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Was ist mit der Checkflugregel ?

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    Was ist mit der Checkflugregel ?

    Moin Jungs,

    Ich habe vor einigen Jahren mal Gleitschirmfliegen praktiziert, das aber sein lassen, weil ich in Norddeutschland keinen gefunden habe, der mit mir fliegen faehrt, und alleine hat das nicht so den Spass gemacht. Haette vielleicht besser suchen sollen, aber egal.

    Nun bin ich aber Studientechnisch in Frankreich, und wie der Zufall so will, gibt's hier 'ne Gleitschirmgruppe an der Uni. Ich habe natuerlich meinen Schein mitgenommen.

    Wie ist das nun mit dem Lustrecht ? Ich habe binnen der letzten drei Jahren keinen Flug im Flugbuch, auch keinen von einer Flugschule bestaetigten. Wenn ich richtig informiert bin, ist mein Schein ja jetzt nicht mehr gueltig.

    Ich hatte mitnichten vor, mich nun unvorbereitet die Berge herunterzustuerzen, sondern mit den Jungs hier langsam anzufangen, doch was muss ich denn offiziell tun, damit mein Schein wieder gilt ?

    Bis dann,

    Patrick

    #2
    Hallo Patrick,
    wenn Du in Frankreich bist, gilt natürlich das dortige Recht. Ich würde mich einfach `mal bei `ner Flugschule oder dem Dachverband, falls es einen gibt, erkundigen.

    Gruß
    Georg

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      #3
      natürlich französich

      hallo schorsch,

      bist du sicher, dass für ihn als deutscher nicht doch unsere regeln zu beachten sind? patrick möchte ja bestimmt nicht das ganze französiche schulungsprogramm durcheiern. evtl. kann der schein auch in einer französichen schule nach unseren kriterien "aufgefrischt" werden.

      nachfragen beim dhv schulungsreferat hilft hier sicherlich.

      gruss moses

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        #4
        @moses : Tanke schoen fuer den Tip.
        Ich hab Deinen Tip gerade mal befolgt. Mal schauen, was die so antworten.

        Bis dann,

        Patrick

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          #5
          Hallo Moses,

          ich bin mir ziemlich sicher, daß in Frankreich nach französischen Regeln geflogen werden muß. Die Frage ist, inwieweit in Frankreich ein deutscher Schein anerkannt wird. Normalerweise werden ausländische Scheine entsprechend anerkannt oder eine IPPI-Card verlangt. Daß der Schein wegen fehlender Flugnachweise in Deutschland ruht, muß nicht zwingend bedeuten, daß eine ausländische Behörde sich dieser Regel anschließt, insbesondere, wenn sie vielleicht im dortigen Land gar nicht existiert. Daher glaube ich, daß sich die Frage lohnt, ob das in Frankreich problemlos geht, oder vorher der Schein durch einen Checkflug (in Deutschland) wieder gültig gemacht wird, und dann damit natürlich auch in Frankreich geflogen werden darf.
          stay high
          Georg

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            #6
            Hallo Michael,

            verwechselst Du vielleicht die neue Checkflugvorschrift beim B-Schein mit der alten Regel, nach der die Gültigkeit auch des A-Scheins davon abhängig war, daß man jedes Jahr mindestens einmal bestätigt fliegen mußte? Ich glaube, Patricks Problem ist das letztere.
            Gruß
            Georg

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              #7
              Checkflug

              Hi Jungs,
              soweit ich weiß gilt das nur in Ösireich, dass man seine Lizenz (Sopi-schein) alle zwei oder drei (?) Jahre durch einen bestätigten Checkflug verlängern muss.
              Wieweit man das auch als Inhaber des deutschen Scheins machen muss, wenn man in Österreich fliegt, weiß ich nicht (Scheine werden einerseits gegenseitig anerkannt, andererseits muss man sich als Gast im Ausland ja an die dort geltenden Gesetze halten) Kann sich mal jemand melden, der sich damit auskennt...?
              happy landings,
              Bettina
              Das Vertrauen der Unschuldigen ist das mächtigste Werkzeug des Lügners. (Stephen King)

