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Fallschirm selbst packen

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    Fallschirm selbst packen

    Hatte am Sonntag DHV-Selbstpackerkurs und da einen interessanten, rechtlichen Hinweis von den Packern :

    Ich erhalte ja in dem Kurs die Berechtigung, meinen Rettungsschirm (Fallschirm) selbst für mich selbst zu packen.
    Das heißt, wenn jemand anderes mit meinem Gurtzeug mal fliegt, fliegt er mit einem Rettungsschirm (Fallschirm, den ich gepackt habe. Rein juristisch und grundsätzlich ist das
    nicht mehr durch die Selbstpackberechtigung gedeckt.
    Man sollte es zumindest wissen, ob man es für wichtig hält, muß jeder selbst wissen.

    Viele Grüße

    Michael C.
    Zuletzt geändert von MURMEL; 12.11.2019, 17:17. Grund: nach Vorschlag von mcbrite geändert)

    #2
    AW: Fallschirm selbst packen

    Auf die Gefahr jetzt pedantisch zu wirken: Fallschirme und Fallschirm packen ist was ganz anderes als Rettungsschirme und Retter packen...

    Kommentar


      #3
      AW: Fallschirm selbst packen

      Weiß zufällig jemand von Euch, wo exakt das geregelt ist?
      Dass a) Man eine "Berechtigung" benötigt um seinen Notschirm zu packen und wie man diese erhält?
      Und dass man b) Eine noch speziellere Berechtigung für das "Fremdpacken" von Notschirmen benötigt, und wer diese ausstellen kann?

      Antworten bitte nur mit Quellenangabe, keine Spekulationen und Rumgelaber, Danke.

      Grüße Peter

      Gesendet von meinem SM-G900FD mit Tapatalk

      Kommentar


        #4
        AW: Fallschirm selbst packen

        Dass a) Man eine "Berechtigung" benötigt um seinen Notschirm zu packen und wie man diese erhält?
        Und dass man b) Eine noch speziellere Berechtigung für das "Fremdpacken" von Notschirmen benötigt, und wer diese ausstellen kann?

        Antworten bitte nur mit Quellenangabe, keine Spekulationen und Rumgelaber, Danke.
        Meines Wissens gibt es keine verbindliche Regelung. In der Betriebsanleitung (der Rettung) können wohl vom Hersteller Einschränkungen vorgegeben werden, aber ich erinnere mich jetzt an kein Handbuch, wo ausdrücklich der DHV Wisch gefordert wurde für's selber packen.

        Demzufolge sollte man grundsätzlich wie man lustig ist Rettungen packen dürfen. Wobei das ohne Einweisung sicher nicht sinnvoll ist und beim "Fremdpacken" auch ein Haftungsrisiko darstellt.

        Wenn jemand dazu mal was Belastbares gesehen hat, gerne - ich kenne nix.
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar


          #5
          AW: Fallschirm selbst packen

          Tatsächlich steht im Handbuch beim Companion SQR gar nichts, gerade beim Kompatibilitätstest spricht man auch nur von von fachkundiger Person,
          wobei die Fachkunde im Streitfall sicherlich irgendwie nachzuweisen ist. Beim Packen und sogar beim Nachprüfen wird selbst davon nicht gesprochen.
          So steht das im Handbuch :
          "Alle 12 Monate muss das Rettungsgerät geöffnet, gelüftet und anschliessend neu gepackt werden. Das
          Packen sollte im (online) Pack- und Prüfnachweis des Rettungssystems vermerkt werden. Alle 24 Monate
          muss das SQR Rettungssystem einer periodischen Nachprüfung unterzogen und diese im (online) Pack- und Prüfnachweis eingetragen werden.

