AW: Vorflugrecht - ohne Gnade
Natürlich nicht!
Der Beginn der Regelverletzung lag (vermutlich) bei soundrats, wie er selbst erkannt hat. Aber der Entgegenkommende darf daraufhin nicht so fliegen, dass soundrats keine Chance hat, auszuweichen, wie es die Regel fordert.
So wie ich die Beschreibung verstehen, hat der Entgegenkommende ihn im Bewustsein seines Vorfahrtrechts am Hang eingeklemmt, und das darf er entsprechend LuftVO § 12 auch nicht.
C
Zitat von querformat
Der Beginn der Regelverletzung lag (vermutlich) bei soundrats, wie er selbst erkannt hat. Aber der Entgegenkommende darf daraufhin nicht so fliegen, dass soundrats keine Chance hat, auszuweichen, wie es die Regel fordert.
So wie ich die Beschreibung verstehen, hat der Entgegenkommende ihn im Bewustsein seines Vorfahrtrechts am Hang eingeklemmt, und das darf er entsprechend LuftVO § 12 auch nicht.
LuftVO § 12
Ausweichregen
Absatz 9
Satz 1:
Die Vorschriften über die Ausweichregeln entbinden die beteiligten Flugzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.
Ausweichregen
Absatz 9
Satz 1:
Die Vorschriften über die Ausweichregeln entbinden die beteiligten Flugzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.
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