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Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

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    Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

    Werte Kollegen,

    trotz Suche hier und auf der DHV-Seite bleibt für mich folgende Frage offen:
    Wo finde ich für einen bestimmten Schirm die Angaben, ob er an der Winde zugelassen ist und zur Schulung eingesetzt werden darf?

    Freundliche Grüße und besten Dank im voraus
    bruch

    #2
    AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

    Die Frage nach der Windenzulassung in der Gerätedatenbank des DHV

    Auf die der Schulungstauglichkeit suche ich selber noch eine Antwort. In einem aktuellen Prüfungsbericht steht z.B. "Schulungstauglichkeit: Ja (Herstellerangabe)". Soweit ich verstanden habe (aber ohne Gewähr): Alle 1er (EN-A) aber nur einige 1-2er (EN-B) und es müsste in den Betriebsanleitungen stehen. Diese wiederum kann man typischerweise auf den Herstellerseiten herunterladen.
    ambitionierter Sonntagsflieger

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      #3
      AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

      Zitat von nikolaus Beitrag anzeigen
      Die Frage nach der Windenzulassung in der Gerätedatenbank des DHV

      Auf die der Schulungstauglichkeit suche ich selber noch eine Antwort. In einem aktuellen Prüfungsbericht steht z.B. "Schulungstauglichkeit: Ja (Herstellerangabe)". Soweit ich verstanden habe (aber ohne Gewähr): Alle 1er (EN-A) aber nur einige 1-2er (EN-B) und es müsste in den Betriebsanleitungen stehen. Diese wiederum kann man typischerweise auf den Herstellerseiten herunterladen.
      Richtig - prinzipiell alle 1er und bei den 1-2ern die dir interessant erscheinen einfach beim jeweiligen Hersteller auf der Hompage nachschauen, bzw im Handbuch des jeweiligen Schirmes. Ist ja mittlerweile auch schon gang und gebe dass Hersteller zwei 1-2er im Sortiment haben, einen zum schulen den anderen als High End Gerät.

      Frage am Rande: Bei einem 1-2er entscheidet ja anscheinend der Hersteller ob das Gerät für die Schulung zugelassen wird. Was passiert nun wenns nen Schüler in den Hang bombt weil der Schirm agiler ist als gedacht ?

      Gruß

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        #4
        AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

        Frag doch einfach erstmal Deinen Fluglehrer! (ernst gemeint)

        Kommentar


          #5
          AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

          Habe ich schon! (ernst gemeint)

          Kommentar


            #6
            AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

            Was passiert nun wenns nen Schüler in den Hang bombt weil der Schirm agiler ist als gedacht ?
            Die Frage ist leicht zu beantworten: Der Schüler verletzt sich, wenn er Pech hat und mit genug Schmackes reinbombt. Weiter passiert gar nix.

            Zum eigentlichen Thema zurück: Windentauglichkeit kannst Du praktisch voraussetzen. Alle aktuellen Schirme in den geläufigen Klassen sind windentauglich.
            Schulungstauglichkeit steht wie gesagt im Handbuch explizit drin und in Ermangelung dessen kann man es auch fast immer aus der Beschreibung auf den Herstellerseiten herauslesen. Wenn ein Hersteller - wie es mittlerweile die meisten tun - zwei Schirme in der Kategorie B bzw. 1-2 anbietet, dann ist zu 99.9% derjenige, den der Hersteller als gutmütiger beschreibt (und das wird immer irgendwie differenziert in der Beschreibung), schulungstauglich und der andere ist es dann nicht.

            P.S.: Und die Einstufung der Hersteller ist auch in aller Regel zutreffend. Es macht schlicht für keinen Hersteller Sinn, nen B Schirm als schulungstauglich zu deklarieren, der dann nachher in der Schulung Probleme macht. Das wäre tödlich für den Umsatz bei diesem Schirm.
            Zuletzt geändert von marcel1; 30.08.2010, 18:38. Grund: PS
            Wenn es piept - eindrehen...

