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Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

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    Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

    Scheinbar darf man am Buchenberg noch fliegen. Also auf zum Buchenberg!

    Wie kann 'unser' Verein solche Ausnahmegenehmigungen erteilen???

    Sven

    PS: Ich halte das allgemeine Flugverbot des DHV für nicht notwendig und ich gönne jedem, seinen Sport den er jetzt noch durchführen kann/darf. So fahre ich halt Rennrad, andere spazieren oder reiten hier durch die Gegend, eine Erhöhung des Ansteckungsrisikos ist dadurch nicht zu erwarten.

    Aber an vielen Startplätzen, z.B. gerade am Buchenberg ist es durchaus angemessen, gerade aufgrund des dortigen Publikumandrangs, ein derartiges explizites Verbot zu erlassen. (Dies hätte jedoch ins Ermessen des jeweiligen Platzbetreibers gehört, bzw. ergibt es sich in Bayern auch schon aus der Allgemeinverfügung.)

    Da der DHV nun ein - aus meiner Sicht unangemessenes - allgemeines Verbot für die Startplätze ausgesprochen hat, kann es nicht sein, dass hier eine völlig unangemessene Ausnahme für einzelne noch dazu für Verkaufsveranstaltungen gegeben wird.
    Wenn du nicht überzeugen kannst, verwirre wenigstens!
    --
    Ich bin keinesfalls mehr für Betrüger tätig!

    #2
    AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

    Magst Du nicht erst mal belegen, was Du da andeutest?

    CU
    Shoulders
    Stefan Ungemach
    pfb.ungemachdata.de/

    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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      #3
      AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

      Siehe Webseite des lokalen Drachenherstellers zu Verkaufsveranstaltungen am Buchenberg.

      Es wurden am Wochenende mindestens zwei Drachen dieses Herstellers in der Luft und auch das Fahrzeug dieses Herstellers am Berg gesehen.

      Es wurde versichert eine Ausnahmegenehmigung des DHVs zu besitzen.

      Sven

      PS: Wie ich jetzt gerade sehe, wurde inzwischen auf der Webseite zurückgerudert, aber zumindest bis gestern war dies nicht der Fall.

      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Atos_Flugverbot.jpg
Ansichten: 1
Größe: 27,2 KB
ID: 825119
      PPS: Man beachte das Absperrseil mit dem Flugverbotsschild.
      Zuletzt geändert von SvenM; 01.04.2020, 23:09.
      Wenn du nicht überzeugen kannst, verwirre wenigstens!
      --
      Ich bin keinesfalls mehr für Betrüger tätig!

      Kommentar


        #4
        AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

        Es wurde versichert eine Ausnahmegenehmigung des DHVs zu besitzen.
        Da würde ich vermuten, es wurde knallhart gelogen. Falls es denn nicht ein Aprilscherz sein sollte. Daß der DHV aktuell Ausnahmegenehmigungen erteilt, kann man jedenfalls nahezu ausschließen.

        Wenn es jemand genau wissen will, sollte er den DHV anrufen. Die werden dazu sicherlich Auskunft geben.
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar


          #5
          AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

          Wenn Betriebe arbeiten dürfen und sollen, sollte man ihnen auch die Möglichkeit dazu geben.
          Jeder Firma die wirtschaftlichen Schaden nimmt muss von unseren Steuergeldern unterstützt werden.
          Nachdem aus Ansteckungssicht wohl nichts dagegen spricht, scheint mir eine Ausnahmegenehmigung für Testflüge durchaus plausibel und sinnvoll.

          Eine Verkaufsveranstaltung kann aber wohl kaum, und schon gar nicht vom DHV genehmigt werden, solange Geschäfte ausserhalb der Grundversorgung gemäß staatlicher Vorgabe geschlossen bleiben müssen.
          So gesehen viel Rauch um Nichts und ein Angriff auf den DHV der nicht greift.

          Kommentar


            #6
            AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

            Soweit ich weiß, kann ein Hersteller schriftlich beim DHV eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um z.B. Testflüge durchzuführen. Das ist Teil der Arbeit eines Herstellers und Arbeiten ist nicht grundsätzlich verboten. Das ist keine "nicht notwendige Freizeitgestaltung", um im Beamtendeutsch zu bleiben. Dazu muss aber auch ein Startplatz vorhanden sein, der vom Geländehalter explizit dafür zur Verfügung gestellt wird.

            Eine reine Verkaufsveranstaltung mit Probeflügen gehört da aber wohl kaum dazu.

            Auch in einem unserer Gelände gab es den Versuch, mit Hilfe dieses Wissens einen Flug zu machen. Nur wurde weder ein schriftlicher Antrag beim DHV eingereicht noch war der Pilot Testpilot - zwar in Lohn und Brot bei einem Hersteller, aber kein Testpilot - und die Erlaubnis des Geländehalters lag auch nicht vor. Also Startverbot.
            Zuletzt geändert von Uli Straßer; 02.04.2020, 07:56.

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              #7
              AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

              frage aus dem feindlichen ausland...

              hallo alle

              eine rechtliche frage: mich überrascht, dass ein verein (mehr ist ja der dhv nicht...) ein allgemeines flugverbot erlassen kann. bestehen da die entsprechenden rechtlichen grundlagen?
              wer etwas verbieten kann, sind die eigner. das sind dann in erster linie die grundbesitzer, also eher seltener clubs.

              hier in der schweiz hat der landesverband (shv - schweizerischer hängegleiterverband) eine empfehlung zum nichtfliegen ausgesprochen, mehr kann, respektive darf er gar nicht.
              und klar halten sich nicht alle daran...

              bin gespannt auf die antworten.

              grüsse aus der wohnzimmerthermik

              urs

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                #8
                AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                Freust Du Dich auf eine Antwort zur Erkenntnisfindung? Die wäre einfach: in D ist der Startplatzzwang gesetzlich geregelt, und die Kompetenz zur Regelung des Flugbetriebs incl. ggf. nötiger Sperren wurde vom LBA an den DHV (der übrigens ein Verband und kein bloßer Verein ist) delegiert. Das alles kann man aber sehr leicht rausfinden, und weil es hier auch schon -zigfach erklärt worden ist, geht es Dir wohl eher nicht um die Fakten.

