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Fliegen in D als Ausländer

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    #16
    AW: Fliegen in D als Ausländer

    Ich war vor kurzem am Vierwaldstätter See, in Vitznau. Habe bei der lokalen Flugschule "touch and go" (in Brunnen) (www.paragliding.ch) angerufen um mich zu erkundigen, ob geflogen wird, ob man eine Einweisung etc. oder einen betreuten Flug erhalten kann usw.

    Ich bekam die Antwort: Sehr gerne, mit dem deutschen A-Schein dürfte ich sowieso in der Schweiz nur "betreut" fliegen, also keinesfalls Alleinflüge machen.

    Wenn es mit IPPI-Card erlaubt ist, wunderbar. Weder habe ich gefragt, ob man mit IPPI fliegen darf, noch wurde es erwähnt.... buche ich mal unter "Missverständnis"

    Kam nicht dazu, weil das Wetter nicht mitspielte.

    Dann bräuchten wir ja jetzt nur noch die Vignettenbefreiung ;-)
    Zuletzt geändert von theurich; 21.07.2005, 10:33.

    Kommentar


      #17
      AW: Fliegen in D als Ausländer

      @Alle

      Der DHV stellt Inhabern des A-Scheins (beschränkter Luftfahrerschein) auf schriftlichen oder telefonischen Antrag die IPPI Card Stage 4 aus, B-Schein-Inhabern Stage 5.
      Damit darf man in beiden Fällen in der Schweiz fliegen (siehe auch hier, allerdings wieder in Englisch). Das hat sich vor (ungefähr) zwei Jahren geändert, vorher durften A-Schein-Inhaber tatsächlich nicht (legal ) in CH fliegen.
      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 21.07.2005, 14:14.
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar


        #18
        AW: Fliegen in D als Ausländer

        Hallo Richard


        Danke für die Ausführungen. Nach kurzem Internet studium muss ich allerdings feststellen das die IPPI Card ein ziemlich "schwammiges" instrument ist.

        So wie ich verstanden habe entscheiden einzig die Nationalen verbände, anhand welcher bewertungs masstäbe sie die Stages 1- 5 verteilen.

        Richtig ?


        Gruss Mario

        Kommentar


          #19
          AW: Fliegen in D als Ausländer

          @Mario Tejon

          Ich denke, die Stages sind klar definiert (Stage 5 z.B. ist die Entsprechung zur Berechtigung für Überlandflüge).
          Mit welcher Stage du in welchem Land fliegen darfst, das entscheidet die jeweilige Luftfahrtbehörde (oder ein Beauftragter) des betreffenden Landes. Für die Schweiz sind das Stage 4 oder 5, ein anderes Beispiel ist (Achtung, ohne Anspruch auf Richtigkeit) glaub' ich Dänemark, da reicht Stage 3.
          Ich seh' die IPPI-Card einfach als Übersetzungs-Instrumentarium, wie soll z. B. jemand in den USA wissen, wie ein deutscher, schweizer oder österreichischer Flugschein ausschaut, da könnt ich ja auch einen Angelschein herzeigen.
          Wenn du allerdings rechtsverbindliche Auskünfte zu dem Thema brauchst, dann entweder "Fragen an den DHV" nutzen, oder, noch einfacher, in der Geschäftsstelle anrufen.
          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 22.07.2005, 10:08.
          Schöne Flüge

          ForumAdmin
          Richard Brandl

          Kommentar


            #20
            AW: Fliegen in D als Ausländer

            Hallo Richard

            Danke für deine Antwort. ich hab wohl etwas verdreht...

            Ich seh' die IPPI-Card einfach als Übersetzungs-Instrumentarium, wie soll z. B. jemand in den USA wissen, wie ein deutscher, schweizer oder österreichischer Flugschein ausschaut
            Fälschlicherweise habe ich die IPPI Card als persönliche (Piloten-) Könnensstufe interpretiert, respektive ihr diese funktion (auch noch) zugeschrieben. Also mein Fehler...

            Gruss Mario

            Kommentar


              #21
              AW: Fliegen in D als Ausländer

              [QUOTE=piti;100288]frage:
              mein eigenen gleitschirm nähen kann und kein gütesiegel und check brauche, ist dann fliegen verboten?
              (ein langer satz )


              noch mal die Frage ohne das rumgelaber: kann ich mit deutscher lizenz im ausland wohnend einen schirm fliegen, der kein Gütesiegel hat, siehe:
              Diese Domain steht zum Verkauf!

              gruß
              karl

              Kommentar


                #22
                AW: Fliegen in D als Ausländer

                Wenn Du deinen Wohnsitz dauerhaft (also nicht nur für 4 Wochen) im Ausland hast, mußt Du dich an die Gesetze des jeweiligen Landes halten. Die deutschen Vorschriften, z.B. LTF, spielen dann keine Rolle mehr.

                Grüße
                Burkhard

                Kommentar


                  #23
                  AW: Fliegen in D als Ausländer

                  Zitat von Milan Beitrag anzeigen
                  Wenn Du deinen Wohnsitz dauerhaft (also nicht nur für 4 Wochen) im Ausland hast, mußt Du dich an die Gesetze des jeweiligen Landes halten. Die deutschen Vorschriften, z.B. LTF, spielen dann keine Rolle mehr.

                  Grüße
                  Burkhard
                  ...des jeweiligen Landes halten", in dem ich lebe oder wo ich gerade zum fliegen unterwegs bin zb Deutschland?

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