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              #7
              AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

              Bericht zur 90. Kommissionssitzung des DHV

              Nachfolgend berichtet Karl Slezak zur Problematik der Einstufung von Gleitschirmen zur
              Tauglichkeit bei der Schulung. Die Flugschulen wünschen eine klar Regelung, da in einem
              Gerichtsurteil nach einem Unfall wegen Einklappers der Richter klargestellt hat, dass das
              verwendete Gerät an das Pilotenkönnen angepasst sein muss und die Piloten über die
              Schulungstauglichkeit der verwendeten Ausrüstung zu informieren sind. Die anschließende
              Diskussion zeigt, dass kein dringender Handlungsbedarf vorliegt. Die Schirme mit LTF 1 sind
              eindeutig schulungstauglich, Schirme mit LTF 1-2 dürfen in der Ausbildung nur eingesetzt
              werden, wenn sie der Hersteller eindeutig als schulungstauglich bezeichnet.


              Und wo ist das Ganze nachzulesen:

              Kommentar


                #8
                AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

                Na prima, und was hat der Fluglehrer gesagt? "Frag mal im DHV-Forum nach?"

                Kommentar


                  #9
                  AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

                  Zitat von Baschi Beitrag anzeigen
                  Bericht zur 90. Kommissionssitzung des DHV

                  Nachfolgend berichtet Karl Slezak zur Problematik der Einstufung von Gleitschirmen zur
                  Tauglichkeit bei der Schulung. Die Flugschulen wünschen eine klar Regelung, da in einem
                  Gerichtsurteil nach einem Unfall wegen Einklappers der Richter klargestellt hat, dass das
                  verwendete Gerät an das Pilotenkönnen angepasst sein muss und die Piloten über die
                  Schulungstauglichkeit der verwendeten Ausrüstung zu informieren sind. Die anschließende
                  Diskussion zeigt, dass kein dringender Handlungsbedarf vorliegt. Die Schirme mit LTF 1 sind
                  eindeutig schulungstauglich, Schirme mit LTF 1-2 dürfen in der Ausbildung nur eingesetzt
                  werden, wenn sie der Hersteller eindeutig als schulungstauglich bezeichnet.


                  Und wo ist das Ganze nachzulesen:

                  http://www.gleitschirmdrachenforum.d...1-2er-Ger%E4te
                  Vielen Dank, trifft meine Frage ziemlich genau !
                  Nur wenn halt doch was passiert (evtl. auch vermehrt) ist dann der Hersteller dran?
                  Wieso sagt man als Hersteller nicht generell dass 1-2er schulungstauglich sind; (größerer Profit) oder gibts es doch noch einen Rest von "ritterlichkeit" ?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Windenzulassung, Schulungstauglichkeit

                    Zitat von Xysos Beitrag anzeigen
                    Zitat von nikolaus Beitrag anzeigen
                    (es sei denn, jemand hätte doch noch eine Aufstellung aller schulungstauglichen Schirme)
                    Welche willst du denn haben?
                    Alles was derzeit auf dem Markt ist ?
                    Die aktuelle Produktpalette aller oder der wichtigsten Hersteller inklusive oder exklusive der 1er Schirmchen?
                    Ich hatte an eine Art Komplett-Übersicht gedacht, aber nachdem ich hier und in dem verlinkten Thread mitgelesen habe, scheint sie mir nicht mehr sehr hilfreich. Wenn jemand eine gefunden hätte, könnte man sie zwar schon hier verlinken, müsste aber gleichzeitig dazuschreiben, dass man vor einem Kauf die Flugschule seiner Wahl fragen müsste, ob sie auch bereit wäre einen mit diesem Teil auszubilden. Also kann man auch gleich dort nachfragen, was sie akzeptieren würden.
                    ambitionierter Sonntagsflieger

                    Kommentar

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