Scheinbar darf man am Buchenberg noch fliegen. Also auf zum Buchenberg!
Wie kann 'unser' Verein solche Ausnahmegenehmigungen erteilen???
Sven
PS: Ich halte das allgemeine Flugverbot des DHV für nicht notwendig und ich gönne jedem, seinen Sport den er jetzt noch durchführen kann/darf. So fahre ich halt Rennrad, andere spazieren oder reiten hier durch die Gegend, eine Erhöhung des Ansteckungsrisikos ist dadurch nicht zu erwarten.
Aber an vielen Startplätzen, z.B. gerade am Buchenberg ist es durchaus angemessen, gerade aufgrund des dortigen Publikumandrangs, ein derartiges explizites Verbot zu erlassen. (Dies hätte jedoch ins Ermessen des jeweiligen Platzbetreibers gehört, bzw. ergibt es sich in Bayern auch schon aus der Allgemeinverfügung.)
Da der DHV nun ein - aus meiner Sicht unangemessenes - allgemeines Verbot für die Startplätze ausgesprochen hat, kann es nicht sein, dass hier eine völlig unangemessene Ausnahme für einzelne noch dazu für Verkaufsveranstaltungen gegeben wird.
Wie kann 'unser' Verein solche Ausnahmegenehmigungen erteilen???
Sven
PS: Ich halte das allgemeine Flugverbot des DHV für nicht notwendig und ich gönne jedem, seinen Sport den er jetzt noch durchführen kann/darf. So fahre ich halt Rennrad, andere spazieren oder reiten hier durch die Gegend, eine Erhöhung des Ansteckungsrisikos ist dadurch nicht zu erwarten.
Aber an vielen Startplätzen, z.B. gerade am Buchenberg ist es durchaus angemessen, gerade aufgrund des dortigen Publikumandrangs, ein derartiges explizites Verbot zu erlassen. (Dies hätte jedoch ins Ermessen des jeweiligen Platzbetreibers gehört, bzw. ergibt es sich in Bayern auch schon aus der Allgemeinverfügung.)
Da der DHV nun ein - aus meiner Sicht unangemessenes - allgemeines Verbot für die Startplätze ausgesprochen hat, kann es nicht sein, dass hier eine völlig unangemessene Ausnahme für einzelne noch dazu für Verkaufsveranstaltungen gegeben wird.
Kommentar