AW: Tandemfliegen - Italien
@Dirk:
die von dir zitierte Judikatur beruht auf einer EU-Richtlinie (97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 91/439/EWG) über den Führerschein .
Aber das Drachen- und Gleitschirmfliegen ist von den div. EU-Luftfahrt-Verordnungen und Richtlinien ausdrücklich ausgenommen!
Daher kann jeder Mitgliedstaat das selbst regeln wie er will.
und: So wie die ital. Gesetzeslage derzeit ist, ist sie ohnehin EU-rechtswidrig!
Aber wenn jeder EU-Bürger das gleiche Recht hätte, den italienischen Tandemschein zu machen (egal, ob schwierig oder nicht) wäre das keine Diskriminierung!
Zitat von Dirk
die von dir zitierte Judikatur beruht auf einer EU-Richtlinie (97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 91/439/EWG) über den Führerschein .
Aber das Drachen- und Gleitschirmfliegen ist von den div. EU-Luftfahrt-Verordnungen und Richtlinien ausdrücklich ausgenommen!
Daher kann jeder Mitgliedstaat das selbst regeln wie er will.
und: So wie die ital. Gesetzeslage derzeit ist, ist sie ohnehin EU-rechtswidrig!
Aber wenn jeder EU-Bürger das gleiche Recht hätte, den italienischen Tandemschein zu machen (egal, ob schwierig oder nicht) wäre das keine Diskriminierung!
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