AW: Tandemfliegen - Italien
Hallo
Da auf der DHV-homepage steht, dass das Fliegen mit ausländischen Lizenzen verboten ist, dachte ich mir ich frag mal nach ob es denn möglich ist eine italienische Lizenz zu bekomme.
Leider bekam ich folgende Nachricht von der FIVL:
"I'm really sorry but, as You certainly know, in Italy paraglider and hanglider flight is regulated by a specific law: We are trying since long time to change something but it seems impossible. So at present time the Italian Law does't allow anybody not Italian citizen to carry on tandem flights and instruction flights. Only foreigners resident in Italy may obtain the tandem licence doing a regular course and undergoing an examination.No way to do in a different manner."
Man muss also die italienische Staatsbürgerschaft besitzen oder zumindest dort wohnen um dort auch Tandemfliegen zu dürfen. Hängt somit nicht allein an der italienischen Lizenz!
Ich hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:
Ist so eine Regelung überhaupt EU-konform? Es kann doch nicht sein, dass man innerhalb der EU aufgrund der Staatsbürgerschaft bzw. des Wohnsitzes diskriminiert wird, oder?
lg
Georg
Hallo
Da auf der DHV-homepage steht, dass das Fliegen mit ausländischen Lizenzen verboten ist, dachte ich mir ich frag mal nach ob es denn möglich ist eine italienische Lizenz zu bekomme.
Leider bekam ich folgende Nachricht von der FIVL:
"I'm really sorry but, as You certainly know, in Italy paraglider and hanglider flight is regulated by a specific law: We are trying since long time to change something but it seems impossible. So at present time the Italian Law does't allow anybody not Italian citizen to carry on tandem flights and instruction flights. Only foreigners resident in Italy may obtain the tandem licence doing a regular course and undergoing an examination.No way to do in a different manner."
Man muss also die italienische Staatsbürgerschaft besitzen oder zumindest dort wohnen um dort auch Tandemfliegen zu dürfen. Hängt somit nicht allein an der italienischen Lizenz!
Ich hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:
Ist so eine Regelung überhaupt EU-konform? Es kann doch nicht sein, dass man innerhalb der EU aufgrund der Staatsbürgerschaft bzw. des Wohnsitzes diskriminiert wird, oder?
lg
Georg
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