          Wir empfehlen, dein Rettungsgerät nur von einer fachkundigen Person in dein Gurtzeug einbauen zu
          lassen. Um sicherzugehen, dass das Rettungsgerät richtig eingebaut wurde ist eine
          Kompatibilitätsprüfung zwingend erforderlich! (Wie die durchzuführen ist, steht auch im Handbuch)
          Jede Rettungsgerät/Gurtzeug/Container Kombination hat ihre Eigenheiten. Es ist notwendig, dass sich
          die Piloten und Packer mit dem System und seiner Funktionsweise vertraut machen. Vor allem, wenn ein
          Teil von ihm neu ist (neues Rettungssystem in einem gebrauchten Gurtzeug oder umgekehrt). Nur so
          kann eine verlässliche Funktionsweise zugesichert werden.
          Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das Rettungsgerät mit dem Gurtzeug oder einem externen
          Container zu kombinieren. Bitte frage eine fachkundige Person, wenn du dir unsicher über die beste
          Lösung für dein Gurtzeug/Container System bist. Die richtige Installation des Rettungsgeräts im
          Gurtzeug/Container wird im Handbuch des Gurtzeug/Container Herstellers beschrieben."

          Also steht tatsächlich nirgendwo, dass der Hersteller das Packen von einem Packbetrieb und den Kompatibilitätstest von einem Fluglehrer fordert.
          Auch wird kein Unterschied zwischen Selbst- und Fremdpacken gemacht.
          Wer einem aber im Ernstfall dann die Fachkunde bescheinigt, weiss ich nicht.
          Aber zumindest in diesem Handbuch steht nicht, daß nur ein vom Hersteller zertifizierter Fallschirmpacker das darf.
          Woher dann die Flugschulen oder kommerziellen Packer die Berechtigung hernehmen, weiss ich jetzt auch nicht.
          Vielleicht wird der DHV ja im Ernstfall gefragt, ob jemand fachkundig war, und der DHV hat für diese Bestätigung dann eine eigene Vorstellung, also beim Hersteller erworbene Packlizenz oder den DHV Lehrgang, vieleicht liest ja jemand vom DHV mit.
          Und vielleicht schauen mal auch andere in ihre jeweiligen Handbücher.

          Insoweit ist mein zu Beginn geschriebener Beitrag erstmal in Zweifel zu ziehen, ob das überhaupt so richtig ist.
          Aber natürlich hafte ich für das Fremdpacken,ganz besonders beim gewerblichen, und wie und von wem das dann haftpflichtversicherungstechnisch gedeckt ist,ist zu prüfen.
          Viele Grüße

          Michael C.
          Zuletzt geändert von MURMEL; 12.11.2019, 21:27.

          Kommentar


            #6
            AW: Fallschirm selbst packen

            Wir empfehlen, dein Rettungsgerät nur von einer fachkundigen Person
            Heißt sowieso, daß auch eine nicht fachkundige Person packen darf. Das wollen sie nur nicht empfehlen. Da müßte "darf nur von einer fachkundigen Person" stehen, um das einzuschränken. Meines Wissens sind die meisten Betriebshandbücher diesbezüglich recht freigiebig.

            Und vielleicht schauen mal auch andere in ihre jeweiligen Handbücher.
            Hab ich gemacht. Kommt sogar nur das Wort "Packer" vor und von Fachkunde steht nix. Wenn ich die packe, bin ich in dem Moment der Packer.

            Vielleicht wird der DHV ja im Ernstfall
            Wenn Du mit Ernstfall meinst, daß deine eigene Rettung nicht aufgeht, wird der DHV gar nix gefragt werden. Höchstens wenn Du tot bist, schreibt er nen Unfallbericht. Dann hast Du einen Unfall erlitten und der Hersteller ist dafür nicht verantwortlich. Da sind keine weiteren Probleme zu erwarten, solange der Ernstfall nicht jemand anderen betrifft, weil Du ihm ohne Kenntnisse die Rettung gepackt hast. Das könnte man als Fahrlässigkeit ansehen. Sich selber fahrlässig zu verletzen, hat jedoch erst mal keine weiteren Folgen, außer eben die Verletzung.

            von einem Fluglehrer
            Nebenbei bemerkt ist Fluglehrer hier eh keine Qualifikation zum Packen. Mir ist nicht bekannt. daß es Teil der Fluglehrerausbildung wäre, Rettungspacken bei zu bringen.
            Wenn es piept - eindrehen...

