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flugfunk SCHWEIZ

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    flugfunk SCHWEIZ

    hallo alle

    frage zu den vorschriften in der SCHWEIZ.
    möchte auf der legalen seite fliegen.
    bin schweizer und wohne in der Schweiz und fliege hg.
    im zürcher oberland und auch sonst immer mehr, kommst du ohne funk kaum wohin...
    aus anderen threads bin ich nicht wirklich schlau geworden…
    bitte keine antworten zu geräten ausserhalb der flugfunkfrequenzen.
    und bitte keine Vermischung mit anderen ländern.

    - wo gibt es in der Schweiz quellen im internetz, welche klare antworten geben?

    - braucht es flugfunkausbildung, -zeugnis?

    - wo muss angemeldet werden? konzession?

    - welche flugfunkgeräte sind erlaubt, gibt es eine liste?

    hab schon mal beim shv nachgefragt, die wissen auch nicht bescheid… auf der site des shv findet man nichts.

    danke für antworten.

    urs

    #2
    AW: flugfunk SCHWEIZ

    Hallo Urs,
    bin PG nicht HG, aber das ist glaub ich ohne Belang hier.
    Hatte ganz aehnliche Fragen, Chrigel Markoff vom SHV konnte mir da weiterhelfen.

    Kurzfassung fuers Forum:

    - wo gibt es in der Schweiz quellen im internet, welche klare antworten geben?
    Kaum, siehe unten.

    - braucht es flugfunkausbildung, -zeugnis?
    Jein. Offiziell schon, solange es aber halbwegs geordnet geht sagen die Leute im Tower (Skyguide u.a.): lieber irgendeine Meldung als gar keine.

    - wo muss angemeldet werden? konzession?
    Bakom, 120 CHF/Jahr. Leider kein Weg drumherum und fuer mich das Killerargument dagegen.

    - welche flugfunkgeräte sind erlaubt, gibt es eine liste?
    Weiss ich nicht, aber Flugfunkgeraete sind normalerweise explizit als solche beworben. Mit den entsprechenden Frequenzbereichen (118-137 MHz) und Modulationsart AM

    Genaues von Chrigel (weiss nicht wen Du bisher dran hattest).

    Gruss,
    G.

    Kommentar


      #3
      AW: flugfunk SCHWEIZ

      Hallo!
      Zitat von häusi Beitrag anzeigen
      - wo gibt es in der Schweiz quellen im internetz, welche klare antworten geben?
      Genau, eigentlich weiss niemand richtig Bescheid und SHV, BAZL und BAKOM sind sich auch nicht immer einig...

      Ich habe damals vom BAKOM in Absprache mit dem BAZL folgende Antworten erhalten:

      Zitat von häusi Beitrag anzeigen
      - braucht es flugfunkausbildung, -zeugnis?
      Ja, theoretisch braucht man VOICE.

      Aber die gesamte Ausbildung ist ja unglaublich teuer und für Gleitschirmpiloten zu 80% unbrauchbar. Es gibt jedoch verschiedene Schulen, welche Funkkurse für Gleitschirmpiloten anbieten (natürlich ohne offizielles Diplom). Dort lernt man dann das Wichtigste zum Streckenfliegen.

      Zitat von häusi Beitrag anzeigen
      - wo muss angemeldet werden? konzession?
      Die Konzession für ein Flugfunkgerät muss beim BAKOM beantragt werden.

      Dort wird übrigens nicht kontrolliert, ob man eine Funkausbildung hat oder nicht, d.h. die Konzession wird einfach ausgestellt.
      Es haben aber sicher nicht alle Flugfunkgerätebesitzer eine Konzession (ist immerhin auch recht teuer). Das kann aber offenbar tatsächlich Probleme geben...

      Zitat von häusi Beitrag anzeigen
      - welche flugfunkgeräte sind erlaubt, gibt es eine liste?
      Keine Ahnung, eigentlich sollten die gebräuchlichen Flugfunkgeräte keine Probleme machen.


      Fazit: Niemand weiss genau Bescheid und ganz legal mit Flugfunk zu fliegen ist praktisch unmöglich. Aber lieber nicht ganz legal funken als einfach durch einen Luftraum zu fliegen...

      Kommentar


        #4
        AW: flugfunk SCHWEIZ

        Hoi,
        also jede schweizer Flugschule weiss was Sache ist.
        Hast du dein SHV Brevet? Dann solltest Du auch wissen wo oben und unten ist.
        Wenn nicht, warum auch immer ruf in Biel beim BAKOM an die machen nixxx anderes.
        Der SHV kann Dir, was das Funkenthema angeht, helfen.
        Das BAZL auch!