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                #8
                Checkflug

                Hallo Leute,

                seit zwo oder drei Jahren oder so müssen (im Zuge der Harmonisierungsvereinbarungen) B-Scheininhaber alle zwei Jahre einen Checkflug machen. (Ist ja nichts besonderes: anderswo macht man jedes Jahr seinen Check - und zwar einen richtigen mit allem Drum und Dran). Muß aber kein Prüfer abnehmen, kann bei einer Flugschule gemacht werden. Also Starten, 8 in 25 Sec. fliegen und im 20m Kreis einschlagen. fertig. Gilt auch nicht für Leute, die ihren B-Schein schon vor neunzehnhundertfeuerzeug oder so gemacht haben. (Hallo Gebhard, falls Du zufällig hier mitliest, hilf`uns `mal, Du bist doch Spezialist!)

                Gruß Georg

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                  #9
                  Checkflug

                  Hallo Leute!
                  Hier ein Auszug aus dem Erlass des Ö. Bundesministerium:

                  2.3.1.2 Der Inhaber eines Sonderpilotenscheines hat alle drei Jahre - innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der 3-Jahres-Frist - in einer Hängegleiter- bzw. Paragleiterschule einen entsprechenden Überprüfungsflug mit einem Höhenunterschied von mindestens 500 m durchzuführen. Dieser Flug ist im Flugbuch zu bestätigen. Die Hänge- bzw Paragleiterflugschulen haben darüber Aufzeichnungen zu führen und diese dem ÖAeC alljährlich mit dem Flugschuljahresbericht zu übermitteln. Bei Überziehung der 3jährigen Frist ist in einer Hänge- und Paragleiterschule eine entsprechende Nachschulung gemäß den Lehrplänen erforderlich.

                  Dies gilt auch für deutsche Piloten. Hier muss aber keiner zu einer Flugschule gehen, denn der DHV hat sogenannte Flugbeauftragte eingeführt, von denen es eigentlich bei jedem Verein welche geben müsste. Diese können den Überprüfungsflug abnehmen und im Flugbuch bestätigen. Übrigens gilt diese Cheflugregel auch für Piloten, die ihren Schein vor Einführung dieser Regel gemacht haben.Es muss dann leider etwas gerechnet werden. Irgenwann stand darüber auch etwas in einem DHV-Info, müsste so 1996 gewesen sein.
                  Ich hoffe, ich habe etwas helfen können.
                  Gruß Wolf

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                    #10
                    Hallo Leute,

                    weil ich mir selbst nicht ganz sicher war, wie das jetzt genau ist mit dem Checkflug, hab`ich nochmal mit jemand gesprochen, der sich da auskennt.
                    Also, im Zuge der Harmonisierung mit Ösiland mußte das Zugeständnis zum Checkflug im Dreijahresabstand gemacht werden. Gilt - anders wie zuerst von mir behauptet, für alle, auch alte, A- und B-Schein. Wer einen Streckenflug dokumentiert, kann das auch anrechnen lassen.
                    Ich persönlich seh`da eigentlich kein Problem. Nachdem ich sowieso jährlich ein Performance- oder Sicherheitstraining mache, hab`ich automatisch meinen Checkflug. Und wenn ich `mal nicht dazukomme, hab`ich auch kein Problem damit, gegebenenfalls mal einen FLuglehrer oder Prüfer zu bitten, zuzuschauen. Ich fliege ja sowieso, und wenn sich`s ergibt, laß ich mir eben einen Flug bestätigen und geb` dafür ein Bier aus.

                    stay high
                    Georg

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo zusammen,

                      so richtig schlau bin ich jetzt immer noch nicht geworden, brauch ich den Checkflug nur wenn ich in Ôsterreich fliegen will oder ist er generell pflicht für A- und B-Scheinpiloten die Ihren schein in deutschland gemacht haben (und wie schaut das dann in Frankreich aus?)

                      Fragen über fragen?

                      euer Matthias

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