            Kommentar


              #7
              AW: Fallschirm selbst packen

              Ich hab vor Jahren am DHV Packkurs für Rundkappen teilgenommen. Als ich mir dann später eine Kreuzkappe gekauft hab, hab ich beim DHV nachgefragt, ob ich die dann trotzdem weiter selbst packen darf (weil ich damals auch dachte, der Kurs sei dafür Voraussetzung). Die Antwort vom DHV lautete, dass es rechtlich gesehen zum selber Packen sowieso keine Anforderung gäbe, einen Kurs besucht haben zu müssen.

              Kommentar


                #8
                AW: Fallschirm selbst packen

                Zitat von FlyChris Beitrag anzeigen
                ........ Die Antwort vom DHV lautete, dass es rechtlich gesehen zum selber Packen sowieso keine Anforderung gäbe, einen Kurs besucht haben zu müssen.
                Ich hatte vor ca 20 Jahren am Selbstpackerlehrgang teilgenommen.
                Meiner Meinung war das damals Voraussetzung, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
                Hat sich wohl geändert.

                Ich nehme jetzt jährlich an einem Packerlehrgang teil.
                Dort packe ich dann 2-3 Rettungsschirme.

                air----------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fallschirm selbst packen

                  Wenn Du mit Ernstfall meinst, daß deine eigene Rettung nicht aufgeht, wird der DHV gar nix gefragt werden. Höchstens wenn Du tot bist, schreibt er nen Unfallbericht. Dann hast Du einen Unfall erlitten und der Hersteller ist dafür nicht verantwortlich. Da sind keine weiteren Probleme zu erwarten, solange der Ernstfall nicht jemand anderen betrifft, weil Du ihm ohne Kenntnisse die Rettung gepackt hast.

                  Genau da ist der anfangs gemeinte Ansatz zu sehen.

                  Wenn Du Deine Rettung packst und sie nicht wie gewünscht aufgeht, (der Pilot muss ja nicht gleich tot sein) wird schon nachgeprüft wann die Rettung das letzte Mal gepackt wurde und, falls möglich, von wem.
                  Ich miene das schon in einem Unfallbericht von Karl gelesen zu haben.
                  Besonders, wenn jemand mit Deinem Gurtzeug mit der von Dir gepackten Rettung wie beschrieben verunglückt, stellt sich eine Haftungsfrage.
                  Hast Du einen Packkurs besucht, dürftest Du draußen sein.

                  Andernfalls sehe ich durchaus ein Problem.

                  Dieser Fall sollte mal durch den DHV Justitiar geklärt werden.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fallschirm selbst packen

                    Meiner Meinung war das damals Voraussetzung, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
                    Hat sich wohl geändert.
                    Keine Ahnung, wie das vor 20 Jahren war, aber in den letzten 10 Jahren ist an den AVBs der DHV Versicherungen nix groß verändert. Du brauchst eine gültige Fluglizenz, mußt Dich an die Gesetze des Fluglandes halten und Deine Ausrüstung muß mustergeprüft sein.
                    Letzteres ist bei einer selbstgepackten Rettung gegeben, sofern Du Dich an das Handbuch des Rettungsgeräteherstellers hältst.

                    Wenn Du Deine Rettung packst und sie nicht wie gewünscht aufgeht, (der Pilot muss ja nicht gleich tot sein) wird schon nachgeprüft wann die Rettung das letzte Mal gepackt wurde und, falls möglich, von wem.
                    Ich miene das schon in einem Unfallbericht von Karl gelesen zu haben.
                    Besonders, wenn jemand mit Deinem Gurtzeug mit der von Dir gepackten Rettung wie beschrieben verunglückt, stellt sich eine Haftungsfrage.
                    Hast Du einen Packkurs besucht, dürftest Du draußen sein.
                    Wenn Du für jemand anderen die Rettung packst, wird wie vom DHV explizit angegeben die Selbstpackerbescheinigung keine Rolle spielen. Das gibt der DHV ja extra an, daß man damit kein "Fremdpacken" (schönes Wort, klingt wie Fremdgehen) machen soll.

