AW: Sprengstoff Neue Klassifizierung
Hallo,
grundsätzlich ist die Frage nach solchen Streitereien im Leistungsfall von Versicherungen sicher interessant. Als Dreiviertellaie stelle ich folgendes zur Diskussion:
1. In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es den Begriff "Berufsunfähigkeit" (BU)gar nicht mehr, nur noch die Erwerbsunfähigkeit (EU). Heißt auf Deutsch: Weniger Leistung unter schweren Bedingungen (haben aber nix mit dem Grund der EU zu tun).
Das schöne an der Sozialversicherung ist aber, daß es keine Ausschlüsse gibt. Also egal, wer wieso EU wird, wenn er die Bedingungen erfüllt, dann bekommt er die paar Euro.
2. Ich glaube, es gibt gar keine private BU-Versicherung (hier gibts den Begriff wohl noch), die BU durch Flugsport versichert, oder? Ist ja bei der Unfall schon schwierig.
3. Das Thema "Fahrlässigkeit" wird eher relevant, wenn es um die Haftpflicht und Schäden bei Dritten geht. Wenn Du also Deinen zweier nicht im Griff hast und deswegen noch einen anderen Flieger vom Himmel holst, kann es schon sein, daß die Versicherung aufgrund der genannten Argumentation auf die Idee kommt, Dich in Regress zu nehmen (denke, zahlen müssten sie erstmal trotzdem, oder?).
Wäre interessant zu lesen, was die Rechtsprofis im DHV dazu sagen.
Gruß und schönes Flugwochenendwetter
Kai
Hallo,
grundsätzlich ist die Frage nach solchen Streitereien im Leistungsfall von Versicherungen sicher interessant. Als Dreiviertellaie stelle ich folgendes zur Diskussion:
1. In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es den Begriff "Berufsunfähigkeit" (BU)gar nicht mehr, nur noch die Erwerbsunfähigkeit (EU). Heißt auf Deutsch: Weniger Leistung unter schweren Bedingungen (haben aber nix mit dem Grund der EU zu tun).
Das schöne an der Sozialversicherung ist aber, daß es keine Ausschlüsse gibt. Also egal, wer wieso EU wird, wenn er die Bedingungen erfüllt, dann bekommt er die paar Euro.
2. Ich glaube, es gibt gar keine private BU-Versicherung (hier gibts den Begriff wohl noch), die BU durch Flugsport versichert, oder? Ist ja bei der Unfall schon schwierig.
3. Das Thema "Fahrlässigkeit" wird eher relevant, wenn es um die Haftpflicht und Schäden bei Dritten geht. Wenn Du also Deinen zweier nicht im Griff hast und deswegen noch einen anderen Flieger vom Himmel holst, kann es schon sein, daß die Versicherung aufgrund der genannten Argumentation auf die Idee kommt, Dich in Regress zu nehmen (denke, zahlen müssten sie erstmal trotzdem, oder?).
Wäre interessant zu lesen, was die Rechtsprofis im DHV dazu sagen.
Gruß und schönes Flugwochenendwetter
Kai
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