(Auszug aus http://www.dhv.de/vbulletin/showthread.php?t=10543)
Diese Aussage habe ich nun schon von anderer Seite (Hundehaftpflicht) genauso gehört.
Ich bin verunsichert. Da zahlt man nun fleissig Beiträge, fliegt umsichtig und konzentriert, tu alles für die Sicherheit meines Passagiers und die Versicherung zahlt dann nicht im Fall des Falls?
Oder hätte man dann bei der Schadensmeldung zB schreiben müssen:
"...Durch unsorgfältige Startvorbereitung..." oder "...durch fehlendes Abbremsen überschoss der Schirm..."
damit die Versicherung zahlen muss, da der Pilot nicht seiner Sorgfaltspflicht nachkam?
Für mich klingt das nach:
1) Pilot grob fahrlässig --> keine Haftung
2) Pilot 100% Sorgsam, trozdem Schaden -->keine Haftung
Ich bin verwirrt, wie ist die Sachlage denn nun?
Die Versicherung weigert sich trotzdem irgendwelche Kosten (sowohl meiner Freundin, als auch des Arbeitgebers) zu übernehmen, da sie laut §45 LuftVG keine Ersatzpflicht trifft, da ich als Pilot alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung des Unfalles getroffen hätte. Der Unfall war laut Meinung der Versicherung bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten unvermeidbar.
Ich bin verunsichert. Da zahlt man nun fleissig Beiträge, fliegt umsichtig und konzentriert, tu alles für die Sicherheit meines Passagiers und die Versicherung zahlt dann nicht im Fall des Falls?
Oder hätte man dann bei der Schadensmeldung zB schreiben müssen:
"...Durch unsorgfältige Startvorbereitung..." oder "...durch fehlendes Abbremsen überschoss der Schirm..."
damit die Versicherung zahlen muss, da der Pilot nicht seiner Sorgfaltspflicht nachkam?
Für mich klingt das nach:
1) Pilot grob fahrlässig --> keine Haftung
2) Pilot 100% Sorgsam, trozdem Schaden -->keine Haftung
Ich bin verwirrt, wie ist die Sachlage denn nun?
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