                    Wenn Du selber mit der Rettung abschmierst, spielt sie auch keine Rolle, weil bei den relevanten Versicherung Fahrlässigkeit kein Ausschlußgrund ist. Fast alle Unfälle sind (mit) durch Fahrlässigkeit verursacht. KK, Haftpflicht, Unfall und BU zahlen dann, es sei denn Du hast einen konkreten Ausschlußgrund verwirklicht. Und da hab ich noch nie auch nur das Wort "Rettungsgerät" in den AVB gelesen. Kommt also wirklich nur drauf an, was im Handbuch steht, damit die Zulassung erhalten bleibt.

                    Wie gesagt, wenn jemand was anderes weiß, gerne. Ich gehöre bloß zu den wenigen Nerds, die solche AVBs und die Handbücher gelegentlich mal lesen und da ist mir noch nix diesbezüglich aufgefallen.

                    Und rein aus der Praxis: Bevor man selber die Rettung packt, sollte man sich das von jemandem zeigen lassen, der das zuverlässig kann. Ob das dann der Packerkurs wird oder eine andere Gelegenheit ohne "Wisch" ist schnurz. Ne gesunde Selbsteinschätzung, ob man das selber danach hinbekommt noch hinzugenommen, haste dann alles richtig gemacht.
                    Zuletzt geändert von marcel1; 13.11.2019, 19:59.
                    Wenn es piept - eindrehen...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fallschirm selbst packen

                      Das gibt der DHV ja extra an, daß man damit kein "Fremdpacken" (schönes Wort, klingt wie Fremdgehen) machen soll.

                      Genau das ist der springende Punkt.
                      Wenn Du selbst packst und jetzt jemand mit Deinem kompletten Equipment fliegt, ist ja theoretisch "fremdgepackt".

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fallschirm selbst packen

                        Ehrlich gesagt wollte noch niemand mein Gurtzeug leihen. Wenn dann nur den Schirm. Aber natürlich, wenn man sein Gutzeug verleihen will, muß man da ggf. mehr aufpassen.

                        Darauf wetten, daß alle Schulungsgurtzeuge mit Rettung immer von jemandem mit Herstellereinweisung gepackt werden, würde ich übrigens auch nicht. Fluglehrer ist wie gesagt per se keine nachweisliche Qualifikation zum Retterpacken, auch wenn die meisten Fluglehrer das sicher können.
                        Wenn es piept - eindrehen...

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                          #13
                          AW: Fallschirm selbst packen

                          So ist das wohl korrekt :
                          Zitat Karl Slezak
                          "Ja, es gibt hierzu keine luftrechtliche Regelung. Als Packer für Dritte haftest Du, wenn es zu einem Schaden kommt, den Du verursacht hast.

                          DHV-Mitglieder, die über einen Sachkundenachweis verfügen (im Normalfall eine schriftliche Bestätigung eines Rettungsgeräte-Herstellers über eine genau Einweisung in das Retter-Packen) haben über die Mitgliedschaft automatische eine Haftpflichtversicherung (1 Mio €). Der Sachkundenachweis deckt auch das Packen der Retter anderer Hersteller gemäß Betriebsanleitung. Beschränkt sich aber auf die jeweilige Retter-Art. Wir empfehlen, eine solche schriftliche für Rundkappen und Kreuz- oder ähnliche Kappen getrennt zu erwerben. Steuerbare Retter müssen typbezogen eingewiesen werden."
                          Viele Grüße

                          Karl Slezak"



                          Michael C.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fallschirm selbst packen

                            Danke für die Klarstellung!

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