Hatte am Sonntag DHV-Selbstpackerkurs und da einen interessanten, rechtlichen Hinweis von den Packern :
Ich erhalte ja in dem Kurs die Berechtigung, meinen Rettungsschirm (Fallschirm) selbst für mich selbst zu packen.
Das heißt, wenn jemand anderes mit meinem Gurtzeug mal fliegt, fliegt er mit einem Rettungsschirm (Fallschirm, den ich gepackt habe. Rein juristisch und grundsätzlich ist das
nicht mehr durch die Selbstpackberechtigung gedeckt.
Man sollte es zumindest wissen, ob man es für wichtig hält, muß jeder selbst wissen.
Viele Grüße
Michael C.
Ich erhalte ja in dem Kurs die Berechtigung, meinen Rettungsschirm (Fallschirm) selbst für mich selbst zu packen.
Das heißt, wenn jemand anderes mit meinem Gurtzeug mal fliegt, fliegt er mit einem Rettungsschirm (Fallschirm, den ich gepackt habe. Rein juristisch und grundsätzlich ist das
nicht mehr durch die Selbstpackberechtigung gedeckt.
Man sollte es zumindest wissen, ob man es für wichtig hält, muß jeder selbst wissen.
Viele Grüße
Michael C.
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