                Sondern offenbar um "die Antworten", also ein erneutes Anfachen der ewiggestrigen Streitereien über den DHV. Also bloß Provozieren und dann den Unfrieden genießen. Das mach dann aber ohne mich - Filter+1

                CU
                Shoulders

                "Echte Vögel kotzen nicht!"
                Stefan Ungemach
                pfb.ungemachdata.de/

                Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                  Zitat von häusi Beitrag anzeigen
                  eine rechtliche frage: mich überrascht, dass ein verein (mehr ist ja der dhv nicht...) ein allgemeines flugverbot erlassen kann. bestehen da die entsprechenden rechtlichen grundlagen?
                  wer etwas verbieten kann, sind die eigner. das sind dann in erster linie die grundbesitzer, also eher seltener clubs.
                  Hallo Urs,

                  der DHV ist kein Verein, sondern ein Verband. Kannst du aber alles selbst unter www.dhv.de nachlesen. Hier ein kurzer Auszug:

                  Neben seiner Funktion als Fach- und Sportverband fungiert der DHV auch als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums (BMV) für behördliche Aufgaben im Bereich der Ausbildung und der Geländezulassung sowie als Prüfstelle für den Test und die Musterprüfung der Fluggeräte.

                  Als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums kann er daher auch Geländezulassungen (die er vormals erteilt hatte) temporär entziehen - unabhängig davon, wem die Gelände gehören. Und das hat der DHV gemacht - für alle zugelassenen Gelände (und nur dort wäre Starten rechtlich in D erlaubt).

                  Gruß

                  Uli

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                    Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
                    Und das hat der DHV gemacht - für alle zugelassenen Gelände (und nur dort wäre Starten rechtlich in D erlaubt).

                    Gruß

                    Uli
                    Sorry, falls die Frage bereits wie ich vermute x-fach bepostet wurde, dennoch kurz gefragt:

                    Ist H&F in D demnach verboten ? Oder nur eine Frage der Beziehung Grundstückseigentümer / Pilot ?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                      Hallo Heiko,

                      Als Deutscher, der in der Schweiz lebt kann ich dir gerne die Unterschiede erläutern:

                      Wie bereits erläutert gibt es in Deutschland einen "Startplatzzwang" (gibt wahrscheinlich einen Beamtendeutsch-Namen dafür). Das bedeutet, dass du nur an offiziell zugelassenen Startplätzen starten darfst. Die entprechende Zulassung erteilt der DHV. Auf Grund der aktuellen Situation wurden nun diese Startplatzzulassungen pauschal für alle Gelände temporär zurückgenommen.

                      Du darfst also in Deutschland nicht einfach mit dem Gleitschirm irgendwo starten, nicht einmal auf deinem eigenen Grund und Boden.

                      Zu deiner Konkreten Frage: Hike&Fly ist damit in Deutschland deutlich eingeschränkt und eben nur an zugelassenen Startplätzen rechtlich zulässig. Aktuell ist das daher ebenfalls verboten.

                      Im "normalen" Alltag wird dieser "Startplatzzwang" übrigens von den Hike&Flyern häufig ignoriert nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter".

                      Viele Grüsse
                      Jonas

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                        #12
                        AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                        Im "normalen" Alltag wird dieser "Startplatzzwang" übrigens von den Hike&Flyern häufig ignoriert nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter".
                        Hallo Jonas,
                        wäre schön, wenn Du das belegen könntest, ansonsten steht es nur wie eine Behauptung im Raum.
                        Danke
                        Gruß Rob
                        Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                          Hallo Rob,

                          Belegen kann man solch offensichtlich rechtswidriges Verhalten natürlich nur sehr schwer. Das ist eher so eine Erfahrung vom Hörensagen

                          Allerdings kann ich auch gut damit leben, dass das "wie eine Behauptung im Raum" steht. Ist ja ein Forum und keine Dissertation.

                          Viele Grüsse
                          Jonas

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                            Hi Jonas,
                            da muß ich jetzt zurückrudern. Hatte das im Sinne der Coronakrise gelesen und dachte es gehört zu dem normalen Altag eines Wuffler`s den Startplatzzwang zu ignorieren.

                            Gruß Rob
                            Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Ausnahmegenehmigung Flugverbot Buchenberg

                              Achso, ok. Daher meinte ich im "normalen" Alltag, also b.C. (before Corona).

                              Keine Ahnung wie es in Deutschland aktuell diesbezüglich aussieht. Von meinen Kollegen fliegt jedenfalls aktuell soweit ich weiss dort niemand. In der Schweiz darf man ja noch fliegen (zumindest rein rechtlich), wobei hier einige Startplätze, die von Clubs betrieben werden, gesperrt wurden.

                              Das ist ja damit auch der Unterschied zu Deutschland. Der SHV kann das gar nicht allgemein verfügen.

                              Ich hätte noch eine (reine Interessens)frage an diejenigen, die sich mit der Rechtslage auskennen:
                              Wäre es aktuell in Deutschland erlaubt von einem Heli oder Ballon zu starten? Bzw. ist das überhaupt grundsätzlich legal?

                              Wäre vielleicht eine Option für alle Verbotsgegner, die das nötige Kleingeld haben

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