        Aber, so ganz verstehen kann ich Dich nicht, Sorry.

        LG

        Kommentar


          #5
          AW: flugfunk SCHWEIZ

          Hallo,

          ich kenne die Problematik auch. Und es ist so, dass es darüber nur wenige Informationen gibt. Das BAKOM gibt dir keine Information, ausser dass du eine Konzession brauchst. Ich denke die meisten Informationen bekommst du wirklich bei Chrigel Markhoff. Er ist ja Luftraumbeauftragter des SHV.


          Mein Wissensstand ist so, dass zum Betrieb eines Flugfunks folgendes brauchst:

          Flugfunk
          VOICE (=Funkausbildung)
          Konzession des BAKOM

          Soweit die Theorie. In der Praxis ist es so, dass die Beziehung zu Skyguide recht gut ist und ein geordnetes Funken in Deutsch oder Englisch geduldet wird (ohne VOICE)

          Die Konzession brauchst du, damit du es legal in der Schweiz betreiben kannst (In D sind diese Flugfungeräte z.B. verboten). Ich habe auch schon im Hören-Sagen von Strafen gehört. Aber das bleibt dir überlassen, ob du für den einen Funkspruch im Jahr die 120 CHF (oder sogar 140CHF) ausgeben willst.

          Es ist ja auch so, dass du den Tower anrufen kannst. Bei viel Flugbetrieb wird wohl aber keiner das Telefon abnehmen. Aber ob du bei viel Flugbetrieb eine Durchfluggenehmigung bekommst ist eh fraglich.

          Nun darfst du entscheiden, wie du es machen willst…

          Kommentar


            #6
            AW: flugfunk SCHWEIZ

            Also: das BAKOM ist der Meinung, dass für deb Betrieb eines Flugfunk-Gerätes ein "entsprechender Fähigkeitsausweis" notwendig sei den das BAZL ausstellt, dh. am Schluss läufts auf das VOICE raus:

            Zudem braucht es pro Gerät eine Konzession, die aber noch nichts über die Befähigung des Nutzers aussagt. Denn ich kann auch ein solches Gerät besitzen und es immer einem qualifizierten Nutzer zur Verfügung stellen (Beispiel: Einbau-Gerät im VW-Bus einer Balloncrew, da muss der Fahrzeughalter die Konzession zahlen, nutzen wird das Gerät aber meist jemand anderes).

            Das BAKOM ist aber nachweislich auch schon bei Personen, die konzessionspflichtige Geräte besitzen bzw. erworben haben vorstellig geworden (zB. nach Ebay-Auktion) und hat die Konzessiongebühren inkl. Strafen eingetrieben.
            Skyguide und die Flugverkehrsleiter der entsprechenden Flugplätze werden Dich nicht aus dem Funkverkehr schmeissen wenn Du kein VOICE hast aber Dich vernünftig ausdrücken kannst. Und das BAKOM hat wohl weder die Zeit noch die Ressourcen, fliegende Ziele zu verfolgen und dann am Boden zu prüfen, ob der Pilot ein VOICE besitzt und das Gerät auch effektiv benutzt hat.

            Somit ist die Rechtslage klar:
            -konzessioniertes Gerät UND berechtigter Anwender= legal.
            -konzessioniertes Gerät und Anwender ohne Berechtigung= Graubereich.
            -unkonzessioniertes Gerät= teuer und verfolgt.

            Was es heisst, mit einem Fluggerät ohne eigentliche Zulassung (dh. keine "HB-Kennung") in einem kontrollierten Luftraum rumzufliegen ist nochmals ein ganz anderes (luftrechtliches) Thema und das Steckenpferd des oben erwähnten Chrigels, der nichts mit den X-Alps am Hut hat

            Happy Landings
            Ueli

            Kommentar


              #7
              AW: flugfunk SCHWEIZ

              Was noch nicht erwähnt wurde: minimum ein LPC (Language proficiency check) Level 4...
              Ist eigentlich mit der Voice zusammen auch vorgeschrieben. Aber der Segelflug ist im moment auch noch nicht dazu verdonnert worden.
              Falls es dann doch mal zur Pflicht wird, sind es nochmals um die Fr. 250 für die Prüfung (ev noch ein Vorbereitungskurs dazu) und dann alle paar Jahre wieder ein Check, je nach Level...

              Das Schweizer Lufttamt weiss bestens, wie man Piloten administrativ auslasten kann...
              Gruss Ueli

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