein Gleitschirm in der Seilbahn verfangen und sie damit lahmgelegt.
                                Zuletzt geändert von Ismiregal; 26.10.2019, 21:03.

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